Betreff
Sachstandsbericht über die Forderungsabwicklung durch die Kreiskasse
Vorlage
SV-7-0213
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

ohne

 

Der Bericht über die aktuelle Entwicklung der Forderungsabwicklung bei der Kreiskasse wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

I.   Problem

Im Bereich der Forderungsabwicklung der Kreiskasse ist festzustellen, dass auf Grund schlechter werdender wirtschaftlicher Verhältnisse der Schuldner eine immer schlechtere Zahlungsmoral an den Tag gelegt wird. In Folge dieser Entwicklung ist ein permanenter Anstieg der aktuellen Außenstände zu verzeichnen. Im Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2003 wurde daher auch die Notwendigkeit gesehen, durch eine Intensivierung des Vollstreckungsaußendienstes verbunden mit einer innerbetrieblichen Verfahrensoptimierung die Eintreibung von Außenständen zu verstärken.

II.  Lösung

Angesichts der dargestellten Situation wurden in den vergangenen Monaten verschiedene Maßnahmen zur Optimierung der Forderungsabwicklung und des Vollstreckungswesens eingeleitet und auch durchgeführt. Dazu gehören :   

 

  1. befristeter Einsatz von Mitarbeiterinnen der Kämmerei in den Sommermonaten (soweit es das Arbeitsaufkommen ermöglicht) im Vollstreckungsinnendienst,
  2. der befristete Einsatz einer weiteren Mitarbeiterin im Vollstreckungsinnendienst für die Zeit vom 02.05. – 31.12.2005,
  3. Aufgabenkoordinierung innerhalb der Kreiskasse (z.B. Mithilfe der Buchhaltung),
  4. Einräumung von Heimarbeit zur Vor- und Nachbereitung von Außendiensten,
  5. vermehrter Einsatz von EDV-unterstützten Formularen,
  6. Einführung der Taschenpfändung in den Zulassungsstellen im Rahmen der Fahrzeugzulassungen,
  7. Bildung einer GPO – Arbeitsgruppe,
  8. Koordinierung von Aufgaben mit anderen Abteilungen (hier:  Einziehung von Stillsetzungsgebühren durch Außendienstmitarbeiter der Abt. 136.1 und 2 im Rahmen von Stillsetzungsverfahren).

 

Durch den befristeten Einsatz einer weiteren Mitarbeiterin im Vollstreckungsinnendienstes besteht nunmehr die Möglichkeit, den Vollstreckungsaußendienst zu intensivieren.

 

Des weiteren wurde im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit das Thema der Übernahme von Vollstreckungsaufgaben des Kreises durch die Gemeinden und andere Koordinierungen im Bereich der Vollstreckung und Kasse wiederholt im Arbeitskreis der Haupt- und Personalamtsleiter der Gemeinden und des Kreises diskutiert. Im Ergebnis wurde - in der Sitzung am 17.11.2004 - festgestellt, dass die vorgeschlagenen Lösungen „als nicht tauglich angesehen“ werden und hierfür auch mit Blick auf die Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement ein ungeeigneter Zeitpunkt besteht.

 

Über die aktuelle Situation hinsichtlich der Arbeitsabläufe im Rahmen der Forderungsabwicklung in der Kreiskasse und der Entwicklung der offenen Forderungen wird in der Sitzung mündlich berichtet.

III. Alternativen

keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

keine

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaftsförderung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages