Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 51 AN 2 in Havixbeck
Vorlage
SV-9-1782
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahn-decke auf der K 51 AN 2 in Havixbeck zu veranlassen.

Begründung:

I.  Problem / II.  Lösung / III.  Alternativen

Die K 51 AN 2 (Schützenstraße) ist eine innerörtliche Hauptverkehrsstraße in Havixbeck mit einer Verkehrsbelastung von ca. 3.300 KFZ/24h. Die Kreisstraße liegt zwischen der L 550 und der K 1 und verbindet Havixbeck mit Hohenholte. Die Maßnahme umfasst den innerörtlichen Bereich von Stat. 0,570 (Kreisverkehr Münsterstr.) bis Stat. 1,590 (Höhe Einmündung Südostring).

Die Länge der Baustrecke beträgt 1.020 m. Die vorhandene Fahrbahnbreite der K 51 beträgt im Mittel 7,00 – 7,50 m. Beidseitig sind separate Rad- und Gehwege angelegt.

Zwischen der Stat. 0,570 (Kreisverkehr Münsterstraße) und dem Südostring befindet sich die Fahrbahn der K 51 in einem schlechten Zustand. Der Zustand der Kreisstraße wurde auf Grund der Schädigung bei der letzten Bewertung als „mangelhaft“ eingestuft. Die Strecke weist Spurrinnen und Unebenheiten auf. Den Ergebnissen der Baugrunduntersuchungen ist zu entnehmen, dass ein frostsicherer Oberbau nicht durchgängig gegeben ist. Insbesondere die Stärken der vorhandenen Asphaltschichten liegen deutlich unter den Anforderungen.

Es ist geplant die Fahrbahn im Vollausbau mit einem frostsicheren Fahrbahnaufbau von 55 cm entsprechend der empfohlenen Belastungsklasse herzustellen. Aus Gründen der Ressourcenschonung wird der vorhandene Schotter aufgenommen, zwischengelagert und mit zusätzlichem Material aufbereitet, wieder eingebaut. Der neue bituminöse Aufbau beträgt insgesamt 22 cm, bestehend aus einer Asphalttragschicht (10 cm), einer Binderschicht (6,5 cm) sowie einer Deckschicht aus Splittmastixasphalt (3,5 cm). Zudem soll die Straßenentwässerung einschl. der Rinnen neu hergestellt werden. Die Bordanlage sowie Rad- und Gehwege bleiben in ihrem Bestand erhalten.

Im Vorgriff werden aktuell durch die Gemeinde Havixbeck und der Gelsenwasser AG die Ver- und Entsorgungsleitungen erneuert. Mit der Maßnahme erfolgt auch in Abstimmung auf die geplante Straßenbaumaßnahme die Erneuerung der Abläufe und Kanalanschlüsse für die Straßenentwässerung.

Die grundhafte Erneuerung der K 51 endet kurz vor dem Südostring. Im Anschluss ist mittelfristig als separate Maßnahme geplant, den Knotenpunkt Schützenstraße / Südostring zum Kreisverkehrsplatz umzugestalten.

Die Straßenbaumaßnahme ist aufgrund der Arbeitsschutzbestimmungen unter Einrichtung einer Vollsperrung durchzuführen. Da es sich bei der Schützenstraße um eine Hauptverkehrsstraße handelt, wird aus Gründen der Verkehrslenkung die Kreisstraße abschnittsweise erneuert. Die Planung und Festlegung der Bauabschnitt erfolgt in Abstimmung mit der Gemeinde Havixbeck.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Leistungen sollen zum Jahresende öffentlich ausgeschrieben werden. Es ist geplant mit der Straßenbaumaßnahme im Frühjahr 2021 zu beginnen. Als Bauzeit werden ca. 6 Monate einkalkuliert.

Für die grundhafte Erneuerung sind insgesamt ca. 950.000 € zu veranschlagen. Die Maßnahme wird mit 70 % nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau gefördert. Die Fördermittel sind ab 2020 eingeplant. Der Kreis trägt den Eigenanteil in Höhe von ca. 285.000 €.

Für die Baumaßnahme sind 50.000 € im Haushalt 2020 eingestellt. 900.000 € sind in der Haushaltsplanung 2021 angesetzt. Für eine Auftragserteilung zum Jahresende ist eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2020 zu Lasten des Haushaltsjahres 2021 vorgesehen.

Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:

 

Buchwert zum 31.12.2019

Abschreibung jährlich
bisher

Außer-
planmäßige Abschreibung *1)

Herstellungskosten *2)
ca.

Buchwert zur Verkehrs-freigabe
ca.

Abschreibung jährlich
neu *3) ca.

187.463 €

13.390 €

164.000 €

1.045.000 €

1.045.000 €

23.200 €

 

*1)   Die Kreisstraßen wurde bei der Zustandsbewertung 2018 in „5“ eingestuft. Der Zustandsklasse 5 ist in der Anlagenbuchhaltung eine Nutzungsdauer von 15 Jahre zugeordnet.

*2)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist in Höhe des Restbuchwertes zum Zeitpunkt der Verkehrsfreigabe vorzunehmen, da der gesamte Straßenaufbau erneuert wird.

*3)   Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten, den Herstellungsnebenkosten und den Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte