Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Radwegbaumaßnahme an der K 11 AN 5 in Nottuln-Schapdetten
Vorlage
SV-9-1614
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Bau eines Radweges an der K 11 AN 5 auf einer Länge von 2,150 km zu veranlassen.

Begründung:

I.    Problem / II.      Lösung

Die K 11 AN 5 befindet sich östlich von Nottuln und liegt zwischen der B 525 und Schapdetten. Die Verkehrsbelastung (2015) liegt bei ca. 2.600 Kfz/Tag mit einem Schwerlastanteil von 4,6 %. Durch die stetige Erweiterung des Gewerbegebietes Beisenbusch wird die Belastung auf der K 11 voraussichtlich weiter zunehmen.

Die K 11 hat eine Fahrbahnbreite von 5,00 m. Neben den Schulkindern der anliegenden Gehöfte/Wohnhäuser nutzen auch viele Freizeitradfahrer die Kreisstraße, da u.a. die Sandsteinroute als Teil des Radverkehrsnetzes NRW über die K 11 verläuft. Bedingt durch die geringe Fahrbahnbreite kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen den Radfahrern und dem KFZ – Verkehr. Die Unfallstatistik weist in der Vergangenheit 3 Unfälle auf, davon einen mit tödlichem Ausgang.

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Radfahrer, insbesondere der Schulkinder, ist die Anlegung eines Radweges dringend erforderlich. Der Radweg ist Bestandteil des Bauprogramms 2015 (Rang 4 der Prioritätenliste - SV-9-0258 vom 28.04.2015).

Der Radweg soll zu nächst auf der westlichen, hinter der Brücke auf der östlichen Straßenseite in einer Breite von 2,50 m angelegt werden. Weitere Einzelheiten zur Planung werden in der Sitzung vorgestellt.

Die Maßnahme wurde ins Förderprogramm Nahmobilität aufgenommen. Die Bezirksregierung Münster hat die Bewilligung der Fördergelder für 2020 in Aussicht gestellt. Als Bauzeit werden ca. 6 Monate einkalkuliert.

Gleichzeitig soll auch die auf 24t eingeschränkte Brücke über die „Stever“ erneuert werden. Weitere Infos können der Sitzungsvorlage SV-9-1316 vom 27.03.2019 entnommen.

III. Alternativen

Keine.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Sobald der Baubeschluss vorliegt, sollen die Ausschreibungsunterlagen erstellt und die Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben werden. Die Auftragsvergabe ist für Mai/Juni 2020 vorgesehen. Es ist geplant mit den Bauarbeiten im Juli 2020 zu beginnen. Als Bauzeit werden ca. 9 Monate einkalkuliert.

Die Baukosten für den Radweg belaufen sich auf ca. 750.000 €. Die Mittel wurden hierfür im Haushalt 2020-2021 eingestellt Die Maßnahme wird mit Landeszuwendungen in Höhe von 70% bezuschusst. Den Eigenanteil für den Radweg übernimmt die Gemeinde Nottuln (ca. 225.000 €).

Zur Berechnung der zukünftigen Abschreibungsbeträge (ca. 18.300 €/Jahr) sind die Herstellungskosten über den Nutzungszeitraum von 45 Jahre abzuschreiben. Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten (Markierung usw.) sowie den aktivierten Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte