Betreff
Antrag der UWG vom 06.11.2019 - Einführung einer Wertstofftonne
Vorlage
SV-9-1572
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der UWG:

 

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung entsprechende Modalitäten zu erarbeiten und vorzustellen.

 

 

 

Vorgelegt gem. § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages Coesfeld und seiner Ausschüsse.

 

Begründung:

 

Mit dem beigefügten Schreiben vom 06.11.2019 stellte die Kreistagsfraktion UWG den im Beschlussvorschlag genannten Antrag. Näheres ist dem als Anlage beigefügten Schreiben zu entnehmen.

 

Folgende Ersteinschätzung liegt seitens der Wirtschaftsbetriebe des Kreises Coesfeld vor:

 

Die Einführung einer Wertstofftonne für den Kreis Coesfeld ist grundsätzlich möglich. Dazu wäre in Abstimmung mit allen Städten und Gemeinden des Kreises, die formal für die Sammlung zuständig sind, die Abstimmungsvereinbarung mit dem dualen System auf der Grundlage des Verpackungsgesetzes zu ändern. Eine Änderung wäre mit der notwendigen Neufassung der Abstimmungsvereinbarung für den Zeitraum ab dem 01.01.2021 zu vereinbaren. Aus verschiedenen Randbedingungen ist dies aus Sicht der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld  GmbH (WBC) jedoch nicht die beste Möglichkeit. 

 

In Verbindung mit der vor über 10 Jahren umgesetzten weitgehend flächendeckenden Einführung der „Gelben Tonne“ konnten die Wertstofferfassungsmengen über Verpackungsabfälle im Kreis Coesfeld kontinuierlich gesteigert werden. So wurden im Jahr 2018 insgesamt sehr gute 54 kg pro Einwohner und Jahr über die Gelbe Tonne erfasst. Die Stadt Münster, die ab dem kommenden Jahr die Wertstofftonne einführt und bislang Verpackungsabfälle nur mit „Gelben Säcken“ sammelt, hat im selben Zeitraum - zum Vergleich - 31 kg pro Einwohner und Jahr gesammelt.

 

Die Einführung einer Wertstofftonne über den „Status Quo“ hinaus hätte gemäß der Studie des Umweltbundesamtes „Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung Teilvorhaben 1: Bestimmung der Idealzusammensetzung der Wertstofftonne“ (https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/461/publikationen/4074.pdf)

ein Potential von nur ca. 5 kg pro Einwohner und Jahr, die an Wertstoffen mehr erfasst werden könnten. Unter Berücksichtigung der genannten und bereits über die „Gelben Tonnen“ erfassten Mengen wird daher das mögliche Potential der zusätzlichen Miterfassung sogenannter „Stoffgleicher nicht Verpackungen“ (SVP) als sehr gering angesehen und steht aus Sicht der WBC nicht im Verhältnis zu den zusätzlichen Kosten und dem ökologischen Effekt. 

 

Die Kosten der Wertstofftonne der Stadt Münster verursachen eine Gebührenerhöhung von durchschnittlich 12 €  pro Jahr für einen 4 Personenhaushalt. 

 

Der Kreis Coesfeld hat in den vergangenen Jahren in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, initiiert über den Arbeitskreis Abfallwirtschaft im Kreis Coesfeld, die Wertstofferfassung über die Wertstoffhöfe immer weiter verbessert. So wurden u. a.  separate Mulden für Kunstoffabfälle - die nicht Verpackungen sind - aufgestellt. Hier werden SVP über die Bürger komfortabel und effizient gesammelt. Auch die Sammelmengen anderer Wertstoffe über die Wertstoffhöfe funktioniert aus Sicht der WBC im Kreis  Coesfeld effektiv und wirtschaftlich, so dass die Einführung einer Wertstofftonne (auch in Verbindung mit den bereits sehr guten über die „Gelben Tonne“ gesammelten Mengen) ökonomisch und ökologisch nicht vorteilhaft erscheint.

 

Diese Annahme wird durch die tatsächlich noch gesammelten Restabfallmengen bestätigt bzw. gestützt. So wurden im Kreis Coesfeld 2018 „nur“ ca. 90 kg pro Einwohner und Jahr an Restabfall zur Beseitigung erfasst während im gleichen Zeitraum die Stadt Münster 161 kg pro Einwohner und Jahr erfasste.

 

Für weitere Erläuterungen steht die WBC in der Sitzung gerne zur Verfügung.

 

Anlagen:  Antrag der UWG