Betreff
Kennzahlen-Vergleich der KGSt zu den erzieherischen Hilfen - Ergebnisse des Berichtsjahres 2018
Vorlage
SV-9-1574
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

-keiner-

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Seit Dezember 2006 beteiligt sich das Kreisjugendamt am Kennzahlen-Vergleichsring der KGSt zu den erzieherischen Hilfen in Kreisen des Landes NRW.

Im Jugendhilfeausschuss wurden regelmäßig zentrale Ergebnisse des Vergleichsrings vorgestellt; zuletzt am 27.11.2018 (SV-9-1209).

Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung der Aufgabe der Berichterstattung über das letzte Auswertungsjahr 2018 nach.

 

In den vergangenen Auswertungsjahren ist die Teilnehmerzahl leider stetig bis zuletzt auf nur noch sechs Landkreise gesunken. Für das Auswertungsjahr 2018 ist es gelungen, vier Landkreise für die Teilnahme an dem Kennzahlen-Vergleich neu zu gewinnen, so dass sich insgesamt zehn Landkreise beteiligten.

 

II.  Lösung

Ergebnisse

In der Anlage ist die inzwischen bekannte Aufstellung wichtiger Kennzahlen (jetzt in der Entwicklung 2014 bis 2018) beigefügt.

 

Besonders folgende Punkte des interkommunalen Vergleichs sind hervorzuheben:

 

·         Falldichte

Im Auswertungsjahr 2018 liegt die Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung

– HzE – (Kennzahl K 4.0) im Kreisjugendamtsbezirk bei 3,19 % und ist damit gegenüber dem Vorjahr 2017 geringfügig gesunken (3,22 %).

Der Wert unterschreitet damit den Median des Vergleichsrings (3,94 %).

 

·         Verhältnis von ambulanten zu stationären Hilfen

Ein Kernziel der Steuerung ist, den Anteil der ambulanten Hilfen - bei möglichst gleichbleibenden Falldichten - zu erhöhen.

Das Verhältnis zwischen ambulanter und stationärer HzE gibt die Kennzahl K 12.1 („Quotient: auf eine stationäre HzE kommen ... ambulante HzE“) wieder.

Im Kreisjugendamtsbezirk ist die Zahl der ambulanten Hilfen je stationärer Hilfe (1,39) gegenüber dem Vorjahr (1,36) zwar nur geringfügig gestiegen. Es ist aber zumindest in diesem Auswertungsjahr gelungen, den Abwärtstrend der letzten Jahre zu stoppen.
Eine ähnliche Entwicklung lässt sich auch für den Vergleichsring feststellen. Hier ist der Wert von 0,96 in 2017 auf 1,05 für 2018 gestiegen. Ob die rückläufige Entwicklung der vergangenen Jahren damit gestoppt ist, bleibt abzuwarten.

·         Fallbelastung im ASD / PKD
und in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe

Die Personalkennzahl (Kennzahl K13.4b) des ASD / PKD liegt mit 56,88 Fällen pro Personalstelle unter der aus dem Auswertungsjahr 2017 (62,69).

Auch im Vergleichsring liegt die Fallbelastung 2018 im ASD/PKD unter der des Vorjahres (60,36 zu jetzt 53,09). Die Fallbelastung beim ASD / PKD des Kreises Coesfeld liegt damit aber weiterhin über den Wert des Vergleichsringes.
Im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe konnte die Negativentwicklung des Auswertungsjahres 2017 gestoppt werden. Die Fallbelastung liegt nunmehr bei 234,38 Fälle pro Personalstelle. In 2017 waren es noch 295,34 Fälle.
Aber nach wie vor liegt die Belastung deutlich den Wert des Vergleichsrings mit 197,46 Fälle pro Personalstelle.

 

·         Kostenentwicklung

Die Kosten (Kennzahl K4.4 = Zahlungen an Dritte und Personalkosten) sind im Kreisjugendamtsbezirk in 2018 mit 479,54 € (je Einwohner im Alter von 0 bis 20 Jahren) gegenüber 2017 (497,07 €) gesunken.

Dieses entspricht nicht der Entwicklung im Vergleichsring, wo ein Kostenanstieg festzustellen ist. So stiegen die Kosten von 558,31 Euro in 2017 auf 598,84 Euro in 2018.

Der Wert des Vergleichsrings wird damit vom Kreisjugendamt deutlich unterschritten.

 

·         Zusammenfassung der Ergebnisse für das Kreisjugendamt

Die Inanspruchnahme-Quote des Kreisjugendamtes ist in den vergangenen drei Jahre geringfügig gesunken. Die Quote weicht aber nicht wesentlich von der Vergleichsringquote ab.

 

In 2018 ist die in den vergangenen Jahren festgestellte Steigerung des Anteils der stationären Hilfen an den Erziehungshilfen erfreulicherweise nicht eingetreten. Inwieweit dies eine Trendwende bedeutet, muss abgewartet werden.

 

Sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich ist die Kostenbelastung im Kreisjugendamtsbezirk in 2018 zum Vorjahr nicht gestiegen. In beiden Bereichen liegt die Kostenbelastung unter der des Vergleichsrings, in dem Kostensteigerungen festgestellt wurden.

 

Bei der Fallbelastung konnte die Negativentwicklung im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gestoppt werden. Sie liegt jedoch weiterhin deutlich über der für den Vergleichsring festgestellten Belastung.

 

Insgesamt betrachtet wurden aufgrund der ermittelten Werte die gesetzten Ziele im Auswertungsjahr 2018 erfüllt.

Inhalte und Bedeutung des Kennzahlenvergleichs

Bezüglich des Zahlensystems im Vergleichsring wird auf die Berichterstattung der Vorjahre verwiesen.

Ausgehend vom interkommunalen Vergleich sind die Daten des Vergleichsrings wesentliche Grundlage für die interne Steuerung. So bildet die Systematik des Kennzahlenvergleiches die maßgebliche Grundlage für die Ziele, Grund- und Kennzahlen der Produktgruppe 51.20. „Hilfe zur Erziehung“ mit den Produkten 51.20.01 „Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche“, 51.20.02 „Hilfen für junge Volljährige“ und 51.20.03 „Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“.

 

IV.  Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Teilnahme am Kennzahlenvergleich beläuft sich der aktuelle Kostenbeitrag für das Kreisjugendamt nach der Projektvereinbarung vom 19.09.2019 für die
7. Projektphase (Auswertungsjahre 2019 und 2020) auf 2.400 € (netto).

V.  Zuständigkeit