Betreff
Aufteilung Eingliederungs- und Verwaltungsbudget SGB II
Vorlage
SV-10-0075
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

 

Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2021 – vorbehaltlich finanzieller und rechtlicher Änderungen und der Bedarfe – wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:                 

I.          Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget:                                              370.000 €

II.         Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung:                                           2.650.000 €

III.        Leistungen zur beruflichen Eingliederung:                                                                      1.345.000 €

IV.       Bildungsgutscheine:                                                                                                                     629.134 €

V.         JobPerspektive § 16e SGB II a.F.:                                                                                            197.282 €

VI.       Freie Förderung § 16f:                                                                                                                204.000 €

VII.      Förderung § 16h:                                                                                                                          306.000 €

VIII.    Spezielle Angebote für Flüchtlinge:                                                                                        774.138 €

IX.        Erstattungen aus Vorjahren:                                                                                                       20.000 €

Summe:                                                                                                                                               6.495.554,00 €

 

 

Die abschließende Beschlussfassung im Kreistag erfolgt nach den Beratungen im Örtlichen Beirat, im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sowie im Kreisausschuss.

 

I. –IV. Sachdarstellung

 

Die Finanzierung der Kosten für die berufliche Eingliederung von SGB II - Leistungsberechtigten obliegt gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch (§ 46 SGB II) ausschließlich dem Bund. Der Bund stellt daher den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende jährlich ein Eingliederungsbudget zur Verfügung. Darüber hinaus trägt der Bund einen Anteil an den Gesamtverwaltungskosten und stellt auch hierfür ein Budget zur Verfügung. Die Verteilung der Eingliederungsmittel erfolgt auf der Grundlage der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

 

 

Da für das Jahr 2021 dem Kreis Coesfeld bisher nur vorläufige Daten vorlagen, erfolgte die Planung der aktiven Leistungen zunächst in der Erwartung, dass der Bund für die berufliche Integration Mittel in entsprechender Höhe zur vorläufigen Berechnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 20.10.2020 bereitstellen wird.

 

Nach der vorläufigen Berechnung des BMAS stehen im Eingliederungstitel für das Jahr 2021 voraussichtlich ca. 34.138 € mehr als im Jahr 2020 zur Verfügung. Als Ergebnis der Integrationsoffensive 2020 wurden spezielle Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung für Geflüchtete entworfen und ausgeschrieben, die sich finanziell schwerpunktmäßig im Haushaltsjahr 2021 auswirken. Deshalb wurde hier ein höherer Ansatz geplant.

 

Für die Verwaltungskosten stehen ca. 100.958 € weniger Mittel zur Verfügung. Dies liegt unter anderem daran, dass die durchschnittlichen Bedarfsgemeinschaften im Kreis Coesfeld zu Ende 2019 bis Beginn des Jahres 2020 auf einem historischen Niedrigstand lagen.

 

Bei der bisherigen Planung für das Eingliederungsbudget wurde bereits eine Umschichtung zur Verstärkung des Verwaltungskostenbudgets in Höhe von 450.000 € eingeplant. Diese Umschichtungen sind grundsätzlich nur dann erforderlich und möglich, wenn das vom Bund zur Verfügung gestellte Verwaltungskostenbudget nicht ausreicht, um sowohl die Betreuungsschlüssel zur Umsetzung des SGB II in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für die Bereiche Fallmanagement und Leistungssachbearbeitung, als auch die erwarteten tariflichen Einkommenssteigerungen und Besoldungsanpassungen zu gewährleisten.