Beschlussvorschlag:
ohne
Der Bericht über die aktuelle Entwicklung der Forderungsabwicklung bei der Kreiskasse wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
Im Bereich der Forderungsabwicklung der Kreiskasse ist festzustellen, dass auf Grund schlechter werdender wirtschaftlicher Verhältnisse der Schuldner eine immer schlechtere Zahlungsmoral an den Tag gelegt wird. In Folge dieser Entwicklung ist ein permanenter Anstieg der aktuellen Außenstände zu verzeichnen. Im Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2003 wurde daher auch die Notwendigkeit gesehen, durch eine Intensivierung des Vollstreckungsaußendienstes verbunden mit einer innerbetrieblichen Verfahrensoptimierung die Eintreibung von Außenständen zu verstärken.
II. Lösung
Angesichts der dargestellten Situation wurden in den vergangenen Monaten verschiedene Maßnahmen zur Optimierung der Forderungsabwicklung und des Vollstreckungswesens eingeleitet und auch durchgeführt. Dazu gehören :
- befristeter Einsatz von Mitarbeiterinnen der Kämmerei in den Sommermonaten (soweit es das Arbeitsaufkommen ermöglicht) im Vollstreckungsinnendienst,
- der befristete Einsatz einer weiteren Mitarbeiterin im Vollstreckungsinnendienst für die Zeit vom 02.05. – 31.12.2005,
- Aufgabenkoordinierung innerhalb der Kreiskasse (z.B. Mithilfe der Buchhaltung),
- Einräumung von Heimarbeit zur Vor- und Nachbereitung von Außendiensten,
- vermehrter Einsatz von EDV-unterstützten Formularen,
- Einführung der Taschenpfändung in den Zulassungsstellen im Rahmen der Fahrzeugzulassungen,
- Bildung einer GPO – Arbeitsgruppe,
- Koordinierung von Aufgaben mit anderen Abteilungen (hier: Einziehung von Stillsetzungsgebühren durch Außendienstmitarbeiter der Abt. 136.1 und 2 im Rahmen von Stillsetzungsverfahren).
Durch den befristeten
Einsatz einer weiteren Mitarbeiterin im Vollstreckungsinnendienstes besteht
nunmehr die Möglichkeit, den Vollstreckungsaußendienst zu intensivieren.
Des weiteren wurde im
Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit das Thema der Übernahme von
Vollstreckungsaufgaben des Kreises durch die Gemeinden und andere
Koordinierungen im Bereich der Vollstreckung und Kasse wiederholt im
Arbeitskreis der Haupt- und Personalamtsleiter der Gemeinden und des Kreises
diskutiert. Im Ergebnis wurde - in der Sitzung am 17.11.2004 - festgestellt,
dass die vorgeschlagenen Lösungen „als nicht tauglich angesehen“ werden und
hierfür auch mit Blick auf die Umstellung auf das Neue Kommunale
Finanzmanagement ein ungeeigneter Zeitpunkt besteht.
Über die aktuelle Situation
hinsichtlich der Arbeitsabläufe im Rahmen der Forderungsabwicklung in der
Kreiskasse und der Entwicklung der offenen Forderungen wird in der Sitzung
mündlich berichtet.
III. Alternativen
keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaftsförderung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages