Betreff
Bericht zur Verwendung der Mittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute Schule 2020
Vorlage
SV-9-1798
Art
Sitzungsvorlage

 

Der Bericht über die Verwendung der Mittel nach dem Kommunalinvestitions-förderungsgesetz und aus dem Programm Gute Schule 2020 wird zur Kenntnis genommen.

I.-V.

 

Mit Beschluss vom 12.12.2018 (vgl. Sitzungsvorlage SV-9-1235) hat der Kreistag die Verwaltung beauftragt, die Zuordnung der beschlossenen Maßnahmen auf die vorgenannten Förderprogramme (KInvFöG Kapitel 1 / KInvFöG Kapitel 2 / Gute Schule 2020) im Bedarfsfall zu modifizieren. Voraussetzung hierfür ist, dass die zur Verfügung stehenden Gesamtfördersummen eingehalten werden. Außerdem hat die Verwaltung nach dem v. g. Grundsatzbeschluss regelmäßig in den zuständigen Fachausschüssen zum Baufortschritt und zur Einhaltung des Kostenrahmens der geförderten Maßnahmen zu berichten.

 

Rechtliche Änderungen ergeben sich zunächst in Bezug auf die Gültigkeit des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG). Bereits vor Beginn der Corona-Krise hatte der Bundesrat in seiner Sitzung am 14.02.2020 eine Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf beschlossen, wonach die Gültigkeit des KInvFöG sowohl hinsichtlich des „Infrastrukturprogramms“ (Kapitel 1) als auch hinsichtlich des „Schulsanierungsprogramms“ (Kapitel 2) verlängert werden sollte.

 

Vom Kreis Coesfeld wurde diese Gesetzesinitiative schon zu diesem Zeitpunkt vor dem Hintergrund der schwierigen Rahmenbedingungen (z. B. Fachkräftemangel) auf dem Bausektor befürwortet. Auch bei der Umsetzung von entsprechenden Fördermaßnahmen des Kreises Coesfeld (vgl. Sitzungsvorlage SV-9-1449) musste teilweise festgestellt werden, dass für zu vergebende Planungs- und/oder Bauleistungen angesichts stark ausgelasteter Kapazitäten nur wenige oder verhältnismäßig hohe Ausschreibungsergebnisse am Markt erzielbar waren.

 

Durch Artikel 2b des Gesetzes zur Änderung des KInvFöG vom 15.04.2020 (Bundesgesetzblatt I Seite 811) wurde die Gültigkeit der beiden v. g. Programme jeweils um ein Jahr verlängert. Fördermaßnahmen nach dem Kapitel 1 müssen danach nicht schon zum 31.12.2020 vollständig abgenommen sein, sondern erst zum 31.12.2021. Für Fördermaßnahmen nach dem Kapitel 2 währt diese Frist nun bis zum bis 31.12.2023 (nach alter Rechtslage bis zum 31.12.2022). Aktuell stellt sich die Inanspruchnahme der zur Verfügung gestellten Fördermittel wie Folgt dar:

 

Förderprogramm

Fördersumme Kreis COE (in €)

Bislang in Anspruch genommene Fördersumme (€)

Offene Fördersumme (in €)

KInvFöG Kapitel 1 - Infrastrukturprogramm

5.734.707,48

3.642.321,24

2.092.386,24

KInvFöG Kapitel 2 - Schulsanierungsprogramm

4.771.619,00

0,00

4.771.619,00

Gute Schule 2020

7.156.148,00

7.156.148,00

0,00

GESAMTSUMMEN

17.662.474,48

10.798.469,24

6.864.005,24

 

Insbesondere mit Blick auf die verlängerten Programmlaufzeiten kann davon ausgegangen werden, dass die Fördermittel vom Kreis Coesfeld vollständig abgerufen werden.

 

Der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage ist eine aktuelle Fortschreibung der Finanzierungskonzeption zu entnehmen. Gegenüber dem Bearbeitungsstand vom 11.12.2019 (vgl. Beschluss Kreistag vom 11.12.2019, Sitzungsvorlage SV-9-1561/2, Vorbericht Haushalt 2020 V74 und V75) wurde die bis dato vorhandene Planungsreserve in Höhe von rund 671 TEUR der Steverschule zugeordnet. Da der Schuldendienst der aus dem Programm Gute Schule 2020 aufgenommenen Kredite vollständig vom Land Nordrhein-Westfalen getragen werden, konnten die in diesem Bereich entstandenen Kostenerhöhungen hundertprozentig aus dem Förderprogramm gedeckt werden.

 

Im Laufe dieses Jahres bzw. im ersten Halbjahr 2021 bilden die Maßnahmen aus dem Infrastrukturprogramm (KInvFöG – Kapitel 1) einen Umsetzungsschwerpunkt.

 

Die energetischen Maßnahmen an den Kreishäusern II (Einbau LED-Technik, Dachsanierung) und III (Einbau LED-Technik) sollen teilweise bereits zum Ende dieses Jahres bzw. bis Mitte des Jahres 2021 fertiggestellt sein. Ebenso soll die Errichtung eines zweiten Flucht- und Rettungsweges für die Kolvenburg, die energetische Sanierung der Kellerräume  im Bereich des ehemaligen „Bunkers“ der Geschwister-Scholl-Schule und die energetische Sanierung am Richard-von-Weizsäcker Berufskolleg in Dülmen (Einsatz von Vorsatzfenstern im Treppenhaus sowie der Ausbau der Dachgeschossdämmung) spätestens bis Mitte des Jahres 2021 abgeschlossen sein.