Der
Bericht über die Verwendung der Mittel nach dem Kommunalinvestitions-förderungsgesetz
und aus dem Programm Gute Schule 2020 wird zur Kenntnis genommen.
I.-V.
Mit Beschluss vom 12.12.2018 (vgl. Sitzungsvorlage
SV-9-1235) hat der Kreistag die Verwaltung beauftragt, die Zuordnung der
beschlossenen Maßnahmen auf die vorgenannten Förderprogramme (KInvFöG Kapitel 1
/ KInvFöG Kapitel 2 / Gute Schule 2020) im Bedarfsfall zu modifizieren.
Voraussetzung hierfür ist, dass die zur Verfügung stehenden Gesamtfördersummen
eingehalten werden. Außerdem hat die Verwaltung nach dem v. g.
Grundsatzbeschluss regelmäßig in den zuständigen Fachausschüssen zum
Baufortschritt und zur Einhaltung des Kostenrahmens der geförderten Maßnahmen
zu berichten.
Rechtliche
Änderungen ergeben sich zunächst in Bezug auf die Gültigkeit des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG). Bereits vor Beginn der Corona-Krise
hatte der Bundesrat in seiner Sitzung am 14.02.2020 eine Stellungnahme zu einem
Gesetzentwurf beschlossen, wonach die Gültigkeit des KInvFöG sowohl
hinsichtlich des „Infrastrukturprogramms“ (Kapitel 1) als auch hinsichtlich des
„Schulsanierungsprogramms“ (Kapitel 2) verlängert werden sollte.
Vom Kreis Coesfeld wurde
diese Gesetzesinitiative schon zu diesem Zeitpunkt vor dem Hintergrund der
schwierigen Rahmenbedingungen (z. B. Fachkräftemangel) auf dem Bausektor
befürwortet. Auch bei der Umsetzung von entsprechenden Fördermaßnahmen des
Kreises Coesfeld (vgl. Sitzungsvorlage SV-9-1449) musste teilweise festgestellt
werden, dass für zu vergebende Planungs- und/oder Bauleistungen angesichts
stark ausgelasteter Kapazitäten nur wenige oder verhältnismäßig hohe
Ausschreibungsergebnisse am Markt erzielbar waren.
Durch Artikel 2b des
Gesetzes zur Änderung des KInvFöG vom 15.04.2020 (Bundesgesetzblatt I Seite
811) wurde die Gültigkeit der beiden v. g. Programme jeweils um ein Jahr
verlängert. Fördermaßnahmen nach dem Kapitel 1 müssen danach nicht schon zum
31.12.2020 vollständig abgenommen sein, sondern erst zum 31.12.2021. Für
Fördermaßnahmen nach dem Kapitel 2 währt diese Frist nun bis zum bis 31.12.2023
(nach alter Rechtslage bis zum 31.12.2022). Aktuell stellt sich die
Inanspruchnahme der zur Verfügung gestellten Fördermittel wie Folgt dar:
Förderprogramm |
Fördersumme Kreis COE (in €) |
Bislang in Anspruch genommene Fördersumme (€) |
Offene Fördersumme (in €) |
KInvFöG Kapitel 1 - Infrastrukturprogramm |
5.734.707,48 |
3.642.321,24 |
2.092.386,24 |
KInvFöG Kapitel 2 - Schulsanierungsprogramm |
4.771.619,00 |
0,00 |
4.771.619,00 |
Gute Schule 2020 |
7.156.148,00 |
7.156.148,00 |
0,00 |
GESAMTSUMMEN |
17.662.474,48 |
10.798.469,24 |
6.864.005,24 |
Insbesondere mit Blick auf
die verlängerten Programmlaufzeiten kann davon ausgegangen werden, dass die
Fördermittel vom Kreis Coesfeld vollständig abgerufen werden.
Der
Anlage zu dieser Sitzungsvorlage ist eine aktuelle Fortschreibung der
Finanzierungskonzeption zu entnehmen. Gegenüber dem Bearbeitungsstand vom
11.12.2019 (vgl. Beschluss Kreistag vom 11.12.2019, Sitzungsvorlage
SV-9-1561/2, Vorbericht Haushalt 2020 V74 und V75) wurde die bis dato
vorhandene Planungsreserve in Höhe von rund 671 TEUR der Steverschule
zugeordnet. Da der Schuldendienst der aus dem Programm Gute Schule 2020
aufgenommenen Kredite vollständig vom Land Nordrhein-Westfalen getragen werden,
konnten die in diesem Bereich entstandenen Kostenerhöhungen hundertprozentig aus
dem Förderprogramm gedeckt werden.
Im
Laufe dieses Jahres bzw. im ersten Halbjahr 2021 bilden die Maßnahmen aus dem
Infrastrukturprogramm (KInvFöG – Kapitel 1) einen Umsetzungsschwerpunkt.
Die
energetischen Maßnahmen an den Kreishäusern II (Einbau LED-Technik, Dachsanierung)
und III (Einbau LED-Technik) sollen teilweise bereits zum Ende dieses Jahres
bzw. bis Mitte des Jahres 2021 fertiggestellt sein. Ebenso soll die Errichtung
eines zweiten Flucht- und Rettungsweges für die Kolvenburg, die energetische
Sanierung der Kellerräume im Bereich des
ehemaligen „Bunkers“ der Geschwister-Scholl-Schule und die energetische
Sanierung am Richard-von-Weizsäcker Berufskolleg in Dülmen (Einsatz von
Vorsatzfenstern im Treppenhaus sowie der Ausbau der Dachgeschossdämmung)
spätestens bis Mitte des Jahres 2021 abgeschlossen sein.