Beschluss:
1.
Die Ausführungen der Verwaltung zu
den notwendigen Maßnahmen als Untere Katastrophenschutzbehörde werden
zustimmend zur Kenntnis genommen.
2.
Der Kreisausschuss beauftragt die
Verwaltung mit der Erstellung eines Katastrophenschutzplanes zur nichtpolizeilichen
Gefahrenabwehr sowie mit der weiteren Umsetzung der dargestellten Maßnahmen.
Begründung:
I.
Problem
Der Kreis Coesfeld ist an vielen Stellen verantwortlich für die
Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung. Bereits in den vergangenen Jahren
wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um auch für Großeinsatzlagen und
Katastrophen vorbereitet zu sein. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen ist
aus fachlicher Sicht eine Ausweitung der Maßnahmen im Katastrophenschutz und
zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr notwendig.
Es ist festzustellen, dass sich die Unsicherheiten in der internationalen
Ordnung in den letzten Jahren deutlich vermehrt haben. Extremistische Anschläge
fanden nicht nur in den Großstädten und Ballungszentren statt. Auch der eher
ländliche oder urbane Raum muss im Rahmen fortlaufender Risikobewertung hier
geeignete Maßnahmen ergreifen.
Als weiteres wichtiges Themenfeld unter Sicherheitsgesichtspunkten
ist auch die Klimapolitik und die Auswirkungen der Erderwärmung auf Naturkatastrophen
u.ä. in den Focus zu nehmen. So ist der Umgang mit Naturgefahren, wie
Starkregen oder Stürmen, und deren Folgen zu den originären Aufgaben des
Katastrophenschutzes zu zählen. Bereits heute haben bestimmte Extremwetterlagen
zugenommen. Flächenlagen durch Starkregenereignisse und verheerende Unwetter
nehmen ebenso zu, wie lange Hitze- und Trockenperioden, die die
Waldbrandgefahren deutlich erhöhen und zu Einsatzspitzen im Rettungsdienst
führen.
Einsatzkräfte aus Feuerwehren und Hilfsorganisationen kommen
hierbei häufig an ihre Leistungsgrenzen. Gravierende Auswirkungen auf
betroffene Menschen, ihre Gesundheit, ihre Lebensumwelt sowie die kritischen
Infrastrukturen müssen vermieden werden. Dies alles bedeutet aber, dass
Personal, Material und Organisation des Katastrophenschutzes auf einem
optimalen Stand zu halten sind. Nicht zuletzt die aktuelle Pandemielage führt
uns deutlich vor Augen, wie wichtig gut funktionierende Strukturen des
Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes sind.
Aktuelle Vorkehrungen seitens des Kreises sollen in dieser Vorlage
näher erläutert werden. Ziel ist es, eine sachgerechte Ausstattung im Rahmen
des Bedarfs zu erreichen, die Funktionsfähigkeit der Kreisverwaltung und
Einsatzleitung in Großeinsatzlagen und Katastrophen sicherzustellen und die
Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung zu erhalten und wo notwendig – in enger
Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen auf die Steigerung der
Selbsthilfefähigkeit hinzuwirken.
Mit den vorzusehenden Maßnahmen soll gleichzeitig auch der
überörtliche Bedarf hinreichend berücksichtigt werden. Hierzu beteiligt sich
der Kreis an Bundes- und Landeskonzepten, mittels derer
Katastrophenschutzmaterial von Bund und Land zur Verfügung gestellt wird.
II. Lösung
Allgemeine Anmerkungen/Rechtsgrundlagen:
Kreise und kreisfreie Städte sind verpflichtet, Einheiten und
Einrichtungen für den Brandschutz und die Hilfeleistung, soweit ein
überörtlicher Bedarf besteht, vorzuhalten. Gemeinsam mit den kreisangehörigen
Gemeinden sind sie ebenso für die Warnung der Bevölkerung verantwortlich (§ 4
BHKG NRW).
Die Kreise treffen die erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung
der Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katastrophen und stellen sie in einem
Katastrophenschutzplan dar.
Der vorhandene Gefahrenabwehrplan des Kreises stammt aus dem Jahre
2009, er ist zeitnah nach Maßgabe des § 4 Abs. 3 BHKG als pflichtige Aufgabe
fortzuschreiben und zu aktualisieren. Hierzu laufen aktuell die notwendigen
Vorbereitungen, um die finale Erstellung ggf. auch mit externer Beratung, zeitnah
vornehmen zu können. Dabei sind auch für besondere Gefahren und Objekte, wie
z.B. Hochwasser, Stromausfall, Waldbrand, Bahnunfälle spezielle
Gefahrenabwehrpläne zu erstellen bzw. fortzuschreiben.
Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass die Fortschreibung des
Katastrophenschutzplanes (früher Gefahrenabwehrplan) mit den vorhandenen
personellen Ressourcen so nicht leistbar ist. Auch eine stärkere inhaltliche
Bearbeitung des Aufgabenbereichs als Untere Katastrophenschutzbehörde war nur
bedingt möglich, da der hierfür zur Verfügung stehende Stellenanteil zu gering
war. Daher wird vorgeschlagen, im Rahmen des vorhandenen Stellenplanes durch
Verlagerung eine weitere Stelle für den Katastrophenschutz einzuplanen, um
diese Aufgabe künftig angemessen zu besetzen.
Der Kreis leitet und koordiniert die Einsätze zur
nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Hierfür hält er einen Krisenstab
(administrative Maßnahmen), eine Einsatzleitung (operativ/taktische Maßnahmen),
eine einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den
Katastrophenschutz und den Rettungsdienst sowie eine Personenauskunftstelle
(PASS) vor.
Der Kreis ist Träger des Rettungsdienstes. Er stellt gem. § 6 Abs.
1 RettG NRW die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der
Notfallrettung sicher.
Der Brandschutz, die Hilfeleistung und der Katastrophenschutz
bauen auf der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung auf und ergänzen diese um
die im öffentlichen Interesse gebotenen Maßnahmen (§ 1 Absatz 4 BHKG).
Darüber hinaus sind in vielen Bereichen der Kreisverwaltung
Vorplanungen zur Gefahrenabwehr zu treffen, wie zum Beispiel für:
- Gefahren durch
Naturereignisse
- Gefahren im
Bereich des Straßenverkehrs
- Gefahrenabwehr
im Bereich der Gesundheitsverwaltung (u.a. Pandemien,
Seuchen, Impfungen)
- längerfristige
Stromausfälle
- Abwehr von
Cyber – Angriffen
- Sicherstellung
der Kritischen Infrastruktur
- Information,
Unterrichtung, Warnung der Bevölkerung
- Gefahrenabwehr
im Bereich der Veterinärverwaltung (z.B. Tierseuchen wie die
Afrikanische Schweinepest-ASP)
- Notfallvorsorge im Umfeld von
Kernkraftwerken durch Verteilung von Jodtabletten
- Evakuierungs-
und Betreuungsmaßnahmen.
Das geordnete Zusammenwirken sämtlicher betroffener
Aufgabenbereiche einer Verwaltung ist zur Abwehr einer Katastrophe oder einer
Großeinsatzlage und deren Folgeschäden notwendig. Eine enge Zusammenarbeit
zwischen Gemeinden, Kreisen, kreisfreien Städten, dem Land NRW, den
Hilfsorganisationen und der Bevölkerung ist dabei unerlässlich. Ohne die
Unterstützung durch ehrenamtliche Kräfte wäre eine effektive Gefahrenabwehr
nicht möglich. Hierfür ist insbesondere das Ehrenamt zu fördern.
Umgesetzte und geplante Maßnahmen im Bereich des
Bevölkerungsschutzes
Neubau der
Kreisleitstelle und Einrichtung einer Redundanzleitstelle
Die einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die
Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst nimmt mit ihrer
Koordinierungs- und Lenkungsfunktion eine herausragende Stellung im Rahmen des
Bevölkerungsschutzes ein. Aufgrund der immer komplexeren Abarbeitung von
Einsatzlagen, der Nutzung eines umfangreichen IT-basierten Einsatzleitsystems
und massiven Einsatzsteigerungen insbesondere im Bereich des Rettungsdienstes,
hat die gutachterliche Untersuchung im Rahmen der letzten Beschlussfassung des
Rettungsdienstbedarfsplanes zusätzlichen Personalbedarf in der Leitstelle
ermittelt.
Die für den weiteren reibungslosen Betrieb der Leitstelle
erforderlichen räumlichen Kapazitäten lassen sich am bisherigen Standort auf
Grund der dort weiterhin notwendigen Nutzung durch die Rettungswache, die
ebenfalls erweitert werden muss, so nicht mehr darstellen. Daher werden seit
Herbst 2019 die Planungen für einen Neubau in Verlängerung des Kreishauses 1 in
Coesfeld im Bereich des bisherigen Besucherparkplatzes weiter vorangetrieben
und die nähere Abstimmung mit dem Kreistag vorbereitet. Vorangegangen war eine
umfangreiche Untersuchung alternativer Standorte, die allesamt auf
Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit hin überprüft und mit der Politik
erörtert worden sind. Vereinbartes Ziel ist der grundsätzliche Baubeschluss im
Kreistag am 17. Juni 2020 und die sich daran anschließende weitere
Detailplanung und Realisierung. Bei zügiger Umsetzung ist voraussichtlich mit
einer Fertigstellung im Jahre 2025 zu rechnen. Bis dahin wird die bisherige
Kreisleitstelle weiterhin in Funktion bleiben müssen. Ggf. sind jedoch bis
dahin für Rettungswache und/ oder Leitstelle provisorische Zwischenlösungen
(Container o.ä.) bereitzustellen.
Nach § 28 Abs. 1 S. 3 BHKG haben die Kreise auch Maßnahmen zu
ergreifen, durch die die Aufgabenerfüllung der Leitstelle auch bei Ausfall
sichergestellt wird. Hierzu wurden verschiedene Lösungen gutachterlich
untersucht. Die geplante Vernetzung mit den Kreisen Borken und Steinfurt sowie
die geplante gemeinsam mit dem Kreis Steinfurt betriebene Redundanz konnten aus
organisatorischen und wirtschaftlichen Erwägungen nicht umgesetzt werden. Daher
wurde im Jahr 2018 entschieden, eine sog. Redundanzleitstelle in der früheren
Befehlsstelle des Regierungspräsidenten im Untergeschoss der Steverschule in
Nottuln einzurichten. Die Vorarbeiten sind soweit erfolgt, die Fertigstellung
ist für Juli 2020 vorgesehen. Damit ist gewährleistet, dass bei Ausfall der
Kreisleitstelle in Coesfeld die Redundanzleitstelle unverzüglich hochgefahren
und die Aufgaben der Leitstelle vollumfänglich fortgeführt werden können.
Krisenstab und
Stab der Einsatzleitung
Der Kreis hält zur Funktionsfähigkeit der Verwaltungs- und
Führungsstruktur im Ereignisfall einen Krisenstab und eine Einsatzleitung vor.
Einsatzleitung und Krisenstab können jederzeit alarmiert und eingesetzt werden.
Der Krisenstab arbeitet die politisch-administrativen Aufgaben ab. Die
Einsatzleitung ist für die Erledigung der operativ-taktischen Aufgaben
zuständig. Für beide Einheiten sind unterschiedliche Stabsräume im Kreishaus
erforderlich.
Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Einsatzleitung und
Krisenstab sind geeignete Räumlichkeiten vorzuhalten, die kurzfristig zur
Verfügung stehen und über einen längeren Zeitraum für das Krisenmanagement
genutzt werden können.
Der Krisenstab nutzt derzeit den großen oder kleinen Sitzungssaal
des Kreishauses mit angrenzenden Räumen, die jedoch bei längeren Lagen nicht
immer automatisch freigehalten werden können. Diese Räume sind daher aufgrund
ihrer Verfügbarkeit, fehlender dauerhafter Nutzungsmöglichkeiten, Größe und
Ausstattung nur bedingt und mit Einschränkungen für das Krisenmanagement
geeignet. Daher sollen geeignete Räumlichkeiten für den Krisenstab und die
Koordinierungsgruppe des Stabes (KGS) im Zuge des Erweiterungsbaus der Kreisleitstelle
mit geschaffen werden. Ein Stabsraum ist in den aktuellen Planungen daher
berücksichtigt. Der Neubau der Kreisleitstelle und die damit verbundene Erweiterung
des Kreishauses 1 soll in der kommenden Sitzungsfolge – beginnend mit dem
Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentl. Personennahverkehr
beraten werden. Der Beirat für Finanzmanagement und Aufgabenkritik hat dem
Vorhaben in der Sitzung am 18.03.2020 in der dort vorgelegten Fassung
zugestimmt.
Krisenstab und Einsatzleitung üben regelmäßig die Zusammenarbeit
in kritischen Einsatzlagen. Hierzu bedient sich der Kreis in der Regel externer
Berater wie z.B. durch die Bezirksregierung oder das Institut der Feuerwehr. In
den bisherigen Übungen wurden beispielsweise Themen wie Hochwasser durch
Starkregenereignisse, Evakuierung oder Stromausfall beübt.
Sicherstellung
der kritischen Infrastruktur
Unter kritischer Infrastruktur werden alle Organisationen und
Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen verstanden, bei deren
Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe,
erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere Folgen eintreten
würden. Hierunter fallen Angriffe auf das IT-Netz, Ausfall von Stromnetzen, der
Wasserver- und entsorgung, der Gesundheitsvorsorge, der Ernährung der
Bevölkerung, dem Finanzwesen, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser,
Kommunikation sowie die Sicherung von Kulturgütern.
Der Stromausfall beim Schneechaos im Münsterland im Jahr 2005
zeigte, wie wichtig es ist, notwendige Planungen für die Ernährungs-, Strom-,
Finanzmittel- und Gesundheitsversorgung zu treffen. Um die für die
Führungsstruktur der Kreisverwaltung relevanten Bereiche auch im Falle eines
längeren Stromausfalls mit Notstrom versorgen zu können, wurde Anfang 2020 ein
dauerhaft am Standort der Kreisverwaltung verfügbares Notstromaggregat
beschafft. Die dafür notwendigen Einspeisemöglichkeiten wurden bereits zuvor
hergestellt.
Ebenso sind weitere Teile wie z.B. die Kreisleitstelle und ihre
Redundanz mit Notstromaggregaten versorgt, die regelmäßig gewartet werden.
2018 wurde im Rahmen des Energiekonzepts des Landes NRW ein
größeres Notstromaggregat (250 KVA) einschließlich eines Logistik-LKW´s im
ABC-Zug stationiert, welches auch dem Kreis Coesfeld zur Verfügung steht.
Um den Betrieb der kreiseigenen Aggregate in Notfallsituationen
sicherstellen zu können, wird aktuell ein Konzept zur Versorgung mit dem
hierfür notwendigen Kraftstoff erstellt, dessen Umsetzung schrittweise in den
nächsten Jahren einzuplanen ist. Dabei sollten vorhandene
Infrastruktureinrichtungen wo möglich reaktiviert und wo notwendig, neue
bauliche Maßnahmen (Stichwort Betankungsmöglichkeit) bei den aktuellen Neubau-
und Erweiterungsplanungen sinnvoll mitberücksichtigt werden.
Darüber hinaus hat der Kreis Coesfeld zur Sicherung der Versorgung
aller Hilfs- und Einsatzkräfte bereits Vorkehrungen getroffen, um
handlungsfähig zu bleiben. Über die Ordnungsamtsleiterdienstbesprechungen
befinden wir uns auch in diesem Themenfeld in einem regelmäßigen Austausch mit
den kreisangehörigen Kommunen wie auch mit der Bezirksregierung Münster und den
benachbarten Katastrophenschutzbehörden der Kreise Borken, Recklinghausen,
Steinfurt, Unna, Warendorf sowie der Städte Hamm und Münster.
Im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung für die
Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten wurde – sofern noch
nicht geschehen – die Bildung von Stäben für außergewöhnliche Ereignisse (SAE)
in den Kommunen angeregt. Darüber hinaus ist beabsichtigt, im Zusammenwirken
mit den Kommunen zur Sicherstellung der Kommunikationsfähigkeit geeignete
Satellitentelefone anzuschaffen, um auch bei Ausfall der regulären
Telekommunikationssysteme miteinander kommunizieren zu können.
Eine enge Zusammenarbeit mit allen Ver- und Entsorgern des Kreises
ist unumgänglich und soll in den kommenden Monaten in Gesprächen und
Vereinbarungen weiter forciert werden.
IT-Notfallmanagement
Neben den klassischen Systemen wie Firewall und Software gegen
Schadprogramme (Viren, Trojaner, RansomWare) geht der Kreis gemeinsam mit
unserem Rechenzentrum noch mit weiteren Maßnahmen gegen Angriffe aus dem
Cyberraum vor. So werden z.B. Tests durchgeführt, um mögliche Schwachstellen
gegenüber Angriffen von außen zu entdecken. Eine ganz wichtige und dauerhafte
Maßnahme ist jedoch die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
da technische Maßnahmen allein Angriffe nicht verhindern können.
Zusätzlich zu der Funktion des IT-Sicherheitsbeauftragten ist für
das nächste Jahr geplant, auch das IT-Notfallmanagement verstärkt in den Blick
zu nehmen. Neben der Abwehr von Angriffen soll hierbei der Fokus darauf liegen,
wie mit einem eingetretenen Notfall umzugehen ist und wie die dann
erforderlichen Maßnahmen am besten vorzuplanen und zu koordinieren sind. Ein
IT-Notfall muss nicht ausschließlich durch Angriffe aus dem Cyberraum
eintreten. Er kann auch durch einen Ausfall der Energieversorgung, durch
Brände, Wasserschäden oder Sabotage ausgelöst werden und ist dann ähnlich zu
behandeln wie andere Großschadensereignisse.
Warnung und
Information der Bevölkerung
Da der Bund sich aus der flächendeckenden Warnung der Bevölkerung
zurückgezogen hat, gehört es im Rahmen einer präventiven Gefahrenabwehr auch zu
den Aufgaben des Kreises, die Bevölkerung rechtzeitig und umfassend vor
herannahenden Gefahren zu warnen. In enger Zusammenarbeit hat der Kreis sich
mit den kreisangehörigen Kommunen abgestimmt, damit sukzessive durch die
Ertüchtigung vorhandener Sirenen und den ergänzenden Neubau von inzwischen
abgebauten Sirenen das Kreisgebiet wieder akustisch nahezu vollständig durch
stationäre Sirenen abgedeckt wird. Dort, wo stationäre Sirenen bestimmte
Gebiete nicht erreichen, können kurzfristig mobile Sirenen zum Einsatz gebracht
werden. Die direkte Aufschaltung bzw. Steuerung durch die Kreisleitstelle ist
soweit sichergestellt. Im Rahmen von inzwischen landesweit festgelegten
„Warntagen“ werden Probealarmierungen durch die Kreisleitstelle im gesamten
Kreisgebiet durchgeführt. Zusätzlich kann unmittelbar durch die Leitstelle die
Informations- und Warn-App „NINA“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BBK)
für Warnmeldungen mitgenutzt werden.
Betreuungs- und
Evakuierungskonzept
Der Kreis Coesfeld soll als Untere Katastrophenschutzbehörde
sicherstellen, dass er Betreuungskapazitäten für die Erstbetreuung von
Betroffenen und in Not geratenen Personen i.H.v. 1 % seiner Bevölkerung (ca.
2.200 Personen) in Notunterkünften unterhalten kann. Hierfür müssen noch
entsprechende Liegenschaften vorgeplant sowie Übungen und Ausbildungen
konzeptioniert werden. Die notwendige materielle Ausstattung der Notunterkünfte
ist sukzessive in den nächsten Jahren anzuschaffen. Bisher verfügt der Kreis
über eine Kapazität von rd. 800 Notbetten.
Eine Personenauskunftstelle (PASS) kann zudem im Kreishaus
eingerichtet werden.
Hilfskrankenhaus
Die aktuelle Corona-Pandemie hat gezeigt, dass zur Entlastung der
im Kreisgebiet vorhandenen Krankenhauskapazitäten ein Hilfskrankenhaus
einzurichten ist, in dem von den Krankenhäusern bei vollständiger Auslastung
Patientinnen und Patienten überwiesen werden können, die sich bereits wieder
auf dem Wege der Besserung befinden. Nach umfassender Erkundung geeigneter
Liegenschaften wurde hierzu die kreiseigene Mehrfachturnhalle am Pictorius-Berufskolleg
in Coesfeld hergerichtet und das hierfür notwendige Inventar wie
Krankenhausbetten etc. beschafft. Auch nach Abbau des Hilfskrankenhauses ist
das Inventar fachgerecht einzulagern, um den Aufbau im Bedarfsfalle kurzfristig
dort wieder ermöglichen zu können.
Hilfspflegeeinrichtung
Für Fälle einer Pandemie ist perspektivisch
eine Hilfspflegeeinrichtung einzurichten. Diese soll für den Fall greifen, wenn
andere Einrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen etc.) nicht mehr in
der Lage sind, trotz einer grundsätzlich bestehenden Verpflichtung die Aufnahme
von pflegebedürftigen Patienten zu gewährleisten. In
der Allgemeinverfügung „Sicherstellung einer landesweiten Betreuungs- und
Untersuchungsstruktur für pflegebedürftige Menschen“ vom 29.04.2020 hat das
Land eine subsidiäre Versorgungsverantwortung der Kreise und kreisfreien Städte
im Bereich der Pflege festgestellt, wenn die Versorgung nicht ohne die
Schaffung übergangsweiser nutzbarer Kapazitäten sichergestellt werden kann.
Im Rahmen der
heutigen Sitzung wird im nichtöffentlichen Teil ein Vorschlag zu einem
Vorratsbeschluss für die ggf. notwendig werdende Anmietung einer Immobilie
beraten.
Hochwasser- und
Starkregenereignisse
Hochwasser und Starkregenereignisse wie in den letzten Jahren in
den Städten und Gemeinden Coesfeld, Dülmen, Havixbeck, Rosendahl, Stadtlohn und
Münster zeigen, dass eine umfassende Planung und Umsetzung im Bereich
Starkregen / Hochwasserschutz erforderlich ist.
Eine Sandsackabfüllmaschine ist
bereits Ende 2018 für ca. 13.000 € beschafft worden. 50.000 unbefüllte
Sandsäcke werden in einem Lager beim ABC-Zug vorgehalten. In der Beschaffung
befinden sich Containersysteme und Transportfahrzeuge, die im Rahmen des ABC
Konzeptes beschrieben sind. Fast alle 11 Kommunen im Kreis Coesfeld halten zur
Eigenvorsorge befüllte Sandsäcke und zusätzliche Hochleistungspumpen bei ihren
Feuerwehren vor. Ein in 2018 entwickeltes Konzept der kreisweiten
nachbarschaftlichen Hilfe bei Katastrophenlagen ist erprobt und funktioniert.
Sonstige
Umweltereignisse, Wald- und Vegetationsbrände
Die Wetterlagen der vergangenen Jahre,
wie extreme Hitze, wenig Niederschläge, Stürme sowie Tornados erfordern eine
neue Betrachtung von Umweltereignissen. Die materielle Ausstattung im Rahmen
des überörtlichen Bedarfs für besondere Umweltereignisse, z.B. für Wald- und
Vegetationsbrände und Sturmschäden, sollte ergänzend durch den Kreis
sichergestellt und in den Einsatz gebracht werden.
Auch Kleinlöschgeräte (Löschrucksack)
zur Waldbrandbekämpfung sind hier eine sinnvolle Ergänzung. Aktuelle
Erkenntnisse, die bei einem Großeinsatz unter Beteiligung der
Einsatzbereitschaft Coesfeld/Gelsenkirchen in Niederkrüchten gewonnen wurden,
zeigen, dass es mehr als förderlich ist, wenn Kraftstoffe mit kleinen
geländegängigen Fahrzeugen zu den im Gelände stehenden Pumpen gebracht werden
können. Hier sollte in der Beschaffung ein Transportmittel - vorzugsweise ein
Quad - zum Transport von Kleinlöschgeräten und Kraftstoff vorgehalten werden.
Auch ein Transport dieser Pumpen wäre mit einem geeigneten Fahrzeug möglich.
Die überschläglichen Kosten belaufen sich hierfür auf ca. 50.000 €.
ABC-Zug
Im Bereich des ABC-Schutzes unterhält der Kreis Coesfeld auf der
Grundlage eines landesweiten Konzepts einen ABC-Zug am Standort in Dülmen mit weiteren
Komponenten in Lüdinghausen. Dem Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit
und Ordnung wurde in seiner Sitzung am 05.12.2016 ein umfassendes und mit den
Kommunen abgestimmtes Gesamtkonzept vorgelegt, welches zustimmend zur Kenntnis
genommen wurde. Im Rahmen der Umsetzung dieses Konzepts wurde und wird das in
die Jahre gekommene Gerät des ABC-Schutzzuges neu beschafft.
Das Konzept sieht insgesamt flexible Lösungen mit Abrollbehältern
und –mulden und Wechselladerfahrzeugen vor, damit Fahrzeuge je nach
Einsatzgeschehen kurzfristig mit erforderlichem Material verlastet werden
können.
Ursprünglich sollte das Konzept im Jahr 2019 vollständig
abgewickelt sein. Dies war aus personellen Gründen jedoch nicht möglich. Im
Jahr 2020 steht noch die Anschaffung von zwei neuen Abrollbehältern, einer
Mulde und zwei Wechselladerfahrzeugen an. Ein Landesfahrzeug wurde
zwischenzeitlich zur Verfügung gestellt, so dass die Anschaffung des planmäßig
vorgesehenen Gerätewagen Logistik voraussichtlich entbehrlich wird.
Insgesamt wird der Kreis nach der vollständigen Umsetzung des
ABC-Konzepts etwa 2,3 Mio € investiert haben.
Information und
Kommunikation
Der Kreis Coesfeld hält für besondere Einsatzlagen im Bereich des
Feuer- und Katastrophenschutzes eine IuK-Einheit vor, die personell mit
ehrenamtlichen Kräften der Feuerwehr der Stadt Coesfeld besetzt ist. Die
Einheit bedient den ELW 2 und steht dem Kreisbrandmeister zur Unterstützung bei
der Einsatzleitung zur Verfügung. Die Einheit kam in den vergangenen Jahren bei
verschiedenen Lagen im Kreis Coesfeld als auch überörtlich zum Einsatz.
Exemplarisch seien hier die Schneekatastrophe im November 2005, Kyrill im
Frühjahr 2007, das Hochwasser 2016 in Rosendahl-Holtwick, der Großbrand in
Bönen im Sommer 2018 und ganz aktuell der großflächige Waldbrand in
Niederkrüchten genannt.
Die Anschaffung eines neuen ELW 2, der den aktuellen technischen
Bedingungen entspricht, ist beauftragt worden. Das Fahrzeug wird voraussichtlich
im Juni 2020 ausgeliefert. Der bisherige ELW 2 wird im Rahmen des ABC-Konzeptes
dem ABC-Zug zur Verfügung gestellt.
Selbsthilfe der
Bevölkerung
Die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung ist ein wichtiger
Bestandteil der Krisenbewältigung. Bürgerinnen und Bürger müssen eigene
Vorkehrungen treffen und können nicht allein auf die Hilfe des Staates
vertrauen (z.B. bei längerfristigem Stromausfall, Ausfall der Ver- und
Entsorgung), damit derartige Krisen bewältigt werden. Nach den Empfehlungen des
Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (www.bbk.bund.de) sollte in jeden
Haushalt die Vorhaltung einer Notverpflegung und Wasserreserve gehören, ebenso
wie Taschenlampen, Kerzen und ein batteriebetriebenes Radio zum Empfang von
Informationen. Auch an eigene Notstromversorgung sollten bestimmte
Bevölkerungsgruppen denken (Heimbeatmungspatienten, sensible Bereiche wie
Landwirtschaft). Auch eine Kraftstoffvorhaltung für Notstromgeneratoren muss
sichergestellt werden.
Um eine größtmögliche Vorsorge der Bevölkerung zu erreichen, ist
eine Information und Sensibilisierung wichtig. Vor diesem Hintergrund war
bereits geplant, am 07.06.2020 als Auftakt einen „Tag der Sicherheit“ in
Kooperationen mit den ortsansässigen Hilfsorganisationen am Standort der
Kreisverwaltung in Coesfeld durchzuführen. Dabei sollte insbesondere das
Augenmerk auf eine Eigenvorsorge der Bevölkerung gelenkt werden. Auf Grund der
aktuellen Corona-Pandemie wird gegenwärtig geprüft, ob das Konzept so
umgestaltet werden kann, dass die Durchführung unter Einhaltung der
Hygienestandards möglich ist, oder aber ob eine Verschiebung auf das Jahr 2021
geboten ist. Dann soll das Thema jedoch zumindest durch geeignete
Online-Angebote (z.B. Durchführung des Themen-Webinars) weiterverfolgt werden.
Zudem wird beabsichtigt, über den Tag der Sicherheit hinaus, in
Absprache mit den Städten und Gemeinden bei geeigneten örtlichen
Veranstaltungen/ Festivitäten diese Eigenvorsorgemaßnahmen z.B. im Rahmen eines
aufzubauenden Standes vorzuführen und darzustellen.
Rettungsdienst - Rettungsdienstbedarfsplan
Zwischen dem Katastrophenschutz und dem Rettungsdienst besteht
eine enge Verzahnung, auch wenn sie jeweils eigenständigen gesetzlichen
Regelungen unterliegen. Grundlage für den Rettungsdienst sind das RettG NRW und
die jeweils mit den Kostenträgern (Krankenkassen) einvernehmlich abgestimmte
und vom Kreistag beschlossene Rettungsdienstbedarfsplanung. Unser aktueller
Rettungsdienstbedarfsplan wurde durch den Kreistag am 12.12.2018 beschlossen
und zeigt einen umfassenden Erweiterungs- bzw. Neubaubedarf für die
kreiseigenen Rettungswachen auf. Die Umsetzung wird nach einem abgestimmten
Umsetzungsfahrplan sukzessive in den nächsten Jahren erfolgen. Das
Investitionsvolumen wird dabei überschlägig gegenwärtig auf ca. 35 Mio €
beziffert. Mit dem jährlich vorgelegten Erfahrungsbericht Rettungswesen wird
das Einsatzgeschehen weiterhin engmaschig beobachtet, um ggf. Folgerungen für
die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes, wie auch für den Neubau der
Rettungswachen zeitnah abzuleiten.
Außergewöhnliche
Schadensereignisse mit vielen Verletzten
Vorplanungen sind zudem für die Versorgung einer größeren Anzahl
Verletzter oder Kranker bei außergewöhnlichen Schadensereignissen zu treffen.
Hierzu wurde auf der Basis des Landeskonzepts der Einsatzplan für einen
Massenanfall von Verletzten (MANVPlan) unter Beteiligung der Feuerwehren und
Hilfsorganisationen erstellt. Dass derartige Ereignisse jederzeit auch hier
eintreten können, zeigen Massenunfälle auf den Autobahnen der Region oder aber
auch die Amokfahrt in Münster am 7.4.2018 im Bereich des Kiepenkerldenkmals.
Mobile
Datenerfassung
Im Rettungsdienst wird aktuell zu jedem Einsatz ein
handschriftliches Protokoll gefertigt. Diese Einsatzdokumentation ist
grundlegender Bestandteil jedes Rettungsdiensteinsatzes und wird im Sinne eines
medizinischen Qualitätsmanagements gefordert. Die sorgfältige Protokollführung
hat nicht zuletzt haftungsrechtliche Bedeutung. Die Einsatzdokumentation
beinhaltet für die weiterbehandelnde Einrichtung bzw. Ärzte wichtige
Informationen über den Zustand des Patienten am Einsatzort und im
Transportverlauf. Gleichzeitig dient sie der Erklärung, warum und welche
Maßnahmen am Patienten bereits durchgeführt wurden. Noch werden alle Daten von
Hand erfasst und in Papierform zur Abrechnung verwendet. Die medizinischen
Daten aus den Einsatzprotokollen sind aktuell nicht auswertbar und können nicht
zu statistischen Erhebungen (z.B. einer Krankenhausbedarfsplanung,
Erfolgskontrolle der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst, etc.) herangezogen
werden. Ein Qualitätsmanagement ist erst mit der Verfügbarkeit der erhobenen
Daten möglich. Dies kann z.B. durch die Überprüfung von Maßnahmen im Hinblick
auf Indikation und Wirkung geschehen. Daher ist die Einführung einer Mobilen
Datenerfassung (MDE) geplant.
Die Einführung der MDE dient ferner dem Zweck, das
Abrechnungsverfahren deutlich zu beschleunigen. Während heute noch mehr als
drei Monate vergehen, bis der Patient seinen Gebührenbescheid erhält, soll dies
nach Einführung der MDE auf max. einen Monat reduziert werden. Ob hierzu ggf.
weitere organisatorische Maßnahmen erforderlich werden, muss ggf. nach
Einführung der MDE noch geprüft werden.
Die Kosten für die MDE werden über den Gebührenhaushalt
Rettungsdienst refinanziert.
Projekt 5 G im
Rettungsdienst
Der Kreis
Coesfeld hat sich mit der Projektskizze „5G im Rettungsdienst im Kreis Coesfeld
als ländlich-strukturierter Raum“ erfolgreich an der ersten Runde des
5G-Innovationswettbewerbs des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) beteiligt. In dieser ersten Runde geht es darum, Konzepte
für 5G-Projekte in Pionierregionen zu erarbeiten, die anschließend Grundlage
für eine Bewerbung um Förderung als Pilotprojekt in der zweiten Runde des
Förderwettbewerbs sein sollen.
In zahlreichen medizinischen Notfällen
sind die ersten Minuten entscheidend. Eine typische Situation, die sich für
Notfallsanitäter regelmäßig ergibt, ist die Nachalarmierung von Notärzten. Der
Notarzt wird hierbei in einem Einsatzfahrzeug zum Zielort gebracht und es
verstreichen wichtige Minuten. Diese Zeit soll mittels bildgebenden Verfahren
auf Basis einer gesicherten 5G Datenübertragung effizienter genutzt werden, um
a.
dem Notarzt dank einer
manipulationssicheren Videoübertragung zum Notfallsanitäter
(Schulterkamera/Video-Brille) ein Überblick über die Patientensituation vorab
des Eintreffens zu ermöglichen
b.
über einen audiovisuellen
Austausch mit dem Notfallsanitäter (in späteren Ausbaustufen mit Augmented
Reality denkbar) weitere Maßnahmen abzusprechen
Das Projektgebiet umfasst die
Rettungswachenbereiche Coesfeld und Billerbeck mit eigenen Standorten und einem
Notfalleinsatzfahrzeug in Coesfeld. In Stufe 2 des Förderwettbewerbs ließe sich
in Kooperation mit Mobilfunkprovidern ein lokal begrenztes und damit
investitionsseitig überschaubares Mobilfunknetz mit den notwendigen 5G
Merkmalen aufbauen.
Derzeit arbeitet ein Ing-Büro an der
Erstellung der Machbarkeitsstudie, die nach ursprünglicher Planung bis Ende
Juni beim Fördergeber, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur eingereicht sein sollte. Corona bedingt wird es hier aber zu
Verzögerungen kommen. Die neue Frist für die Vorlage der Studie ist noch nicht
bestimmt.
Fazit & finanzielle Auswirkungen
In den vergangenen Jahren wurde bereits viel durch den Kreis
Coesfeld in die Sicherheit der Bevölkerung und den Katastrophenschutz
investiert. Die Katastrophen- und Gefahrenabwehrplanung ist ein stetiger
Prozess. Insbesondere müssen sich ändernde Strukturen in den Blick genommen und
Gefährdungspotentiale abgeleitet werden. Die vielen schon durchgeführten Maßnahmen
und die kooperative Zusammenarbeit mit den Kommunen im Kreisgebiet, wie die
gemeinsame Beschaffung und Nutzung von Fahrzeugen sowie Geräten, zeigen, dass
die notwendigen Investitionen begrenzt wurden und auch zukünftig begrenzt
werden sollen. Jedoch ist es in einzelnen Bereichen des Katastrophenschutzes
und der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr aufgrund hinzugekommener Aufgaben
oder durch veränderte Rahmenbedingungen notwendig, die Ausrüstung anzupassen
bzw. die Bereitschaft ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer in den
Hilfsorganisationen zu steigern und zu fördern.
Ein wesentlicher Punkt ist es jedoch, die Bürgerinnen und Bürger
im Kreis Coesfeld davon zu überzeugen, dass jeder für sich selbst
eigenverantwortlich ist, um eine Katastrophe bzw. Krise beherrschen zu können.
Zusammengefasst sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
·
Der Erweiterungsbau der Kreisleitstelle soll am 17. Juni 2020
durch den Kreistag beschlossen werden, die Umsetzung ist in den Jahren
2021-2025 geplant (Investitionskosten Anteil Leitstelle ca. 8,24 Mio. €).
·
Der Katastrophenschutzplan wird nach Abschluss der Vorarbeiten
unter externer Beratung neu erstellt. Die hierfür notwendigen Mittel werden
außerplanmäßig bereitgestellt.
·
Für die Fortschreibung des Katastrophenschutzplanes und zur stärkeren
inhaltlichen Bearbeitung des Aufgabenbereichs als Untere
Katastrophenschutzbehörde wird eine weitere Stelle für den Katastrophenschutz
eingeplant. Dabei soll diese durch Verlagerung im Stellenplan eingerichtet
werden.
·
Vorkehrungen für sonstige Umweltereignisse, Wald- und
Vegetationsbrände werden getroffen (Haushalt 2021, ca. 50.000 €).
·
Die Beschaffung weiterer Fahrzeuge für den ABC-Zug ist bereits in
den Jahren 2017-2019 veranschlagt worden.
·
Zur Vorsorge und Sensibilisierung der Bevölkerung soll der Kreis
als Untere Katastrophenschutzbehörde wiederkehrend durch geeignete
Veranstaltungen/Formate über das Thema informieren.
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Für den Rettungsdienst soll flächendeckend eine einheitliche
mobile Datenerfassung eingeführt werden. Die erforderlichen Mittel in Höhe von
ca. 250.000 € stehen im Haushalt zur Verfügung.
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Beschaffung eines neuen ELW 2 ist im Haushaltsjahr 2019
veranschlagt worden (Kosten ca. 800.000 €).
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Um die finanzielle Belastung eines
Einzelhaushalts in einem künftigen Krisenfall abmildern zu können, sollte im
Rahmen der Haushaltsberatung diskutiert und entschieden werden, ob – sofern die
rechtlichen Rahmenbedingungen dies zulassen, was derzeit geprüft wird – durch
„Ansparen“ eines festzulegenden Betrages über mehrere Jahre eine gleichmäßigere
Belastung der Haushalte erreicht werden kann. Diese Maßnahme würde das Ziel
eines generationengerechten Haushalts nachhaltig fördern.
III. Alternativen
Kein bzw.
teilweiser Ausbau der Maßnahmen des Katastrophenschutzes im Kreis Coesfeld.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Auswirkungen
sind bereits unter Punkt II. Lösung, Unterpunkt Fazit und finanzielle
Auswirkungen beschrieben worden.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 26 Abs. 1
Buchstabe g der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Kreistag
u.a. für den Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplans und die
Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen zuständig. Nach § 26 Abs. 1 Buchstabe k der Kreisordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen ist der Kreistag für den Erwerb von
Vermögensgegenständen zuständig, soweit es sich nicht um Geschäfte der
laufenden Verwaltung handelt.
Nach § 50 Abs. 3
Satz 1 und 2 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet der
Kreisausschuss in allen Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Kreistags
unterliegen, wenn und solange nach § 11 IfSBG-NRW eine epidemische Lage von
landesweiter Tragweite festgestellt ist und wenn zwei Drittel der Mitglieder
des Kreistags einer Delegierung an den Kreisausschuss zugestimmt haben. Der
NRW-Landtag hat am 14.04.2020 die epidemische Lage von landesweiter Tragweite
für die Zeit bis zum 14.06.2020 festgestellt. Der Kreistag hat im schriftlichen
Verfahren mit 2/3-Mehrheit der Delegation seiner Zuständigkeit zum
gegenwärtigen Zeitpunkt zugestimmt, sodass die Entscheidung des
Kreisausschusses anstelle des Kreistages erfolgen kann.