Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt
die notwendigen Schritte für die Ersatzbeschaffung eines
Kommunikationsmanagementsystems für die Leitstelle für den
Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst
unter Beteiligung der Rechnungsprüfung einzuleiten und nach den Regeln des
Vergaberechts zu vollziehen.
I. Sachdarstellung / II. Entscheidungsalternativen
Kreise sind gemäß § 4 i.V.m. § 28 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) verpflichtet, eine ständig, d.h. rund um die Uhr ausreichend besetzte Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz zu unterhalten, die mit der Leitstelle für den Rettungsdienst (analoge Regelung in § 7 Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) zusammenzufassen ist. Die Leitstelle ist so auszustatten, dass auch Großeinsatzlagen und Katastrophen bewältigt werden können. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, durch die ihre Aufgabenerfüllung auch bei Ausfall sichergestellt wird. Die Sollanforderung an die technische (Mindest-)Ausstattung der Leitstelle und das zur Lenkung der Einsätze erforderliche Personal sind im Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Coesfeld festgeschrieben.
Das für die Notrufannahme in der Leitstelle notwendige Kommunikationsmanagementsystem (KMS) entspricht nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Auch die Ersatzteilversorgung kann dauerhaft nicht mehr gewährleistet werden. Darüber hinaus ist das derzeitig in der Leitstelle eingesetzte Kommunikationssystem (NORUMAT) wirtschaftlich abgeschrieben. Die Einleitung einer notwendigen Ersatzbeschaffungsmaßnahme soll insoweit schnellstmöglich und ohne zeitliche Verzögerung auf den Weg gebracht werden.
Unter Berücksichtigung der umfangreichen und komplexen technischen Anforderungen der Ersatzbeschaffungsmaßnahme ist ein Ingenieurbüro mit der Ausarbeitung der notwendigen Ausschreibungsunterlagen beauftragt worden. Auf der Grundlage eines sog. Pflichtenheftes ist daraufhin das als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügte Leistungsverzeichnis aufgestellt worden.
Von der Ausschreibung bis zur Inbetriebnahme des neuen Kommunikationsmanagementsystems wird mit einem Zeitaufwand von ca. neun Monaten gerechnet.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Im Haushaltsplan 2020 sind in der Produktgruppe 32.02.01 für die Ersatzbeschaffung des Kommunikationsmanagementsystems 800.000 € eingeplant worden. Ergänzend hierzu sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 weitere 200.000 € berücksichtigt worden.
Die Kosten der Leitstelle werden auf der Grundlage der
Verhandlungen mit den Verbänden der Krankenkassen zu 65 v.H. vom Rettungsdienst
und zu 35 v.H. vom Feuer- und Katastrophenschutz getragen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Grundsätzlich hat über Vergaben ab einem Wert von 150.000 € der Kreisausschuss gemäß § 13 (1) der Hauptsatzung zu entscheiden. Eine solche Entscheidung ist entbehrlich, wenn nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung ein Beschluss zur Durchführung bzw. Umsetzung der Maßnahme durch den Kreisausschuss gefasst wurde. Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) der Hauptsatzung.