Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahr-bahndecke auf der K 1 AN 2 in Havixbeck zu veranlassen.
I. Sachdarstellung
Mit dem Baubeschluss vom 16.12.2020
(SV-10-0064) wurde die Verwaltung beauftragt, die für 2021 vorgesehene
Grunderneuerung der K 51 (Schützenstraße) zunächst zurückzustellen. Weitere
Informationen können der beigefügten Sitzungsvorlage / Übersichtskarte
entnommen werden.
Alternativ soll nun die Erneuerung der
Fahrbahndecke auf der parallel zur K 51 geführten K 1 (Altenberger Str.)
vorgezogen werden. Da beide Straßenbaumaßnahme aufgrund der
Arbeitsschutzbestimmungen unter Einrichtung einer Vollsperrung durchzuführen
sind, musste aus Gründen der Verkehrsführung die Erneuerung der K 1 in der
bisherigen Planung hintenangestellt werden. Die Maßnahme ist
Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2020 - 2022 der investiven
Straßenunterhaltung (SV-9-1468).
Die K 1 AN 2 (Altenberger Str.) ist eine
innerörtliche Hauptverkehrsstraße in Havixbeck mit einer Verkehrsbelastung von
ca. 3.000 KFZ/24h. Die Kreisstraße verbindet Havixbeck mit Altenberge und
Hohenholte. Der gesamte Streckenabschnitt ist schon seit Jahren in einem
schlechten Zustand. Dieser wurde aufgrund erheblicher Straßenschäden wie
Schlaglöcher, Netzrisse und Unebenheiten bei der letzten Zustandsbewertung in
„6“ eingestuft. Eine vollflächige Deckenerneuerung ist unumgänglich. Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass der vorh. bituminöse Aufbau
zu gering ist und nicht den Anforderungen der tatsächlichen Belastung
entspricht. Zudem sind im vorderen Bereich (L 550 bis Stat. 1,85) die
ungebundenen Schichten nicht in ausreichender Stärke vorhanden sind. Für die
Umsetzung bedeutet dies, dass bis Stat. 1,85 der komplette Aufbau im Vollausbau
zu erneuern ist. Außerorts ab Stat. 1,85 bis zur L 874 lassen sich durch eine
Deckenerneuerung im Hocheinbau die Straßenverhältnisse den Anforderungen einer
Kreisstraße zu entsprechen wiederherstellen.
Die Erneuerung der K 1 soll in 2
Bauabschnitte erfolgen. Mit der Deckenerneuerung im Hocheinbau soll in 2021
begonnen werden. Es ist geplant die Deckschicht abzufräsen und 3-lagig,
bestehend aus einer bituminösen Tragschicht (8-10 cm), einer
Asphaltbinderschicht (6,5 cm) und der abschließenden Deckschicht aus
Splittmastixasphalt (3,5 cm), wiederherzustellen. Zur Verbesserung der
Stabilität und zur Verhinderung von Rissen wird zudem vollflächig ein Vlies
verlegt.
Für die grundhafte Erneuerung im 2.
Bauabschnitt sind vorab weitere Planungen notwendig. Auch aufgrund der hier
gegeben Fördermöglichkeiten (70%) sind zudem noch Abstimmungsgespräche mit dem
Fördergeber zu führen. Die Umsetzung soll in Abstimmung mit der Baumaßnahme „K
51 Schützenstraße“ mittelfristig erfolgen.
Auf der nördlichen Seite der K 1 ist ein
straßenbegleitender Radweg vorhanden. Der bauliche Zustand des Radweges
entspricht aktuell der Zustandsklasse „4“ (ausreichend). Ein weiterer Mangel
ist die nur geringe Breite von 2,0 m. Entsprechend dem Radverkehrskonzept
bestehen Überlegungen den Radweg, soweit möglich, entsprechend den aktuellen
Richtlinien auf 2,50 m zu verbreitern. Mit den betroffenen
Grundstückseigentümern außerhalb der ortsnahen Bebauung wurden bereits erste
Gespräche geführt. Es zeichnet sich eine allgemeine Zustimmung ab. Die Maßnahme
soll kurzfristig zum Förderprogramm angemeldet werden. Für die grundhafte
Erneuerung von Radwegen werden aktuell Zuwendungen in Höhe von 70% gewährt. Der
Ausführungszeitpunkt ist abhängig vom Verlauf der Grunderwerbsverhandlungen
sowie der Bewilligung der Fördermittel.
II.
Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Für die Fahrbahnerneuerung des 1,5 km
langen Streckenabschnittes sind 500.000 € zu veranschlagen. Die Maßnahme ist
Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2020 – 2022 und ausschließlich aus
Eigenmittel zu finanzieren. Fördermöglichkeiten bestehen nicht.
Die Unterlagen für die öffentliche Ausschreibung
werden zurzeit erstellt. Die Vergabe soll im Mai erfolgen. Aufgrund der
Arbeitsschutzbestimmungen ist die Maßnahme unter Einrichtung einer Vollsperrung
durchzuführen. Um den Schulbusverkehr möglichst nicht zu beeinträchtigen,
sollen die Bauarbeiten in den Sommerferien durchgeführt werden.
Im Haushalt 2021 wurden für die Umsetzung
nicht geförderter Deckenerneuerungen Mittel in Höhe von 1,3 Mio. € angesetzt.
In gleicher Höhe wurde zudem im Haushalt 2020 eine Verpflichtungsermächtigung
zu Lasten des Haushaltsjahres 2021 festgelegt.
Die Investitionen für die Erneuerung der K
1 AN 2 (Fahrbahn) auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:
Buchwert |
Abschreibung jährlich |
Außerplan-mäßige
Abschreibung |
Herstellungs-kosten |
Buchwert |
Abschreibung jährlich |
159.119 € |
28.931 € |
0 € |
ca. 550.000 € |
ca. 690.000 € |
ca. 15.300 € |
*1) Die Kreisstraße wurde bei der
Zustandsbewertung 2018 in „6“ eingestuft. Dem Zustand entsprechend ist in der
Anlagenbuchhaltung zum 01.01.2019 für die Fahrbahn noch eine Restnutzungsdauer
von 7,5 Jahre verzeichnet.
*2) Eine außerplanmäßige Abschreibung ist
vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung von 4 und besser
durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.
*3) Die Herstellungskosten setzen sich zusammen
aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten, sowie den aktivierten
Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen
sind nicht zahlungswirksam.
*4) Nach Fertigstellung wird der zur
Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre
abgeschrieben.
IV. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1
der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss
nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden
Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen
zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der
ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
- Sitzungsvorlage SV-10-0064
- Übersichtskarte