Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Bau eines Radweges an der K 11 AN 5 auf einer Länge von 2,150 km zu veranlassen.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung
Die K 11 AN 5
befindet sich östlich von Nottuln und liegt zwischen der B 525 und Schapdetten.
Die Verkehrsbelastung (2015) liegt bei ca. 2.600 Kfz/Tag
mit einem Schwerlastanteil von 4,6 %. Durch die stetige Erweiterung des
Gewerbegebietes Beisenbusch wird die Belastung auf der K 11 voraussichtlich weiter
zunehmen.
Die K 11 hat
eine Fahrbahnbreite von 5,00 m. Neben den Schulkindern der anliegenden
Gehöfte/Wohnhäuser nutzen auch viele Freizeitradfahrer die Kreisstraße, da u.a.
die Sandsteinroute als Teil des Radverkehrsnetzes NRW über die K 11 verläuft.
Bedingt durch die geringe Fahrbahnbreite kommt es immer wieder zu gefährlichen
Situationen zwischen den Radfahrern und dem KFZ – Verkehr. Die Unfallstatistik
weist in der Vergangenheit 3 Unfälle auf, davon einen mit tödlichem Ausgang.
Zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit der Radfahrer, insbesondere der Schulkinder, ist die
Anlegung eines Radweges dringend erforderlich. Der Radweg ist Bestandteil des
Bauprogramms 2015 (Rang 4 der Prioritätenliste - SV-9-0258 vom 28.04.2015).
Der Radweg soll zu
nächst auf der westlichen, hinter der Brücke auf der östlichen Straßenseite in
einer Breite von 2,50 m angelegt werden. Weitere Einzelheiten zur Planung
werden in der Sitzung vorgestellt.
Die Maßnahme
wurde ins Förderprogramm Nahmobilität aufgenommen. Die Bezirksregierung Münster
hat die Bewilligung der Fördergelder für 2020 in Aussicht gestellt. Als Bauzeit
werden ca. 6 Monate einkalkuliert.
Gleichzeitig
soll auch die auf 24t eingeschränkte Brücke über die „Stever“ erneuert werden.
Weitere Infos können der Sitzungsvorlage SV-9-1316 vom 27.03.2019 entnommen.
III. Alternativen
Keine.
IV.
Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Sobald der
Baubeschluss vorliegt, sollen die Ausschreibungsunterlagen erstellt und die
Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben werden. Die Auftragsvergabe ist für
Mai/Juni 2020 vorgesehen. Es ist geplant mit den Bauarbeiten im Juli 2020 zu
beginnen. Als Bauzeit werden ca. 9 Monate einkalkuliert.
Die Baukosten
für den Radweg belaufen sich auf ca. 750.000 €. Die Mittel wurden hierfür im
Haushalt 2020-2021 eingestellt Die Maßnahme wird mit Landeszuwendungen in Höhe
von 70% bezuschusst. Den Eigenanteil für den Radweg übernimmt die Gemeinde
Nottuln (ca. 225.000 €).
Zur Berechnung
der zukünftigen Abschreibungsbeträge (ca. 18.300 €/Jahr) sind die
Herstellungskosten über den Nutzungszeitraum von 45 Jahre abzuschreiben. Die
Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten +
Herstellungsnebenkosten (Markierung usw.) sowie den aktivierten Eigenleistungen
(pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht
zahlungswirksam.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1
der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss
nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden
Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen
zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der
ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte