Betreff
Übertragung einer Aufgabe an das Rechnungsprüfungsamt
Vorlage
SV-9-1785
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Prüfung der Jahresrechnungen des Naturschutzzentrums Kreis Coesfeld wird - beginnend mit der Jahresrechnung 2019 - dem Rechnungsprüfungsamt des Kreises Coesfeld übertragen.

 

Begründung:

I. Problem

Die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung sind gem. § 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit § 104 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) abschließend geregelt. Hierzu zählen u.a. die Prüfung des Jahresabschlusses, die Prüfung des Gesamtabschlusses und die Prüfung von Vergaben. Sofern dem Rechnungsprüfungsamt darüber hinaus eine neue Aufgabe übertragen werden soll, bedarf diese Aufgabenübertragung gem. § 104 Abs. 3 GO NRW i. V. m. § 4 Abs. 2 S. 2 der Rechnungsprüfungsordnung des Kreises Coesfeld eines Beschlusses des Kreistages.

 

In den vergangenen 12 Jahren sind die Jahresrechnungen des Naturschutzzentrums Kreis Coesfeld in jedem Jahr vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Dülmen geprüft worden. Aus strukturellen Gründen ist dieses dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Dülmen derzeit nicht mehr möglich. Daher ist seitens des Naturschutzzentrums Kreis Coesfeld beim Rechnungsprüfungsamt des Kreises Coesfeld angefragt worden, ob die Prüfung der Jahresrechnungen nun von hier erfolgen kann. Die Bereitschaft zur Übernahme der erforderlichen Prüfungstätigkeiten ist beim Rechnungsprüfungsamt des Kreises Coesfeld gegeben.

 

Ein entsprechender Beschluss ist somit herbeizuführen.

 

II.  Lösung

Der Kreistag überträgt die Aufgabe „Prüfung der Jahresrechnungen des Naturschutzzentrums Kreis Coesfeld“ - beginnend mit der Jahresrechnung 2019 – dem Rechnungsprüfungsamt des Kreises Coesfeld nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 104 Abs. 3 GO NRW.

 

Eine Aufgabenübertragung ist möglich, da die Prüfung des Gesamtabschlusses nicht mehr erforderlich ist (vgl. SV-9-1721). Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass mit der Prüfung des Naturschutzzentrums durch die örtliche Rechnungsprüfung sogar Synergieeffekte erzielt werden können, zumal die Ergebnisse aus den Prüfungen auch der Aufgabenwahrnehmung der Abteilung 70 - Umwelt entgegenkommen.

 

III. Alternativen

Die Aufgabe wird nicht übertragen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen für die Prüfungstätigkeit. Diese werden dem Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld nach der allgemeinen Gebührensatzung des Kreises in Rechnung gestellt.

 

 

V.    Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 104 Abs. 3 GO NRW und § 4 Abs. 2 S. 2 der Rechnungsprüfungsordnung des Kreises Coesfeld.