Beschlussvorschlag der UWG:
Der Ausschuss beauftragt die
Verwaltung entsprechende Modalitäten zu erarbeiten und vorzustellen.
Vorgelegt gem. § 2 Abs. 1 der
Geschäftsordnung des Kreistages Coesfeld und seiner Ausschüsse.
Begründung:
Mit dem beigefügten Schreiben vom 06.11.2019
stellte die Kreistagsfraktion UWG den im Beschlussvorschlag genannten Antrag.
Näheres ist dem als Anlage beigefügten Schreiben zu entnehmen.
Folgende Ersteinschätzung liegt seitens der
Wirtschaftsbetriebe des Kreises Coesfeld vor:
Die Einführung einer Wertstofftonne für den Kreis
Coesfeld ist grundsätzlich möglich. Dazu wäre in Abstimmung mit allen Städten
und Gemeinden des Kreises, die formal für die Sammlung zuständig sind, die
Abstimmungsvereinbarung mit dem dualen System auf der Grundlage des Verpackungsgesetzes
zu ändern. Eine Änderung wäre mit der notwendigen Neufassung der Abstimmungsvereinbarung
für den Zeitraum ab dem 01.01.2021 zu vereinbaren. Aus verschiedenen
Randbedingungen ist dies aus Sicht der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld
GmbH (WBC) jedoch nicht die beste Möglichkeit.
In Verbindung mit der vor über 10 Jahren
umgesetzten weitgehend flächendeckenden Einführung der „Gelben Tonne“ konnten
die Wertstofferfassungsmengen über Verpackungsabfälle im Kreis Coesfeld
kontinuierlich gesteigert werden. So wurden im Jahr 2018 insgesamt sehr gute 54
kg pro Einwohner und Jahr über die Gelbe Tonne erfasst. Die Stadt Münster, die
ab dem kommenden Jahr die Wertstofftonne einführt und bislang
Verpackungsabfälle nur mit „Gelben Säcken“ sammelt, hat im selben Zeitraum -
zum Vergleich - 31 kg pro Einwohner und Jahr gesammelt.
Die Einführung einer Wertstofftonne über den
„Status Quo“ hinaus hätte gemäß der Studie des Umweltbundesamtes „Planspiel zur
Fortentwicklung der Verpackungsverordnung Teilvorhaben 1: Bestimmung der
Idealzusammensetzung der Wertstofftonne“ (https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/461/publikationen/4074.pdf)
ein Potential von nur ca. 5 kg pro Einwohner und
Jahr, die an Wertstoffen mehr erfasst werden könnten. Unter Berücksichtigung
der genannten und bereits über die „Gelben Tonnen“ erfassten Mengen wird daher
das mögliche Potential der zusätzlichen Miterfassung sogenannter „Stoffgleicher
nicht Verpackungen“ (SVP) als sehr gering angesehen und steht aus Sicht der WBC
nicht im Verhältnis zu den zusätzlichen Kosten und dem ökologischen
Effekt.
Die Kosten der Wertstofftonne der Stadt Münster
verursachen eine Gebührenerhöhung von durchschnittlich 12 € pro Jahr für
einen 4 Personenhaushalt.
Der Kreis Coesfeld hat in den vergangenen Jahren
in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, initiiert über
den Arbeitskreis Abfallwirtschaft im Kreis Coesfeld, die Wertstofferfassung
über die Wertstoffhöfe immer weiter verbessert. So wurden u. a. separate
Mulden für Kunstoffabfälle - die nicht Verpackungen sind - aufgestellt. Hier
werden SVP über die Bürger komfortabel und effizient gesammelt. Auch die
Sammelmengen anderer Wertstoffe über die Wertstoffhöfe funktioniert aus Sicht
der WBC im Kreis Coesfeld effektiv und wirtschaftlich, so dass die
Einführung einer Wertstofftonne (auch in Verbindung mit den bereits sehr guten
über die „Gelben Tonne“ gesammelten Mengen) ökonomisch und ökologisch nicht
vorteilhaft erscheint.
Diese Annahme wird durch die tatsächlich noch
gesammelten Restabfallmengen bestätigt bzw. gestützt. So wurden im Kreis
Coesfeld 2018 „nur“ ca. 90 kg pro Einwohner und Jahr an Restabfall zur
Beseitigung erfasst während im gleichen Zeitraum die Stadt Münster 161 kg pro Einwohner
und Jahr erfasste.
Für weitere Erläuterungen steht die WBC in der
Sitzung gerne zur Verfügung.
Anlagen: Antrag der UWG