Betreff
WestfalenTarif im Münsterland - Tarifmaßnahme 01.08.2021
Vorlage
SV-10-0140
Aktenzeichen
01.81-ÖPNV - WT
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Beschlussvorlage der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH wird zugestimmt.

 

2.       Der Kreistag beschließt ein entsprechendes Handlungsmandat für die Vertreterinnen/ Vertreter des Kreises Coesfeld in den Tarifgremien.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, in der Sitzung des Tarifausschusses Münsterland, der Gesellschafterversammlung der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe und im WestfalenTarif-Ausschuss entsprechend abzustimmen.

 

4.       Der ZVM Bus wird beauftragt, die Beförderungsentgelte / Tarife, die Bestandteil eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) sind, gem. § 39 Abs. 1 Satz 3 PBefG der Bezirksregierung Münster als Genehmigungsbehörde anzuzeigen.

I. Sachdarstellung

 

Die Partner in der Tarifgemeinschaft Münsterland diskutieren regelmäßig eine Anhebung der Fahrpreise und strukturelle Änderungen bei den Fahrkartenmerkmalen zum August eines Jahres. Die Beschlüsse über die Maßnahmen werden für den WestfalenTarif in den einzelnen Tarifregionen bis zum Dezember des Vorjahres durchgeführt. Die WestfalenTarif GmbH stellt schließlich im März den Antrag auf Tarifgenehmigung für den WestfalenTarif bei der Bezirksregierung Detmold.

 

Lineare Anhebung der Fahrpreise

 

Die Verhandlungen zur Verteuerung der regionalen Fahrpreise im Rahmen der Tarifmaßnahme 01.08.2021 gestalteten sich wie erwartet schwierig.

 

Die Geschäftsstelle der Tarifgemeinschaft hatte hinsichtlich der Kosten für den zurückliegenden Zeitraum zwischen 2018 und 2020 eine Kostenentwicklung errechnet in Höhe von 0,58% (Gesellschafterversammlung, 2020-12-11). Hinsichtlich der erzielten Erlöse zwischen Januar 2017 und Dezember 2019) hat die Tarifgemeinschaft eine durchschnittliche Veränderung in Höhe von – 0,63 % ermittelt.

 

Insbesondere die Verkehrsunternehmen mit eigenwirtschaftlich beantragten Linienkonzessionen beharrten auf ihrem Standpunkt, dass die steigenden Kosten aus Tariflohnänderungen für das Fahrpersonal und Energie vollständig von den Fahrgästen zu tragen sind und daher eine Erhöhung der Fahrkartenpreise von linear 1,8 - 2 Prozent erforderlich sei.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der erlösverantwortlichen Kreise vertraten demgegenüber den langjährig bekannten Standpunkt der Politik, dass die Nachfrage nach Fahrten mit dem ÖPNV durch günstige Fahrpreise gestützt werden soll. Sie vertraten den Standpunkt, dass höchstens eine Anhebung um etwa 1,5 % denkbar und lieber gar keine Anhebung erforderlich sei.

 

Schließlich konnten sich die erlösverantwortlichen Partner in der Tarifgemeinschaft auf eine lineare Anhebung der Fahrpreise für die Region (Preisstufen 0M bis 5M, betrachtet ohne Münster und Hamm) um durchschnittlich 1,34 % verständigen (Mehrergiebigkeit). Dabei verteilt sich die Anpassung auf die Fahrpreise unterschiedlich:

-       Preise für Fahrkarten im Bar-Tarif für Gelegenheitskunden (darunter EinzelTickets, 9 Uhr TagesTickets) werden nicht angehoben.

-       Preise für Fahrkarten für Stammkunden (Zeitkarten wie 30 Tage Tickets und Abos) werden um bis zu 2 % angehoben.

-       Preise für Fahrkarten für Schulträger (SchulwegMonatsTickets) werden um bis zu 2 % angehoben.

 

(vgl. Fahrkartenpreise in der Anlage, Fahrpreistableau in der Version 8 (Stand 27.11.2020))

 

Der Rat der Stadt Münster berät zurzeit noch eine generelle Tarifreform für das Stadtgebiet (Preisstufe 0). Voraussichtlich werden die Fahrpreise für die Preisstufe 0 in Münster zum August gar nicht angehoben.

 

Zudem

-       werden die AnschlussTickets in den Preisstufen 1M, 2M und 3M zu einem pauschalen regionalen AnschlussTicket für 2,50 € (mit Relationsbezug) vereinfacht.

-       werden die Eigenanteile für FlashTicket/FlashTicket plus 1. Kind auf 12 € angehoben (2. Kind 6 Euro bleibt)

 

Die Fahrkartenpreise für die 9 Uhr Tickets, für die die Kreise im Jahr 2020 für 12 Monate eine Senkung von rund 20% für die Fahrgäste durchsetzen konnten, kehren mit dem 01.08.2021 wieder zur normalen Höhe zurück. Damit entsprechen die Fahrpreise für die 9 Uhr TagesTickets ab 01.08.2021 wieder der Höhe wie im Teilraum Ruhr-Lippe. Die Effekte auf die Nachfrage konnten infolge des allgemeinen Fahrgastrückgangs infolge der Corona-Pandemie insbesondere im Freizeitverkehr nicht untersucht werden.

 

Strukturelle Anpassungen der Fahrkartenmerkmale

 

Derzeit sind mehrere Projekte in Bearbeitung, die jedoch hinsichtlich des großen Abstimmungsaufwandes in Westfalen einer längeren Bearbeitungszeit bedürfen:

 

Strukturelle Verbesserung 

Voraussichtliche Umsetzung

Westfalenweit gültiges pauschales SchülerTicket 

Pilot startet Anfang 2021 mit mehreren Schulträgern auch im Münsterland

verbessertes Zeitkartenangebot insbesondere hinsichtlich räumlichem Geltungsbereich

Umsetzung für August 2022 geplant

Einführung eines elektronischen luftlinien-basierten „e-Tarifes“ im Check-In Be Out – Verfahren (CoBo)

Umsetzung bis Ende 2021 geplant

 

 

Über diesen Beschlussvorschlag ist am 11.12.2020 in der Gesellschafterversammlung der Tarifgemeinschaft Münsterland-Ruhr-Lippe GmbH Einvernehmen mit Gremienvorbehalt erzielt worden.

 

Hinweis: Die Vorbehalte sind nach Beschluss zum Zeitplan im WestfalenTarifAusschuss bis zum 15.02.21 auszuräumen, da im Anschluss die Tarifantragstellung und die Arbeiten für die vertriebliche Umsetzung aufgenommen werden müssen. Die Umsetzung der geplanten Tarifmaßnahme zum 01.08.2021 muss schließlich noch von der zuständigen Behörde, hier Bezirksregierung Detmold, genehmigt werden.

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Der Beschlussvorschlag wird abgelehnt. Dann tritt voraussichtlich für den Tarifraum Münsterland – Ruhr-Lippe der im §5 der Gesellschaftervereinbarung vorgesehene Fall der Rückfallebene „Indexlösung“ ein, nachdem keine Tarifanpassung, aber auch keine weiteren Änderungen umgesetzt werden könnten. Der ablehnende Partner ist den anderen ausgleichspflichtig.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Es wird im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers Kreis Coesfeld das Ergebnis der Einnahmen aus Fahrkarten für dessen Verkehrsverträge (ÖDA) beeinflusst und damit der kommunale Deckungsbeitrag, der an Auftragnehmer zur Erbringung der erzielten Leistung gezahlt werden muss. Nachdem die lineare Tarifanpassung etwa der Preisgleitung für die Verkehrsverträge entspricht, ist mit einer erheblichen Änderung des Zuschussbedarfes nicht zu rechnen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).