Beschluss:
- ohne -
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
I. – IV. Sachdarstellung
In der Sitzung des Ausschusses für
Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit (AASSG) am 03.12.2015 ist vereinbart
worden, dass die Verwaltung unabhängig von den Beratungen im
Integrationsausschuss regelmäßig über die Betreuung der Flüchtlinge im Kreis Coesfeld
dem AASSG berichten wird.
Der Schwerpunkt der Berichterstattung
in dieser Sitzung wird bei den folgenden Themenfeldern liegen:
- Zahl der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Zum Stand 30.09.2020 bezogen 1.422
Personen Leistungen nach dem AsylbLG im Kreis Coesfeld. Nach Irak (140
Personen) waren hierbei die Länder Afghanistan (123 Personen), Iran (103
Personen) und Nigeria (93 Personen) am stärksten vertreten. Die „sonstigen
Länder“ machen den größten Anteil mit 826 Personen aus.
Betrachtet man die Verteilung der
1.422 Personen auf die elf kreisangehörigen Städte und Gemeinden, so hielten
sich die meisten Personen in Dülmen (336 Personen), Senden (148 Personen),
Coesfeld (143 Personen), sowie Lüdinghausen, Nottuln und Rosendahl (140
Personen) auf.
- Entwicklung der Zahl der Übergänge vom AsylbLG in das SGB II
(„Rechtskreiswechsler“)
Zum Stichtag 30.09.2020 wurden im
Kreis Coesfeld insgesamt 2.257 Personen als sogenannte Rechtskreiswechsler
registriert.
Es erfolgt der Hinweis, dass es sich
hierbei um eine Bestandserhebung handelt. Die Bestandsdifferenzen ergeben den
monatlichen Zuwachs/Abgang als absolute Zahl. Aus dem Leistungsbezug SGB II zum
Monatsanfang ausgeschiedene Personen mit Fluchthintergrund sind dementsprechend
in dem monatlichen Bestand nicht mehr enthalten.
Die Betreuung der Personen, die
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II erhalten, erfolgt im Rahmen
der Delegationssatzung durch die Jobcenter der Städte und Gemeinden im Kreis
Coesfeld.
Die meisten Personen, die sich mit
Fluchthintergrund im SGB II befinden, stammen aus Syrien (970 Personen),
gefolgt von den sonstigen Ländern (520 Personen) und dem Irak (304 Personen),
Afghanistan (197 Personen).
- Zahl der erwerbsfähigen SGB II – Leistungsberechtigten
Zum Stichtag 30.09.2020 waren
insgesamt 1.511 Personen mit Fluchthintergrund als erwerbsfähige
Leistungsberechtigte im SGB II registriert.
Stammt im Bereich der
Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem AsylbLG die größte
Personengruppe aus Irak, so kommt im Bereich der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten im SGB II die größte Gruppe mit 669 Personen aus Syrien,
gefolgt vom Irak (185 Personen) und mit größerem Abstand Afghanistan (123
Personen) sowie Iran (66 Personen).
Im Bereich der
Eingliederungsbemühungen der erwerbsfähigen Leistungsbezieherinnen und
Leistungsbezieher mit Fluchthintergrund konnte im Zeitraum von 10/2019 bis
09/2020 eine Aktivierung durch Maßnahmen in insgesamt 894 Fällen erreicht werden.
In 425 Fällen konnten Personen in Arbeit (376 Personen: 278 Personen in eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und 98 Personen in eine geringfügige
Beschäftigung), in Ausbildung (31) und in Praktika (18 Personen) vermittelt
werden.
- Erfolge im Rahmen der
Aktivierung
Die amtliche Statistik der
Bundesanstalt für Arbeit weist seit Juli 2016 die Zahl der Vermittlungen in
Arbeit aus. Dabei sind im Zeitraum vom Juli 2016 bis November 2020 insgesamt
1.238 Personen nach § 48a SGB II vermittelt worden.
Nach der Auswertung der Fachanwendung
des Kreises Coesfeld sind in dem oben genannten Zeitraum aufgrund von
Arbeitsaufnahme und dem damit verbundenen erhöhten Einkommen 694 Personen aus
dem SGB II ausgeschieden.
In der Ausschusssitzung werden im Rahmen
einer PowerPoint-Präsentation ergänzende Informationen sowie aktuelle Daten zu
den o.a. Themenfeldern vorgestellt.
Außerdem soll darüber beraten werden,
ob über den Tagesordnungspunkt weiterhin in jeder Sitzung berichtet werden
soll.