Beschlussvorschlag:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt,
die Landesinitiativen „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ inkl. des
Bausteins VI „Gemeinsam klappt’s – Teilhabemanagement“ zusammen mit dem
Kreisjobcenter als Teil der geschäftsführenden Stelle im Kreis Coesfeld umzusetzen.
2.
Für das laufende Jahr 2020 und
vorbehaltlich der Haushaltsberatungen für 2021 wird die Verwaltung ermächtigt,
einen Teil der Mittel aus der Integrationspauschale nach § 14c TIntG zur
Sicherstellung des innerhalb der Landesinitiativen unter 1. geforderten
Eigenanteils zur Umsetzung einzuplanen.
Begründung
I.
Problem
/ Lösung
Aus
Gründen der besseren Lesbarkeit werden die Punkte „I. Problem“ und „II. Lösung“
zusammengefasst und zu jeder Problemstellung jeweils Erläuterungen und
Lösungsvorschläge formuliert.
Durchstarten
in Ausbildung und Arbeit / Gemeinsam klappt’s
Das Land NRW möchte sich der speziellen
Zielgruppe junger Erwachsener zwischen 18 und 27 Jahren, die sich nur mit einer
Duldung oder Gestattung in den Kommunen aufhalten und noch keinen Zugang zu
SGB-Leistungen haben, mit der Initiative „Durchstarten in Ausbildung und
Arbeit“ intensiver annehmen. Ihre Teilhabechancen sind durch ihren
aufenthaltsrechtlichen Status gering.
Entwickelt wurde ein modularer Ansatz, der dazu
beitragen soll, junge Menschen mit individuellem Unterstützungsbedarf,
insbesondere junge geflüchtete Menschen in Ausbildung und Arbeit zu bringen
bzw. Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Die Landesinitiativen wurden in der
SV-9-1600 und im Informationsschreiben vom 27.05.2020 bereits ausführlich
dargestellt.
Baustein I – Coaching
Die
niederschwellige, individuelle Beratung und Betreuung der Teilnehmenden im
Coaching vor, während und im Anschluss an Fördermaßnahmen ermöglicht und verbessert
ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt.
-
Individuelle Probleme sollen
frühzeitig aufgegriffen und Maßnahme-, Ausbildungs-und Beschäftigungsabbrüche
verhindert werden.
-
Die Teilnehmenden werden dabei
unterstützt, ihre Kompetenzen zu erkennen und weiterzuentwickeln, so steigern
sie ihre Selbstsicherheit und ihre Chancen auf eine dauerhafte Integration in
den Arbeitsmarkt.
-
Es werden berufliche
Möglichkeiten in den Blick genommen und das Leistungsniveau der Teilnehmenden
gefördert, um die Chancen auf eine dauerhafte Eingliederung zu verbessern.
Für diesen Baustein liegen mehrere
Interessenbekundungen von in der Integrationsarbeit erfahrenen Trägern vor. Die
geschäftsführende Stelle hat die eingereichten Konzepte geprüft, nach den
Qualitätskriterien des Interessenbekundungsverfahrens gewichtet und wird die
vorhandenen Stellenanteile bedarfsgerecht aufteilen, um eine flächendeckende
Versorgung im gesamten Kreisgebiet sicherzustellen. Nach Durchführung der
Trägergespräche wird das Auswahlverfahren abgeschlossen. Sobald der
Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vorliegt, können die Weiterleitungsverträge
abgeschlossen und die Maßnahmen organisiert werden. Der Ausschuss wird
anschließend über das Ergebnis informiert.
Baustein
II - berufsbegleitende Qualifizierung/ Sprachförderung
Die berufsbegleitende Qualifizierung und
Weiterbildung sowie berufsbezogene Sprachförderung über den Arbeitgeber haben
das Ziel, die beruflichen und sprachlichen Kompetenzen des
Arbeitnehmers in Bezug auf die ausgeübte
Tätigkeit zu verbessern. Dieser Förderbaustein soll während der Ausbildung oder
einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung genutzt werden.
-
Für die Qualifikation für den
Beruf und das Arbeitsleben sind gute Sprachkenntnisse unerlässlich, sie sollen
daher auch berufsbegleitend weiter gefördert werden.
-
Durch Qualifizierungen und Weiterbildungen
sollen die Kenntnisse und Fertigkeiten der Teilnehmenden berufsbegleitend
verbessert werden.
-
Bestehende Arbeitsverhältnisse
sollen auch im Sinne der Unternehmen stabilisiert werden.
Für diesen Baustein liegt eine
Interessenbekundung vor, die nach Möglichkeit berücksichtigt werden soll.
Baustein
III - Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses
Der nachträgliche Erwerb des
Hauptschulabschlusses (Klasse 9/10A) – mit integrierter Sprachförderung und mit
Kursen zu Stärkung der Kompetenz „Lernen lernen“ – hat das Ziel, den Einstieg
in Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern. Er richtet sich an die
Zielgruppe, die keinen Zugang zu einer Regelschule hat.
Für diesen Baustein liegt eine
Interessenbekundung der VHS Lüdinghausen vor, die nach Möglichkeit
berücksichtigt werden soll und den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 zum Ziel
hat. Für diesen Baustein startet ein Vorbereitungskurs am 17.08.2020.
Baustein
IV - schul-/ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Teilnahme an
Jugendintegrationskursen
Die schul, -ausbildungs- und berufsvorbereitenden
Kurse sowie Jugendintegrationskurse haben das Ziel, die Schul- beziehungsweise
Ausbildungsreife oder Studierfähigkeit wiederherzustellen. Dies kann auf zwei
Weisen umgesetzt werden:
-
In Form von innovativen
niederschwelligen Kursen und Maßnahmen, die neu geschaffen werden und Elemente
der Deutschförderung und beruflichen Orientierung enthalten sowie zum Beispiel
Kenntnisse in Englisch, Mathematik oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.
-
In Form von
Jugendintegrationskursen, die vom BAMF angeboten werden, aber für die
Zielgruppe bislang nicht zugänglich sind.
Neben der Interessenbekundung der VHS
Lüdinghausen für einen Vorbereitungskurs für den Hauptschulabschlusskurs ab
Februar 2021 (Baustein III) liegt eine weitere Interessenbekundung vor, die
ebenfalls nach Möglichkeit berücksichtigt werden soll. Maßgeblich hierfür ist
das Ergebnis des Trägergesprächs.
Der VHS Lüdinghausen wurde ein vorzeitiger
Maßnahmebeginn für den Baustein IV zu Durchführung eines „schul-, ausbildungs-
und berufsvorbereitenden Kurses“ bewilligt. Am 17. August 2020 startet dort ein
Vorbereitungskurs für den in 2021 beginnenden Hauptschulabschlusskurs nach
Klasse 9 (Baustein III). Der Vorbereitungskurs endet mit Beginn der
Weihnachtsferien.
Es werden die Fächer Deutsch, Englisch und
Mathematik unterrichtet. Daneben beinhaltet der
Kurs Elemente der beruflichen Orientierung und der Vermittlung von
Schlüsselqualifikationen.
Der Kurs findet montags bis freitags vormittags statt. Täglich werden 5
Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten) von 09:00 Uhr bis 13:15 Uhr unterrichtet.
Ziel des Vorkurses ist es, sich intensiv auf den
Schulabschlusskurs zu Beginn des Jahres 2021 vorzubereiten und letztlich den
Hauptschulabschluss erfolgreich zu erreichen. Um auch diesen, sich im Januar
2021 anschließenden Hauptschulabschlusskurs planen und organisieren zu können
sowie Teilnehmende zu akquirieren, benötigte die VHS Lüdinghausen bereits jetzt
ein positives Signal zur Förderung des geplanten Bausteins III.
Auch
für die übrigen noch ausstehenden Trägergespräche wären schon jetzt Zusagen mit
Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2021 zu treffen. Gerade die angesprochene
Zielgruppe benötigt eine intensive Beratung im Vorfeld jeder Maßnahme und soll
bereits vorab durch das Teilhabemanagement nach den eigenen Bedarfen und
Wünschen befragt und für eine berufliche Qualifizierung motiviert werden. Auch
die Träger benötigen Planungssicherheit und einen gewissen Vorlauf für die
Organisation der Maßnahmen. Aus diesen Gründen wäre ein positives Signal der
Politik bereits zu diesem Zeitpunkt für den weiteren Prozess sehr hilfreich.
Baustein
V - Innovationsfonds
Der Baustein V der Landesinitiative berücksichtigt
die Ideen, die vor Ort in den Kommunen, bei Unternehmen oder bei Trägern im
Arbeits-, Beratungs-, und Betreuungsalltag zu praxisnahen Lösungsansätzen
führen. Impulse und innovative Ideen, die insbesondere Frauen mit Fluchterfahrung
darin unterstützen, den Einstieg in den Beruf zu finden, sind hier besonders
gefragt.
Baustein V ist ein Innovationsfonds, der als
Wettbewerb mit Stichtag 31.03.2020 ausgeschrieben wurde. Somit werden kreative
Projektideen und modellhafte Einzelvorhaben gefördert, die das Ziel haben,
Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit zu bringen und Betriebe bei ihrer
Ausbildung und Beschäftigung zu unterstützen.
Die geschäftsführende Stelle des Kreises Coesfeld
freut sich daher, dass sie einen Antrag für den Baustein V beim Land unterstützen
durfte.
Vom Antragsteller wurde inzwischen mitgeteilt,
dass sein Antrag nicht berücksichtigt werden wird.
Baustein VI - Teilhabemanagement
Die
Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager sollen die Bedarfe der Geflüchteten
ermitteln, ihnen Wege der Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung
aufzeigen und dabei ihre lebensweltliche Situation berücksichtigen sowie ihre
Motivation steigern. Die Kommunen der Initiative „Gemeinsam klappt’s“
unterstützen Flüchtlinge, die keinen Zugang zu Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch haben, nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, nicht an
Sprach- und Integrationskursen teilnehmen oder eine Ausbildung machen können
und damit keinerlei Perspektive für ihre berufliche Qualifizierung haben.
Der
Kreis Coesfeld hat als geschäftsführende Stelle insgesamt 1,5 Vollzeitstellen
für das kommunale Teilhabemanagement beantragt. Mit der Umsetzung des
Teilhabemanagements wurde nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahren
der Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. beauftragt. Ausführliche
Informationen zum Interessenbekundungsverfahren wurden dem
Integrationsausschuss mit dem Informationsschreiben vom 27.05.2020 bereits zur
Verfügung gestellt. Zum 01.05.2020 wurde eine halbe Stelle durch den
Caritasverband besetzt. Das Bewerbungsverfahren für die übrige Vollzeitstelle
ist noch nicht abgeschlossen. Denkbar wäre es, zunächst mit einer Pilotkommune
zu starten, um die Prozesse im Teilhabemanagement zu erproben und anschließend
auf weitere Kommunen zu übertragen.
II.
Alternativen
keine
III. Auswirkungen / Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Der vom Land geforderte Eigenanteil von bis zu 20 % wird in den Jahre
2020 (ca. 13.500 €) und 2021 (ca. 102.900 €) aus Mitteln der
Integrationspauschale refinanziert, welche bis zum 30.11.2021 zu verwenden ist.
IV. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Zu
Beschlussvorschlag 1:
Das
Kommunale Integrationszentrum und das Jobcenter bilden die geschäftsführende
Stelle im Kreis Coesfeld. Die Vorberatung und die mögliche Empfehlung zur
Beschlussfassung an den Kreisausschuss und Kreistag zur Beauftragung der
Verwaltung zur Umsetzung der beiden Landesinitiativen sollen mit Rücksicht auf
die vorrangige Zuständigkeit des Kommunalen Integrationszentrums im
Integrationsausschuss erfolgen. Die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit,
Soziales, Senioren und Gesundheit werden eine gesonderte Vorlage mit der Bitte
um Kenntnisnahme des Sachverhalts zur Sitzung am 19.08.2020 erhalten.
Zu
Beschlussvorschlag 2:
Die
Integrationspauschale wird im Haushalt der Produktgruppe 00.02 Kommunales
Integrationszentrum eingeplant. Für die Vorberatung dieser Produktgruppe und
somit auch für den o.g. Beschlussvorschlag ist der Integrationsausschuss
zuständig.
Die
Zuständigkeit des Kreistages für die Entscheidung ergibt sich aus § 26 Abs. 1
lit. s) KrO NRW.