Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung eigenfinanzierter Deckenbaumaßnahmen 2020
Vorlage
SV-9-1555
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahndecken auf den Kreisstraßen

 

a)       K 06 AN 11          (3,5 km, ca. 0,9 Mio. €)

b)       K 23 AN 6            (3,3 km, ca. 0,8 Mio. €)

c)       K 18 AN 3            (3,6 km, ca. 0,9 Mio. €)

d)       K 06 AN 7            (0,4 km, ca. 0,2 Mio. €)

e)       K 08 AN 3            (0,5 km, ca. 0,2 Mio. €)

 

zu veranlassen.

 

Die Zustimmung (Baubeschluss) für die Maßnahmen c) – e) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2020 für die Deckenerneuerungen bereitgestellt werden und der Haushalt 2020 seine Rechtskraft erlangt hat.

 

Begründung:

I.   Problem / II. Lösung

Mit den Deckenerneuerungen auf den Kreisstraßen K 6 / K 8 / K 18 und K 23 soll im nächsten Jahr die Umsetzung des eigenfinanzierten Bauprogramms 2020 – 2022 erfolgen. Die Strecken sind in den beigefügten Übersichtskarten dargestellt. Bei der letzten Zustandserfassung (2018) wurden die Streckenabschnitte auf Grund verschiedener Schadensmerkmale (Schlaglöcher, Netzrisse sowie Absackungen im Randbereich) als mangelhaft bzw. ungenügend eingestuft.

Bei geeigneter Witterung ist geplant mit der K 6 AN 11 (Ascheberg) und der K 23 AN 6 (Senden) im Frühjahr 2020 zu beginnen. Als Bauzeit werden jeweils ca. 8 Wochen einkalkuliert.

Kreisstraße

Gemeinde

DTV
Kfz/24h

Zustand 2018

Länge
[m]

Breite
[m]

Baukosten ca.

K 06 AN 11

Ascheberg

902

5

3.463

4,7 - 5.8

0,9 Mio. €

K 23 AN 6

Senden

298

6

3.275

4,8 - 5,1

0,8 Mio. €

 

Für Mitte des Jahres ist die Deckenerneuerung auf der 18 AN 5 (Nottuln) eingeplant. Mit einer Bauzeit von ca. 8 Wochen könnte die Verkehrsfreigabe Ende August erfolgen.

Kreisstraße

Gemeinde

DTV
Kfz/24h

Zustand 2018

Länge
[m]

Breite
[m]

Baukosten ca.

K 18 AN 3

Nottuln

776

5

3.581

4,9 - 5,2

0,9 Mio. €

 

Eine vollflächige Deckenerneuerung ist bei den zuvor genannten Kreisstraßen unumgänglich. Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass jeweils der vorh. bituminöse Aufbau viel zu gering ist und nicht den Anforderungen der tatsächlichen Belastung entspricht. Durch eine Deckenerneuerung im Hocheinbau soll der Oberbau den Anforderungen entsprechend verstärkt werden. Zunächst wird eine 8 cm bituminösen Ausgleichschicht aufgebracht. Um zukünftig das Risiko zu minimieren, dass Rissen durchschlagen, soll vollflächig ein Armierungsgitter verlegt werden. Abschließend erfolgt zweilagig der Einbau der Tragschicht (8 cm) und Verschleißschicht (4 cm).

 

Für den Herbst stehen dann die innerörtlichen Streckenabschnitte der K 6 AN 7 in Südkirchen und die K 8 AN 3 in Olfen auf dem Programm.

Kreisstraße

Gemeinde

DTV
Kfz/24h

Zustand 2015

Länge
[m]

Breite
[m]

Baukosten ca.

K 06 AN 7

Südkirchen

1.523

5

350  *1)

7,0

0,2 Mio. €

*1)  Die Maßnahme umfasst den innerörtlichen Bereich von der L 810 bis zum Ortsausgang.

K 08 AN 3

Olfen

6.322

5

480  *2)

7,0

0,2 Mio. €

*2)  Die Maßnahme umfasst den Eckernkamp vom Kreisverkehr bis zur Dattelner Str.

 

Eine vollflächige Deckenerneuerung ist auch hier unumgänglich. Die beiden innerörtlichen Streckenabschnitte befinden sich in einem mangelhaften Zustand. Die Fahrbahnen weisen Oberflächenschäden und Ausbrüche auf. Da der vorh. Aufbau insgesamt den Anforderungen der vorgeschriebenen Bauklasse entspricht, ist geplant die Asphaltschichten abzufräsen und neu einzubauen. Als Aufbau sind 5 cm Asphaltbinder und 4 cm Asphaltbeton als Verschleißschicht vorgesehen.

Bei der K 8 AN 3 erfolgen noch Gespräche mit der Stadt Olfen, um die Anlegung eines Radfahrerschutzstreifens abzustimmen.

III. Alternativen

Keine.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Maßnahmen sind Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2020 – 2022 und ausschließlich aus Eigenmittel zu finanzieren. Fördermöglichkeiten bestehen nicht.

Aufgrund der vorh. Straßenbreiten sind entsprechend den Arbeitsschutzbestimmungen alle Maßnahme unter Einrichtung einer Vollsperrung durchzuführen.

Es ist geplant mit der K 6 AN 11 (Ascheberg) und der K 23 AN 6 (Senden) zu beginnen. Die Baukosten für die beiden Maßnahmen umfassen ca. 1,7 Mio. €.

Im Haushalt 2019 wurden für die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen Mittel in Höhe von 2,53 Mio. € angesetzt. Unter Berücksichtigung der abgewickelten Maßnahmen einschließlich erteilter Aufträge stehen noch ca. 400.000 € im laufenden Haushalt zur Verfügung. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 in Höhe von 1,5 Mio. €.

Sobald der Baubeschluss vorliegt, sollen die Leistungen öffentlichen ausgeschrieben und zum Jahresende 2019 vergeben werden. Bei geeigneter Witterung können die Bauarbeiten dann im Frühjahr 2020 starten. Als Bauzeit werden jeweils ca. 8 Wochen einkalkuliert.

 

 

Die Deckenerneuerungen auf den Kreisstraßen K 18, K 8 und K 6 sollen erst öffentlich ausgeschrieben und vergeben werden, wenn die Haushaltsmittel in 2020 für die Deckenerneuerungen bereitgestellt werden und der Haushalt 2020 seine Rechtskraft erlangt hat. Für die drei Maßnahmen sind Baukosten in Höhe von ca. 1,3 Mio. € einzukalkulieren. Die Planung für den Haushalt 2020 sieht für die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen Mittel in Höhe von 3,0 Mio. € vor.

Die Umsetzung soll dann im Sommer bzw. im Herbst 2020 erfolgen.


 

Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:

Kreisstraße

Buchwert
zum 31.12.2019

Abschreibung jährlich
bisher
*1) / *2)

Herstellungskosten
einschl. aktiv. Eigenleist. *3)

Buchwert
zur Verkehrs-freigabe
ca.

Abschreibung jährlich
neu *4)
ca.

K 06 AN 7

87.328 €

6.238 €

0,22 Mio. €

302.100 €

6.700 €

K 06 AN 11

469.476 €

33.534 €

0,99 Mio. €

1.445.500 €

32.100 €

K 08 AN 3

164.603 €

11.757 €

0,22 Mio. €

374.800 €

8.300 €

K 18 AN 3

293.339 €

20.953 €

0,99 Mio. €

1.271.100 €

28.200 €

K 23 AN 6

62.604 €

9.631 €

0,88 Mio. €

938.600 €

20.900 €

Summe

1.077.350 €

82.113 €

3,30 Mio. €

4.332.100 €

96.200 €

 

*1)   Die Kreisstraßen wurden bei der Bewertung 2018 in „5“ bzw. „6“ eingestuft. Der Zustandsklasse 5 (6) ist in der Anlagenbuchhaltung eine Nutzungsdauer von 15 (7,5) Jahre zugeordnet.

*2)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist nicht vorzunehmen.

*3)   Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten sowie den aktivierten Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

 

Anlagen:

 

4 Übersichtskarten