Beschlussvorschlag:
Die Dienstreise von Herrn Ludger Wobbe zur Tagung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe am 06.12.2019 in Münster wird genehmigt.
Begründung:
I. Problem
Das LWL-Landesjugendamt bietet am 06.12.2019 im LWL-Landeshaus Münster eine Tagung zu dem Thema „Kinderrechte in Deutschland zwischen Anspruch und Wirklichkeit“ an. Diese Tagung richtet sich unter anderen an die Vorsitzenden der Jugendhilfeausschüsse Westfalen-Lippe.
Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses Ludger Wobbe hat sich zu dieser Tagung angemeldet.
II. Lösung
Dem Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Ludger Wobbe wird die Teilnahme an der Tagung am 06.12.2019 in Münster als Dienstreise genehmigt.
III. Alternativen
Die Teilnahme wird nicht als Dienstreise genehmigt.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Den Kreistagsabgeordneten stehen Entschädigungen nach dem Landesreisekostengesetz und ggf. Verdienstausfall zu. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gem. § 9 Abs. 7 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld ist der Kreisausschuss für die Genehmigung von Dienstreisen der Kreistagsabgeordneten zuständig.