Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.

-fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 01

 

Produktgruppen                                                                                                         

 

32.01

Allgemeine Gefahrenabwehr

ab Seite 9

32.02

Rettungsdienst (einschl. Kostenrechnung)

ab Seite 19

32.03

Feuerschutz, Großschadenslagen

ab Seite 31

32.04

Ausländerangelegenheiten

ab Seite 38

 

 

 

35.01

Zentrale Ausländerbehörde

ab Seite 51

 

 

 

36.01

Verkehrssicherung

ab Seite 63

36.02

Zulassungen

ab Seite 73

36.03

Fahr- und Beförderungserlaubnisse

ab Seite 78

 

 

 

39.01

Verbraucherschutz

ab Seite 87

39.02

Veterinärdienst

ab Seite 93

39.03

Fleisch- und Geflügelhygiene

ab Seite 104

 

 

 

63.01

Bauaufsicht / Denkmalschutz

ab Seite 113

63.02

Wohnungsförderung

ab Seite 120

 

 

 

 

70.01

Betrieblicher Umweltschutz

ab Seite 129

70.02

Natur- und Bodenschutz

ab Seite 135

70.03

Gewässerschutz

ab Seite 146

70.04

Durchführung der Abfallentsorgung (Kostenrechnung)

ab Seite 152

70.05

Beteiligungsmanagement

ab Seite 158

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem AfFWuK / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

II.  Lösung

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 wurde vom Kämmerer am 28.10.2019 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 30.10.2019 werden in der Zeit vom 12.11. – 04.12.2019 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss stattfinden. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2020 in seiner Sitzung am 11.12.2019 beschließt.

 

Der Haushalt 2020 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene (vgl. Seiten 651 ff.). Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

In der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 ausgewiesene Jahresergebnis aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsentwurf 2020 enthaltenen Ausführungen verwiesen.

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2020 zu 2019
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Produktbereich 32 - Sicherheit und Ordnung

 

 

 

 

 

 

 

32.01 Allgemeine Gefahrenabwehr

Ertrag

248.478

145.427

145.418

-9

165.368

145.362

145.345

Aufwand

-310.587

-298.297

-342.967

-44.670

-346.028

-348.337

-351.477

Ergebnis

-62.109

-152.869

-197.549

-44.680

-180.660

-202.975

-206.132

32.02 Rettungsdienst (Kostenrechnung)

Ertrag

15.255.964

21.292.005

24.025.972

2.733.967

25.070.052

25.569.928

26.069.764

Aufwand

-15.152.451

-19.314.703

-21.552.484

-2.237.781

-22.666.435

-23.786.769

-24.492.019

Ergebnis

103.513

1.977.301

2.473.488

496.187

2.403.617

1.783.159

1.577.745

32.03 Feuerschutz, Großschadenslagen

Ertrag

166.894

147.675

148.579

904

129.047

127.244

127.655

Aufwand

-952.986

-1.089.240

-1.335.473

-246.233

-1.266.911

-1.264.800

-1.270.625

Ergebnis

-786.093

-941.565

-1.186.894

-245.329

-1.137.864

-1.137.557

-1.142.970

32.04 Ausländer-angelegenheiten

Ertrag

179.997

190.058

189.641

-417

189.296

189.280

189.239

Aufwand

-1.373.070

-1.438.667

-1.526.553

-87.886

-1.542.493

-1.552.741

-1.565.699

Ergebnis

-1.193.072

-1.248.609

-1.336.912

-88.303

-1.353.196

-1.363.461

-1.376.460

Summe Produktbereich 32

Ertrag

15.851.333

21.775.164

24.509.609

2.734.445

25.553.763

26.031.814

26.532.004

Aufwand

-17.789.093

-22.140.907

-24.757.477

-2.616.570

-25.821.867

-26.952.648

-27.679.820

Ergebnis

-1.937.760

-365.743

-247.867

117.875

-268.104

-920.834

-1.147.816

 

In der Produktgruppe 32.01 sind die Ansätze insgesamt stabil geblieben. Die höheren Aufwendungen ergeben sich aus höheren Personalauszahlungen.

 

Bei den Erträgen in der Produktgruppe 32.02 handelt es sich im Wesentlichen um die Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst. Diese hängen maßgeblich von dem sich stets ändernden und daher anhand der Vorjahresentwicklungen einzuschätzenden Einsatzaufkommen ab. Die Benutzungsgebühren bzw. die Steigerung der Gebührenerträge gegenüber dem Vorjahr ergeben sich aufgrund höherer notwendiger Aufwendungen, die über die Gebühren zu decken sind. Bezüglich der einzelnen Positionen und näherer Erläuterungen wird auf die Sitzungsvorlage SV-9-1513 „Satzung des Kreises Coesfeld über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren für das Jahr 2020“ verwiesen, die ebenfalls in dieser Sitzungsperiode beraten wird.

 

In der Produktgruppe 32.03 sind für 2020 einmalig 55.000 € Mehraufwendungen für die Erstellung externer Gutachten zur Errichtung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale eingeplant. Weiterhin wird aufgrund der Umsetzung des ABC-Konzeptes mit zusätzlichen Wartungskosten in Höhe von 10.000 € gerechnet. Zudem wird die Pauschale für den Kreisfeuerwehrverband um 2.500 € erhöht. Im Jahr 2020 und 2021 werden einmalige Fortbildungskosten von jeweils 4.900 € für eine Qualifizierungsmaßnahme geeigneter Einsatzkräfte zur Einsatzkräftenachsorge eingeplant. Die übrigen von Abteilung 32 zu planenden Mehraufwendungen resultieren aus einer schlüsselmäßigen Aufteilung auf Grundlage der Vorjahresergebnisse. Die Gesamtsumme wird unter Berücksichtigung einer Kostensteigerung von 2,5 % angepasst. Die übrigen Mehraufwendungen ergeben sich aus zentral beplanten Personalkosten und bilanziellen Abschreibungen.

 

Die Mehraufwendungen in der Produktgruppe 32.04 ergeben sich aus zentral beplanten Ansätzen und geringfügigen nicht erläuterungswürdigen Ansatzanpassungen. Aufgrund der Vorjahresergebnisse wird im Bereich der Sachverständigenkosten (z.B. für die Durchführung von Abschiebemaßnahmen unter Beteiligung von Ärzten und Dolmetschern) mit Minderaufwendungen in Höhe von 15.000 € gerechnet.

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2020 zu 2019
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Produktbereich 35 - Zentrale Ausländerbehörde

 

 

 

 

 

 

 

35.01 Zentrale Ausländerbehörde

Ertrag

2.293.997

5.288.696

6.375.832

1.087.136

6.412.128

6.465.822

6.513.049

Aufwand

-1.472.335

-4.191.673

-5.058.559

-866.887

-5.081.682

-5.122.072

-5.155.861

Ergebnis

821.663

1.097.024

1.317.273

220.249

1.330.446

1.343.750

1.357.188

Summe Produktbereich 35

Ertrag

2.293.997

5.288.696

6.375.832

1.087.136

6.412.128

6.465.822

6.513.049

Aufwand

-1.472.335

-4.191.673

-5.058.559

-866.887

-5.081.682

-5.122.072

-5.155.861

Ergebnis

821.663

1.097.024

1.317.273

220.249

1.330.446

1.343.750

1.357.188

 

 

Eine haushaltsmäßige Belastung für die ZAB ergibt sich für den Kreis Coesfeld nicht, da eine vollständige Kostenerstattung durch das Land NRW per Spitzabrechnung erfolgt. 

 

Der in dieser Produktgruppe ausgewiesene Überschuss dient zur Deckung von zentral bewirtschafteten Aufwendungen oder von Verwaltungsgemeinkosten. Die berechneten Verwaltungsgemeinkosten (sog. Overheadkosten) fließen als Ertrag über die Kostenerstattung des Landes NRW in diese Produktgruppe ein. Dies hat zur Folge, dass im Produktbereich 35 ein Überschuss erzielt wird.

 

Insgesamt bestehen diese Overheadkosten insbesondere aus Aufwendungen der Querschnittsabteilungen und aus den Aufwendungen der im Zusammenhang mit der Einrichtung der ZAB neu eingerichteten Stellen im zentralen Service (z. B. Hausmeisterstelle, Personalbetreuung, IT-Fachkräfte), die nicht unmittelbar in der Abteilung 35 angesiedelt sind.

 

Höhere Aufwendungen von 35.700 € ergeben sich im Bereich der Betriebskosten unter Berücksichtigung der Rechnungsergebnisse der Jahre 2018 und 2019. Zudem werden zusätzliche Fahrzeuge eingesetzt, sodass für die Haltung von Fahrzeugen mit Mehraufwendungen in Höhe von 132.000 € gerechnet wird. Aufgrund steigender Fallzahlen wird mit Mehraufwendungen von 60.000 € kalkuliert, die insbesondere für die Erstellung ärztlicher Gutachten zur Feststellung der Reisefähigkeit eingeplant werden. Für Mieten und Pachten wird mit Minderaufwendungen in Höhe von 7.628 € gerechnet, die sich insbesondere aus dem Vertragsentwurf für die Miete des Bürogebäudes ableiten lassen. Der Ansatz für Fortbildungen und Reisekosten wird aufgrund der Vorjahresergebnisse um 9.000 € gesenkt. Für Dienst- und Schutzkleidung für den Außendienst werden Mehraufwendungen in Höhe von 5.000 € kalkuliert, die bislang nicht in der Ansatzplanung enthalten waren. Ansätze für Verbrauchsmaterial sind ebenfalls bislang nicht vorhanden, sodass für 2020 mit Mehraufwendungen in Höhe von 16.000 € geplant wird. Aufgrund der Vorjahresergebnisse wird mit Minderaufwendungen im Bereich der Sachverständigenkosten in Höhe von 20.000 €, im Bereich der Geräte, Ausstattung und Beschaffungen unter 800 € mit 40.000 € und im Bereich der Geschäftsaufwendungen mit 30.000 € gerechnet.

 

Weitere Mehraufwendungen ergeben sich aus zentral beplanten Personalkosten und bilanziellen Abschreibungen.

 

 Für die Anschaffung einer mobilen und einer stationären PIK-Station wird eine Investitionssumme von 25.000 € einkalkuliert (nicht in obiger Tabelle enthalten). Weiterhin ist eine Investitionssumme in Höhe von 120.000 € für die Anschaffung eines Sonderfahrzeuges für den Gefangenentransport eingeplant (nicht in obiger Tabelle enthalten). Da die Kosten für die Anschaffung und den Umbau des Sonderfahrzeuges voraussichtlich höher liegen, werden über die Änderungsliste weitere 30.000 € an Investitionssumme veranschlagt.

 

Weiterhin wird über die Änderungsliste eine Investitionssumme von 25.000 € für die Errichtung zweier Garagen eingeplant. Aufgrund aktueller Entwicklungen ist zudem damit zu rechnen, dass im Jahr 2020 drei T6-Bullis ausgetauscht werden müssen. Für entsprechende Ersatzfahrzeuge sowie deren Umbau werden über die Änderungsliste 180.000 € eingeplant. Weiterhin ist aufgrund steigender Fallzahlen davon auszugehen, dass drei weitere T6-Bullis angeschafft werden müssen. Für die Neuanschaffung und Umrüstung der drei weiteren Fahrzeuge wird ebenfalls mit einer Investitionssumme von 180.000 € kalkuliert. Da für die weiteren Fahrzeuge auch Garagen notwendig sein werden, werden weitere 40.000 € über die Änderungsliste einkalkuliert.

 

Aktuell wird zudem eine Stellplatzanlage für die Kreismitarbeiter am Leisweg geplant. Dazu wird über die Änderungsliste für die Errichtung eine Investitionssumme von 50.000 € eingeplant. Für die Pacht des Grundstückes wird in 2020 mit einem Betrag in Höhe von 3.300 € (550 € Pacht/Monat) kalkuliert. Ab dem Jahr 2021 wird entsprechend mit Pachtausgaben von 6.600 € gerechnet.

 

Weiterhin wird über die Änderungsliste ein Mehraufwand von 50.000 € für Sprachanalysen eingeplant. Für den Fensteraustausch am Gebäude der Zentralen Ausländerbehörde werden über die Änderungsliste 30.000 € Mehraufwendungen eingeplant.

 

Zudem sollen ab dem Jahr 2020 Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde an dem Verwaltungslehrgang I teilnehmen. Dafür wird im Jahr 2020 mit einem Aufwand in Höhe von 25.412,50 €, im Jahr 2021 mit einem Aufwand von 69.550,00 €, im Jahr 2022 mit einem Aufwand in Höhe von 62.862,50 € und im Jahr 2023 mit einem Aufwand in Höhe von 18.725,00 € kalkuliert.

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2020 zu 2019
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Produktbereich 36 - Straßenverkehr

 

 

 

 

 

 

 

36.01 Verkehrssicherung

Ertrag

2.739.035

2.677.934

2.838.627

160.693

2.834.614

2.834.018

2.831.235

Aufwand

-1.036.420

-1.194.798

-1.200.259

-5.461

-1.231.594

-1.254.677

-1.277.134

Ergebnis

1.702.615

1.483.136

1.638.369

155.233

1.603.021

1.579.340

1.554.102

36.02 Zulassungen

Ertrag

2.093.246

1.971.451

2.050.677

79.227

2.050.232

2.050.219

2.050.187

Aufwand

-1.067.399

-1.073.945

-1.101.737

-27.793

-1.109.036

-1.115.120

-1.122.790

Ergebnis

1.025.847

897.506

948.940

51.434

941.195

935.100

927.397

36.03 Fahr- und Beförderungserlaubnisse

Ertrag

519.870

480.893

510.854

29.961

510.818

510.813

510.801

Aufwand

-495.331

-508.481

-468.969

39.512

-472.814

-476.119

-480.053

Ergebnis

24.539

-27.588

41.885

69.473

38.004

34.694

30.748

Summe Produktbereich 36

Ertrag

5.352.151

5.130.277

5.400.159

269.881

5.395.664

5.395.050

5.392.223

Aufwand

-2.599.150

-2.777.224

-2.770.965

6.259

-2.813.444

-2.845.916

-2.879.977

Ergebnis

2.753.001

2.353.054

2.629.194

276.140

2.582.220

2.549.134

2.512.247

 

 

In der Produktgruppe 36.01 wird der Ansatz für die Verwaltungsgebühren aufgrund steigender Fallzahlen um 25.000 € erhöht. Aufgrund der Inbetriebnahme der zusätzlichen Messanlage wird im Bereich der Bußgelder mit zusätzlichen Erträgen in Höhe von 130.000 € gerechnet. Für die zusätzliche mobile Messanlage entstehen Aufwendungen in Höhe von 14.500 €. Nach wie vor stellen Tempoüberschreitungen eine der Hauptunfallursachen dar. Die schon in den vergangenen Jahren mit verschiedenen Maßnahmen eingeleitete Intensivierung der Geschwindigkeitsüberwachung ist mit der 2019 startenden Ausschreibung neuer laserbasierten stationären Geschwindigkeitsmessanlagen ausgebaut worden. Zum Austausch zweier veralteter stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen wird für das Jahr 2020 eine Investitionssumme von 200.000 € eingeplant (nicht in obiger Tabelle enthalten). Die Aufwendungen für VEMAGs-Gebühren werden aufgrund sinkender bzw. stagnierender Fallzahlen um 5.000 € reduziert.

 

Aufgrund steigender Fallzahlen wird in der Produktgruppe 36.02 mit Mehrerträgen in Höhe von 80.000 € gerechnet. Gleichzeitig erhöhen sich durch die steigenden Fallzahlen die Aufwendungen für Bürobedarf um 10.000 € sowie die Aufwendungen für den Gebührenanteil des Kraftfahrtbundesamtes an den vereinnahmten Zulassungsgebühren um 20.000 €.

 

In der Produktgruppe 36.03 wird aufgrund steigender Fallzahlen mit einem Mehrertrag von 30.000 € im Bereich der Verwaltungsgebühren gerechnet. Aufgrund der steigenden Fallzahl wird mit Mehraufwendungen in Höhe von 5.000 € gerechnet, die sich insbesondere aus der Beschaffung von Führerscheinen bei der Bundesdruckerei ergeben. Die Verbesserung des Aufwands ergibt sich insbesondere aus geringeren Personalaufwendungen.

 

Weitere Abweichungen in dem Produktbereich entstehen durch Aufwendungen aus zentral beplanten Ansätzen sowie nicht erläuterungsbedürftiger geringfügiger Ansatzanpassungen.

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2020 zu 2019
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Produktbereich 39 - Veterinärdienst u. Lebensmittelüberwachung

 

 

 

 

 

 

 

39.01 Verbraucherschutz

Ertrag

109.513

114.159

112.643

-1.515

112.601

112.596

112.582

Aufwand

-984.129

-1.038.271

-1.050.458

-12.187

-1.055.404

-1.059.732

-1.064.792

Ergebnis

-874.617

-924.112

-937.815

-13.702

-942.803

-947.136

-952.211

39.02 Veterinärdienst

Ertrag

167.590

167.225

198.110

30.886

198.049

198.041

198.020

Aufwand

-1.222.948

-1.388.507

-1.433.846

-45.338

-1.442.245

-1.449.747

-1.458.318

Ergebnis

-1.055.358

-1.221.282

-1.235.735

-14.453

-1.244.196

-1.251.706

-1.260.298

39.03 Fleisch- und Geflügelfleischhygiene

Ertrag

4.454.890

4.582.404

4.206.283

-376.121

4.206.200

4.206.189

4.206.161

Aufwand

-5.216.516

-4.282.031

-4.028.307

253.724

-4.196.695

-4.204.858

-4.214.462

Ergebnis

-761.625

300.373

177.975

-122.398

9.505

1.331

-8.301

Summe Produktbereich 39

Ertrag

4.731.993

4.863.788

4.517.037

-346.751

4.516.850

4.516.825

4.516.763

Aufwand

-7.423.593

-6.708.810

-6.512.611

196.199

-6.694.344

-6.714.337

-6.737.572

Ergebnis

-2.691.600

-1.845.022

-1.995.575

-150.553

-2.177.495

-2.197.512

-2.220.809

 

Wegen einer geplanten Erhöhung der Umlage an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt der Stadt Münster wird in der Produktgruppe 39.01 mit höheren Aufwendungen in Höhe von 20.000 € gerechnet. Aufgrund der Vorjahresergebnisse werden die Ansätze für die Haltung von Fahrzeugen um 5.710 € gesenkt.

 

In der Produktgruppe 39.02 werden aufgrund steigender Kontrollzahlen mit Mehreinnahmen im Bereich der Verwaltungsgebühren von 20.000 € und im Bereich der Buß- und Verwarngelder von 12.900 € gerechnet. Im Bereich der Beschaffungen wird der Ansatz für die Aufwendungen aufgrund der Anhebung der GWG-Grenze von 410 € netto auf 800 € netto sowie des erwarteten Aufwandes im Falle der Afrikanischen Schweinepest um 8050 € angehoben. Die weiteren Aufwendungen ergeben sich aus zentral beplanten Personalkosten.

 

Im Bereich der Verwaltungsgebühren aus dem Bereich der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene wird aufgrund geringerer Personalaufwendungen in der Produktgruppe 39.03 mit geringeren Erträgen in Höhe von 380.000 € gerechnet. Aufgrund der Vorjahresergebnisse ist der Ansatz für die Aufwendungen für die Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens um 25.000 € gesenkt worden. Weiterhin wird mit geringeren Personalauszahlungen gerechnet.

 

Weitere Abweichungen entstehen auch in diesem Produktbereich durch Aufwendungen aus zentral beplanten Ansätzen sowie durch geringfügig und daher nicht erläuterungsbedürftigen Anpassungen.

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2020 zu 2019
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Produktbereich 63 - Bauen und Wohnen

 

 

 

 

 

 

 

63.01 Bauaufsicht / Denkmalschutz

Ertrag

1.185.218

1.162.890

1.177.920

15.029

1.197.796

1.212.780

1.227.739

Aufwand

-1.167.692

-1.265.684

-1.416.880

-151.196

-1.429.872

-1.441.037

-1.454.244

Ergebnis

17.526

-102.794

-238.960

-136.166

-232.075

-228.257

-226.505

63.02 Wohnungsförderung

Ertrag

155.425

61.115

60.739

-376

60.413

60.209

60.001

Aufwand

-273.561

-286.202

-299.060

-12.859

-301.883

-304.319

-307.208

Ergebnis

-118.136

-225.087

-238.321

-13.234

-241.470

-244.110

-247.208

Summe Produktbereich 63

Ertrag

1.340.643

1.224.005

1.238.659

14.654

1.258.209

1.272.990

1.287.740

Aufwand

-1.441.253

-1.551.886

-1.715.940

-164.054

-1.731.755

-1.745.356

-1.761.452

Ergebnis

-100.611

-327.881

-477.281

-149.400

-473.546

-472.367

-473.712

 

In der Produktgruppe 63.01 wird im Bereich der Verwaltungsgebühren aufgrund der Rechnungsergebnisse seit dem Jahr 2015 mit besonderer Gewichtung der Ergebnisprognose für 2019 (Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung) mit höheren Erträgen in Höhe von 15.000 € gerechnet. Die höheren Aufwendungen ergeben sich insbesondere aus höheren Personalauszahlungen.

 

Weitere Abweichungen in dem Produktbereich entstehen durch Aufwendungen aus zentral beplanten Ansätzen sowie nicht erläuterungsbedürftigen geringfügigen Ansatzplanungen.

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2020 zu 2019
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Produktbereich 70 - Umwelt

 

 

 

 

 

 

 

70.01 Betrieblicher Umweltschutz

Ertrag

655.192

694.314

638.289

-56.025

643.903

649.008

654.977

Aufwand

-1.098.035

-1.157.204

-1.247.918

-90.714

-1.247.408

-1.258.544

-1.269.676

Ergebnis

-442.844

-462.890

-609.629

-146.739

-603.504

-609.536

-614.698

70.02 Natur- und Bodenschutz

Ertrag

174.822

243.507

429.192

185.685

124.105

86.844

86.815

Aufwand

-1.384.348

-1.623.187

-1.849.221

-226.034

-1.550.456

-1.523.176

-1.534.666

Ergebnis

-1.209.526

-1.379.680

-1.420.029

-40.349

-1.426.351

-1.436.332

-1.447.851

70.03 Gewässerschutz

Ertrag

326.722

248.958

260.925

11.968

261.837

262.825

263.795

Aufwand

-1.014.496

-1.050.594

-1.058.789

-8.196

-1.058.408

-1.066.714

-1.077.556

Ergebnis

-687.774

-801.636

-797.864

3.772

-796.571

-803.889

-813.760

70.04 Durchführung der Abfallentsorgung (Kostenrechnung)

Ertrag

8.879.792

14.600.748

14.465.676

-135.072

14.465.662

14.465.660

14.465.655

Aufwand

-8.860.511

-14.335.479

-14.250.651

84.829

-14.253.127

-14.255.400

-14.257.931

Ergebnis

19.281

265.269

215.025

-50.243

212.534

210.260

207.724

70.05 Beteiligungsmanagement

Ertrag

 

10.603

11.003

400

11.222

11.446

11.674

Aufwand

 

-12.164

-26.818

-14.655

-19.922

-20.014

-20.120

Ergebnis

 

-1.561

-15.816

-14.255

-8.700

-8.568

-8.445

Summe Produktbereich 70

Ertrag

10.036.528

15.798.129

15.805.085

6.956

15.506.729

15.475.782

15.482.917

Aufwand

-12.357.390

-18.178.627

-18.433.397

-254.770

-18.129.321

-18.123.847

-18.159.948

Ergebnis

-2.320.863

-2.380.498

-2.628.312

-247.814

-2.622.592

-2.648.065

-2.677.032

 

 

 

Im Bereich der Zuwendungen aus der Personalkostenerstattung vom Land erfolgt eine Ansatzerhöhung gemäß den gestiegenen Personalaufwendungen (14.000 €). Dieser stehen entsprechend höhere Personalaufwendungen gegenüber. Im Bereich der Verwaltungsgebühren wird mit geringeren Erträgen in Höhe von 70.000 € gerechnet, da im Jahr 2020 mit einem Rückgang der Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu rechnen ist. Für die Auslagenerstattungen für Bekanntmachungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz wird mit Erträgen in Höhe von 5.000 € gerechnet. Diese sind bisher nicht in den Ansätzen berücksichtigt worden. Aufgrund der Vorjahresergebnisse wird der Ansatz für die Bußgelder um 5.000 € gesenkt.

 

In der Produktgruppe 70.02 ergeben sich die höheren Erträge aus der Auflösung nicht verausgabter Ersatzgelder aus Vorjahren. Demgegenüber stehen entsprechende Aufwendungen für die Durchführung von Ersatzmaßnahmen. Weiterhin ist mit höheren Zuschüssen des Landes für Maßnahmen der Landschaftspläne in Höhe von 10.000 € zu rechnen. Im Bereich der Planung der Landschaftspläne wird von Minderaufwendungen von 15.000 € ausgegangen. Weiterhin wird mit Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 20.500 € für Zuschüsse an das Naturschutzzentrum (3.500 €), das Biologische Zentrum (2.500 €), den Vertragsnaturschutz (2000 €) sowie dem Naturpark Hohe Mark (12.500 €) kalkuliert. Im Bereich der Betriebskosten von Altlasten wird ab dem Haushaltsjahr 2020 keine Landesförderung mehr erwartet, sodass mit Mindererträgen in Höhe von 9.600 € kalkuliert wird. Demgegenüber stehen in gleicher Höhe geringere Aufwendungen für die Betriebskosten von Altlasten.

 

Die voraussichtlichen Erträge aus Verwaltungsgebühren im Bereich des Gewässerschutzes (Produktgruppe 70.03) werden aufgrund der Vorjahresentwicklung um 10.000 € erhöht. Im Jahr 2019 ergab sich durch die Erstellung der Maßnahmeübersichten nach dem § 74 LWG ein erhöhter Aufwand von 5000 €. Da dieser im Jahr 2020 nicht anfällt, wird mit einem Minderaufwand in Höhe von 5000 € kalkuliert.

 

Bezüglich der einzelnen Positionen und näheren Erläuterungen für die Produktgruppe 70.04 wird auf die Sitzungsvorlage SV-9-1517 „Fünfzehnte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen“ verwiesen, die ebenfalls in dieser Sitzungperiode beraten wird.

 

Seit dem Haushaltsjahr 2019 werden die Erträge und Aufwendungen für das Beteiligungsmanagement der kreiseigenen Gesellschaften WBC und GFC in der Produktgruppe 70.05 nachgewiesen. Es ergeben sich höhere Aufwendungen in Höhe von 14.000 €, die für die Zahlung der Kapitalertragssteuer für die Jahre 2018 und 2019 kalkuliert werden.

 

Auch in diesem Produktbereich entstehen weitere Abweichungen aus zentral beplanten Ansätzen, insbesondere durch höhere Personalauszahlungen, sowie geringfügigen nicht erläuterungsbedürftigen Ansatzanpassungen.

III. Alternativen

 

Keine

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe zuständig.