Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des
Haushaltsplanes 2020 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen
und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.
-fehlbeträgen der
Produktgruppen
im Budget 02
Produktgruppen ab Seite
40.01
|
Leistungen
der Schulen |
167 |
40.02 |
Schülerbezogene
Leistungen |
180 |
40.03 |
Serviceleistungen
|
185 |
40.04 |
Schulamt |
194 |
40.05
|
Kulturzentren,
überörtliche Arbeit |
200 |
einschließlich der
bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter
Berücksichtigung einer aus dem Digitalpakt noch nicht gebundenen
Planungsreserve in der Produktgruppe 40.01 in Höhe von 483.851 € sowie der
während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung: Die sich in
dieser Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport ergebenden
Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem
AfFWuK/Kreis-ausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
Begründung:
I. Problem
Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der jeweils
gültigen Fassung, ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom
Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
II. Lösung
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 wurde vom
Kämmerer am 28.10.2019 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne
Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 30.10.2019 werden
in der Zeit vom 12.11. – 04.12.2019 die weiteren Beratungen in den
Fachausschüssen und im Kreisausschuss stattfinden. Es ist vorgesehen, dass der
Kreistag den Haushalt 2020 in seiner Sitzung am 11.12.2019 beschließt.
Die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden
den Entwurf des Vorberichtes und des Haushaltplans jeweils in Auszügen mit
dieser Sitzungsvorlage erhalten.
Der Haushalt 2020 ist auf Produktgruppenebene
dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind
Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im
Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises
Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich
normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine
Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf
NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen
Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine
Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf
NKF-Produktbereichsebene (vgl. Seiten 651 ff.). Es ist möglich, dass die
Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises
Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
In der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des
Haushaltsplanes 2020 ausgewiesene Jahresergebnis aus Zeile 26 des
Teilergebnisplanes 40 dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im
Haushaltsentwurf 2020 enthaltenen Ausführungen verwiesen.
Produktgruppe 40.01 Leistungen der Schulen
In der
Produktgruppe 40.01 „Leistungen der Schulen“ werden Erträge und Aufwendungen
nachgewiesen, die sich aus der Schulträgerschaft des Kreises Coesfeld für die
Berufskollegs sowie für die Förderschulen ergeben. Sie beinhaltet auch die
Betriebskostenzuschüsse, die der Kreis den Trägern privater Ersatzschulen
(Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Nordkirchen
und Gescher) gewährt.
Zwischen den
Berufskollegs des Kreises Coesfeld und dem Kreis Coesfeld besteht eine
Budgetvereinbarung, deren Zielsetzung es ist, durch eine eigenverantwortliche
Bewirtschaftung der den Berufskollegs zur Verfügung stehenden Mittel einen
wirtschaftlichen Mitteleinsatz sicherzustellen.
Hierzu wird jedem
Berufskolleg jährlich sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan ein bestimmter
Finanzrahmen (= Budget) zur Verfügung gestellt. Die Schulbudgets und der Verteilerschlüssel
bei den investiven Maßnahmen sind in den Erläuterungen des Haushaltsentwurfs
2020 („S. 170/ zu Zeile 18“ und „S. 172/ 173 zu Zeile 26“) dargestellt.
In der
Budgetvereinbarung ist geregelt, dass über nicht verausgabte Budgetmittel
-
des Ergebnisplans zu 75 v.H. im Folgejahr konsumtiv
oder investiv, und
-
des Finanzplans in voller Höhe im Folgejahr
investiv verfügt werden kann.
Damit ist es den
Berufskollegs u.a. möglich, jahresübergreifend ggf. auch größere Investitionen
in einzelnen Fachbereichen ihrer Unterrichtsabteilungen vorzunehmen.
Nach Abschluss
eines jeden Haushaltsjahres wird dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
über die Ausführung der Budgetvereinbarung berichtet.
Die Anhebung der
Aufwendungen im Ergebnisplan begründen sich u.a. vor allem wie folgt:
a) Umschichtung
geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) in den Ergebnisplan,
b) erhöhte
Aufwendungen im IT-Bereich, u.a. für Lizenzen, Einweisungen in die Handhabung
der neu anzuschaffenden digitalen
Ausstattung, Supporteinkauf bei Drittfirmen sowie
c) Bedarfe für
die Umsetzung der Digitalisierung, mit Maßnahme-Planungen hinterlegt, als
Anhebung bei den GWG, und zwar bezogen auf
die
Berufskollegs mit folgenden Summen:
-
Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg = 169.000 €
-
Pictorius-Berufskolleg = 89.400 €
-
Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg
= 172.100 €
Gesamtsumme Berufskollegs = 430.500
€
Die Veränderungen des Finanzplans
zum Vorjahr errechnen sich auf der grundsätzlichen Basis der Berechnung nach
Schülerzahlen (wie in den Vorjahren) sowie aus
a) der Umschichtung der
GWG in den Ergebnisplan und
b) den Bedarfen im Zuge
der Digitalisierung
Berufs-kolleg |
Basis-summe |
abzgl. Umschichtung GWG
|
verblei-bende Summe |
Bedarf Digitalisierung |
Summe Ansatz 2020 |
Veränderung 2020 zu 2019 |
|
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
Spalte 5 abzgl. 1 |
OvNB-BK |
74.149 € |
27.149 € |
47.000 € |
56.500 € |
103.500 € |
29.351 € |
Pictorius-BK |
95.543 € |
16.543 € |
79.000 € |
362.800 € |
441.800 € |
346.257 € |
RvW-BK |
142.308 € |
100.000 € |
42.308 € |
67.500 € |
109.808 € |
- 32.500 € |
Gesamt |
312.000 € |
143.692 € |
168.308 € |
486.800 € |
655.108 € |
343.108 € |
Die als „Bedarf Digitalisierung“ – wie
vorstehend in Spalte 4 aufgeführt – ausgewiesenen Positionen sind aufgrund der
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung
der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW) für Maßnahmen an
Schulen und in Regionen festgelegten Zuwendungen – laut Schulträgerbudget für
den Kreis Coesfeld in Höhe von 2.731.728 € - in die Aufwands- bzw. Ausgabepositionen
für die Haushalte 2020 bis 2023 eingeplant worden. Zusätzlich wurde der vom
Kreis zu leistende Eigenanteil von 10 %, entspricht einer Summe von 273.173,
somit insgesamt 3.004.901 € eingeplant.
Ihnen stehen die entsprechenden Ertrags-
bzw. Einnahmepositionen aus der Zuwendung gegenüber.
Die im Beschlussvorschlag ausgewiesene
Planungsreserve in Höhe von 483.851 € ergibt sich aus der bisherigen
Mittelverplanung in Höhe von 2.521.050 €, die nunmehr für die Jahre 2021 bis
2023 erweitert worden und daher über die Änderungsliste einzubringen ist.
Davon sind, wie in nachstehender Tabelle
aufgeführt, 283.851 € im Ergebnisplan sowie 200.000 € im Finanzplan vorgesehen.
|
Ergebnisplan (EP) |
Finanzplan (FP) |
||||
Schule/ Jahr |
2021 |
2022 |
2023 |
2021 |
2022 |
2023 |
OvNB-BK |
18.923 € |
18.923 € |
18.923 € |
13.334 € |
13.333 € |
13.333 € |
Pictorius-BK |
18.923 € |
18.923 € |
18.923 € |
13.334 € |
13.333 € |
13.333 € |
RvW-BK |
18.923 € |
18.923 € |
18.923 € |
13.334 € |
13.333 € |
13.333 € |
Peter-Pan-Schule |
18.923 € |
18.923 € |
18.929 € |
13.334 € |
13.333 € |
13.333 € |
Pestalozzischule |
18.923 € |
18.923 € |
18.923 € |
13.334 € |
13.333 € |
13.333 € |
Planungs-reserve |
283.851 € |
200.000 € |
Die Mittel aus der RL DigitalPakt NRW
werden voraussichtlich unter Berücksichtigung von bisher 2.521.050 € plus der
Planungsreserve von 483.851 € (= 3.004.901 €) wie folgt eingesetzt:
Schule |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
||||
|
EP |
FP |
EP |
FP |
EP |
FP |
EP |
FP |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
OvNB-Berufskolleg |
169.000 |
56.500 |
131.423 |
60.834 |
131.423 |
60.833 |
131.423 |
60.833 |
Pictorius-Berufskolleg |
89.400 |
362.800 |
35.423 |
192.334 |
41.423 |
214.333 |
31.923 |
195.333 |
R.v.W.-Berufskolleg |
172.100 |
67.500 |
103.923 |
50.834 |
83.673 |
53.833 |
83.673 |
53.833 |
Steverschule
|
50.000 |
16.000 |
36.000 |
16.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Peter-Pan-Schule |
27.250 |
18.000 |
18.923 |
13.334 |
18.923 |
13.333 |
18.929 |
13.333 |
Pestalozzi-schule |
0 |
13.500 |
18.923 |
13.334 |
18.923 |
13.333 |
18.923 |
13.333 |
Summe |
507.750 |
534.300 |
344.615 |
346.670 |
294.365 |
355.665 |
284.871 |
336.665 |
Gesamt |
in
2020: |
1.042.050 |
in
2021: |
691.285 |
in
2022: |
650.030 |
in
2023: |
621.536 |
Summe
BKs 2020 – 2023 |
2.634.607
€ |
Summe
FS 2020 – 2023 |
370.294 € |
Insgesamt
Kreis Coesfeld |
3.004.901
€ |
Produktgruppe 40.02 Schülerbezogene
Leistungen
Bei den Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen entsteht für 2020 ein Mehraufwand in Höhe von rd. 38.500 €.
Bei Ansatzermittlung der
Schülerbeförderungskosten für die Berufskollegs wurden die tatsächlichen Kosten
des FlashTicketsPlus sowie eine Preissteigerung und die erwartete Schülerzahl
im Schuljahr 2019/20 gemäß Berechnungsschlüssel des Vertrages mit der
Tarifgemeinschaft berücksichtigt. Daraus ergibt sich eine Einsparung in Höhe
von 20.000 €, aber auch Aufwendungen für das „Azubi-Start-Ticket“ in Höhe von
58.500 € in 2020. Ab 2021 wird für ein Schuljahr mit einem Betrag von 140.000 €
für das Azubi-Ticket gerechnet.
Produktgruppe 40.03 Serviceleistungen
Der bisherige
Ansatz des möglichen Kreisanteils für die vertiefte Berufsorientierung (30.000
€) wurde mangels entsprechender Projekte nicht mehr eingestellt.
Die
Anschubförderung der Einrichtung eines zdi-Zentrums (insgesamt 30.000 €) endete
mit dem Jahr 2019.
Für die
Position „Öffentlichkeitsarbeit, Bewirtung und Repräsentation“ hat das
Regionale Bildungsnetzwerk wieder einen Ausgabeansatz von 20.000
€, nachdem die Anmeldung für 2019 versäumt wurde.
Als
Kreisanteil zur Beauftragung eines Gutachtens für einen
Fachhochschulstandort in der Stadt Coesfeld wurde eine Beteiligung des
Kreises von 13.500 € eingestellt.
Da für den
Bereich „Sport“ kein gesondertes Produkt gebildet worden ist, werden auch diese
Aufwendungen in der Produktgruppe „Serviceleistungen“ ausgewiesen.
Darin enthalten
ist weiterhin ein Zuschuss an den Kreissportbund in Höhe von 35.000 € zur
Aufrechterhaltung seines Angebotes zur Unterstützung der gemeinwohlorientierten
Sportvereine im Kreis Coesfeld.
Produktgruppe 40.04 Schulamt
In der Produktgruppe 40.04 Schulamt werden
die Erträge und Aufwendungen für das staatliche Schulamt für den Kreis Coesfeld
dargestellt.
Im Weiteren wird auf die detaillierten Erläuterungen zu den
Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen der Produktgruppen 40.01, 40.02, 40.03
und 40.04 des Haushaltsentwurfs 2020 verwiesen.
Produktgruppe 40.05
Kulturzentren, überörtliche Arbeit
In der Produktgruppe 40.05 „Kulturzentren,
überörtliche Arbeit“ werden Erträge und Aufwendungen für die Durchführung von
kulturellen Veranstaltungen mit Beteiligung des Kreises Coesfeld sowie der
beiden Kulturzentren Kolvenburg und Burg Vischering nachgewiesen.
Im Weiteren wird auf die
Erläuterungen zum Teilergebnisplan und Teilfinanzplan der Produktgruppe 40.05
des Haushaltsentwurfs 2020 verwiesen.
III. Alternativen
Keine
IV.
Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Für die Erstellung des Kreishaushaltes
entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport ist für die Beratung der in dem
Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppen zuständig.