Beschlussvorschlag:
Zur Förderung von
Spielgruppen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren werden für 2020
zusätzliche Mittel in Höhe von 8.500 € zur Verfügung gestellt.
Begründung:
I. Problem
Im Rahmen der Spielgruppenrichtlinien gewährt das Kreisjugendamt
Zuwendungen für die selbstorganisierte Betreuung von Kindern in Spielgruppen,
soweit diese ein verlässliches Betreuungsangebot von mindestens 10 Stunden
wöchentlich für mindestens 6 Kindern unter drei Jahren bzw. bis zum
Kindergarteneintritt anbieten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung in Spielgruppen
besteht nicht. Die Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel. Für 2020 wurden Mittel in Höhe von 27.500 € eingeplant.
Im laufenden Haushaltsjahr wurden für drei Spielgruppen Fördergelder in
Höhe von insgesamt 17.201 € für den Zeitraum 01.01. – 31.07.20 ausgezahlt. Nach
jetzigem Stand werden die Spielgruppen auch im Kita-Jahr 2020/21 weiterlaufen,
so dass für den Zeitraum vom 01.08. – 31.12.20 Anträge mit einem Fördervolumen
in Höhe von rd. 12.300 € erwartet werden.
Zudem wurde seitens eines freien Trägers ein Antrag für eine weitere
Spielgruppe angekündigt. Abhängig vom Start dieser Spielgruppe würden weitere
Fördergelder in Höhe von voraussichtlich maximal 6.062 € beantragt. Insgesamt
wird damit für 2020 ein Fördervolumen in Höhe von rd. 36.000 € benötigt.
II. Lösung
Damit eine finanzielle Förderung der Spielgruppen, die die Förderkriterien
der Spielgruppenrichtlinien erfüllen, möglich ist, müssen vorsorglich
zusätzlich Mittel in Höhe von 8.500 € bereitgestellt werden.
III. Alternativen
Es werden für die Förderung von Spielgruppen keine zusätzlichen Mittel
bereitgestellt. Eine Bewilligung der eingehenden Anträge erfolgt im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel.
IV. Auswirkungen /
Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die zusätzlich benötigten Mittel müssen innerhalb des Budgets des
Jugendamtes zur Verfügung gestellt werden.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gem. § 71 SGB VIII i. V. m. § 5 der Satzung des Jugendamtes des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig. Bei der Spielgruppenförderung handelt es sich um eine freiwillige Leistung. In der Jugendhilfeausschusssitzung vom 05.12.2017 (siehe SV-9-0966) wurde beschlossen, dass die Förderung bei geänderten Förderkonditionen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen soll. Wegen der Überschreitung des Haushaltsansatzes für die Bereitstellung von Mitteln für freiwillige Leistungen ist eine Entscheidung des Kreistages erforderlich.