Betreff
Umsetzung der Landesinitiativen Durchstarten in Ausbildung und Arbeit und Gemeinsam klappt's
Vorlage
SV-9-1768
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Landesinitiativen „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ inkl. des Bausteins VI „Gemeinsam klappt’s – Teilhabemanagement“ zusammen mit dem Kreisjobcenter als Teil der geschäftsführenden Stelle im Kreis Coesfeld umzusetzen.

 

2.    Für das laufende Jahr 2020 und vorbehaltlich der Haushaltsberatungen für 2021 wird die Verwaltung ermächtigt, einen Teil der Mittel aus der Integrationspauschale nach § 14c TIntG zur Sicherstellung des innerhalb der Landesinitiativen unter 1. geforderten Eigenanteils zur Umsetzung einzuplanen.

 

Begründung

 

I.          Problem / Lösung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden die Punkte „I. Problem“ und „II. Lösung“ zusammengefasst und zu jeder Problemstellung jeweils Erläuterungen und Lösungsvorschläge formuliert.

Durchstarten in Ausbildung und Arbeit / Gemeinsam klappt’s

Das Land NRW möchte sich der speziellen Zielgruppe junger Erwachsener zwischen 18 und 27 Jahren, die sich nur mit einer Duldung oder Gestattung in den Kommunen auf­halten und noch keinen Zugang zu SGB-Leistungen haben, mit der Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ intensiver annehmen. Ihre Teilhabechancen sind durch ihren aufenthaltsrechtlichen Status gering.

Entwickelt wurde ein modularer Ansatz, der dazu beitragen soll, junge Menschen mit individuellem Unterstützungsbedarf, insbesondere junge geflüchtete Menschen in Ausbil­dung und Arbeit zu bringen bzw. Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Die Landesinitiativen wurden in der SV-9-1600 und im Informationsschreiben vom 27.05.2020 bereits ausführlich dargestellt.

 

Baustein I – Coaching

Die niederschwellige, individuelle Beratung und Betreuung der Teilnehmenden im Coaching vor, während und im Anschluss an Fördermaßnahmen ermöglicht und verbes­sert ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt.

-        Individuelle Probleme sollen frühzeitig aufgegriffen und Maßnahme-, Ausbildungs-und Beschäftigungsabbrüche verhindert werden.

-        Die Teilnehmenden werden dabei unterstützt, ihre Kompetenzen zu erkennen und weiterzuentwickeln, so steigern sie ihre Selbstsicherheit und ihre Chancen auf eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt.

-        Es werden berufliche Möglichkeiten in den Blick genommen und das Leistungs­niveau der Teilnehmenden gefördert, um die Chancen auf eine dauerhafte Einglie­derung zu verbessern.

 

Für diesen Baustein liegen mehrere Interessenbekundungen von in der Integrationsarbeit erfahrenen Trägern vor. Die geschäftsführende Stelle hat die eingereichten Konzepte geprüft, nach den Qualitätskriterien des Interessenbekundungsverfahrens gewichtet und wird die vorhandenen Stellenanteile bedarfsgerecht aufteilen, um eine flächendeckende Versorgung im gesamten Kreisgebiet sicherzustellen. Nach Durchführung der Trägerge­spräche wird das Auswahlverfahren abgeschlossen. Sobald der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vorliegt, können die Weiterleitungsverträge abgeschlossen und die Maßnahmen organisiert werden. Der Ausschuss wird anschließend über das Ergebnis informiert.

 

Baustein II - berufsbegleitende Qualifizierung/ Sprachförderung

Die berufsbegleitende Qualifizierung und Weiterbildung sowie berufsbezogene Sprachförderung über den Arbeitgeber haben das Ziel, die beruflichen und sprachlichen Kompetenzen des

Arbeitnehmers in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit zu verbessern. Dieser Förderbaustein soll während der Ausbildung oder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ge­nutzt werden.

-        Für die Qualifikation für den Beruf und das Arbeitsleben sind gute Sprachkenntnisse unerlässlich, sie sollen daher auch berufsbegleitend weiter gefördert werden.

-        Durch Qualifizierungen und Weiterbildungen sollen die Kenntnisse und Fertigkeiten der Teilnehmenden berufsbegleitend verbessert werden.

-        Bestehende Arbeitsverhältnisse sollen auch im Sinne der Unternehmen stabilisiert werden.

 

Für diesen Baustein liegt eine Interessenbekundung vor, die nach Möglichkeit berücksich­tigt werden soll.

 

Baustein III - Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses

Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses (Klasse 9/10A) – mit integrierter Sprachförderung und mit Kursen zu Stärkung der Kompetenz „Lernen lernen“ – hat das Ziel, den Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern. Er richtet sich an die Zielgruppe, die keinen Zugang zu einer Regelschule hat.

Für diesen Baustein liegt eine Interessenbekundung der VHS Lüdinghausen vor, die nach Möglichkeit berücksichtigt werden soll und den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 zum Ziel hat. Für diesen Baustein startet ein Vorbereitungskurs am 17.08.2020.

 

Baustein IV - schul-/ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Teilnahme an Jugendintegrationskursen

Die schul, -ausbildungs- und berufsvorbereitenden Kurse sowie Jugendintegrationskurse haben das Ziel, die Schul- beziehungsweise Ausbildungsreife oder Studierfähigkeit wieder­herzustellen. Dies kann auf zwei Weisen umgesetzt werden:

-        In Form von innovativen niederschwelligen Kursen und Maßnahmen, die neu ge­schaffen werden und Elemente der Deutschförderung und beruflichen Orientierung enthalten sowie zum Beispiel Kenntnisse in Englisch, Mathematik oder Schlüssel­qualifikationen vermitteln.

-        In Form von Jugendintegrationskursen, die vom BAMF angeboten werden, aber für die Zielgruppe bislang nicht zugänglich sind.

 

Neben der Interessenbekundung der VHS Lüdinghausen für einen Vorbereitungskurs für den Hauptschulabschlusskurs ab Februar 2021 (Baustein III) liegt eine weitere Interessenbekundung vor, die ebenfalls nach Möglichkeit berücksichtigt werden soll. Maßgeblich hierfür ist das Ergebnis des Trägergesprächs.

 

Der VHS Lüdinghausen wurde ein vorzeitiger Maßnahmebeginn für den Baustein IV zu Durchführung eines „schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitenden Kurses“ bewilligt. Am 17. August 2020 startet dort ein Vorbereitungskurs für den in 2021 beginnenden Hauptschulabschlusskurs nach Klasse 9 (Baustein III). Der Vorbereitungskurs endet mit Beginn der Weihnachtsferien.

Es werden die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik unterrichtet. Daneben beinhaltet der
Kurs Elemente der beruflichen Orientierung und der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen.
Der Kurs findet montags bis freitags vormittags statt. Täglich werden 5 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten) von 09:00 Uhr bis 13:15 Uhr unterrichtet.

Ziel des Vorkurses ist es, sich intensiv auf den Schulabschlusskurs zu Beginn des Jahres 2021 vorzubereiten und letztlich den Hauptschulabschluss erfolgreich zu erreichen. Um auch diesen, sich im Januar 2021 anschließenden Hauptschulabschlusskurs planen und organisieren zu können sowie Teilnehmende zu akquirieren, benötigte die VHS Lüdinghausen bereits jetzt ein positives Signal zur Förderung des geplanten Bausteins III.

 

Auch für die übrigen noch ausstehenden Trägergespräche wären schon jetzt Zusagen mit Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2021 zu treffen. Gerade die angesprochene Zielgruppe benötigt eine intensive Beratung im Vorfeld jeder Maßnahme und soll bereits vorab durch das Teilhabemanagement nach den eigenen Bedarfen und Wünschen befragt und für eine berufliche Qualifizierung motiviert werden. Auch die Träger benötigen Planungssicherheit und einen gewissen Vorlauf für die Organisation der Maßnahmen. Aus diesen Gründen wäre ein positives Signal der Politik bereits zu diesem Zeitpunkt für den weiteren Prozess sehr hilfreich.

 

Baustein V - Innovationsfonds

Der Baustein V der Landesinitiative berücksichtigt die Ideen, die vor Ort in den Kommunen, bei Unternehmen oder bei Trägern im Arbeits-, Beratungs-, und Betreuungsalltag zu praxisnahen Lösungs­ansätzen führen. Impulse und innovative Ideen, die insbesondere Frauen mit Fluchterfah­rung darin unterstützen, den Einstieg in den Beruf zu finden, sind hier besonders gefragt.

Baustein V ist ein Innovationsfonds, der als Wettbewerb mit Stichtag 31.03.2020 ausge­schrieben wurde. Somit werden kreative Projektideen und modellhafte Einzelvorhaben gefördert, die das Ziel haben, Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit zu bringen und Betrie­be bei ihrer Ausbildung und Beschäftigung zu unterstützen.

Die geschäftsführende Stelle des Kreises Coesfeld freut sich daher, dass sie einen Antrag für den Baustein V beim Land unterstützen durfte.

Vom Antragsteller wurde inzwischen mitgeteilt, dass sein Antrag nicht berücksichtigt werden wird.

 

Baustein VI - Teilhabemanagement

Die Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager sollen die Bedarfe der Geflüchteten ermitteln, ihnen Wege der Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung aufzeigen und dabei ihre lebensweltliche Situation berücksichtigen sowie ihre Motivation steigern. Die Kommunen der Initiative „Gemeinsam klappt’s“ unterstützen Flüchtlinge, die keinen Zu­gang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch haben, nicht mehr der Schulpflicht unter­liegen, nicht an Sprach- und Integrationskursen teilnehmen oder eine Ausbildung machen können und damit keinerlei Perspektive für ihre berufliche Qualifizierung haben.

Der Kreis Coesfeld hat als geschäftsführende Stelle insgesamt 1,5 Vollzeitstellen für das kommunale Teilhabemanagement beantragt. Mit der Umsetzung des Teilhabemanagements wurde nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahren der Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. beauftragt. Ausführliche Informationen zum Interessenbekundungsverfahren wurden dem Integrationsausschuss mit dem Informationsschreiben vom 27.05.2020 bereits zur Verfügung gestellt. Zum 01.05.2020 wurde eine halbe Stelle durch den Caritasverband besetzt. Das Bewerbungsverfahren für die übrige Vollzeitstelle ist noch nicht abgeschlossen. Denkbar wäre es, zunächst mit einer Pilotkommune zu starten, um die Prozesse im Teilhabemanagement zu erproben und anschließend auf weitere Kommunen zu übertragen.

 

II.        Alternativen

keine

 

III.      Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Der vom Land geforderte Eigenanteil von bis zu 20 % wird in den Jahre 2020 (ca. 13.500 €) und 2021 (ca. 102.900 €) aus Mitteln der Integrationspauschale refinanziert, welche bis zum 30.11.2021 zu verwenden ist.

 

IV.      Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Zu Beschlussvorschlag 1:

 

Das Kommunale Integrationszentrum und das Jobcenter bilden die geschäftsführende Stelle im Kreis Coesfeld. Die Vorberatung und die mögliche Empfehlung zur Beschlussfassung an den Kreisausschuss und Kreistag zur Beauftragung der Verwaltung zur Umsetzung der beiden Landesinitiativen sollen mit Rücksicht auf die vorrangige Zuständigkeit des Kommunalen Integrationszentrums im Integrationsausschuss erfolgen. Die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit werden eine gesonderte Vorlage mit der Bitte um Kenntnisnahme des Sachverhalts zur Sitzung am 19.08.2020 erhalten.

 

Zu Beschlussvorschlag 2:

 

Die Integrationspauschale wird im Haushalt der Produktgruppe 00.02 Kommunales Integrationszentrum eingeplant. Für die Vorberatung dieser Produktgruppe und somit auch für den o.g. Beschlussvorschlag ist der Integrationsausschuss zuständig.

 

Die Zuständigkeit des Kreistages für die Entscheidung ergibt sich aus § 26 Abs. 1 lit. s) KrO NRW.