Beschluss:
Der Bericht der
Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 21.05.2020 hat die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die Sicherung der Finanzierung der Frauenberatungsstelle (Frauen e.V.) und des Frauenhauses (Sozialdienst katholischer Frauen SkF) im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit beantragt.
Das Schreiben vom 21.05.2020 ist als Anlage beigefügt.
Der Antrag wurde am 08.06.2020 im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit erörtert. Hier wurde auf die Zuständigkeit des Kreisausschusses und des Jugendhilfeausschusses verwiesen.
Die drei Jugendämter im Kreis Coesfeld gewähren der Beratungsstelle Frauen e.V. einen jährlichen Zuschuss von insgesamt 8.349,00 € für die Beratung von 14 bis einschließlich 17jährigen Mädchen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben oder davon bedroht sind. Der Anteil des Kreisjugendamtes Coesfeld beläuft sich auf 5.203,98 €. Insgesamt finanzieren die drei Jugendämter damit 345 Beratungsstunden pro Jahr. Im Jahr 2017 wurde davon 235,5 Stunden, im Jahr 2018 179 und im letzten Jahr 233,5 Stunden in Anspruch genommen.
Damit ist die Beratung für Mädchen dieser Altersgruppe gesichert.
Zudem erhält die Beratungsstelle Frauen e.V. einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 6.450€/Jahr von der Gleichstellungsstelle des Kreises Coesfeld.
Auch das Frauenhaus des SkF erhält diese jährliche Fördersumme von der Gleichstellungsstelle. Daneben wird das Frauenhaus im Wesentlichen durch Landesmittel in Höhe von 133.090,00 € sowie Tagessätze finanziert. Da nach Aussage des SkF die Mehrzahl der schutzsuchenden Frauen nicht aus dem Kreis Coesfeld kommt, würde ein Zuschuss im Rahmen der Jugendhilfe insbesondere andere örtliche Träger entlasten.
Zuständigkeit für
die Entscheidung:
Nach § 71 Abs. 2 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss zuständig.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine finanziellen
Auswirkungen |
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Gesamtausgaben in Höhe von |
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- |
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Saldo =
Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - Sachausgaben |
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- Personalausgaben |
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im |
Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget Nr.: |
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einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel stehen bei
der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung erfolgt im Rahmen
des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht
zur Verfügung |
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im |
Vermögenshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel stehen bei
der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Folgeeinnahmen in Höhe von |
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Folgeausgaben in Höhe von |
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Saldo =
Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - Sachausgaben |
€ |
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- Personalausgaben |
€ |
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im Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget Nr.: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckungsmittel stehen bei
der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg. |
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Deckung erfolgt im Rahmen
des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht
zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei
nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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im Verwaltungshaushalt
durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag) |
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einmalig |
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laufend |
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im Vermögenshaushalt durch
einen Nachtragshaushalt |
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