Beschlussvorschlag:
Die weitere Realisierung des Projektes S-Bahn-Münsterland wird
unterstützt und aktiv begleitet.
Begründung:
Ausgangslage
Der
SPNV im Münsterland hat sich seit Jahren erfolgreich entwickelt, weitere
angebotsseitige Verbesserungen und Planungen laufen derzeit (z.B. Weiterführung
des RE 2, heute Düsseldorf - Essen - Gelsenkirchen - Dülmen - Münster, bis nach
Osnabrück; Reaktivierungsprojekt WLE Münster - Sendenhorst). Gleichzeitig
stehen das Oberzentrum Münster sowie die umliegenden Kreise vor der
Herausforderung, bei steigenden Bevölkerungszahlen und zunehmenden
Verflechtungen tragfähige und zukunftsgerichtete Mobilitätsangebote anzubieten.
Um
das SPNV-Angebot im Münsterland zu verstetigen, zu vereinheitlichen und den
künftigen Anforderungen gerecht zu werden, haben die Stadt Münster und die
Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf unter Einbindung des
Verkehrsministeriums NRW und der Bezirksregierung Münster gemeinsam mit dem NWL
im Frühjahr 2019 vereinbart, ein weitreichendes Angebotskonzept zu entwickeln.
Dabei soll insbesondere geprüft werden, in wie weit ein tragfähiges
S-Bahn-System für ein mobiles Münster und das Münsterland konzipiert werden
kann. Das Zielnetz soll zudem mit dem weiteren Taktfahrplan sowie dem weiteren
ÖV harmonieren. Angebotsseitige Vorstufen sollen nach Möglichkeit abgeleitet
werden.
Dieses
S-Bahn-Projekt fungiert als ein wesentlicher Teil des übergeordneten Projektes
„Mobiles Münsterland", bei dem unter anderem auch ergänzende Buslinien
entwickelt werden sollen.
Die
Projektsteuerung und Koordination für dieses Projekt hat das Kompetenzcenter
Integraler Taktfahrplan NRW (KC ITF) übernommen und für die Planungen ein
renommiertes Gutachterbüro eingebunden.
Projektrahmen
Folgender
Projektrahmen wurde zwischen den Beteiligten definiert:
a)
Aufgabenstellung
·
Ein neues S-Bahn-System soll
zukünftig in Raum Münsterland eingeführt werden.
·
Auf allen Schienenachsen
von/nach Münster soll eine S-Bahn (S) im Halbstundentakt vorgesehen werden, die
durch Expresszüge (RE/RRX) ergänzt wird. Für die Achse Münster - Dortmund
werden zunächst die Planungen des Deutschlandtaktes angenommen, bis hier
Entscheidungen zum Ausbau und Angebotsstruktur getroffen wurden.
·
Es erfolgt eine Taktung im
Raster 30‘ bzw. 15‘, um den übergeordneten Taktknoten Münster Hbf. für ideale
Umstiegsbeziehungen optimal einbinden zu können.
·
Zur Reduzierung von wendenden
Zügen im hoch ausgelasteten Hauptbahnhof Münster sollen mögliche Durchbindungen
oder Linienverlängerungen geprüft werden.
·
Bei weitreichenden Zielvarianten
auf einzelnen Korridoren sollen aufwärtskompatible Zwischenstufen erarbeitet
werden.
·
Eine spätere Anbindung des FMO
durch eine SPNV-Neubaustrecke soll für den Fall mittelfristig ausreichender
Passagierzahlen integrierbar sein.
b)
Randbedingungen
·
Die Untersuchungen bauen auf
bisherige Langfristplanungen auf.
·
Eine Aufwärtskompatibilität zum
Projekt „Deutschlandtakt" des Bundes wird gewährleistet.
·
Berücksichtigung der
ITF-Funktion von Münster Hbf. (00/30-Knoten).
·
Berücksichtigung vorliegender
Ergebnisse der Untersuchungen zu möglichen Elektrifizierungen im Münsterland.
·
Berücksichtigung potenzieller
neuer Haltepunkte (Input des NWL).
·
Berücksichtigung des
Binnenverkehrs in Münster (z.B. Direktverbindung MS-Hiltrup - MS Zentrum Nord).
·
Mindesthaltezeit: 0,7 Minuten.
·
Betrachtung von Bahnsteiglängen
vorerst nur im Münster Hbf. (v.a. zwecks Doppelbelegungen und Fernverkehrszügen).
Projektbausteine
Für
eine qualifizierte, ganzheitliche Betrachtung der Chancen für eine S-Bahn-
Münsterland sind verschiedene Schritte vorzunehmen:
-
Angebotszielkonzeption (mit
Zwischenstufen)
-
Prüfung betrieblicher
Auswirkungen (Zug-Kilometerbedarf, Fahrzeugbedarf, ...)
-
Ableiten des
Infrastrukturbedarfs
-
Verzahnen mit weiteren
Verkehrsträgern für gesamtes ÖV-Angebot; Implementieren eines
(Schnell-)Bus-Zielkonzeptes
-
Nachfrageprognoseanalyse
-
Qualitätsanalyse zum
Schienenzielnetz (Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung)
Mit den Ergebnissen dieser
Untersuchungsschritte erfolgt der Feinschliff des endgültigen
Angebotszielkonzeptes, welches die Basis für die volkswirtschaftliche Betrachtung
darstellt. Der volkswirtschaftliche Nutzen ist Voraussetzung für eine
Förderung. Da das Konzept als S-Bahnsystem angelegt ist, wird angestrebt, eine
Finanzierung der erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen aus dem Bundes-GVFG
(„Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
der Gemeinden") zu erhalten.
Der Entwurf des Angebotszielnetzes
Der erste Baustein, das
grobe Angebotszielkonzept, wurde bei hohem zeitlichen Druck inklusive
aufwärtskompatiblen Zwischenstufen in den letzten Monaten erarbeitet, innerhalb
des NWL unter Einbindung des Mitgliedzweckverbandes ZVM diskutiert und durch
das KC ITF NRW und dem NWL im Rahmen der Münsterland- Landrätekonferenz sowie
beim NRW-Verkehrsministerium präsentiert. Im Ergebnis zeigen sich große Chancen
für den SPNV im Münsterland:
·
Für alle betrachteten Schienenkorridore konnte das Ziel, ein
Angebot im Raster „2-S-Bahnzüge pro Stunde plus RE-Produkt(e)“ zu entwickeln,
erreicht oder übertroffen werden.
·
Um das Zielnetz der S-Bahn Münsterland vollumfänglich zu
betreiben, ist jedoch ein Ausbau der Infrastruktur an unterschiedlichen Stellen
notwendig.
·
Auch deswegen wurden zu jeder Zielvariante (je Korridor)
Zwischenstufen entwickelt, die aufwärtskompatibel zu der jeweiligen
Zielvariante bereits kurz-bis mittelfristig Verbesserungen im Angebot für den
Fahrgast erlebbar machen.
·
Durch sich überlagernde Linien entsteht eine sog.
„S-Bahn-Stammstrecke“ zwischen MS Zentrum Nord, Münster Hbf, MS Preußenstadion
und MS-Hiltrup. Hier wird es bei Umsetzung zukünftig Fahrmöglichkeiten im
15-Minuten-Takt geben. Damit wird nicht nur das Münsterland besser an die Stadt
Münster angebunden, sondern auch die innerstädtische Mobilität in Münster
entscheidend verbessert.
·
Es sind ausgewählte zusätzliche Bahnstationen in den Fahrplan
integrierbar, so dass sich bei entsprechenden Begebenheiten vor Ort und bei
ausreichendem Nachfragepotenzial Chancen für eine passgenaue Erschließung
ergeben.
·
Bahnstationen mit Zugbegegnungen (Treffen von Zügen aus zwei
Richtungen) sind definiert und stellen die Grundlage für Prüfungen von
verkehrsverknüpfenden Mobilstationen dar.
·
Das S-Bahn-System integriert sich in den weiteren
Schienentaktfahrplan, so dass auch weitere Bereiche und Korridore nennenswert profitieren.
Die Kurzfassung der
bisherigen Untersuchung ist als Anlage beigefügt. Aus dieser gehen - je
Korridor - die konzeptionellen Ansätze und Zielplanungen hervor.
Weiteres Vorgehen
Die Verbandsversammlung
des NWL wird das Projekt S-Bahn Münsterland in seiner nächsten Sitzung am 5.
Dezember 2020 behandeln. Die NWL-Verwaltung sieht in dem nun vorliegenden
Angebotszielkonzept große Chancen, um im Münsterland einen bedeutenden Beitrag
zur Verkehrswende zu erzielen. Neben dem Zielkonzept stellen bereits die
Zwischenstufen zum Teil deutliche Verbesserungen dar, so dass angestrebt wird,
bei Klärung fördertechnischer Fragestellungen akzentuiert kompatible Maßnahmen
kurzfristig anzugehen.
Es ist beabsichtigt, die
nun vorliegenden Inhalte - Zwischenstufen und Zielkonzeptionen - im derzeit
laufenden Aufstellungsverfahren für den neuen Nahverkehrsplan des NWL zu
berücksichtigen.
Zudem wird das vorliegende
Konzept derzeit inhaltlich in das übergeordnete Projekt „Mobiles
Münsterland" eingebracht, um dort als wesentliches Element der zukünftigen
Mobilität - bestehend aus vielen sich ergänzenden Verkehrsarten - Eingang zu
finden. Dabei wird das Einbinden eines (Schnell-)Bus-Zielkonzeptes, erarbeitet
aus der Region Münsterland, ein entscheidender nächster Schritt sein, um eine
flächendeckende Erschließung zu gewährleisten. Der ZVM wird hierzu eine
koordinierende Rolle einnehmen.
Für die Bearbeitung der
nächsten Projektbausteine wird sich der NWL gemeinsam mit dem KC ITF
fortlaufend mit dem Verkehrsministerium NRW abstimmen, um Fragen des
Projektmanagements, -umfangs und der weiteren Finanzierung zu klären.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages
ergibt sich aus § 26 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.