hier: Sachstandsbericht über die Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung
Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung
Die Arbeitsmarktkonferenz für den Kreis Coesfeld, als beratendes Gremium im Bereich der beruflichen Integration von SGB II - Leistungsberechtigten, berät in ihren Sitzungen über die Maßnahmen sowie die Förderinstrumente, die zur beruflichen Eingliederung von SGB II – Leistungsbezieher/innen im Kreis Coesfeld durchgeführt bzw. eingesetzt werden sollen.
In den bisherigen Sitzungen am 10.02.2005, 19.05.2005 und 30.08.2005 wurde über 36 verschiedene Maßnahmen sowie über begleitende Förderinstrumente (Lohnkostenzuschuss LKZ 6 + 1, Kommunaler Vermittlungsgutschein etc.) beraten.
Zum Stichtag 31.08.2005 konnten bisher 1.069 Personen den folgenden Maßnahmen zugewiesen werden (ohne Bewerberforen):
· Vermittlungsbörse / Coaching: 403 Personen
· Qualifizierungsmaßnahmen: 277 Personen
· Feststellungs- / Orientierungsmaßnahmen: 146 Personen
·
Maßnahmen speziell für Jugendliche (unter 25
Jahren): 243 Personen
Summe: 1.069 Personen
Die Bandbreite der Maßnahmen reicht hierbei von der Vermittlungsbörse für sehr arbeitsmarktnahe SGB II – Leistungsbezieher / innen über Qualifizierungsmaßnahmen, Projekte für sehr arbeitsmarktferne Kunden mit hohen sozialen Defiziten, bis hin zu jugendspezifischen Angeboten und begleitenden Förderinstrumenten.
Zusätzlich konnten insgesamt 653 Personen bis zum 31.08.2005 auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Davon erfolgten 106 Vermittlungen mittels eines Lohnkostenzuschusses und fünf mittels eines Kommunalen Vermittlungsgutscheines durch private Arbeitsvermittler.
Weiteren 425 Personen konnte ferner durch Ausstellung eines Gutscheines für die Nutzung der kommunalen Bewerberforen in allen elf kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche gegeben werden.
Neben der Vermittlung in eine nicht-selbstständige Beschäftigung beantragten 33 Personen Unterstützung bei der Gründung einer selbstständigen Existenz. Nach Prüfung des Unternehmenskonzeptes durch die Wirtschaftförderungsgesellschaft werden 12 Personen durch die befristete Fortgewährung der SGB II – Leistungen bei ihrer Existenzgründung unterstützt. Drei Anträge mussten mangels Erfolgsaussicht abgelehnt werden, 18 Anträge werden zurzeit noch durch den Kreis Coesfeld bzw. die Wirtschaftsförderungsgesellschaft geprüft.
Zur Vorbereitung auf eine dauerhafte Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt sowie zur Überbrückung bis zur Teilnahme an einem anderen Maßnahme- oder Beratungsangebot sind gemäß § 16 Abs. 3 Satz 1 SGB II in den Städten und Gemeinden Arbeitsgelegenheiten (sog. „Plus-Jobs“) geschaffen worden.
Erwerbsfähige Leistungsbezieher/ innen, die keine Arbeit finden können, haben im Rahmen dieser zusätzlichen, im öffentlichen Interesse liegenden „Plus-Jobs“ bereits ca. 147.000 Arbeitsstunden erbracht (Stand 31.07.2005).
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Die Ausführung der o.a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach dem Beschluss des Kreistages vom 20.10.1999 (Regelung und Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.