Beschlussvorschlag:
Der Verein Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V. erhält ab dem 01. April 2020 einen Zuschuss zu den Betriebskosten auf der Grundlage von zwei pädagogischen Vollzeit-Fachkräften für den Betrieb der Freizeiteinrichtung der Lebenshilfe in Senden bis zu einer Höhe von 80% der anrechenbaren Ausgaben.
Begründung:
I. – IV.
Im Rahmen der Beratung im Jugendhilfeausschuss am 11.03.2020 bestand Einigkeit hinsichtlich der guten und wichtigen Arbeit der Lebenshilfe Senden e. V. Lediglich hinsichtlich der prozentualen Förderhöhe konnte keine Einigkeit erzielt werden. Mehrheitlich bestand der Wunsch, das Thema zunächst nochmals innerhalb der Fraktionen zu beraten und dann zur weiteren Beratung und Entscheidung dem Kreisausschuss vorzulegen.