Betreff
Wahl von Vertretern des Kreises Coesfeld in die EUREGIO-Zweckverbandsversammlung
Vorlage
SV-10-0027
Aktenzeichen
01.13.65-04
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld benennt die folgenden vier Vertreter/innen und dessen Stellvertreter/innen für die EUREGIO-Verbandsversammlung:

 

 

Mitglieder:                                                                                             Stellvertreter/innen:

 

1. _____________________(Verwaltungsvertreter)              1._____________________________

2.____________________________________(CDU)            2._____________________________

3.___________________________________(Grüne)           3._____________________________

4.____________________________________(SPD)             4._____________________________

 

 

Begründung:

 

 

I. Sachdarstellung

 

Die Vertreter des Kreises Coesfeld in der EUREGIO-Verbandsversammlung sind gem. § 15 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) für deren Wahlzeit aus der Mitte des Kreistages oder aus den Dienstkräften der Kreisverwaltung zu bestellen. Hierzu muss der Landrat oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Mitarbeiter/in der Kreisverwaltung zählen.

 

1. Aktuelle Vertreter/innen

 

Als Vertreter/innen in der Verbandsversammlung des EUREGIO Zweckverbandes wählte der Kreistag am 16.12.2015, am 30.10.2019 und der Kreisausschuss am 10.06.2020 folgende Personen:

 

Ordentliches Mitglied:                                                                      Stellvertreter/in:

 

1. KD Dr. Linus Tepe (Verwaltungsvertreter)                             1. Mathias Raabe

2. Ktabg. Prof. Dr. Gochermann (CDU)                                         2. Ktabg. Schulze Havixbeck (CDU)

3. Ktabg. Lütkecosmann (CDU)                                                       3. Ktabg. Schulze Tomberge (CDU)

4. Ktabg. Sparwel (SPD)                                                                      4. Ktabg. Kunstlewe (SPD)

2.      Vom Kreistag des Kreises Coesfeld in die EUREGIO-Zweckverbandsversammlung zu entsendende Vertreter/innen

 

In die EUREGIO-Verbandsversammlung sind vom Kreistag des Kreises entsprechend dem neuen Beitragsschlüssel (Art. 8 Abs. 3 der Satzung) 4 Vertreter/innen zu entsenden. Für diese sind jeweils ein/e Stellvertreter/in zu benennen.

 

Gemäß § 26 Abs. 5 KrO NRW muss, wenn mehr als ein/e Vertreter/in des Kreises für die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten zu entsenden ist, der Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter des Kreises dazuzählen.

 

Die Kreistagsfraktionen werden gebeten, für die Vertreter/innen des Kreises und die Stellvertreter/innen Wahlvorschläge zu unterbreiten. Es gelten die Grundsätze des Verhältniswahlrechts. Aufgrund der Sitzverteilung im Kreistag ergibt sich folgende Verteilung: Verwaltung Kreis Coesfeld: 1 Sitz, CDU: 1 Sitze, Grüne: 1 Sitz, SPD: 1 Sitz.

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine

III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Die Kostenfolge ergibt sich aus den Entschädigungsregelungen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 5 KrO NRW.