Beschlussvorschlag:
1. Das Radverkehrskonzept für den Kreis
Coesfeld wird beschlossen.
2. Darüber hinaus werden zur
Beschleunigung des Radwegeausbaus und der Unterhaltung der vorhandenen Radwege
im Kreis Coesfeld folgende weitergehende Maßnahmen beschlossen:
a. Die Priorisierung des Radwegebaus an
Kreisstraßen wird durch das aktuell gültige Radwegebauprogramm für den Kreis
Coesfeld aus dem Jahr 2015 festgelegt. Die von den Städten und Gemeinden
vorgeschlagenen Priorisierungen sollen im Laufe des Jahres 2020 neu abgefragt
werden, um in 2021 ein aktualisiertes Radwegebauprogramm beschließen zu können.
Die über das Radverkehrskonzept vorgeschlagene Maßnahmen-Priorisierung kann
hier einen guten Orientierungsrahmen bieten;
b. Hinsichtlich der Regelungen zur
Finanzierung des Radwegeaus- und -umbaus im Kreis Coesfeld wird auf die in
dieser Sache ohnehin beabsichtigte Diskussion mit den Städten und Gemeinden
verwiesen (SV-9-1615);
c. Um die Planungen und den Radwegebau
an Kreisstraßen zu beschleunigen, werden in der Abteilung Straßenbau und
-unterhaltung zusätzliche Personalkapazitäten bereitgestellt. Hierzu soll die
im Rahmen der Planungen einer Ortsumgehung (OU) Ottmarsbocholt für zwei Jahre
vorgesehene befristete Einstellung eines Planers in Teilzeit (50%) auf eine
Vollzeitbeschäftigung ausgedehnt werden. Sobald die Vereinbarungen zur OU
vorliegen, soll die Projektstelle – voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte
– ausgeschrieben werden;
d. Um die im Radverkehrskonzept für den
Kreis Coesfeld vorgesehenen kurzfristigen Maßnahmen in Höhe von rd. 900.000 EUR
für Beschilderungen und Markierungsarbeiten Zug um Zug umzusetzen, soll das
jährliche Budget des Bauhofes ab 2021 um 100.000 EUR erhöht werden. Über den
einzelnen Ansatz wird noch im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 beraten. Insbesondere
soll hiermit das Aufbringen einer retroreflektierenden Randmarkierung auf rund
130 km der kreiseigenen Radwege an der freien Strecke erfolgen.
Begründung:
I. Problem
Der Kreis Coesfeld hat aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 20.12.2017
die Erstellung eines kreisweiten Radverkehrskonzeptes zur Verbesserung des
Alltagsradwegenetzes und somit einer weiteren Erhöhung des Modal Split-Anteils
des Fahrrades in Auftrag gegeben. Dazu sollte kreisweit ein flächendeckendes,
attraktives und sicheres überörtliches Radwegenetz entwickelt werden, das von
den Städten und Gemeinden durch lokale Radrouten/-netze innerörtlich ergänzt
und fortgeführt werden kann.
II. Lösung
Das Radverkehrskonzept wurde als gefördertes
„Klimaschutzteilkonzept Mobilität“ unter Begleitung der Planungsbüros VIA und Planersocietät
Dortmund und mit Beteiligung der Städte, Gemeinden und Nachbarkreise,
Interessensvertretungen und der Öffentlichkeit im Laufe des Jahres 2019
erarbeitet und liegt nun in Form eines Endberichts (Anlage 1) sowie ergänzender
Maßnahmenkarten (Anlage 2) und ‑kataster in finaler Fassung vor. Im
Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr
wurde regelmäßig über den aktuellen Sachstand berichtet (SV-9- 1552,
SV-9-1394, SV-9-1322). In der Fachausschuss-Sitzung am 28.05.2020 soll das
Konzept final beraten und anschließend dem Kreistag zur Beschlussfassung
vorgelegt werden.
Das Radverkehrskonzept stellt als erster
interkommunal und baulastträgerübergreifend abgestimmter Maßnahmenfahrplan
einen geeigneten Orientierungsrahmen für den Ausbau und die Optimierung der
Radverkehrsinfrastruktur im Kreis Coesfeld dar und kann damit durch erwartete
Verkehrsverlagerungen einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Mit dem
Aufgreifen der Veloroutenkonzeption der Stadtregion Münster werden auf
besonders aufkommensstarken Relationen auch erstmals Radwege im sogenannten
Radvorrangrouten-Standard mit einer Ausbaubreite von 3 Meter vorgeschlagen, die
der weiteren Attraktivierung des Alltagsradverkehrs dienen. Neben den
streckenbezogenen Maßnahmen (Schließen von Netzlücken, Aus- oder Umbau) enthält
das Konzept auch Maßnahmenvorschläge für relevante Knotenpunkte, beispielsweise
die Einrichtung von Querungshilfen, Anpassungen an Lichtsignalanlagen oder auch
Markierungsarbeiten. Insgesamt umfasst das Radverkehrskonzept 575
Einzelmaßnahmen, zu denen in Katasterblättern anhand von Musterlösungen und Fotodokumentationen
Informationen zu Lage, Länge, Baulastträgerschaft und Kosten der einzelnen
Maßnahmen verfügbar sind, die jedem Baulastträger zur Verfügung gestellt
werden. Die besonders für den Alltagsradverkehr wichtigen Maßnahmen im Bereich
Winterdienst & Reinigung auf Radwegen können zukünftig ebenfalls intensiviert
werden, da in Kürze ein zweites Radwegefahrzeug angeschafft wird (bereits im
Haushalt 2020 eingeplant), das u.a. für diese Arbeiten eingesetzt werden kann.
Die Umsetzung des Konzeptes wird im Wesentlichen
abhängen von der Verfügbarkeit personeller und finanzieller Ressourcen sowie
dem Zugang zu Fördermitteln. Die Realisierung von Radwegen an Kreisstraßen kann
der Kreis Coesfeld in enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden (Fortschreibung
des Radwegebauprogramms) weitgehend selbst steuern. Das Radverkehrskonzept
enthält aber auch eine Vielzahl an Maßnahmenvorschlägen in der Baulast von Bund
und Land. Der Landesbetrieb Straßen NRW war in die Konzepterstellung
eingebunden. Die zunehmende Bedeutung des Radwegeausbaus auch an Landes- und
Bundesstraßen wird anerkannt. Das Land Nordrhein-Westfalen muss die
Landesbetriebe nun allerdings auch personell und finanziell in die Lage
versetzen, gemeinsam mit den Kommunen die Anstrengungen für ein attraktives
Alltagsradewegenetz weiter zu erhöhen. Ebenfalls wichtig ist die Schaffung
rechtlicher Rahmenbedingungen, beispielsweise für die Umsetzung des
Veloroutenstandards in der Baulast von Bund und Land, für die es nach wie vor
keine einheitlichen Vorgaben gibt. In den Regionalniederlassungen der
Landesbetriebe wurden mittlerweile Radverkehrsbeauftragte benannt. Hier soll
die Expertise beim Thema Radverkehrsplanung gebündelt und die Zusammenarbeit
mit den Kommunen intensiviert werden.
Die Schaffung einer noch attraktiveren
Radverkehrsinfrastruktur muss insofern als Gemeinschaftsaufgabe betrachtet
werden. Hierfür liefert das Radverkehrskonzept die erforderliche
Planungsgrundlage. Um die im Radverkehrskonzept prognostizierten Klimaschutz-Potenziale
zur Reduktion von rund 33.000 Tonnen CO2 pro Jahr bis 2035 zu
erreichen, bedarf es weiterer Ressourcen für den Radwegebau. Daher werden im
Beschlussvorschlag über die Verabschiedung des Konzeptes hinaus weitere
Maßnahmen vorgeschlagen, insbesondere die Schaffung zusätzlicher
Personalkapazitäten in der Abteilung Straßenbau und -unterhaltung, die explizit für die
Umsetzung von Radwegebaumaßnahmen an Kreisstraßen eingesetzt werden soll.
III. Alternativen
Das Radverkehrskonzept und die ergänzenden Maßnahmen werden nicht
beschlossen.
IV.
Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Kosten für die Erstellung des Radverkehrskonzeptes
beliefen sich auf insgesamt 57.477 EUR. Für 50 % der Kosten konnte eine
Förderung über die Kommunalrichtlinie als „Klimaschutzteilkonzept Mobilität“
erreicht werden.
Die kalkulierten Kosten für die Umsetzung aller konsumtiven
und investiven Maßnahmen in der Baulast des Kreises beläuft sich auf insgesamt rund
30.000.000 EUR. Über die Einzelmaßnahmen sind gesonderte politische Beschlüsse
zu fassen und entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen.
Um den Radwegebau an Kreisstraßen zu beschleunigen,
werden in der Abteilung Straßenbau und ‑unterhaltung zusätzliche
Personalkapazitäten bereitgestellt (siehe Beschlussvorschlag 2c).
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Kreistag gem. § 26 (1) KrO NRW