Betreff
Wahl der Mitglieder des Polizeibeirates
Vorlage
SV-10-0033
Aktenzeichen
01 10 24 61
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Folgende 11 (elf) Kreistagsabgeordnete bzw. sachkundige Bürger/innen werden zu Mitgliedern bzw. stellv. Mitgliedern des Polizeibeirates gewählt:

 

 

Mitglieder                                                                    stellv. Mitglieder

 

 

1. ______________________                                    ________________________

 

2. ______________________                                    ________________________

 

3. ______________________                                    ________________________

 

4. ______________________                                    ________________________

 

5. ______________________                                    ________________________

 

6. ______________________                                    ________________________

 

7. ______________________                                    ________________________

 

8. ______________________                                    ________________________

 

9. ______________________                                    ________________________

 

10. _____________________                                    ________________________

 

11. _____________________                                    ________________________

Begründung:

 

I.    Problem

Gemäß § 15 Absatz 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG NRW) ist bei den Kreispolizeibehörden ein Polizeibeirat zu bilden, der elf Mitglieder hat.

 

Durch § 17 POG NRW ist vorgeschrieben, dass die Vertretungen der Kreise für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte die Mitglieder des Polizeibeirates und ihre Stellvertreter im Wege der Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem (Hare/Niemeyer) wählen. In den Polizeibeirat können auch andere Bürger, die der Vertretung angehören können, als Mitglieder oder Stellvertreter gewählt werden (sachkundige Bürger). Ihre Zahl darf die der Mitglieder aus dem Kreistag nicht erreichen. Beamte und Bedienstete der Polizei können nicht Mitglied im Polizeibeirat sein.

 

Gemäß § 18 POG wählt der Polizeibeirat aus seiner Mitte eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden sowie eine Schriftführerin/einen Schriftführer und für beide Funktionen je eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter.

 

II.  Lösung

Der Kreistag wählt aus seiner Mitte insgesamt elf Mitglieder des Polizeibeirates und elf Stellvertreter. Es könnten insgesamt fünf sachkundige Bürger gewählt werden. Aufgrund der Sitzverteilung im Kreistag ergibt sich folgende Verteilung der Sitze:

 

CDU 5 Sitze, SPD 2 Sitze, GRÜNE 3 Sitze, FDP 1 Sitz

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Mitglieder des Polizeibeirates erhalten Verdienstausfall, Aufwandsentschädigung und Fahrkostenentschädigung nach dem Ausschussmitglieder-Entschädigungsgesetz – AMEG -. Kostenträger ist das Land NRW.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Kreistag ist gemäß § 17 POG NRW für die Entscheidung zuständig.