Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
I.-V.
Das Land NRW möchte sich der
speziellen Zielgruppe junger Erwachsener zwischen 18 und 27 Jahren, die sich
nur mit einer Duldung oder Gestattung in den Kommunen aufhalten und noch keinen
Anspruch auf Dienst-, Sach-, und Geldleistungen (Sozialleistungen) nach den
Sozialgesetzbüchern I-XII haben, mit der Initiative „Durchstarten in Ausbildung
und Arbeit“ intensiver annehmen. Ihre Teilhabechancen sind durch ihren
aufenthaltsrechtlichen Status gering.
Entwickelt wurde ein modularer
Ansatz, der dazu beitragen soll, junge Menschen mit individuellem
Unterstützungsbedarf, insbesondere junge geflüchtete Menschen, in Ausbildung
und Arbeit zu bringen bzw. Ausbildungsabbrüche zu verhindern.
Hiefür
sind nach der Landesinitiative sechs Förderbausteine vorgesehen:
Baustein I – Coaching
Die niederschwellige, individuelle Beratung und Betreuung der
Teilnehmenden im Coaching vor, während und im Anschluss an Fördermaßnahmen
verbessert die Teilhabe am Arbeitsmarkt und verhindert frühzeitige Maßnahme-,
Ausbildungs- und Beschäftigungsabbrüche.
Für diesen Baustein liegen mehrere Interessenbekundungen von Trägern
vor. Die geschäftsführende Stelle hat die eingereichten Konzepte nach den
Qualitätskriterien des Interessenbekundungsverfahrens geprüft und wird die
vorhandenen Stellenanteile bedarfsgerecht aufteilen, um eine flächendeckende
Versorgung im gesamten Kreisgebiet sicherzustellen. Nach Durchführung der
Trägergespräche wird das Auswahlverfahren abgeschlossen. Sobald der
Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vorliegt, können die
Weiterleitungsverträge abgeschlossen und die Maßnahmen organisiert werden. Der
Ausschuss wird anschließend über das Ergebnis informiert.
Baustein
II - berufsbegleitende Qualifizierung/ Sprachförderung
Die berufsbegleitende
Qualifizierung und Weiterbildung sowie berufsbezogene Sprachförderung über die
Arbeitgeber haben das Ziel, die beruflichen und sprachlichen Kompetenzen der
Arbeitnehmerinnen bzw. der Arbeitnehmer in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit zu
verbessern. Dieser Förderbaustein soll während der Ausbildung oder einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung genutzt werden:
-
Durch Qualifizierungen und
Weiterbildungen sollen die Kenntnisse und Fertigkeiten der Teilnehmenden
berufsbegleitend verbessert werden.
-
Bestehende Arbeitsverhältnisse
sollen auch im Sinne der Unternehmen stabilisiert werden.
Für diesen Baustein liegt eine
Interessenbekundung vor, die nach Möglichkeit berücksichtigt werden soll.
Baustein
III - Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses
Der nachträgliche Erwerb des
Hauptschulabschlusses (Klasse 9/10A) – mit integrierter Sprachförderung und mit
Kursen zur Stärkung der Kompetenz „Lernen lernen“ – hat das Ziel, den Einstieg
in Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern. Er richtet sich an die
Zielgruppe, die keinen Zugang zu einer Regelschule hat.
Für diesen Baustein liegt eine
Interessenbekundung der VHS Lüdinghausen vor, die nach Möglichkeit
berücksichtigt werden soll und den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 zum Ziel
hat.
Baustein
IV - schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Teilnahme an
Jugend-integrationskursen
Die schul-, -ausbildungs- und
berufsvorbereitenden Kurse sowie Jugendintegrationskurse haben das Ziel, die
Schul- bzw. Ausbildungsreife oder Studierfähigkeit herzustellen. Dies kann auf
zwei Arten umgesetzt werden:
-
In Form von innovativen
niederschwelligen Kursen und Maßnahmen, die neu geschaffen werden und Elemente
der Deutschförderung und beruflichen Orientierung enthalten sowie z.B.
Kenntnisse in Englisch, Mathematik oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.
-
In Form von Jugendintegrationskursen,
die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angeboten werden, aber
für die Zielgruppe bislang nicht zugänglich sind.
Der VHS Lüdinghausen wurde ein
vorzeitiger Maßnahmebeginn für den Baustein IV zur Durchführung eines „schul-,
ausbildungs- und berufsvorbereitenden Kurses“ bewilligt. Am 17. August 2020
startet dort ein Vorbereitungskurs für den im Jahr 2021 beginnenden
Hauptschulabschlusskurs nach Klasse 9 (Baustein III).
Es werden die Fächer Deutsch,
Englisch und Mathematik unterrichtet. Daneben beinhaltet der Kurs Elemente der
beruflichen Orientierung und der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen
(z.B.: Motivation, Pünktlichkeit
und Teamfähigkeit).
Baustein
V - Innovationsfonds
Der Baustein V der
Landesinitiative berücksichtigt die Ideen, die vor Ort in den Kommunen, bei
Unternehmen oder bei Trägern im Arbeits-, Beratungs- und Betreuungsalltag zu
praxisnahen Lösungsansätzen führen. Impulse und innovative Ideen, die
insbesondere Frauen mit Fluchterfahrung darin unterstützen, den Einstieg in den
Beruf zu finden, sind hier besonders gefragt.
Baustein V ist ein
Innovationsfonds, der als Wettbewerb mit Stichtag 31.03.2020 ausgeschrieben
wurde. Es werden kreative Projektideen und modellhafte Einzelvorhaben
gefördert, die das Ziel haben, Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit zu bringen
und Betriebe bei ihrer Ausbildung und Beschäftigung zu unterstützen.
Die geschäftsführende Stelle des
Kreises Coesfeld hat einen Antrag für den Baustein V beim Land unterstützt. Vom
Antragsteller wurde inzwischen mitgeteilt, dass sein Antrag nicht
berücksichtigt werden wird.
Baustein VI -
Teilhabemanagement
Das Teilhabemanagement im Rahmen von
„Gemeinsam klappt’s“ ist ein wesentlicher Förderbaustein der Landesinitiative
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ des Ministeriums für Arbeit Gesundheit
und Soziales und des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und
Integration.
Die Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager sollen die Bedarfe der
Geflüchteten ermitteln, ihnen Wege der Qualifizierung, Ausbildung und
Beschäftigung aufzeigen und dabei ihre lebensweltliche Situation
berücksichtigen sowie ihre Motivation steigern. Die Kommunen der Initiative
„Gemeinsam klappt’s“ unterstützen Flüchtlinge, die keinen Zugang zu
aktivierenden Sozialleistungen haben, nicht mehr der Schulpflicht unterliegen,
nicht an Sprach- und Integrationskursen teilnehmen oder eine Ausbildung machen
können und damit keinerlei Perspektive für ihre berufliche Qualifizierung
haben.
Der Kreis Coesfeld hat als geschäftsführende Stelle insgesamt 1,5
Vollzeitstellen für das kommunale Teilhabemanagement beantragt. Mit der
Umsetzung des Teilhabemanagements wurde nach Durchführung eines
Interessenbekundungsverfahren der Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V.
beauftragt. Zum 01.05.2020 wurde eine halbe Stelle durch den Caritasverband
besetzt. Das Bewerbungsverfahren für die übrige Vollzeitstelle ist noch nicht
abgeschlossen. Es wird in Erwägung gezogen, zunächst mit einer Pilotkommune zu
starten, um die Prozesse im Teilhabemanagement zu erproben und anschließend auf
weitere Kommunen zu übertragen.
Beteiligung des
Jobcenters
Obwohl die Zielgruppen der Bausteine der Landesinitiative nicht in den
Rechtskreis des SGB II fallen, engagiert sich das Jobcenter Kreis Coesfeld
neben dem Kommunalen Integrationszentrum auch als geschäftsführende Stelle.
Hierdurch soll in Form einer rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit ein
nahtloser Übergang in einen möglichen SGB II Bezug für Geflüchtete geschaffen
werden. Es soll von vornherein verhindert werden, dass es durch den
Rechtskreiswechsel zur Unterbrechung der aktivierenden Fördermaßnahmen kommt
und damit eine erfolgreiche und dauerhafte Integration erschwert wird. Sowohl
mit Fachkentnissen als auch mit der Erfahrung im Umgang mit dem Personenkreis
kann das Jobcenter Kreis Coesfeld effektiv und sachgerecht die neuen
Landesinititiven unterstützen.