Betreff
Umsetzung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende;
hier: Ergebnis der 3. Arbeitsmarktkonferenz vom 30.08.2005
Vorlage
SV-7-0243
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I.   Problem / II. Lösung

 

Die Kernaufgaben sowie die ersten Beratungsergebnisse der Arbeitsmarktkonferenz für den Kreis Coesfeld, als beratendes Gremium im Bereich der beruflichen Integration von SGB II - Leistungsberechtigten, sind im Rahmen der Sitzungen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren am 07.04.2005 (SV-7-0061) und 13.06.2005 (SC-7-0201) bereits vorgestellt und beraten worden.

 

Der aktuelle dritte Maßnahmeaufruf vom 15.07.2005 über 22 Maßnahmen und Projekte richtet sich zum einen an die Zielgruppe der arbeitsmarktnahen SGB II – Leistungsberechtigten mit nur leichtem Qualifizierungsbedarf, zum anderen an die Personengruppe der Langzeitarbeitslosen mit sehr hohen sozialen Defiziten, bei denen die Mobilisierung der sog. Schlüsselqualifikationen schwerpunktmäßig im Vordergrund steht.

 

An diesem dritten Aufruf haben sich insgesamt 15 der zur Zeit 50 beim Kreis Coesfeld registrierten Bildungs-, Beschäftigungs- bzw. Qualifizierungsträger  beteiligt.

 

Bei den arbeitsmarktnahen Personengruppen stehen hierbei sog. Kurz- oder Anpassungsqualifikationen von drei bis sechsmonatiger Laufzeit insbesondere in aktuell von Arbeitgebern nachgefragten Bereichen (Fast-Food-Gastronomie / Fleischverarbeitung / PC - Kenntnisse etc.) im Vordergrund.

 

Im Bereich der Langzeitarbeitslosen mit sehr hohen sozialen Defiziten wird im Rahmen von lokal angebundenen projektbezogenen Maßnahmen versucht, sowohl bestehende Motivationsprobleme der Zielgruppe als auch die hohen sozialen Defizite im Bereich der klassischen Schlüsselqualifikationen (Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, etc.) abzubauen. Hierbei beruht die Projektarbeit auf einem individuellen, ganzheitlichen und in der Regel niederschwelligen sowie ressourcenorientierten Ansatz.  Die im Rahmen dieser Projektarbeit durchgeführten Projekte müssen dabei insbesondere zusätzlich und im öffentlichen Interesse und gesellschaftsintegrierend sein. Sie dürfen keine bestehenden Arbeitsplätze verdrängen oder gefährden und müssen soziale Ausgrenzungen vermeiden.

 

Das Gesamtvolumen des dritten Maßnahmeaufrufes, der am 30.08.2005 in der Arbeitsmarktkonferenz beraten wurde, umfasst ca. 1,27 Millionen Euro. 394 Personen wird hierdurch die Teilnahme an einer Maßnahme bzw. einem Projekt zur beruflichen Integration ermöglicht.

 

Die nächste Arbeitsmarktkonferenz ist für November 2005 geplant.

 

III. Alternativen

 

Keine

 

 

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Die Ausführung der o.a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 20.10.1999 (Regelung und Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.