Betreff
Opfer von häuslicher Gewalt nachhaltig schützen/Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen sicherstellen; Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.05.2020
Vorlage
SV-9-1747/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

 

Der Kreistag Coesfeld nimmt die aktuelle Gefahrenlage von Opfern von häuslicher Gewalt ernst und beschließt, die Finanzierung der Frauenberatungsstellen (Frauen e.V.) und Frauenhäusern (Sozialdienst katholischer Frauen) langfristig sicherzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

I. – V.

 

Mit Schreiben vom 21.05.2020 hat die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, den im Beschlussvorschlag genannten Antrag zur Sicherstellung der Finanzierung der Frauenberatungsstellen (Frauen e.V.) und Frauenhäusern (Sozialdienst katholischer Frauen) im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit zur Beratung zu stellen.

 

Das Schreiben vom 21.05.2020 ist als Anlage beigefügt.

 

Vorgelegt gem. § 2 der Geschäftsordnung des Kreistags des Kreises Coesfeld.

 

Zuständig ist grundsätzlich der Kreistag gem. § 26 (1) KrO NRW. Lt. Beschluss des Kreisausschusses vom 10.06.2020 soll über den Antrag nochmals im Kreisausschuss am 02.09.2020 beraten werden. Den betroffenen Institutionen (SKF-Frauenhaus Dülmen und Frauen e.V.) wird die Möglichkeit gegeben, im Kreisausschuss über die finanzielle Ausstattung vorzutragen.