Beschlussvorschlag:
-keiner-
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
Seit Dezember 2006 beteiligt sich das
Kreisjugendamt am Kennzahlen-Vergleichsring der KGSt zu den erzieherischen
Hilfen in Kreisen des Landes NRW.
Im Jugendhilfeausschuss wurden regelmäßig
zentrale Ergebnisse des Vergleichsrings vorgestellt; zuletzt am 27.11.2018
(SV-9-1209).
Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung der
Aufgabe der Berichterstattung über das letzte Auswertungsjahr 2018 nach.
In den vergangenen Auswertungsjahren ist die
Teilnehmerzahl leider stetig bis zuletzt auf nur noch sechs Landkreise gesunken.
Für das Auswertungsjahr 2018 ist es gelungen, vier Landkreise für die Teilnahme
an dem Kennzahlen-Vergleich neu zu gewinnen, so dass sich insgesamt zehn
Landkreise beteiligten.
II. Lösung
Ergebnisse
In der Anlage ist die inzwischen bekannte
Aufstellung wichtiger Kennzahlen (jetzt in der Entwicklung 2014 bis 2018)
beigefügt.
Besonders folgende Punkte des
interkommunalen Vergleichs sind hervorzuheben:
·
Falldichte
Im Auswertungsjahr 2018 liegt die
Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung
– HzE – (Kennzahl K 4.0) im
Kreisjugendamtsbezirk bei 3,19 % und ist damit gegenüber dem Vorjahr 2017
geringfügig gesunken (3,22 %).
Der Wert unterschreitet damit den Median des
Vergleichsrings (3,94 %).
·
Verhältnis von ambulanten zu stationären Hilfen
Ein Kernziel der Steuerung ist, den Anteil
der ambulanten Hilfen - bei möglichst gleichbleibenden Falldichten - zu
erhöhen.
Das Verhältnis zwischen ambulanter und
stationärer HzE gibt die Kennzahl K 12.1 („Quotient: auf eine stationäre HzE
kommen ... ambulante HzE“) wieder.
Im Kreisjugendamtsbezirk ist die Zahl der
ambulanten Hilfen je stationärer Hilfe (1,39) gegenüber dem Vorjahr (1,36) zwar
nur geringfügig gestiegen. Es ist aber zumindest in diesem Auswertungsjahr
gelungen, den Abwärtstrend der letzten Jahre zu stoppen.
Eine ähnliche Entwicklung lässt sich auch für den Vergleichsring feststellen.
Hier ist der Wert von 0,96 in 2017 auf 1,05 für 2018 gestiegen. Ob die
rückläufige Entwicklung der vergangenen Jahren damit gestoppt ist, bleibt
abzuwarten.
·
Fallbelastung im ASD / PKD
und in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
Die
Personalkennzahl (Kennzahl K13.4b) des ASD / PKD liegt mit 56,88 Fällen pro
Personalstelle unter der aus dem Auswertungsjahr 2017 (62,69).
Auch im Vergleichsring liegt die
Fallbelastung 2018 im ASD/PKD unter der des Vorjahres (60,36 zu jetzt 53,09).
Die Fallbelastung beim ASD / PKD des Kreises Coesfeld liegt damit aber
weiterhin über den Wert des Vergleichsringes.
Im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe konnte die Negativentwicklung des
Auswertungsjahres 2017 gestoppt werden. Die Fallbelastung liegt nunmehr bei
234,38 Fälle pro Personalstelle. In 2017 waren es noch 295,34 Fälle.
Aber nach wie vor liegt die Belastung deutlich den Wert des Vergleichsrings mit
197,46 Fälle pro Personalstelle.
·
Kostenentwicklung
Die Kosten (Kennzahl K4.4 = Zahlungen an
Dritte und Personalkosten) sind im Kreisjugendamtsbezirk in 2018 mit 479,54 €
(je Einwohner im Alter von 0 bis 20 Jahren) gegenüber 2017 (497,07 €) gesunken.
Dieses entspricht nicht der Entwicklung im
Vergleichsring, wo ein Kostenanstieg festzustellen ist. So stiegen die Kosten
von 558,31 Euro in 2017 auf 598,84 Euro in 2018.
Der Wert des Vergleichsrings wird damit vom
Kreisjugendamt deutlich unterschritten.
·
Zusammenfassung der Ergebnisse für das
Kreisjugendamt
Die Inanspruchnahme-Quote des
Kreisjugendamtes ist in den vergangenen drei Jahre geringfügig gesunken. Die
Quote weicht aber nicht wesentlich von der Vergleichsringquote ab.
In 2018 ist die in den vergangenen Jahren
festgestellte Steigerung des Anteils der stationären Hilfen an den
Erziehungshilfen erfreulicherweise nicht eingetreten. Inwieweit dies eine
Trendwende bedeutet, muss abgewartet werden.
Sowohl im ambulanten als auch im stationären
Bereich ist die Kostenbelastung im Kreisjugendamtsbezirk in 2018 zum Vorjahr
nicht gestiegen. In beiden Bereichen liegt die Kostenbelastung unter der des
Vergleichsrings, in dem Kostensteigerungen festgestellt wurden.
Bei der Fallbelastung konnte die
Negativentwicklung im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gestoppt werden.
Sie liegt jedoch weiterhin deutlich über der für den Vergleichsring
festgestellten Belastung.
Insgesamt betrachtet wurden aufgrund der
ermittelten Werte die gesetzten Ziele im Auswertungsjahr 2018 erfüllt.
Inhalte und Bedeutung des Kennzahlenvergleichs
Bezüglich des
Zahlensystems im Vergleichsring wird auf die Berichterstattung der Vorjahre
verwiesen.
Ausgehend vom
interkommunalen Vergleich sind die Daten des Vergleichsrings wesentliche
Grundlage für die interne Steuerung. So bildet die Systematik des
Kennzahlenvergleiches die maßgebliche Grundlage für die Ziele, Grund- und
Kennzahlen der Produktgruppe 51.20. „Hilfe zur Erziehung“ mit den Produkten
51.20.01 „Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche“, 51.20.02 „Hilfen
für junge Volljährige“ und 51.20.03 „Eingliederungshilfen für seelisch
behinderte Kinder und Jugendliche“.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Für die Teilnahme am Kennzahlenvergleich
beläuft sich der aktuelle Kostenbeitrag für das Kreisjugendamt nach der
Projektvereinbarung vom 19.09.2019 für die
7. Projektphase (Auswertungsjahre 2019 und 2020) auf 2.400 € (netto).