Beschlussvorschlag:
Zur Wahrnehmung der Aufgaben gemäß § 46 Abs. 3 KrO NRW bestimmt der Kreistag
die/den Kreistagsabgeordnete/n ____________________________
zur/zum Altersvorsitzenden.
Begründung:
I. Sachdarstellung
Der Landrat des Kreises ist grundsätzlich zuständig für die Einberufung des Kreistages (§ 32 KrO). Er leitet die Verhandlungen (§ 36 KrO) und teilt das Ergebnis von Abstimmungen oder Wahlen mit. Für die erste Sitzung des Kreistages zu Beginn der Wahlperiode ist durch § 46 Abs. 3 KrO NRW gesondert bestimmt, dass die Einführung und Verpflichtung des Landrates unter Leitung der/des Altersvorsitzenden zu erfolgen haben. Bei Verhinderung des Landrats weist das Gesetz der/dem Altersvorsitzenden weitere besondere Aufgaben und Funktionen zu (§ 46 Abs. 5 KrO).
Altersvorsitzende/r ist das an Lebensjahren älteste Kreistagsmitglied. Weigert sich die/der Altersvorsitzende die Leitung der Sitzung zu übernehmen oder ist sie/er an der Sitzungsteilnahme gehindert, so übernimmt das nächstälteste Mitglied die Aufgaben.
Nach den dem Kreistagsbüro vorliegenden Angaben zur Person ist der Kreistagsabgeordnete
Anton Holz (CDU)
das an Lebensjahren älteste Kreistagsmitglied. Wenn er bzw. der nächstälteste Abgeordnete verhindert sind, so wird durch Nachfrage bei den anwesenden Abgeordneten festgestellt, wem das Amt der/des Altersvorsitzenden zufällt.
Die an Lebensjahren nächstältesten Kreistagsabgeordneten sind
Ktabg. Josef Lütkecosmann (CDU)
Ktabg. Werner Schulze Esking (CDU)
Ktabg. Ludger Wobbe (CDU).
II. Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Keine
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 46 KrO NRW.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine finanziellen
Auswirkungen |
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Gesamtausgaben in Höhe von |
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- |
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Saldo =
Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - Sachausgaben |
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- Personalausgaben |
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im |
Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget Nr.: |
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einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel stehen bei
der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung erfolgt im Rahmen
des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht
zur Verfügung |
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im |
Vermögenshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel stehen bei
der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Folgeeinnahmen in Höhe von |
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Folgeausgaben in Höhe von |
- |
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Saldo =
Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - Sachausgaben |
€ |
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- Personalausgaben |
€ |
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im Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget Nr.: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckungsmittel stehen bei
der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg. |
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Deckung erfolgt im Rahmen
des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht
zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei
nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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im Verwaltungshaushalt
durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag) |
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einmalig |
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laufend |
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im Vermögenshaushalt durch
einen Nachtragshaushalt |
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