Beschluss:
Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2021
– vorbehaltlich finanzieller und rechtlicher Änderungen und der Bedarfe – wie
folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:
I. Eingliederungsleistungen aus dem
Vermittlungsbudget: 370.000 €
II. Maßnahmen zur Aktivierung und berufl.
Eingliederung: 2.650.000
€
III. Leistungen zur beruflichen Eingliederung:
1.345.000
€
IV. Bildungsgutscheine: 629.134
€
V. JobPerspektive § 16e SGB II a.F.: 197.282
€
VI. Freie Förderung § 16f: 204.000
€
VII. Förderung § 16h: 306.000
€
VIII. Spezielle Angebote für Flüchtlinge: 774.138
€
IX. Erstattungen aus Vorjahren: 20.000
€
Summe:
6.495.554,00
€
Die abschließende Beschlussfassung im Kreistag erfolgt nach den Beratungen im Örtlichen Beirat, im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sowie im Kreisausschuss.
I. –IV. Sachdarstellung
Die Finanzierung der Kosten für die berufliche Eingliederung von SGB II -
Leistungsberechtigten obliegt gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches -
Zweites Buch (§ 46 SGB II) ausschließlich dem Bund. Der Bund stellt daher den
Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende jährlich ein Eingliederungsbudget
zur Verfügung. Darüber hinaus trägt der Bund einen Anteil an den Gesamtverwaltungskosten
und stellt auch hierfür ein Budget zur Verfügung. Die Verteilung der Eingliederungsmittel
erfolgt auf der Grundlage der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Da für das Jahr 2021 dem Kreis Coesfeld bisher nur vorläufige Daten
vorlagen, erfolgte die Planung der aktiven Leistungen zunächst in der
Erwartung, dass der Bund für die berufliche Integration Mittel in
entsprechender Höhe zur vorläufigen Berechnung des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales (BMAS) vom 20.10.2020 bereitstellen wird.
Nach der vorläufigen Berechnung des BMAS stehen im Eingliederungstitel
für das Jahr 2021 voraussichtlich ca. 34.138 € mehr als im Jahr 2020 zur
Verfügung. Als Ergebnis der Integrationsoffensive 2020 wurden spezielle
Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung für Geflüchtete entworfen und
ausgeschrieben, die sich finanziell schwerpunktmäßig im Haushaltsjahr 2021
auswirken. Deshalb wurde hier ein höherer Ansatz geplant.
Für die Verwaltungskosten stehen ca. 100.958 € weniger Mittel zur
Verfügung. Dies liegt unter anderem daran, dass die durchschnittlichen Bedarfsgemeinschaften
im Kreis Coesfeld zu Ende 2019 bis Beginn des Jahres 2020 auf einem
historischen Niedrigstand lagen.
Bei der bisherigen Planung für das Eingliederungsbudget wurde bereits
eine Umschichtung zur Verstärkung des Verwaltungskostenbudgets in Höhe von
450.000 € eingeplant. Diese Umschichtungen sind grundsätzlich nur dann
erforderlich und möglich, wenn das vom Bund zur Verfügung gestellte
Verwaltungskostenbudget nicht ausreicht, um sowohl die Betreuungsschlüssel zur
Umsetzung des SGB II in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für die
Bereiche Fallmanagement und Leistungssachbearbeitung, als auch die erwarteten
tariflichen Einkommenssteigerungen und Besoldungsanpassungen zu
gewährleisten.