Beschlussvorschlag:
-keiner-
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
I. Sachdarstellung
Seit
Dezember 2006 beteiligt sich das Kreisjugendamt (KJA) am
Kennzahlen-Vergleichsring der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement (KGSt) zu den Erziehungs- und Eingliederungshilfen in
Kreisen des Landes NRW.
Im Jugendhilfeausschuss
wurden regelmäßig zentrale Ergebnisse des Vergleichsrings vorgestellt; zuletzt
am 14.11.2019 (SV-9-1574).
Mit
dieser Vorlage kommt die Verwaltung der Aufgabe der Berichterstattung über das
letzte Auswertungsjahr 2019 nach.
Am
Kennzahlenvergleich haben neben dem Kreis Coesfeld die Kreise Borken,
Steinfurt, Warendorf, Herford, Lippe, Minden-Lübbecke, Oberbergischer Kreis,
Rheinisch-Bergischer Kreis, teilgenommen.
Ausgewertet
werden die Erziehungs- und Eingliederungshilfe jeweils nach stationär und
ambulant. Grundlagen der Auswertung sind dabei die Fallzahlen, die Dauer der
Hilfegewährung und die damit verbundenen Kosten (inkl. Personalkosten) sowie
die Stellenanteile in den Bereichen Allgemeiner Sozialer Dienst
/Pflegekinderdienst (ASD/PKD), Wirtschaftliche Jugendhilfe und Leitung.
Inhalte und
Bedeutung des Kennzahlenvergleichs
Die Daten des Vergleichsrings sind wesentliche
Grundlage für die interne Steuerung. So bildet die Systematik des
Kennzahlenvergleiches die maßgebliche Grundlage für die Ziele, Grund- und
Kennzahlen der Produktgruppe 51.20. „Hilfe zur Erziehung“ mit den Produkten
51.20.01 „Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche“, 51.20.02 „Hilfen
für junge Volljährige“ und 51.20.03 „Eingliederungshilfen für seelisch behinderte
Kinder und Jugendliche“.
Ergebnisse
In
der Anlage sind die wichtigsten Kennzahlen aus dem Kennzahlenvergleich in der
Entwicklung 2018 bis 2019 beigefügt.
Der
KGSt-Wert gibt den Median an.
(Ordnet
man Daten ihrer Größe nach, so bezeichnet man den Wert, der in der Mitte der
sortierten Liste steht als Median oder Zentralwert.)
Die
Werte werden i.d.R. pro Jugendeinwohnerwert (JEW) angegeben. Es handelt sich
dabei um die Einwohnerzahl im Alter von 0 bis 20 Jahren. Für den Kreis Coesfeld
betrug der JEW nach IT.NRW für diese Auswertung 29.216.
Die
Kennzahlen werden für Erziehungs- und Eingliederungshilfen insgesamt angegeben
(alle Hilfen) sowie getrennt nach ambulanten und stationären Erziehungs- bzw.
Eingliederungshilfen. Der Anteil am JEW gibt dabei den Umfang der
Inanspruchnahme und die Kosten pro JEW die Kostenbelastung für das KJA wieder.
Folgende
Punkte des interkommunalen Vergleichs sind hervorzuheben:
·
Inanspruchnahme
Im
Auswertungsjahr 2019 liegt die Inanspruchnahme der Hilfen im KJA-Bezirk bei 3,07
% und ist damit gegenüber dem Vorjahr 2018 geringfügig gesunken (3,19 %).
Der
Wert unterschreitet damit den Median des Vergleichsrings (3,35 %).
·
Kostenbelastung
Die Kosten
(Bruttokosten: Zahlungen an Dritte und Personalkosten) sind im KJA-Bezirk in 2019
mit 525,19 € je JEW gegenüber der Auswertung 2018 (479,54 €) gestiegen.
Dieses
entspricht nicht der Entwicklung im Vergleichsring, wo die Kosten zur
vorherigen Auswertung fast konstant geblieben sind.
Der
Wert des Vergleichsrings (633,89 €) wird aber weiterhin vom Kreisjugendamt
deutlich unterschritten.
Der Zuschussbedarf (Nettokosten: Bruttokosten abzüglich Kostenerstattungen)
haben sich ebenfalls von 303,21 € pro JEW auf 383,64 € erhöht. Der
Zuschussbedarf liegt damit weiterhin deutlich unter dem Vergleichsringwert
(526,10 €).
·
Verhältnis von ambulanten zu stationären Hilfen
Der
Anteil der stationären Hilfen zu den ambulanten Hilfen hat sich zur vorherigen
Auswertung 2018 erhöht. So kommen auf eine stationäre Hilfe 1,27 ambulante
Hilfen. Im Auswertungsjahr 2018 waren es noch 1,38 ambulante Hilfen auf eine
stationäre Hilfe.
Diese Entwicklung ist auch im Vergleichsring feststellbar.
·
Fallbelastung im ASD / PKD und in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
Die Personalkennzahl des ASD / PKD
liegt mit 54,07 Fällen pro Personalstelle unter der aus dem Auswertungsjahr
2018 (56,88) und ist der Median des Vergleichsrings.
Im
Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe liegt die Fallbelastung nunmehr bei
229,41 Fälle pro Personalstelle und damit etwas unter dem Wert 2018.
Nach wie vor liegt die Belastung deutlich über der im Vergleichsring (191,03).
·
Zusammenfassung der Ergebnisse
Die
Inanspruchnahme-Quote, also die Zahl der Eltern, Kinder und Jugendlichen, denen
das Kreisjugendamt eine Erziehungs- bzw. Eingliederungshilfe gewährt hat, ist
geringfügig gesunken. Die Quote weicht aber nicht wesentlich von der Quote des
Vergleichsrings ab.
Die
stationären Hilfen sind im Verhältnis zu den ambulanten Hilfen gestiegen.
Diese
Entwicklung ist seit Jahren sowohl im KJA-Bezirk als auch im Vergleichsring
feststellbar.
Die
Kostenbelastung ist im KJA-Bezirk gestiegen. Sie liegt aber sehr deutlich unter
der Kostenbelastung im Vergleichsring.
Die
Fallbelastung im ASD/PKD entspricht der Fallbelastung im Vergleichsring.
Dagegen ist die Belastung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe weiterhin
deutlich höher als im Vergleichsring.
Für
die unter Nr. II genannten Produkte wurden die Ziele definiert, dass die
Falldichte und der Zuschussbedarf dem Durchschnittswert des
Kennzahlenvergleichs entsprechen soll.
Insgesamt
betrachtet wurden aufgrund der ermittelten Werte diese gesetzten Ziele im
Auswertungsjahr 2019 erfüllt.
Text
II. Entscheidungsalternativen
entfällt
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Für die Teilnahme am Kennzahlenvergleich beläuft sich der aktuelle
Kostenbeitrag für das Kreisjugendamt nach der Projektvereinbarung vom
19.09.2019 für die 7. Projektphase (Auswertungsjahre 2019 und 2020) auf 2.400 €
(netto).
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Jugendhilfeausschuss