Betreff
Entwurf Haushalt 2020; hier: Produktgruppen 40.01, 40.02, 40.03, 40.04 und 40.05
Vorlage
SV-9-1542
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.

-fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 02 

 

Produktgruppen                                                                                                         ab Seite

40.01

Leistungen der Schulen

167

40.02

Schülerbezogene Leistungen

180

40.03

Serviceleistungen

185

40.04

Schulamt

194

40.05

Kulturzentren, überörtliche Arbeit 

200

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung einer aus dem Digitalpakt noch nicht gebundenen Planungsreserve in der Produktgruppe 40.01 in Höhe von 483.851 € sowie der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung: Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem AfFWuK/Kreis-ausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der jeweils gültigen Fassung, ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

 

II.  Lösung

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 wurde vom Kämmerer am 28.10.2019 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 30.10.2019 werden in der Zeit vom 12.11. – 04.12.2019 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss stattfinden. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2020 in seiner Sitzung am 11.12.2019 beschließt.

 

Die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden den Entwurf des Vorberichtes und des Haushaltplans jeweils in Auszügen mit dieser Sitzungsvorlage erhalten.

 

Der Haushalt 2020 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene (vgl. Seiten 651 ff.). Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

In der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 ausgewiesene Jahresergebnis aus Zeile 26 des Teilergebnisplanes 40 dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsentwurf 2020 enthaltenen Ausführungen verwiesen.

 

 

 

 

 

 

Produktgruppe 40.01 Leistungen der Schulen

In der Produktgruppe 40.01 „Leistungen der Schulen“ werden Erträge und Aufwendungen nachgewiesen, die sich aus der Schulträgerschaft des Kreises Coesfeld für die Berufskollegs sowie für die Förderschulen ergeben. Sie beinhaltet auch die Betriebskostenzuschüsse, die der Kreis den Trägern privater Ersatzschulen (Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Nordkirchen und Gescher) gewährt.

 

Zwischen den Berufskollegs des Kreises Coesfeld und dem Kreis Coesfeld besteht eine Budgetvereinbarung, deren Zielsetzung es ist, durch eine eigenverantwortliche Bewirtschaftung der den Berufskollegs zur Verfügung stehenden Mittel einen wirtschaftlichen Mitteleinsatz sicherzustellen.

Hierzu wird jedem Berufskolleg jährlich sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan ein bestimmter Finanzrahmen (= Budget) zur Verfügung gestellt. Die Schulbudgets und der Verteilerschlüssel bei den investiven Maßnahmen sind in den Erläuterungen des Haushaltsentwurfs 2020 („S. 170/ zu Zeile 18“ und „S. 172/ 173 zu Zeile 26“) dargestellt.

 

In der Budgetvereinbarung ist geregelt, dass über nicht verausgabte Budgetmittel

-       des Ergebnisplans zu 75 v.H. im Folgejahr konsumtiv oder investiv, und

-       des Finanzplans in voller Höhe im Folgejahr investiv verfügt werden kann.

Damit ist es den Berufskollegs u.a. möglich, jahresübergreifend ggf. auch größere Investitionen in einzelnen Fachbereichen ihrer Unterrichtsabteilungen vorzunehmen.

Nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres wird dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport über die Ausführung der Budgetvereinbarung berichtet. 

 

Die Anhebung der Aufwendungen im Ergebnisplan begründen sich u.a. vor allem wie folgt:

a) Umschichtung geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) in den Ergebnisplan,

b) erhöhte Aufwendungen im IT-Bereich, u.a. für Lizenzen, Einweisungen in die Handhabung

   der neu anzuschaffenden digitalen Ausstattung, Supporteinkauf bei Drittfirmen sowie

c) Bedarfe für die Umsetzung der Digitalisierung, mit Maßnahme-Planungen hinterlegt, als

    Anhebung bei den GWG, und zwar bezogen auf die

Berufskollegs mit folgenden Summen:

-       Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg =     169.000 €

-       Pictorius-Berufskolleg =                                    89.400 €

-       Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg =         172.100 €

Gesamtsumme Berufskollegs =                      430.500 €

 

 

Die Veränderungen des Finanzplans zum Vorjahr errechnen sich auf der grundsätzlichen Basis der Berechnung nach Schülerzahlen (wie in den Vorjahren) sowie aus

a) der Umschichtung der GWG in den Ergebnisplan und

b) den Bedarfen im Zuge der Digitalisierung

 

Berufs-kolleg

Basis-summe

abzgl. Umschichtung GWG

verblei-bende

Summe

Bedarf Digitalisierung

Summe Ansatz 2020

Veränderung 2020 zu 2019

 

1

2

3

4

5

Spalte 5

abzgl. 1

OvNB-BK

 74.149 €

 27.149 €

 47.000 €

 56.500 €

103.500 €

29.351 €

Pictorius-BK

 95.543 €

 16.543 €

 79.000 €

362.800 €

441.800 €

346.257 €

RvW-BK

142.308 €

100.000 €

 42.308 €

  67.500 €

109.808 €

    - 32.500 €

Gesamt

312.000 €

143.692 €

168.308 €

486.800 €

655.108 €

343.108 €

 

Die als „Bedarf Digitalisierung“ – wie vorstehend in Spalte 4 aufgeführt – ausgewiesenen Positionen sind aufgrund der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW) für Maßnahmen an Schulen und in Regionen festgelegten Zuwendungen – laut Schulträgerbudget für den Kreis Coesfeld in Höhe von 2.731.728 € - in die Aufwands- bzw. Ausgabepositionen für die Haushalte 2020 bis 2023 eingeplant worden. Zusätzlich wurde der vom Kreis zu leistende Eigenanteil von 10 %, entspricht einer Summe von 273.173, somit insgesamt 3.004.901 € eingeplant.

Ihnen stehen die entsprechenden Ertrags- bzw. Einnahmepositionen aus der Zuwendung gegenüber.

 

Die im Beschlussvorschlag ausgewiesene Planungsreserve in Höhe von 483.851 € ergibt sich aus der bisherigen Mittelverplanung in Höhe von 2.521.050 €, die nunmehr für die Jahre 2021 bis 2023 erweitert worden und daher über die Änderungsliste einzubringen ist.

Davon sind, wie in nachstehender Tabelle aufgeführt, 283.851 € im Ergebnisplan sowie 200.000 € im Finanzplan vorgesehen.

 

 

 

 

 

Ergebnisplan (EP)

Finanzplan (FP)

Schule/ Jahr

2021

2022

2023

2021

2022

2023

OvNB-BK

18.923 €

18.923 €

18.923 €

13.334 €

13.333 €

13.333 €

Pictorius-BK

18.923 €

18.923 €

18.923 €

13.334 €

13.333 €

13.333 €

RvW-BK

18.923 €

18.923 €

18.923 €

13.334 €

13.333 €

13.333 €

Peter-Pan-Schule

18.923 €

18.923 €

18.929 €

13.334 €

13.333 €

13.333 €

Pestalozzischule

18.923 €

18.923 €

18.923 €

13.334 €

13.333 €

13.333 €

Planungs-reserve

 

283.851 €

 

200.000 €

 

Die Mittel aus der RL DigitalPakt NRW werden voraussichtlich unter Berücksichtigung von bisher 2.521.050 € plus der Planungsreserve von 483.851 € (= 3.004.901 €) wie folgt eingesetzt:

 

Schule

2020

2021

2022

2023

 

EP

FP

EP

FP

EP

FP

EP

FP

 

OvNB-Berufskolleg

169.000

56.500

131.423

60.834

131.423

60.833

131.423

60.833

Pictorius-Berufskolleg

89.400

362.800

35.423

192.334

41.423

214.333

31.923

195.333

R.v.W.-Berufskolleg

172.100

67.500

103.923

50.834

83.673

53.833

83.673

53.833

Steverschule

50.000

16.000

36.000

16.000

0

0

0

0

Peter-Pan-Schule

27.250

18.000

18.923

13.334

18.923

13.333

18.929

13.333

Pestalozzi-schule

0

13.500

18.923

13.334

18.923

13.333

18.923

13.333

Summe

507.750

534.300

344.615

346.670

294.365

355.665

284.871

336.665

Gesamt

in 2020:

1.042.050

in 2021:

691.285

in 2022:

650.030

in 2023:

621.536

 

 

Summe BKs 2020 – 2023

2.634.607 €

Summe FS   2020 – 2023

   370.294 €

Insgesamt Kreis Coesfeld

3.004.901 €

 

 

Produktgruppe 40.02 Schülerbezogene Leistungen

 

Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entsteht für 2020 ein Mehraufwand in Höhe von rd. 38.500 €.

Bei Ansatzermittlung der Schülerbeförderungskosten für die Berufskollegs wurden die tatsächlichen Kosten des FlashTicketsPlus sowie eine Preissteigerung und die erwartete Schülerzahl im Schuljahr 2019/20 gemäß Berechnungsschlüssel des Vertrages mit der Tarifgemeinschaft berücksichtigt. Daraus ergibt sich eine Einsparung in Höhe von 20.000 €, aber auch Aufwendungen für das „Azubi-Start-Ticket“ in Höhe von 58.500 € in 2020. Ab 2021 wird für ein Schuljahr mit einem Betrag von 140.000 € für das Azubi-Ticket gerechnet.

 

 

 

Produktgruppe 40.03 Serviceleistungen

 

Der bisherige Ansatz des möglichen Kreisanteils für die vertiefte Berufsorientierung (30.000 €) wurde mangels entsprechender Projekte nicht mehr eingestellt.

Die Anschubförderung der Einrichtung eines zdi-Zentrums (insgesamt 30.000 €) endete mit dem Jahr 2019.

Für die Position „Öffentlichkeitsarbeit, Bewirtung und Repräsentation“ hat das Regionale Bildungsnetzwerk wieder einen Ausgabeansatz von 20.000 €, nachdem die Anmeldung für 2019 versäumt wurde.  

Als Kreisanteil zur Beauftragung eines Gutachtens für einen Fachhochschulstandort in der Stadt Coesfeld wurde eine Beteiligung des Kreises von 13.500 € eingestellt.

 

Da für den Bereich „Sport“ kein gesondertes Produkt gebildet worden ist, werden auch diese Aufwendungen in der Produktgruppe „Serviceleistungen“ ausgewiesen.

Darin enthalten ist weiterhin ein Zuschuss an den Kreissportbund in Höhe von 35.000 € zur Aufrechterhaltung seines Angebotes zur Unterstützung der gemeinwohlorientierten Sportvereine im Kreis Coesfeld. 

 

 

Produktgruppe 40.04 Schulamt

 

In der Produktgruppe 40.04 Schulamt werden die Erträge und Aufwendungen für das staatliche Schulamt für den Kreis Coesfeld dargestellt.

 

Im Weiteren wird auf die detaillierten Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen der Produktgruppen 40.01, 40.02, 40.03 und 40.04 des Haushaltsentwurfs 2020 verwiesen.   

 

Produktgruppe 40.05 Kulturzentren, überörtliche Arbeit

 

In der Produktgruppe 40.05 „Kulturzentren, überörtliche Arbeit“ werden Erträge und Aufwendungen für die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen mit Beteiligung des Kreises Coesfeld sowie der beiden Kulturzentren Kolvenburg und Burg Vischering nachgewiesen.

 

Im Weiteren wird auf die Erläuterungen zum Teilergebnisplan und Teilfinanzplan der Produktgruppe 40.05 des Haushaltsentwurfs 2020 verwiesen.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppen zuständig.