Betreff
Beitrag des Kreises Coesfeld für den Förderaufruf „Modellprojekte Smart Cities“
Vorlage
SV-10-0151
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Eine Beteiligung des Kreises Coesfeld am Förderaufruf „Modellprojekte Smart Cities“ wird grundsätzlich und vorbehaltlich eines Beschlusses über die Bereitstellung der notwendigen Eigenanteile begrüßt. Dem vorgeschlagenen Zeitplan einer Beschlussfassung über die Eigenanteile unmittelbar im Kreistag am 17.02.2021 wird zugestimmt.

I. Sachdarstellung

Die Bundesregierung fördert die digitale Modernisierung der Kommunen durch Smart-City-Modellprojekte. Im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat werden daher integrierte Smart-City-Strategien und deren Umsetzung mit Investitionen gefördert. Mit diesen Modellprojekten Smart Cities soll die Handlungsfähigkeit der Städte, Kreise und Gemeinden insgesamt gestärkt werden.

 

Mitte Dezember 2020 wurde der Aufruf für die dritte Staffel gestartet. Sie steht unter dem Leitthema: "Gemeinsam aus der Krise: Raum für Zukunft“. Damit werden die voraussichtlich ab Mitte 2021 anstehenden Aufgaben des Wiedererstarkens, des Wiederbelebens und der Neugestaltung städtischer und ländlicher Räume und Strukturen sowie des Zusammenhalts in den Mittelpunkt gestellt. Als neue Dimension kommt die Gestaltung und Einbindung digitaler Räume und Strukturen hinzu. Gleichzeitig werden die großen Aufgaben der Zukunftsgestaltung (Lebenswerte Orte, Klimaschutz und -anpassung, Wohlstand und gesunde, sichere Lebensverhältnisse) in Erinnerung gerufen. Hierfür wird an die mittel- bis langfristige Perspektive der Stadtentwicklung, ihre Fähigkeit zum Ausgleich und zur Moderation von Veränderungsprozessen, ihre Lösungsorientierung und Gestaltungskraft appelliert.

 

Gefördert werden

·         in Phase A: die Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Gestaltung der Digitalisierung und

·         in Phase B: die Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen.

 

Da im Kreis Coesfeld eine interkommunal erarbeitete Digitalisierungsstrategie „Coesfeld 12.0 – im Kreis gemeinsam digital“ erarbeitet wurde, deren finale Beschlussfassung im Kreistag und in den Räten in den kommenden Monaten vorgesehen ist, ist ein Einstieg unmittelbar in die Umsetzungsphase B möglich. Viele andere Kommunen, insbes. im kreisgetragenen Raum, müssen dagegen zunächst in Phase A mit der Strategieentwicklung einsteigen. Durch diesen Vorsprung hat der Kreis Coesfeld gute Chancen einen Beitrag erfolgreich in diesem Förderwettbewerb zu platzieren und den Vorsprung beim Zugang zu Fördermitteln auch in einen Vorsprung bei der Digitalisierung umzusetzen.

 

Insgesamt stellt der Bund in diesem Aufruf Fördermittel in Höhe von 300 Mio. € zur Verfügung. Förderfähig sind Personal- und Sachkosten sowie Investitionen für die Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen. Für Beiträge in der Umsetzungsphase B gelten Höchstsätze für die förderfähigen Kosten von 15 Mio. € innerhalb des Förderzeitraums von maximal 4 Jahren. Der Zuschuss beträgt in der Regel 65 Prozent der förderfähigen Kosten bei einem Eigenanteil in Höhe von 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Es steht den Kommunen frei, ihren Eigenanteil durch die Einbeziehung von Finanzmitteln Dritter (kommunale oder regionale Unternehmen oder Stiftungen, Länder, Europäische Union – soweit die dortigen Fördervorschriften dies freistellen) um bis zu 50 Prozent zu reduzieren (das den Eigenanteil auf 17,5 Prozent zu reduzieren).

 

 

 

Antragsberechtigt und damit förderfähig sind

·         Kommunale Gebietskörperschaften jeder Größe im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland,

·         Gemeindeverbände,

·         Andere Formen der interkommunalen Zusammenarbeit, wie z.B. Städtenetzwerke oder Stadt-Umland-Partnerschaften. Diese können Anträge über eine federführende Gebietskörperschaft des Verbundes oder der Kooperation stellen.

 

Die Bewerbung erfolgt online über ein spezifisches Bewerbungsportal. Die Bewerbungsfrist ist der 14.03.2021, 24:00 Uhr. Politische Beschlüsse, insbesondere über die Bereitstellung des Eigenanteils sind verpflichtend und können bis zum 14.04.2021, 24:00 Uhr über das Bewerbungsportal nachgereicht werden.

 

Der Förderaufruf „Modellprojekte Smart Cities“ bietet eine sehr gute Chance, zentrale Projekte aus der Digitalisierungsstrategie umzusetzen. Der Kreis Coesfeld würde einen Beitrag dabei stellvertretend für die Partnerschaft des Kreises mit den elf Städten und Gemeinden einreichen.

 

Aus der Digitalisierungsstrategie für den Kreis Coesfeld bieten sich insbesondere die folgenden Vorhaben für diesen Förderwettbewerb an:

 

1.         Entwicklung von Sharing-Angeboten verschiedener Verkehrsmittel

Aufbauend auf den Erfahrungen im Bürgerlabor Mobiles Münsterland (BüLaMo), unter Nutzung der dort entwickelten digitalen Lösungen und integriert in dort geplante Ansätze sollen tragfähige Geschäftsmodelle für Sharing-Angebote unterschiedlicher Verkehrsmittel (Pkw, Fahrräder, Transporter, Lastenräder, Scooter, etc.) in den Städten und Gemeinden außerhalb der X90-Achse entwickelt und eingeführt werden.  Hierzu haben bereits erste Abstimmungen stattgefunden, um Überschneidungen und Doppelarbeiten zu verhindern.

 

2.         Aufbau eines flächendeckenden Angebots vernetzter Coworking Spaces

Aufbauend auf und ergänzend zu der (nachfrageorientierten) Entwicklung und Einführung von (digitalen) Diensten über die Förderschiene „Smarte.Land.Regionen“ sehen wir Bedarf an folgenden Bausteinen, um das gesteckte Ziel zügig zu erreichen:

·         Schulung und Beratung von (potenziellen) Betreibern

·         Monitoring der Nutzung (einschl. Nachhaltigkeitsgewinne)

·         Nutzerzentrierte Weiterentwicklung des Konzeptes

Diese Bausteine waren Gegenstand eines Antrags, der im Förderwettbewerb „Kommunen innovativ“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eingereicht wurde, dort aber knapp gescheitert ist.

Von einer unmittelbaren Subventionierung des Aufbaus und des Betriebs von Coworking Spaces soll ausdrücklich abgesehen werden, da wir hier eine große Gefahr der Fehlallokation von Ressourcen in nicht marktgerechte Lösungen sehen.


 

3.         Aufbau eines Schulungszentrums für digitale Bildung, insbes. der Vermittlung anwendungsorientierter digitaler Kompetenzen

Erste Angebote sind bereits am Medienzentrum des Kreises Coesfeld aufgebaut worden. Diese sollen im Sinne eines modernen und leistungsfähigen DigiLabs mit einer sehr hochwertigen Ausstattung ausgebaut werden und für die schulische Bildung und die betriebliche Aus- und Weiterbildung gleichermaßen zur Verfügung stehen. Für die Weiterentwicklung in diesem Sinne ist ein Betreibermodell in einer Public-Private-Partnership (PPP) angedacht, um die heimische Wirtschaft an den Kosten für Aufbau, Betrieb und Ausbau dauerhaft zu beteiligen.

 

4.         Auf- und Ausbau eines Digitallotsennetzwerks

An mehr und mehr Stellen im Kreis werden derzeit Digitallotsen installiert – im kommunalen, im wirtschaftlichen, im ehrenamtlichen Umfeld. Die Idee ist, diese Lotsenangebote zu vernetzen. Ziel ist, durch eine solche Vernetzung und den regelmäßigen Austausch die Effektivität der jeweiligen Lotsendienste zu verbessern, die Nutzung der Chancen der Digitalisierung zu stärken und einer digitalen Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken.

 

5.         Aufbau einer Open Innovation-Plattform zur Entwicklung neuer digitaler Lösungen

Um die Digitalisierung im Sinne der Digitalisierungsstrategie und ihrer Zielsetzung weiter zu beschleunigen, ist es in der Regel sinnvoll, die Nutznießer dieser Lösungen – die Menschen im Kreis Coesfeld – frühzeitig in die Entwicklung und Gestaltung dieser Lösungen einzubeziehen. Mit einer Open Innovation-Plattform wird ein strukturierter Rahmen für diese nutzerzentrierten Entwicklungsprozesse aufgebaut.

 

Die Erarbeitung des Antrags steht aktuell noch ganz am Anfang, so dass in dieser Vorlage noch keine konkreteren Angaben zu den einzelnen Bausteinen gemacht werden können. Dies gilt auch für eine Abschätzung des Budgetrahmens. Der vorgegebene enge Zeitrahmen macht dennoch eine grundsätzliche Befassung mit dem Antrag im zuständigen Fachausschuss zu diesem frühen Zeitpunkt erforderlich. Bis zur Ausschusssitzung am 04.02.2021 werden voraussichtlich zu einzelnen Punkten weitere inhaltliche Informationen vorliegen. Die Herren Raabe und Dr. Grüner werden bei Bedarf in der Sitzung für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Parallel wird der vorgeschlagene Projektansatz mit den Städten und Gemeinden auf der Bürgermeisterkonferenz am 01.02.2021 diskutiert. Die grundsätzliche Möglichkeit eines Förderantrags aus dem Kreis Coesfeld wurde bereits in der Bürgermeisterkonferenz am 11.01.2021 angesprochen und einhellig begrüßt. Über das Ergebnis der Beratungen in der BMK kann in der Ausschusssitzung berichtet werden.

 

Auch der Budgetrahmen für das Vorhaben ist derzeit noch nicht verlässlich zu kalkulieren. Angestrebt wird, eine Beschlussvorlage in die Kreistagssitzung am 17.02.2021 einzubringen, um den für die Antragstellung zwingend erforderlichen und bis zum 14.04.2021 nachzureichenden Kreistagsbeschluss über die Finanzierung des Eigenanteils zu erwirken.

 

II. Entscheidungsalternativen

Der Kreis Coesfeld beteiligt sich nicht am Förderaufruf „Modellprojekte Smart Cities“.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Der Budgetrahmen für das Vorhaben ist derzeit noch nicht verlässlich zu kalkulieren und soll bis zur Kreistagssitzung am 17.02.2021 so weit wie möglich konkretisiert werden.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für den finalen Beschluss über die Finanzierung des Eigenanteils ist der Kreistag gem. § 26 (1) KrO NRW.