Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die
notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahndecken auf den
Kreisstraßen
a)
K 06 AN
11 (3,5 km, ca. 0,9 Mio. €)
b)
K 23 AN
6 (3,3 km, ca. 0,8 Mio. €)
c)
K 18 AN
3 (3,6 km, ca. 0,9 Mio. €)
d)
K 06 AN
7 (0,4 km, ca. 0,2 Mio. €)
e)
K 08 AN
3 (0,5 km, ca. 0,2 Mio. €)
zu veranlassen.
Die Zustimmung (Baubeschluss) für die
Maßnahmen c) – e) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst
erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2020 für die Deckenerneuerungen
bereitgestellt werden und der Haushalt 2020 seine Rechtskraft erlangt hat.
I. Problem / II. Lösung
Mit den Deckenerneuerungen auf den
Kreisstraßen K 6 / K 8 / K 18 und K 23 soll im nächsten Jahr die Umsetzung des
eigenfinanzierten Bauprogramms 2020 – 2022 erfolgen. Die Strecken sind in den
beigefügten Übersichtskarten dargestellt. Bei der letzten Zustandserfassung
(2018) wurden die Streckenabschnitte auf Grund verschiedener Schadensmerkmale
(Schlaglöcher, Netzrisse sowie Absackungen im Randbereich) als mangelhaft bzw.
ungenügend eingestuft.
Bei geeigneter Witterung ist geplant mit der
K 6 AN 11 (Ascheberg) und der K 23 AN 6 (Senden) im Frühjahr 2020 zu beginnen.
Als Bauzeit werden jeweils ca. 8 Wochen einkalkuliert.
Kreisstraße |
Gemeinde |
DTV |
Zustand 2018 |
Länge |
Breite |
Baukosten ca. |
K 06 AN 11 |
Ascheberg |
902 |
5 |
3.463 |
4,7 - 5.8 |
0,9 Mio. € |
K 23 AN 6 |
Senden |
298 |
6 |
3.275 |
4,8 - 5,1 |
0,8 Mio. € |
Für Mitte des Jahres ist die
Deckenerneuerung auf der 18 AN 5 (Nottuln) eingeplant. Mit einer Bauzeit von
ca. 8 Wochen könnte die Verkehrsfreigabe Ende August erfolgen.
Kreisstraße |
Gemeinde |
DTV |
Zustand 2018 |
Länge |
Breite |
Baukosten ca. |
K 18 AN 3 |
Nottuln |
776 |
5 |
3.581 |
4,9 - 5,2 |
0,9 Mio. € |
Eine vollflächige Deckenerneuerung ist bei
den zuvor genannten Kreisstraßen unumgänglich. Baugrunduntersuchungen haben
ergeben, dass jeweils der vorh. bituminöse Aufbau viel zu gering ist und nicht
den Anforderungen der tatsächlichen Belastung entspricht. Durch eine
Deckenerneuerung im Hocheinbau soll der Oberbau den Anforderungen entsprechend
verstärkt werden. Zunächst wird eine 8 cm bituminösen Ausgleichschicht
aufgebracht. Um zukünftig das Risiko zu minimieren, dass Rissen durchschlagen,
soll vollflächig ein Armierungsgitter verlegt werden. Abschließend erfolgt
zweilagig der Einbau der Tragschicht (8 cm) und Verschleißschicht (4 cm).
Für den Herbst stehen dann die
innerörtlichen Streckenabschnitte der K 6 AN 7 in Südkirchen und die K 8 AN 3
in Olfen auf dem Programm.
Kreisstraße |
Gemeinde |
DTV |
Zustand 2015 |
Länge |
Breite |
Baukosten ca. |
K 06 AN 7 |
Südkirchen |
1.523 |
5 |
350 *1) |
7,0 |
0,2 Mio. € |
*1) Die Maßnahme umfasst den innerörtlichen
Bereich von der L 810 bis zum Ortsausgang. |
||||||
K 08 AN 3 |
Olfen |
6.322 |
5 |
480 *2) |
7,0 |
0,2 Mio. € |
*2) Die Maßnahme umfasst den Eckernkamp vom
Kreisverkehr bis zur Dattelner Str. |
Eine vollflächige Deckenerneuerung ist auch
hier unumgänglich. Die beiden innerörtlichen Streckenabschnitte befinden sich
in einem mangelhaften Zustand. Die Fahrbahnen weisen Oberflächenschäden und
Ausbrüche auf. Da der vorh. Aufbau insgesamt den Anforderungen der
vorgeschriebenen Bauklasse entspricht, ist geplant die Asphaltschichten
abzufräsen und neu einzubauen. Als Aufbau sind 5 cm Asphaltbinder und 4 cm
Asphaltbeton als Verschleißschicht vorgesehen.
Bei der K 8 AN 3 erfolgen noch Gespräche mit
der Stadt Olfen, um die Anlegung eines Radfahrerschutzstreifens abzustimmen.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Die Maßnahmen sind Bestandteil des
Rahmenbauprogramms 2020 – 2022 und ausschließlich aus Eigenmittel zu
finanzieren. Fördermöglichkeiten bestehen nicht.
Aufgrund der vorh. Straßenbreiten sind
entsprechend den Arbeitsschutzbestimmungen alle Maßnahme unter Einrichtung
einer Vollsperrung durchzuführen.
Es ist geplant mit der K 6 AN 11 (Ascheberg)
und der K 23 AN 6 (Senden) zu beginnen. Die Baukosten für die beiden Maßnahmen
umfassen ca. 1,7 Mio. €.
Im Haushalt 2019 wurden für die Umsetzung
nicht geförderter Deckenerneuerungen Mittel in Höhe von 2,53 Mio. € angesetzt.
Unter Berücksichtigung der abgewickelten Maßnahmen einschließlich erteilter
Aufträge stehen noch ca. 400.000 € im laufenden Haushalt zur Verfügung. Darüber
hinaus besteht eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres
2020 in Höhe von 1,5 Mio. €.
Sobald der Baubeschluss vorliegt, sollen die
Leistungen öffentlichen ausgeschrieben und zum Jahresende 2019 vergeben werden.
Bei geeigneter Witterung können die Bauarbeiten dann im Frühjahr 2020 starten.
Als Bauzeit werden jeweils ca. 8 Wochen einkalkuliert.
Die Deckenerneuerungen auf den Kreisstraßen
K 18, K 8 und K 6 sollen erst öffentlich ausgeschrieben und vergeben werden,
wenn die Haushaltsmittel in 2020 für die Deckenerneuerungen bereitgestellt
werden und der Haushalt 2020 seine Rechtskraft erlangt hat. Für die drei
Maßnahmen sind Baukosten in Höhe von ca. 1,3 Mio. € einzukalkulieren. Die
Planung für den Haushalt 2020 sieht für die Umsetzung nicht geförderter
Deckenerneuerungen Mittel in Höhe von 3,0 Mio. € vor.
Die Umsetzung soll dann im Sommer bzw. im
Herbst 2020 erfolgen.
Die Auswirkung der Investition auf die
jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:
Kreisstraße |
Buchwert |
Abschreibung
jährlich |
Herstellungskosten
|
Buchwert |
Abschreibung
jährlich |
K 06 AN 7 |
87.328 € |
6.238 € |
0,22 Mio. € |
302.100 € |
6.700 € |
K 06 AN 11 |
469.476 € |
33.534 € |
0,99 Mio. € |
1.445.500 € |
32.100 € |
K 08 AN 3 |
164.603 € |
11.757 € |
0,22 Mio. € |
374.800 € |
8.300 € |
K 18 AN 3 |
293.339 € |
20.953 € |
0,99 Mio. € |
1.271.100 € |
28.200 € |
K 23 AN 6 |
62.604 € |
9.631 € |
0,88 Mio. € |
938.600 € |
20.900 € |
Summe |
1.077.350 € |
82.113 € |
3,30 Mio. € |
4.332.100 € |
96.200 € |
*1) Die Kreisstraßen wurden bei der Bewertung 2018 in „5“ bzw. „6“
eingestuft. Der Zustandsklasse 5 (6) ist in der Anlagenbuchhaltung eine
Nutzungsdauer von 15 (7,5) Jahre zugeordnet.
*2) Eine außerplanmäßige Abschreibung ist nicht
vorzunehmen.
*3) Die Herstellungskosten setzen sich zusammen
aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten sowie den aktivierten
Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen
sind nicht zahlungswirksam.
*4) Nach Fertigstellung wird der zur
Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre
abgeschrieben.
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei
Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der
Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen
Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen
(Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden
Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
4 Übersichtskarten