Betreff
Entwurf Haushalt 2021; hier Produktgruppe 00.02 - Kommunales Integrationszentrum
Vorlage
SV-10-0090
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 04

 

Produktgruppe                                                                                                           ab Seite

 

00.02 Kommunales Integrationszentrum

 

541

 

 

 

 

 

 

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der unter Punkt I. dargestellten Änderungen sowie der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Integration ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

I.   Sachdarstellung

Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 wurde vom Kämmerer am 11.12.2020 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den hierzu befugten Kreisausschuss am 16.12.2020 werden in der Zeit vom 21.01. – 03.02.2021 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden. In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 04.02.2021) und im Kreisausschuss (Sitzung am 10.02.2021) beraten.

 

Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2021 in seiner Sitzung am 17.02.2021 beschließt.

 

Der Haushalt 2021 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen.

 

Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

In der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 ausgewiesene Jahresergebnis aus Zeile 26 des Teilergebnisplanes 00.02 – Kommunales Integrationszentrum dargestellt.

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2021 zu 2020
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2019

2020

2021

2022

2023

2024

Produktbereich 00 - Verwaltungsleitung

 

 

 

 

 

 

 

00.02 Kommunales Integrationszentrum

Ertrag

848.706

1.303.159

1.208.244

-94.916

818.114

560.597

560.597

Aufwand

-890.579

-1.514.336

-1.473.396

40.940

-1.354.888

-983.946

-988.319

Ergebnis

-41.873

-211.177

-265.152

-53.976

-536.774

-423.349

-427.721

 

 

Erträge:

 

Der Ansatz 2021 setzt sich wie folgt zusammen:

a)      Personalkostenzuwendung gem. Förderrichtlinie für Kommunale Integrationszentren (Grundbetrag) = 320.000 €

b)      Personalkostenzuwendung gem. Förderrichtlinie für Kommunale Integrationszentren (Komm-AN NRW) = 37.500 € (Ansatz 2020 = 75.000 €)

Aktuell sind nur 0,75 von bis zu 1,5 Stellen im Förderprogramm besetzt.

c)      Sachkostenzuwendung für KOMM-AN NRW Programmteil I

(Ehrenamtsförderung) = 15.000 €

d)      Förderung KOMM-AN NRW Programmteil II - Förderung bedarfsorientierter Maßnahmen vor Ort = 100.500 €

Diese Finanzmittel werden an Durchführungsträger in den Kommunen weitergeleitet.

e)      Sachkostenzuwendung für Dolmetscherpool = 50.000 €

f)       Bundeszuwendungen für Bildungskoordinatoren = 26.133 €(Ansatz 2020 = 116.112 €)

Das Förderprogramm ist bis zum 31.05.2021 befristet.

g)      Landeszuwendungen gem. § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz (Integrationspauschale) = 319.877 €

h)      Landeszuwendung für Initiative Durchstarten in Ausbildung und Arbeit = 257.500 € (NEU)

i)        Landeszuwendung für das Teilhabemanagement / die Initiative Gemeinsam klappt‘s =    81.600 € (NEU)

      Die Finanzmittel zu h) und i) werden an die Maßnahmenträger weitergeleitet (vgl.

      Erläuterungen zu Zeile 15).

 

Bei dem noch verbleibenden Ertragsaufkommen (120,57 €) handelt es sich um Erträge aus der Auflösung von Sonderposten.

 

Hinweise zu den Erträgen:

 

Die Erträge des Kommunalen Integrationszentrums (KI) setzen sich aus Förderungen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI NRW), des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB NRW) sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zusammen.

 

Zu a)

Es handelt sich um eine Personalkostenförderung für bis zu 6,5 Stellen im KI in Höhe von 50.000 € pro Vollzeitstelle sowie 20.000 € für eine halbe Stelle Verwaltungsassistenz. Die Stellen sind aktuell vollständig besetzt.

 

 

Kürzlich wurde eine Aufstockung der Förderung beschlossen. Zur Einplanung in den Haushalt wird auf die weiteren Erträge verwiesen.

 

zu b), c) und d)

Die Personal- und Sachkostenzuwendungen aus dem Förderprogramm „KOMM-AN NRW“ dienen in erster Linie der Unterstützung des Ehrenamts in der Flüchtlingshilfe. Da aktuell lediglich 0,75 der bis zu 1,5 Stellen im KI besetzt sind, wurde im Vergleich zum Haushaltsjahr 2020 ein um 37.500 € geringerer Ertrag eingeplant.

 

Die aktuell nicht besetzte ¾-Stelle soll voraussichtlich ab dem 01.07.21 wiederbesetzt werden. Zur Einplanung in den Haushalt wird auf die weiteren Erträge verwiesen.

 

Die Sachmittel aus KOMM-AN NRW Programmteil II (Buchstabe d) werden vollständig an Drittempfänger (Städte und Gemeinden, Flüchtlingsinitiativen, Wohlfahrtsverbände etc.) in den Kommunen weitergeleitet.

 

zu e)

Für den Aufbau und Betrieb eines ehrenamtlichen Dolmetscherpools stellt das MKFFI bis zu 50.000 € bereit.

 

zu f)

Über die Förderung „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ des BMBF wurde seit 2017 die Beschäftigung von bis zu 2 Bildungskoordinator/innen im KI finanziert. Aktuell ist noch eine der beiden Stellen besetzt. Die Förderung läuft zum 31.05.2021 aus und wird nicht verlängert, weshalb sich im Vergleich zum Haushaltsplan 2020 Mindererträge in Höhe von 89.979 € ergeben. Bei den Personalkosten ergeben sich entsprechende Minderaufwendungen.

 

zu g)

Die Mittel gem. § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG) in Höhe von insgesamt 976.377,32 € wurden Ende des Jahres 2019 an den Kreis Coesfeld ausgezahlt. Das Land NRW finanziert mit der Weiterleitung dieser Bundesmittel die Umsetzung von Integrationsmaßnahmen vor Ort. Ursprünglich war die Verwendung der Zuwendung für den Zeitraum 01.01.2019 bis 30.11.2020 vorgesehen.

 

Aus diesem Grund erfolgte die Aufteilung nach Haushaltsjahren folgendermaßen:

 

HHJ 2019: 350.000 €

HHJ 2020: 626.377 €

 

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Durchführungszeitraum bis zum 30.11.2021 verlängert. Daher wurde entschieden, einen Teil der Zuweisung, der noch zur Verfügung steht, als Ertrag für den Haushalt 2021 zu berücksichtigen (319.877 €).

Diese Mittel sollen primär genutzt werden, um die Eigenanteile an den Personalkosten des KIs sowie den Landesprogrammen „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ und „Kommunales Integrationsmanagement“ zu decken.

Ein Teil der Mittel aus der Integrationspauschale, der für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 vorgesehen war, wurde bisher nicht verwendet. Diese Mittel aus zweckgebundenen Zuwendungen sind im Rahmen des Jahresabschlusses als „sonstige Verbindlichkeit“ in das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen und erscheinen somit nicht als Ertrag im Haushaltsplan 2021. Die Summe beträgt voraussichtlich ca. 125.000 €. Die Mittel können zur Deckung von Kosten für laufende Integrationsmaßnahmen genutzt werden und führen somit zu einer Verringerung des Jahresfehlbetrages.

 

zu h)

Durch die Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sollen junge Menschen (18-27) mit einer Duldung oder Gestattung in ihrer beruflichen Entwicklung gefördert werden. Hierzu stellt das Land Fördermittel bereit. Diese werden zur Umsetzung der Maßnahmen an die jeweiligen Träger weitergeleitet (Kreistagsbeschluss vom 09.09.2020 – SV-9-1768).

 

zu I)

Das Teilhabemanagement als Teil der Initiative “Gemeinsam klappt‘s“ bietet rechtskreisübergreifende Beratung für die Zielgruppe. Die Mittel werden an den Träger der Maßnahme weitergeleitet (Kreistagsbeschluss vom 09.09.2020 – SV-9-1768).

 

 

 

Weitere Erträge (bisher keine Berücksichtigung im Haushaltsplan):

 

Im Integrationsbereich werden Fördermittel des Landes häufig erst zum Ende des laufenden Jahres für das jeweilige Folgejahr aufgelegt und freigegeben, weshalb diese teilweise keine Berücksichtigung in der bereits im Juni 2020 aufgestellten Haushaltsplanung für 2021 fanden. Zwischenzeitlich haben sich folgende Entwicklungen für das Haushaltsjahr 2021 ergeben:

 

1.    Aufstockung der KI-Grundförderung (vgl. a))

Ende November wurde die Richtlinie zur Aufstockung der KI-Grundförderung um bis zu 5.000 € pro Vollzeitstelle, bzw. 2.500 € für die halbe Stelle Verwaltungsassistenz, beschlossen.

Es werden zusätzliche Erträge in Höhe von 32.500 € erwartet.

 

 

 

2.    Zusätzliche Stelle KOMM-AN NRW (vgl. b))

Für die ¾- Stelle im Förderprogramm KOMM-AN NRW werden zusätzliche Erträge i.H.v. 18.750 € erwartet. Es entstehen auch erhöhte Aufwendungen bei den Personalkosten (siehe unten).

 

3.    Neuauflage der Förderprogramme „Integrationschancen für Kinder und Familien – IfKuF“ sowie „griffbereit mini“

Es handelt sich um Förderungen zur Umsetzung der Elternbildungsprogramme griffbereit mini, Griffbereit, Rucksack KiTa und Rucksack Schule.

Es werden zusätzliche Erträge in Höhe von insgesamt 44.300 € erwartet.

 

4.    Kommunales Integrationsmanagement (KIM)

Die Umsetzung der Landesinitiative „Kommunales Integrationsmanagement – KIM“ wurde vom Kreistag in der Sitzung am 09.09.2020 beschlossen (vgl. SV-9-1769). Es handelt sich hierbei um die Implementierung eines rechtskreisübergreifenden Case-Managements für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Kreis Coesfeld.

 

Das Land NRW stellt den KI-Kommunen für die Umsetzung erhebliche Mittel zur Verfügung. Für das Jahr 2021 wird mit einem Ertrag in Höhe von 386.250 € zur Umsetzung folgender Maßnahmen gerechnet:

-          Einrichtung von insgesamt 4 Stellen für die strategische Steuerung des Case-Managements sowie die verwaltungsmäßige Abwicklung ab dem 01.04.2021 (3,5 Stellen) und ab dem 01.07.2021 (0,5 Stellen)

-          Einrichtung von 6 Stellen für Case-Management zum 01.04.2021 (3 Stellen) und zum 01.07.2021 (3 Stellen)

-          Sachausgaben für die Umsetzung von begleitenden Maßnahmen, Beratungstage, etc.

Es entstehen Mehraufwendungen für die Umsetzung der Maßnahmen (siehe unten).

Die Besetzung der Stellen wird bedarfsgerecht erfolgen. Bei der Einplanung in den Haushalt wird von der maximal möglichen Stellenbesetzung zu realistischen Stichtagen ausgegangen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen (in Klammern die Veränderung zur Haushaltsplanung 2020):

 

Personalaufwendungen: 455.036 € (- 121.262 €)

 

Die Differenz zum Haushaltsplan 2020 hat folgende Gründe:

Das Förderprogramm „Kommunale Koordinierung der Bildungsprogramme für Neuzugewanderte“ (vgl. oben Buchstabe f) läuft zum 31.05.21 aus. Aus diesem Grund fallen auch die für 2020 noch für 2 Vollzeitstellen eingeplanten Personalausgaben weg. Aktuell ist mit Rücksicht auf die coronabedingten Einschränkungen im Bildungsbereich nur noch eine der Stellen besetzt. Daneben ist im Programm „KOMM-AN NRW“ aktuell nur eine ¾ Stelle von potentiell 1,5 Stellen besetzt.

 

Es kommen weitere, bisher nicht eingeplante, Personalaufwendungen im Bereich KOMM-AN NRW sowie für die Umsetzung des „Kommunalen Integrationsmanagements“ hinzu (siehe unten).

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen:

Die Haushaltsmittel 2021 sind für folgende Verwendungszwecke/Projekte vorgesehen:

 

a)   Sachkosten Dolmetscherpool (Ehrenamt) = 50.000 €

b)   Sachkosten Dolmetscherinstitute = 70.000 € (-10.000 €)

c)   Programm "Griffbereit" = 70.000 € (-21.000 €)

d)   Programm "Rucksack KiTa" = 15.000 € (-10.500 €)

e)   Programm "Mimi und Drako" = 15.000 €

f)   Jugendliche ohne Grenzen = 5.000 € (-10.000 €)

g)   Wohnen in Deutschland = 10.000 € (-8.000 €)

h)   Arbeiten in Deutschland = 10.000 € (+10.000 €)

i)    Projekt "Mercator/WWU" = 25.700 €

j)    Kulturwelten im Miteinander (KiM) = 6.500 € (+1.300 €)

k)   Sprachförderung und Elternlotsen in der Berufsorientierung = 25.000 €

l)    Sprachkurse in Kooperation mit den Städten und Gemeinden = 20.000 € 

m)  Projekt "ANIMA" der Jugendkunstschule Senden = 4.000 €

n)   Fortbildungen Refugio = 2.000 € (+800 €)

o)   Kultursensibles Training für Beschäftigte der Verwaltung / Deeskalationstraining

= 6.000 € (+4.000 €)

p)   verschiedene Projekte und Maßnahmen Bereich Querschnitt = 20.000 €

q)   verschiedene Projekte und Maßnahmen Bereich Bildung = 20.000 €

r)   Eigenanteil Durchstarten in Ausbildung und Arbeit = 82.500 € (+82.500 €)

s)  Eigenanteil Teilhabemanagement = 20.400 € (+20.400 €)

t)   Woche der Vielfalt 2021 = 20.000 € (+20.000 €)

 

 

u)  Onlineplattform Beschaffung/lfd. Kosten = 8.000 € (+8.000 €)

v)   Kleinprojektförderung (u.a. ViVo Senden, Frei-Raum-Sonntag) = 5.000 € (+5.000 €)

t)   Inanspruchnahme von Beratungsleistungen für Team-Supervision = 3.500 € (-1.500 €).

 

Weggefallen:

 

-          Nachhilfeunterricht Oswald-von-Nell-Breuning BK (-6.000 €)

-          Maßnahmen gem. §14c Teilhabe- und Integrationsgesetz (Integrationspauschale) (-336.377 €)

Dieser Ansatz wurde für den Haushalt 2020 gebildet, da davon ausgegangen wurde, dass die Mittel aus der Integrationspauschale vollständig im Jahr 2020 verausgabt werden müssen. Mittlerweile wurde der Durchführungszeitraum bis zum 30.11.2021 verlängert, weshalb dieser Ansatz wegfällt. Die Integrationspauschale soll nun in 2021 genutzt werden (vgl. Buchstabe g) bei den Erträgen).

 

Transferaufwendungen

Der Ansatz 2021 beinhaltet Transferaufwendungen für die Weitergabe der Mittel 

a)   aus dem Komm-AN NRW Paket = 100.500 € 

b)   aus der Landesinitiative Durchstarten in Ausbildung und Arbeit = 257.500 € (+257.500 €)

c)   aus der Landesinitiative Teilhabemanagement = 81.600 € (+81.600 €)

 

Sonstige ordentliche Aufwendungen

Im Haushaltsansatz 2021 sind enthalten:

a)   Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit, Bewirtung, Repräsentationen = 20.000 €

b)   Fortbildung und Reisekosten = 11.500 €.

Die Ansätze 2021 sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

Des Weiteren sind für das Jahr 2021 Aufwendungen eingeplant für Geschäftsaufwendungen, Mieten und Pachten, Bürobedarf, Informationstechnik inkl. Telefon, Verbrauchsmaterial, Porto, Frachten, Amtliche Blätter, Zeitungen, Drucksachen, Fachliteratur, Geräte und Ausstattung sowie Beschaffungen unter 800 € netto.

 

Hinweise zu den Aufwendungen:

 

Die Information über die Inhalte der einzelnen Programme / Projekte des Kommunalen Integrationszentrums erfolgt im Rahmen der Sitzung unter einem anderen Tagesordnungspunkt (vgl. SV-10-0088).

 

 

 

 

 

Weitere Aufwendungen (bisher keine Berücksichtigung im Haushaltsplan):

 

1.      Personalaufwendungen für das „Kommunale Integrationsmanagement“ und „KOMM-AN NRW“

Für die ¾ Stelle im Rahmen des Förderprogramms „KOMM-AN NRW“ werden zusätzliche Personalaufwendungen i.H.v. 23.535 € erwartet.

Für die Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements werden zusätzliche Personalaufwendungen i.H.v. 426.465 € erwartet.

 

Dem Ausschuss wird zusammenfassend empfohlen, folgende zusätzliche Erträge/Aufwendungen für den Haushaltsplan 2021 für die Produktgruppe 00.02. anzuerkennen:

 

 

Zusätzliche Erträge

(entspr. Einzahlungen im Finanzplan)

Zusätzliche Aufwendungen

(entspr. Auszahlungen im Finanzplan)

KI-Grundförderung

32.500 €

./.

KOMM-AN NRW

18.750 €

23.534 €

IfKuF, griffbereit mini

44.300 €

./.

Kommunales Integrationsmanagement

386.250 €

426.466 €

GESAMT

481.800 €

450.000 €

 

Das voraussichtliche Jahresergebnis würde sich somit von -265.152 € auf -233.352 € verbessern.

II.  Entscheidungsalternativen

 

Es werden keine oder nur einzelne der oben aufgeführten Änderungen an der Haushaltsplanung für das Produkt 00.02 – Kommunales Integrationszentrum anerkannt.

 

III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Integration ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe zuständig.