Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung und Umsetzung des beschlossenen Erweiterungsbaus am Kreishaus I im Wege eines Architektenwettbewerbs durchzuführen.
2. Für das Preisgericht werden neben weiteren noch festzulegenden Mitgliedern folgende Personen als Sachpreisrichter benannt:
- Landrat
- Kreisdirektor
- Vorsitzende/r des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und ÖPNV
- jeweils ein/e Vertreter/in jeder Kreistagsfraktion, die nicht den/die Ausschussvorsitzende/n stellt
Begründung:
I. Problem
In seiner Sitzung am 17.06.2020 hat der
Kreistag den Erweiterungsbau am Kreishaus I für die Unterbringung der
Kreisleitstelle und die Schaffung von zusätzlichem Büroraum beschlossen (vgl.
SV-9-1684). Vor der weiteren Durchführung des Projektes ist festzulegen, wie
das Objekt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen technischen
Anforderungen und der besonderen Lage in unmittelbarer Nähe zum bestehenden
Kreishaus I optimal realisiert werden kann.
II. Lösung
Bei umfangreichen Baumaßnahmen wie der
hier vorliegenden, die trotz teilweise präziser Vorgaben (z. B. durch das
Raumprogramm der Leitstelle) viele verschiedene Konstruktions- und Gestaltungsmöglichkeiten
aufweist, bietet sich die Durchführung eines Architektenwettbewerbes an. Der
Architektenwettbewerb stellt ein geregeltes Verfahren dar, in dem Architektur-
und Planungsbüros die Möglichkeit gegeben wird, ihre Lösungsalternativen auf
der Basis der vom Bauherrn vorgegebenen Rahmenbedingungen vorzustellen.
Die Beurteilung der eingereichten
Entwürfe und die Auswahl der Preisträger erfolgen durch ein Preisgericht, das
sich aus Fachpreisrichtern und Sachpreisrichtern zusammensetzt. Bei den
Fachpreisrichtern handelt es sich um Experten, die über die gleiche Qualifikation
wie die Wettbewerbsteilnehmer verfügen, während die Sachpreisrichter die
Interessen des Bauherrn ohne besondere Anforderungen an die Qualifikation
vertreten.
Die Durchführung eines
Architektenwettbewerbs bietet folgende wesentliche Vorteile:
-
Förderung der Qualität durch Vergleich
unterschiedlicher Lösungsmöglichkeiten in Bezug auf Funktion, Ökonomie und
Ästhetik
-
Transparenz und Entscheidungssicherheit durch
geregeltes Verfahren
-
umfassende Einbindung der Öffentlichkeit mit
positiver Außenwirkung
Die mit dem Verfahren auf den ersten
Blick verbundenen Nachteile wie zusätzlicher Zeit- und Kostenaufwand werden durch
die oben genannten Vorteile mehr als ausgeglichen.
Es wird daher vorgeschlagen, im Vorfeld
des bereits als Vergabeart festgelegten VGV-Vergabeverfahrens einen
Architektenwettbewerb für den Erweiterungsbau am Kreishaus I durchzuführen. Als
Fachpreisrichter sollen neben dem Landrat und dem Kreisdirektor der/die
Vorsitzende des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und ÖPNV sowie
ein/e Vertreter/in jeder Kreistagsfraktion, die nicht den/die
Ausschussvorsitzend/e stellt, benannt werden (jeweils aus der Wahlperiode 2020
– 2025). Die weitere Zusammensetzung des
Preisgerichts wird im Rahmen des Verfahrens in Abstimmung mit dem für die
Wettbewerbsbetreuung zu beauftragenden externen Büro festgelegt.
III.
Alternativen
Es wird auf die Durchführung des
Architektenwettbewerbs verzichtet und ausschließlich das Vergabeverfahren gem.
Vergabeverordnung durchgeführt.
IV.
Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Vorbereitung und Durchführung des
Architektenwettbewerbs soll mangels Personalressourcen und eigener Expertise in
diesem Bereich an ein externes Büro vergeben werden. Einschließlich der
auszulobenden Preisgelder ist hierfür mit Ausgaben in Höhe von ca. 80.000 € zu
rechnen. Die Ausgaben können voraussichtlich im Rahmen des veranschlagten
Gesamtinvestitionsvolumens von 11.700.000 € gedeckt werden.
V.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für
Straßen- und Hochbau, Vermessung und ÖPNV ergibt sich aus § 41 Abs. 3 KrO NRW
i. V. m. dem Kreistagsbeschluss v. 11.11.2009.