Betreff
Einrichtung eines Klimafonds; Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.05.2020
Vorlage
SV-9-1745
Aktenzeichen
01-10.24.30-0009
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

 

Der Kreis Coesfeld richtet einen Klimafonds ein. Dieser Klimafonds dient der finanziellen Förderung von konkreten und effektiven Klimaschutzprojekten von Bürgerinnen und Bürgern sowie Vereinen, Verbänden und Betrieben. Eine Liste förderfähiger Maßnahmen und Förderkonditionen wird unter Federführung der GfC im Dialog mit dem Klimapakt sowie dem Kreistag (bzw. dem zuständigen Ausschuss) erarbeitet. Jährlich werden dem Fonds Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 Euro zugeführt.

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Der Antrag wird zunächst zur Beratung an den Unterausschuss Klimaschutz sowie den zuständigen Fachausschuss verwiesen.

 

 

Vorgelegt gem. § 2 der Geschäftsordnung des Kreistags des Kreises Coesfeld.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

I. – IV. Problem, Lösung, Alternativen, Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Der Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN orientiert sich vermutlich an dem durch den Kreis Steinfurt initiierten Klimafonds. Eine Förderung war in den Bereichen Lastenräder und -anhänger, Photovoltaikanlagen und Klima-Biotoppflege möglich. Informationen zum Klimafonds sind auf den Seiten des Kreises Steinfurt bzw. dem energieland 2050 e.V. unter der Rubrik Themen und Projekte abrufbar.

 

Zurückgehend auf den Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 10.02.2020 soll die Verwaltung einen Ideen- und Klimawettbewerb ausloben, mit dem Ziel die Bevölkerung aktiv in Klimaschutzthemen mit einzubeziehen. Für die besten Ideen der einzelnen Zielgruppen (Kinder- und Jugendliche, Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Unternehmen) sollen Preisgelder vergeben werden. Die Verwaltung erarbeitet derzeit bereits die Ausführung eines solchen Wettbewerbes und möchte diesen in diesem Jahr umsetzen. Darüber hinaus wurde ein weiterer Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 27.11.2019 zur Förderung der Photovoltaik eingereicht. In der Begründung wird das regionale „1.000 Dächer-Programm“ angesprochen, welches auf ein ähnliches Förderprogramm aus dem Kreis Düren abzielt (s. SV-9-1617).

 

Der aktuelle Antrag vom 21.05.2020 der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN greift viele Aspekte auf, welche bereits mit den Anträgen vom 10.02.2020 und vom 27.11.2019 adressiert wurden. Die Verwaltung prüft derzeit, inwieweit ein Förderprogramm zur Förderung von PV-Anlagen für Privatpersonen realisiert werden kann, da die erforderlichen Mittel zunächst in den Haushalt eingestellt werden müssten und dies in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen erfolgen soll. Des Weiteren soll in diesem Jahr nochmal verstärkt der Fokus auf die Bewerbung von Photovoltaikanlagen gelegt werden, wie z.B. über Webinare, Videos und Pressemitteilungen. Am 19. Mai 2020 hat dazu bereits das erste Webinar zum Thema Photovoltaik stattgefunden, welches auf große Resonanz gestoßen ist. Ein weiteres folgt am 17. Juni 2020 zum Thema „Stecker-PV“ in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale.

 

Auch ein Ideen- und Klimawettbewerb würde ähnliche Ziele verfolgen wie ein Klimafonds für verschiedene Themenbereiche, jedoch mit einer gezielten Auswahl und Prämierung der besten Projekte. Mit dem Wettbewerb kann aber auch medial viel Aufmerksamkeit auf das Thema Klimaschutz gelenkt werden und so auch Anreize bei weiteren Bürgerinnen und Bürgern geschaffen werden.

 

In Bezug auf den Förderschwerpunkt „Bindung von CO2“ insbesondere aus Mooren ist das seit 2014 laufende Waldklimafonds-Projekt „Fit für den Klimawandel“ von der NABU-Naturschutzstation Münsterland mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW zu nennen, bei dem das Naturschutzzentrum Maßnahmen zur Wiedervernässung im Venner Moor umgesetzt hat (Quelle: https://naturschutzzentrum-coesfeld.de/waldklimafonds) .

 

Die Bereitstellung der beantragten Mittel als freiwillige Leistung sollte zunächst in den Fachausschüssen vorberaten werden, um sie ggf. für die Haushaltsberatungen 2021 vorzusehen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Zuständig ist grundsätzlich der Kreistag gem. § 26 (1) KrO NRW. Durch die Delegierung gem. § 50 Abs. 3 KrO NRW wurde die Zuständigkeit auf den Kreisausschuss übertragen.