Betreff
Antrag der Gemeinde Nordkirchen auf Gewährung eines Kreiszuschusses zu den Umbau- und ergänzenden Einrichtungskosten einer Einrichtung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit vom 21. Sept. 2004 und vom 24. März 2005
Vorlage
SV-7-0241
Aktenzeichen
51.2.3
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinde Nordkirchen wird für den Umbau sowie die ergänzende Ausstattung des gemeindeeigenen Hauses „Am Wehrturm“ zu einem Jugendtreff ein Kreiszuschuss in Höhe von bis zu 29.934.- EUR gewährt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Die Gemeinde Nordkirchen hat sich anlässlich eines Bürgerbegehrens im Jahr 1999 zur Einrichtung eines kommunalen Jugendzentrums in der Ortslage Nordkirchen entschlossen. Im Rahmen der Standortplanung sollte hierfür zunächst ein geeignetes gemeindliches Gebäude genutzt werden oder eine vergleichbare Liegenschaft angemietet werden.

Im Verlauf der Gebäuderecherche konnte jedoch kein geeignetes Objekt gefunden werden, so dass sich die Gemeinde im Rahmen einer Interimslösung für die Errichtung eines Gebäudes in Raumzellenweise entschieden hat. Dieses Gebäude besteht aus einem Gruppenraum (ca. 50 qm), einem kombinierten Büro- und Gruppenraum (ca. 18 qm) sowie einem kleinen Toilettenbereich.

 

Das Jugendhaus am Schlosspark wird ausschließlich vom Verein Pro Jugendzentrum Nordkirchen e.V. zur Durchführung von Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit genutzt. Zwei hauptberufliche pädagogische Mitarbeiter mit einer Wochenarbeitszeit von jeweils 19,25 Stunden bieten hier schwerpunktmäßig unterschiedliche Aktionen, Projekte und Maßnahmen für junge Menschen im Alter von sechs bis 21 Jahren an.

 

Seit der Eröffnung im Herbst 2000 hat die Einrichtung mit ihrem vielseitigen Angebot viele junge Menschen aus allen drei Nordkirchener Ortsteilen erreicht. Die Palette der Aktionen reicht vom Bauspielplatz, Skater-Turnier, Rockkonzerten, Jugendwochen, regelmäßigen Gruppenstunden bis zum Jugendcafé.

Die inhaltliche Arbeit ist dem Kreisjugendamt durch den regelmäßigen fachlichen Austausch sowie durch die Begleitung und Unterstützung verschiedener Maßnahmen bekannt und wird als gut bewertet.

 

Entsprechende Besucher- und Teilnehmerzahlen belegen den Bedarf und das Interesse an offenen Angebote in der Gemeinde Nordkirchen.

 

Mittlerweile kann das Jugendhaus die Nachfrage nach ausreichenden Räumlichkeiten und dementsprechenden Öffnungszeiten nicht mehr befriedigen. Die Einrichtung kann maximal nur von einer Interessensgruppe genutzt werden, da eine Mehrfachnutzung zur gleichen Zeit wegen nicht vorhandener Raumalternativen entfällt.

 

Eine Erweiterung des Raumangebotes ist aufgrund dieses Missstandes bereits im Herbst 2002 thematisiert worden. Damals ist über einen Anbau an die bestehende Containereinheit nachgedacht worden.

 

Die Raumsituation hat sich bis heute nicht verändert. Eine Raumerweiterung ist daher nach wie vor wünschenswert bzw. notwendig, wenn man die bisherige gute und bedarfsorientierte Arbeit und die Nachfrage nicht behindern will.

 

II.  Lösung

Mit Schreiben vom 20. Sept. 2004 und vom 24. März 2005 (siehe Anlagen) beantragt die Gemeinde Nordkirchen einen Zuschuss zu den Investitionskosten einer Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Ortsteil Nordkirchen.

 

Zunächst hat die Gemeinde Nordkirchen beantragt, die bestehende Containereinheit am Schlosspark um den Neubau eines Jugendzentrums zu erweitern. Aufgrund der damalig vorliegenden Planung sollten die Kosten für den Neubau 300.000.- EUR betragen. Im weiteren zeitlichen Verlauf ist man von der Errichtung eines Neubaus zurückgetreten, da in der nordkirchener Ortsmitte ein gemeindeeigenes Haus zur Verfügung gestellt werden konnte. Mit Schreiben vom 24. März 2005 stellte die Gemeinde daher den Änderungsantrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Umbaukosten des o.g. Bauobjektes am Wehrturm.

 

Aufgrund der eingereichten Kostenberechnung der Umbaumaßnahme nach DIN und der baufachlichen Stellungnahme durch die Abteilung 10 des Kreises Coesfeld können förderfähige Kosten in Höhe von 149.669.- EUR anerkannt werden.

 

Der Kreiszuschuss wird individuell vom Jugendhilfeausschuss festgelegt. Er beträgt bis zu 20 % der anerkannten Gesamtkosten. Somit ergibt sich ein Zuschuss zu den Umbaukosten bis zu einer Höhe von max. 29.934.- EUR.

 

Eine endgültige Festsetzung des Kreiszuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

 

Die Containereinheit soll auch weiterhin der Jugendarbeit zur Verfügung stehen. Mit Schreiben vom 24. Aug. 2005 teilt die Gemeinde Nordkirchen mit, dass das Gebäude am Sportpark für Außenaktivitäten des Vereins Pro Jugendzentrum Nordkirchen für die Betreuung der Skateranlage, Aktionen im Ferienspaßprogramm, für Jugendkonzerte etc. auch weiterhin in Anspruch genommen werden soll. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass auch andere Jugendvereine und –verbände (insbes. die Jugendabteilung des FC Nordkirchen) die Räumlichkeiten nutzen können.

 

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Entsprechende Haushaltsmittel sind in der HHSt. 4600.988000 eingeplant.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gem. § 71 KJHG und § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig