Beschluss:
- Kein Beschlussvorschlag –
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Als
örtlicher Träger der Sozialhilfe ist der Kreis Coesfeld für viele Aufgaben
zuständig. Seine Beratungsangebote richten sich an ganz unterschiedliche
Zielgruppen.
Mit
dem vorgelegten Jahresbericht 2019 soll wieder ein Überblick über die
Schwerpunkte und Entwicklungen im vergangenen Jahr, verbunden mit einigen
statistischen Daten, gegeben werden.
Ein
Schwerpunkt im vergangenen Jahr war die Vorbereitung und Umsetzung der dritten
Stufe des Bundeteilhabegesetzes zum 01.01.2020. Die Trennung von
existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen der Eingliederungshilfe
erforderte von allen beteiligten Stellen intensive Vorbereitungen auf den
bevorstehenden Zuständigkeitswechsel. In Zahlen erfasst werden diese Änderungen
erst im nächsten Jahresbericht sichtbar werden. Exemplarisch ist darauf
hinzuweisen, dass Fallzahlen zum ambulant betreuten Wohnen und zur stationären
Eingliederungshilfe (Seite 15 f.) nun letztmalig für den Kreis Coesfeld
ausgewiesen werden; ab dem kommenden Jahr werden diese Aufgaben von LWL
übernommen.
Die
seit Jahren feststellbaren Steigerungen bei den Fallzahlen der Schulbegleitung
(Seite 13 f.) haben sich auch im Jahr 2019 fortgesetzt. Hier wird im Jahr 2020
ein weiterer sprunghafter Anstieg erwartet, wenn die Kreise und kreisfreien
Städte als örtliche Träger der Eingliederungshilfe auch für die Leistungen der
Schulbegleitung in den Internaten des LWL und anderer überörtlicher Träger
zuständig werden.
Abzuwarten
bleibt auch, wie sich die Änderungen des Angehörigenentlastungsgesetzes in
Zahlen niederschlagen werden. Für das Jahr 2019 haben sich sowohl bei den
Fallzahlen als auch bei den Einnahmen (Seite 25) Steigerungen gegenüber dem
Vorjahr ergeben.
Ab
den Seiten 30 ff. gibt die Pflege- und Wohnberatung des Kreises Coesfeld einen
Überblick über ihre Tätigkeiten im vergangenen Jahr. Die Entwicklung der
Fallzahlen (Seite 31) zeigt, dass der demografische Wandel durchaus bereits
jetzt konkrete Auswirkungen hat.
Mit
der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und
Gesundheit wird den Ausschussmitgliedern eine Ausfertigung des Berichtes
übermittelt, der allen Interessierten auch online auf der Homepage des Kreises
Coesfeld zur Verfügung gestellt wird.