Betreff
Tagesbetreuung von Kindern;
hier: Antrag der Stadt Olfen vom 31.08.2005 auf Gewährung einer Zuwendung zu den Bau- und Einrichtungskosten sowie den lfd. Betriebskosten des Projektes "Pillefuß"
Vorlage
SV-7-0251
Aktenzeichen
51.2.3
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag der Stadt Olfen vom 31.08.2005 auf Gewährung einer Zuwendung zu den Bau- und Einrichtungskosten sowie den Betriebskosten des Projekts „Pillefuß“ im Rahmen des Ausbaus von Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren wird zur Kenntnis genommen.

 

Mangels entsprechender Richtlinien kann dieses Projekt derzeit nicht unterstützt werden.

 

In den derzeit laufenden Überlegungen zum Ausbau der Betreuung der unter 3jährigen Kinder ist die generelle Frage zu behandeln, ob Projekte dieser Art gefördert werden sollen.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Am 31.08.2005 wurde der als Anlage 1 beigefügte Antrag der Stadt Olfen auf Gewährung einer Zuwendung eingereicht. Gegenstand des Antrags ist die Förderung von Investitions- und Betriebskosten des Projekts „Pillefuß“, mit dem u.a. die Betreuung von Kindern unter drei Jahren gestärkt werden soll.

 

Der Antrag lässt sich in die Bereiche Bezuschussung von Investitionskosten und laufender Betriebskosten unterteilen. Außerdem ist eine Unterteilung in die Bereiche „Spontanbetreuung“, „Vermittlung von Tagespflegepersonen und Beratung von Tagespflegepersonen und Eltern“ sowie „sonstige Beratungs- und Informationsangebote im Bereich der Familienhilfe“ möglich.

 

Es ist zu klären, ob, wie und in welcher Höhe die jeweiligen Teilbereiche vom Jugendamt finanzielle Unterstützung erfahren sollen.

 

Der Entscheidung über den vorliegenden Antrag sollten daher zunächst grundsätzliche Erwägungen vorangestellt werden, die geeignet sein sollten, in eine spätere Richtlinie über die Förderung von Kinderbetreuung für Kinder von 0-3 Jahren (außerhalb von GTK-Regelungen) einzufließen.

 

II.  Lösung

 

Es ist vorgesehen, dass eine der nächsten Sitzungen des Unterausschusses in den derzeitigen Räumen der Gruppe „Pillefuß“ stattfindet, damit eine umfassende Information über die Aufgaben und Ziele des Projekts erfolgen kann.

 

Diese Informationen sind Grundlage für die Erörterung der generellen Frage, ob Projekte dieser Art gefördert werden sollen.

 

III. Alternativen

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach § 71 SGB VIII i.V.m. § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung über Zuwendungen zuständig.