Beschlussvorschlag:
Zu Schriftführerinnen des Jugendhilfeausschusses werden
a) Katharina Reger
b) Judith Bröker
c) Carolin Hoschke
bestellt.
I. Sachdarstellung
Gemäß § 37 Abs. 3 Kreisordnung NRW in Verbindung mit § 24 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages sind über Ausschusssitzungen Niederschriften zu fertigen. Diese sind von dem/der Vorsitzenden und einem Schriftführer/einer Schriftführerin zu unterzeichnen.
Für die Dauer der Wahlperiode werden folgende Schriftführerinnen seitens der Verwaltung vorgeschlagen:
a) Katharina Reger
b) Judith Bröker
c) Carolin Hoschke
II. Entscheidungsalternativen
keine
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
keine
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 27 Abs. 1 i.V.m. § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag ist der Ausschuss für die Bestellung zuständig.