Beschlussvorschlag:
Die
im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den
Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen
Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen
im Budget 04
Produktgruppe ab Seite
00.02 Kommunales
Integrationszentrum |
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541 |
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einschließlich
der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden
unter Berücksichtigung der unter Punkt I. dargestellten Änderungen sowie der
während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die
sich in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Integration
ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem Ausschuss
für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss /
Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
I. Sachdarstellung
Gemäß
§ 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V.
m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher
Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Der
Entwurf der Haushaltssatzung 2021 wurde vom Kämmerer am 11.12.2020 aufgestellt
und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung
in den hierzu befugten Kreisausschuss am 16.12.2020 werden in der Zeit vom 21.01.
– 03.02.2021 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden. In der
Folge wird der Entwurf im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und
Digitalisierung (Sitzung am 04.02.2021) und im Kreisausschuss (Sitzung am
10.02.2021) beraten.
Es
ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2021 in seiner Sitzung am 17.02.2021
beschließt.
Der
Haushalt 2021 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die
gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der
haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen.
Die
nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten
Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen
ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis-
und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend
vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der
Haushaltsplanentwurf eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen
auf NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der
Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in
unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
In
der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes 2021
ausgewiesene Jahresergebnis aus Zeile 26 des Teilergebnisplanes 00.02 –
Kommunales Integrationszentrum dargestellt.
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Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
Planung |
|||
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
|||
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 00 - Verwaltungsleitung |
|
|
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00.02 Kommunales Integrationszentrum |
Ertrag |
848.706 |
1.303.159 |
1.208.244 |
-94.916 |
818.114 |
560.597 |
560.597 |
Aufwand |
-890.579 |
-1.514.336 |
-1.473.396 |
40.940 |
-1.354.888 |
-983.946 |
-988.319 |
|
Ergebnis |
-41.873 |
-211.177 |
-265.152 |
-53.976 |
-536.774 |
-423.349 |
-427.721 |
Erträge:
Der Ansatz 2021 setzt sich wie folgt zusammen:
a) Personalkostenzuwendung gem. Förderrichtlinie für Kommunale
Integrationszentren (Grundbetrag) = 320.000 €
b) Personalkostenzuwendung gem. Förderrichtlinie für Kommunale
Integrationszentren (Komm-AN NRW) = 37.500 € (Ansatz 2020 = 75.000 €)
Aktuell sind nur 0,75 von bis zu 1,5 Stellen im Förderprogramm
besetzt.
c) Sachkostenzuwendung für KOMM-AN NRW Programmteil I
(Ehrenamtsförderung) = 15.000 €
d) Förderung KOMM-AN NRW Programmteil II - Förderung
bedarfsorientierter Maßnahmen vor Ort = 100.500 €
Diese Finanzmittel werden an Durchführungsträger in den Kommunen
weitergeleitet.
e) Sachkostenzuwendung für Dolmetscherpool = 50.000 €
f) Bundeszuwendungen für Bildungskoordinatoren = 26.133 €(Ansatz 2020
= 116.112 €)
Das Förderprogramm ist bis zum 31.05.2021 befristet.
g) Landeszuwendungen gem. § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz (Integrationspauschale)
= 319.877 €
h) Landeszuwendung für Initiative Durchstarten in Ausbildung und
Arbeit = 257.500 € (NEU)
i)
Landeszuwendung für das
Teilhabemanagement / die Initiative Gemeinsam klappt‘s = 81.600 € (NEU)
Die Finanzmittel zu h) und i) werden an die Maßnahmenträger
weitergeleitet (vgl.
Erläuterungen
zu Zeile 15).
Bei
dem noch verbleibenden Ertragsaufkommen (120,57 €) handelt es sich um
Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten.
Hinweise zu den Erträgen:
Die
Erträge des Kommunalen Integrationszentrums (KI) setzen sich aus Förderungen
des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes
NRW (MKFFI NRW), des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB
NRW) sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zusammen.
Zu a)
Es
handelt sich um eine Personalkostenförderung für bis zu 6,5 Stellen im KI in
Höhe von 50.000 € pro Vollzeitstelle sowie 20.000 € für eine halbe Stelle
Verwaltungsassistenz. Die Stellen sind aktuell vollständig besetzt.
Kürzlich
wurde eine Aufstockung der Förderung beschlossen. Zur Einplanung in den
Haushalt wird auf die weiteren Erträge verwiesen.
zu
b), c) und d)
Die
Personal- und Sachkostenzuwendungen aus dem Förderprogramm „KOMM-AN NRW“ dienen
in erster Linie der Unterstützung des Ehrenamts in der Flüchtlingshilfe. Da
aktuell lediglich 0,75 der bis zu 1,5 Stellen im KI besetzt sind, wurde im
Vergleich zum Haushaltsjahr 2020 ein um 37.500 € geringerer Ertrag eingeplant.
Die
aktuell nicht besetzte ¾-Stelle soll voraussichtlich ab dem 01.07.21
wiederbesetzt werden. Zur Einplanung in den Haushalt wird auf die weiteren
Erträge verwiesen.
Die
Sachmittel aus KOMM-AN NRW Programmteil II (Buchstabe d) werden vollständig an
Drittempfänger (Städte und Gemeinden, Flüchtlingsinitiativen, Wohlfahrtsverbände
etc.) in den Kommunen weitergeleitet.
zu
e)
Für
den Aufbau und Betrieb eines ehrenamtlichen Dolmetscherpools stellt das MKFFI
bis zu 50.000 € bereit.
zu
f)
Über
die Förderung „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für
Neuzugewanderte“ des BMBF wurde seit 2017 die Beschäftigung von bis zu 2
Bildungskoordinator/innen im KI finanziert. Aktuell ist noch eine der beiden
Stellen besetzt. Die Förderung läuft zum 31.05.2021 aus und wird nicht
verlängert, weshalb sich im Vergleich zum Haushaltsplan 2020 Mindererträge in
Höhe von 89.979 € ergeben. Bei den Personalkosten ergeben sich entsprechende
Minderaufwendungen.
zu
g)
Die
Mittel gem. § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG) in Höhe von
insgesamt 976.377,32 € wurden Ende des Jahres 2019 an den Kreis Coesfeld
ausgezahlt. Das Land NRW finanziert mit der Weiterleitung dieser Bundesmittel
die Umsetzung von Integrationsmaßnahmen vor Ort. Ursprünglich war die
Verwendung der Zuwendung für den Zeitraum 01.01.2019 bis 30.11.2020 vorgesehen.
Aus
diesem Grund erfolgte die Aufteilung nach Haushaltsjahren folgendermaßen:
HHJ
2019: 350.000 €
HHJ
2020: 626.377 €
Auf
Grund der Corona-Pandemie wurde der Durchführungszeitraum bis zum 30.11.2021
verlängert. Daher wurde entschieden, einen Teil der Zuweisung, der noch zur
Verfügung steht, als Ertrag für den Haushalt 2021 zu berücksichtigen (319.877
€).
Diese
Mittel sollen primär genutzt werden, um die Eigenanteile an den Personalkosten
des KIs sowie den Landesprogrammen „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ und
„Kommunales Integrationsmanagement“ zu decken.
Ein
Teil der Mittel aus der Integrationspauschale, der für die Haushaltsjahre 2019
und 2020 vorgesehen war, wurde bisher nicht verwendet. Diese Mittel aus
zweckgebundenen Zuwendungen sind im Rahmen des Jahresabschlusses als „sonstige
Verbindlichkeit“ in das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen und erscheinen somit
nicht als Ertrag im Haushaltsplan 2021. Die Summe beträgt voraussichtlich ca.
125.000 €. Die Mittel können zur Deckung von Kosten für laufende Integrationsmaßnahmen
genutzt werden und führen somit zu einer Verringerung des Jahresfehlbetrages.
zu
h)
Durch
die Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sollen junge
Menschen (18-27) mit einer Duldung oder Gestattung in ihrer beruflichen Entwicklung
gefördert werden. Hierzu stellt das Land Fördermittel bereit. Diese werden zur
Umsetzung der Maßnahmen an die jeweiligen Träger weitergeleitet
(Kreistagsbeschluss vom 09.09.2020 – SV-9-1768).
zu
I)
Das
Teilhabemanagement als Teil der Initiative “Gemeinsam klappt‘s“ bietet
rechtskreisübergreifende Beratung für die Zielgruppe. Die Mittel werden an den
Träger der Maßnahme weitergeleitet (Kreistagsbeschluss vom 09.09.2020 –
SV-9-1768).
Weitere Erträge (bisher keine
Berücksichtigung im Haushaltsplan):
Im Integrationsbereich werden
Fördermittel des Landes häufig erst zum Ende des laufenden Jahres für das
jeweilige Folgejahr aufgelegt und freigegeben, weshalb diese teilweise keine
Berücksichtigung in der bereits im Juni 2020 aufgestellten Haushaltsplanung für
2021 fanden. Zwischenzeitlich haben sich folgende Entwicklungen für das
Haushaltsjahr 2021 ergeben:
1.
Aufstockung der KI-Grundförderung (vgl. a))
Ende
November wurde die Richtlinie zur Aufstockung der KI-Grundförderung um bis zu
5.000 € pro Vollzeitstelle, bzw. 2.500 € für die halbe Stelle
Verwaltungsassistenz, beschlossen.
Es
werden zusätzliche Erträge in Höhe von 32.500 € erwartet.
2.
Zusätzliche Stelle KOMM-AN NRW (vgl. b))
Für
die ¾- Stelle im Förderprogramm KOMM-AN NRW werden zusätzliche Erträge
i.H.v. 18.750 € erwartet. Es entstehen auch erhöhte Aufwendungen bei den
Personalkosten (siehe unten).
3.
Neuauflage
der Förderprogramme „Integrationschancen für Kinder und Familien – IfKuF“ sowie
„griffbereit mini“
Es handelt sich um Förderungen zur
Umsetzung der Elternbildungsprogramme griffbereit mini, Griffbereit, Rucksack
KiTa und Rucksack Schule.
Es werden zusätzliche Erträge in Höhe
von insgesamt 44.300 € erwartet.
4.
Kommunales Integrationsmanagement (KIM)
Die
Umsetzung der Landesinitiative „Kommunales Integrationsmanagement – KIM“ wurde
vom Kreistag in der Sitzung am 09.09.2020 beschlossen (vgl. SV-9-1769). Es
handelt sich hierbei um die Implementierung eines rechtskreisübergreifenden
Case-Managements für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Kreis Coesfeld.
Das
Land NRW stellt den KI-Kommunen für die Umsetzung erhebliche Mittel zur
Verfügung. Für das Jahr 2021 wird mit einem Ertrag in Höhe von 386.250 €
zur Umsetzung folgender Maßnahmen gerechnet:
-
Einrichtung von insgesamt 4 Stellen für die
strategische Steuerung des Case-Managements sowie die verwaltungsmäßige
Abwicklung ab dem 01.04.2021 (3,5 Stellen) und ab dem 01.07.2021 (0,5 Stellen)
-
Einrichtung von 6 Stellen für Case-Management
zum 01.04.2021 (3 Stellen) und zum 01.07.2021 (3 Stellen)
-
Sachausgaben für die Umsetzung von
begleitenden Maßnahmen, Beratungstage, etc.
Es
entstehen Mehraufwendungen für die Umsetzung der Maßnahmen (siehe unten).
Die
Besetzung der Stellen wird bedarfsgerecht erfolgen. Bei der Einplanung in den
Haushalt wird von der maximal möglichen Stellenbesetzung zu realistischen
Stichtagen ausgegangen.
Aufwendungen (in Klammern die
Veränderung zur Haushaltsplanung 2020):
Personalaufwendungen:
455.036 € (- 121.262 €)
Die
Differenz zum Haushaltsplan 2020 hat folgende Gründe:
Das
Förderprogramm „Kommunale Koordinierung der Bildungsprogramme für
Neuzugewanderte“ (vgl. oben Buchstabe f) läuft zum 31.05.21 aus. Aus diesem
Grund fallen auch die für 2020 noch für 2 Vollzeitstellen eingeplanten
Personalausgaben weg. Aktuell ist mit Rücksicht auf die coronabedingten
Einschränkungen im Bildungsbereich nur noch eine der Stellen besetzt. Daneben
ist im Programm „KOMM-AN NRW“ aktuell nur eine ¾ Stelle von potentiell 1,5
Stellen besetzt.
Es
kommen weitere, bisher nicht eingeplante, Personalaufwendungen im Bereich
KOMM-AN NRW sowie für die Umsetzung des „Kommunalen Integrationsmanagements“
hinzu (siehe unten).
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen:
Die Haushaltsmittel 2021 sind für folgende Verwendungszwecke/Projekte
vorgesehen:
a) Sachkosten
Dolmetscherpool (Ehrenamt) = 50.000 €
b) Sachkosten
Dolmetscherinstitute = 70.000 € (-10.000 €)
c) Programm
"Griffbereit" = 70.000 € (-21.000 €)
d) Programm "Rucksack KiTa"
= 15.000 € (-10.500 €)
e) Programm
"Mimi und Drako" = 15.000 €
f) Jugendliche
ohne Grenzen = 5.000 € (-10.000 €)
g) Wohnen
in Deutschland = 10.000 € (-8.000 €)
h) Arbeiten
in Deutschland = 10.000 € (+10.000 €)
i) Projekt
"Mercator/WWU" = 25.700 €
j)
Kulturwelten im Miteinander (KiM) = 6.500 € (+1.300 €)
k) Sprachförderung
und Elternlotsen in der Berufsorientierung = 25.000 €
l)
Sprachkurse in Kooperation mit den Städten und Gemeinden = 20.000 €
m) Projekt
"ANIMA" der Jugendkunstschule Senden = 4.000 €
n) Fortbildungen
Refugio = 2.000 € (+800 €)
o) Kultursensibles
Training für Beschäftigte der Verwaltung / Deeskalationstraining
= 6.000 €
(+4.000 €)
p) verschiedene Projekte
und Maßnahmen Bereich Querschnitt = 20.000 €
q) verschiedene
Projekte und Maßnahmen Bereich Bildung = 20.000 €
r) Eigenanteil
Durchstarten in Ausbildung und Arbeit = 82.500 € (+82.500 €)
s) Eigenanteil
Teilhabemanagement = 20.400 € (+20.400 €)
t) Woche
der Vielfalt 2021 = 20.000 € (+20.000 €)
u) Onlineplattform
Beschaffung/lfd. Kosten = 8.000 € (+8.000 €)
v) Kleinprojektförderung
(u.a. ViVo Senden, Frei-Raum-Sonntag) = 5.000 € (+5.000 €)
t) Inanspruchnahme
von Beratungsleistungen für Team-Supervision = 3.500 € (-1.500 €).
Weggefallen:
-
Nachhilfeunterricht Oswald-von-Nell-Breuning
BK (-6.000 €)
-
Maßnahmen gem. §14c Teilhabe- und
Integrationsgesetz (Integrationspauschale) (-336.377 €)
Dieser Ansatz wurde für den
Haushalt 2020 gebildet, da davon ausgegangen wurde, dass die Mittel aus der
Integrationspauschale vollständig im Jahr 2020 verausgabt werden müssen.
Mittlerweile wurde der Durchführungszeitraum bis zum 30.11.2021 verlängert,
weshalb dieser Ansatz wegfällt. Die Integrationspauschale soll nun in 2021
genutzt werden (vgl. Buchstabe g) bei den Erträgen).
Transferaufwendungen
Der Ansatz 2021 beinhaltet Transferaufwendungen für die Weitergabe der Mittel
a) aus dem Komm-AN NRW Paket =
100.500 €
b) aus
der Landesinitiative Durchstarten in Ausbildung und Arbeit = 257.500 €
(+257.500 €)
c) aus
der Landesinitiative Teilhabemanagement = 81.600 € (+81.600 €)
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Im Haushaltsansatz 2021 sind enthalten:
a) Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit, Bewirtung, Repräsentationen = 20.000 €
b) Fortbildung und Reisekosten = 11.500
€.
Die
Ansätze 2021 sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Des
Weiteren sind für das Jahr 2021 Aufwendungen eingeplant für
Geschäftsaufwendungen, Mieten und Pachten, Bürobedarf, Informationstechnik
inkl. Telefon, Verbrauchsmaterial, Porto, Frachten, Amtliche Blätter,
Zeitungen, Drucksachen, Fachliteratur, Geräte und Ausstattung sowie
Beschaffungen unter 800 € netto.
Hinweise zu den Aufwendungen:
Die
Information über die Inhalte der einzelnen Programme / Projekte des Kommunalen
Integrationszentrums erfolgt im Rahmen der Sitzung unter einem anderen Tagesordnungspunkt
(vgl. SV-10-0088).
Weitere Aufwendungen (bisher keine
Berücksichtigung im Haushaltsplan):
1. Personalaufwendungen
für das „Kommunale Integrationsmanagement“ und „KOMM-AN NRW“
Für
die ¾ Stelle im Rahmen des Förderprogramms „KOMM-AN NRW“ werden zusätzliche Personalaufwendungen
i.H.v. 23.535 € erwartet.
Für
die Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements werden zusätzliche
Personalaufwendungen i.H.v. 426.465 € erwartet.
Dem Ausschuss
wird zusammenfassend empfohlen, folgende zusätzliche Erträge/Aufwendungen für
den Haushaltsplan 2021 für die Produktgruppe 00.02. anzuerkennen:
|
Zusätzliche
Erträge (entspr. Einzahlungen im Finanzplan) |
Zusätzliche
Aufwendungen (entspr. Auszahlungen im Finanzplan) |
KI-Grundförderung |
32.500 € |
./. |
KOMM-AN NRW |
18.750 € |
23.534 € |
IfKuF, griffbereit mini |
44.300 € |
./. |
Kommunales Integrationsmanagement |
386.250 € |
426.466 € |
GESAMT |
481.800 € |
450.000 € |
Das
voraussichtliche Jahresergebnis würde sich somit von -265.152 € auf -233.352 €
verbessern.
II. Entscheidungsalternativen
Es
werden keine oder nur einzelne der oben aufgeführten Änderungen an der
Haushaltsplanung für das Produkt 00.02 – Kommunales Integrationszentrum
anerkannt.
III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, Klima)
Für
die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie
Aufwand für die Sitzungen.
IV. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Der
Ausschuss für Bildung, Schule und Integration ist für die Beratung der in dem
Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe zuständig.