Beschluss:
Eine Beteiligung des Kreises Coesfeld am Förderaufruf „Modellprojekte Smart Cities“ wird grundsätzlich und vorbehaltlich eines Beschlusses über die Bereitstellung der notwendigen Eigenanteile begrüßt. Dem vorgeschlagenen Zeitplan einer Beschlussfassung über die Eigenanteile unmittelbar im Kreistag am 17.02.2021 wird zugestimmt.
I. Sachdarstellung
Die
Bundesregierung fördert die digitale Modernisierung der Kommunen durch
Smart-City-Modellprojekte. Im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat werden daher integrierte
Smart-City-Strategien und deren Umsetzung mit Investitionen gefördert. Mit
diesen Modellprojekten Smart Cities soll die Handlungsfähigkeit der Städte,
Kreise und Gemeinden insgesamt gestärkt werden.
Mitte
Dezember 2020 wurde der Aufruf für die dritte Staffel gestartet. Sie steht unter dem Leitthema:
"Gemeinsam aus der Krise: Raum für Zukunft“. Damit werden die
voraussichtlich ab Mitte 2021 anstehenden Aufgaben des Wiedererstarkens, des
Wiederbelebens und der Neugestaltung städtischer und ländlicher Räume und
Strukturen sowie des Zusammenhalts in den Mittelpunkt gestellt. Als neue
Dimension kommt die Gestaltung und Einbindung digitaler Räume und Strukturen
hinzu. Gleichzeitig werden die großen Aufgaben der Zukunftsgestaltung
(Lebenswerte Orte, Klimaschutz und -anpassung, Wohlstand und gesunde, sichere
Lebensverhältnisse) in Erinnerung gerufen. Hierfür wird an die mittel- bis
langfristige Perspektive der Stadtentwicklung, ihre Fähigkeit zum Ausgleich und
zur Moderation von Veränderungsprozessen, ihre Lösungsorientierung und
Gestaltungskraft appelliert.
Gefördert
werden
·
in Phase A: die Entwicklung
kommunaler Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Gestaltung der Digitalisierung
und
·
in Phase B: die Umsetzung
der Ziele, Strategien und Maßnahmen.
Da im Kreis
Coesfeld eine interkommunal erarbeitete Digitalisierungsstrategie „Coesfeld
12.0 – im Kreis gemeinsam digital“ erarbeitet wurde, deren finale
Beschlussfassung im Kreistag und in den Räten in den kommenden Monaten
vorgesehen ist, ist ein Einstieg unmittelbar
in die Umsetzungsphase B möglich. Viele andere Kommunen, insbes. im
kreisgetragenen Raum, müssen dagegen zunächst in Phase A mit der
Strategieentwicklung einsteigen. Durch diesen Vorsprung hat der Kreis Coesfeld
gute Chancen einen Beitrag erfolgreich in diesem Förderwettbewerb zu platzieren
und den Vorsprung beim Zugang zu Fördermitteln auch in einen Vorsprung bei der
Digitalisierung umzusetzen.
Insgesamt
stellt der Bund in diesem Aufruf Fördermittel in Höhe von 300 Mio. € zur
Verfügung. Förderfähig sind Personal- und Sachkosten sowie Investitionen für die
Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen. Für Beiträge
in der Umsetzungsphase B gelten Höchstsätze für die förderfähigen Kosten von 15
Mio. € innerhalb des Förderzeitraums von maximal 4 Jahren. Der Zuschuss beträgt
in der Regel 65 Prozent der förderfähigen Kosten bei einem Eigenanteil in Höhe
von 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Es steht den Kommunen frei, ihren
Eigenanteil durch die Einbeziehung von Finanzmitteln Dritter (kommunale oder
regionale Unternehmen oder Stiftungen, Länder, Europäische Union – soweit die
dortigen Fördervorschriften dies freistellen) um bis zu 50 Prozent zu
reduzieren (das den Eigenanteil auf 17,5 Prozent zu reduzieren).
Antragsberechtigt und damit förderfähig sind
·
Kommunale Gebietskörperschaften
jeder Größe im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland,
·
Gemeindeverbände,
·
Andere Formen der interkommunalen
Zusammenarbeit, wie z.B. Städtenetzwerke oder Stadt-Umland-Partnerschaften.
Diese können Anträge über eine federführende Gebietskörperschaft des Verbundes
oder der Kooperation stellen.
Die Bewerbung
erfolgt online über ein spezifisches Bewerbungsportal. Die Bewerbungsfrist ist
der 14.03.2021, 24:00 Uhr. Politische Beschlüsse, insbesondere über die
Bereitstellung des Eigenanteils sind verpflichtend und können bis zum
14.04.2021, 24:00 Uhr über das Bewerbungsportal nachgereicht werden.
Der
Förderaufruf „Modellprojekte Smart Cities“ bietet eine sehr gute Chance,
zentrale Projekte aus der Digitalisierungsstrategie umzusetzen. Der Kreis
Coesfeld würde einen Beitrag dabei stellvertretend für die Partnerschaft des
Kreises mit den elf Städten und Gemeinden einreichen.
Aus der
Digitalisierungsstrategie für den Kreis Coesfeld bieten sich insbesondere die folgenden Vorhaben für diesen
Förderwettbewerb an:
1.
Entwicklung von Sharing-Angeboten
verschiedener Verkehrsmittel
Aufbauend auf den Erfahrungen im
Bürgerlabor Mobiles Münsterland (BüLaMo), unter Nutzung der dort entwickelten
digitalen Lösungen und integriert in dort geplante Ansätze sollen tragfähige
Geschäftsmodelle für Sharing-Angebote unterschiedlicher Verkehrsmittel (Pkw,
Fahrräder, Transporter, Lastenräder, Scooter, etc.) in den Städten und
Gemeinden außerhalb der X90-Achse entwickelt und eingeführt werden. Hierzu haben bereits erste Abstimmungen
stattgefunden, um Überschneidungen und Doppelarbeiten zu verhindern.
2.
Aufbau eines flächendeckenden Angebots
vernetzter Coworking Spaces
Aufbauend auf und ergänzend zu der (nachfrageorientierten)
Entwicklung und Einführung von (digitalen) Diensten über die Förderschiene
„Smarte.Land.Regionen“ sehen wir Bedarf an folgenden Bausteinen, um das
gesteckte Ziel zügig zu erreichen:
·
Schulung und Beratung von
(potenziellen) Betreibern
·
Monitoring der Nutzung (einschl.
Nachhaltigkeitsgewinne)
·
Nutzerzentrierte Weiterentwicklung des
Konzeptes
Diese Bausteine waren Gegenstand eines
Antrags, der im Förderwettbewerb „Kommunen innovativ“ des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung eingereicht wurde, dort aber knapp gescheitert ist.
Von einer unmittelbaren
Subventionierung des Aufbaus und des Betriebs von Coworking Spaces soll
ausdrücklich abgesehen werden, da wir hier eine große Gefahr der Fehlallokation
von Ressourcen in nicht marktgerechte Lösungen sehen.
3.
Aufbau eines Schulungszentrums für
digitale Bildung, insbes. der Vermittlung anwendungsorientierter digitaler
Kompetenzen
Erste Angebote sind bereits am
Medienzentrum des Kreises Coesfeld aufgebaut worden. Diese sollen im Sinne
eines modernen und leistungsfähigen DigiLabs mit einer sehr hochwertigen
Ausstattung ausgebaut werden und für die schulische Bildung und die
betriebliche Aus- und Weiterbildung gleichermaßen zur Verfügung stehen. Für die
Weiterentwicklung in diesem Sinne ist ein Betreibermodell in einer
Public-Private-Partnership (PPP) angedacht, um die heimische Wirtschaft an den
Kosten für Aufbau, Betrieb und Ausbau dauerhaft zu beteiligen.
4.
Auf- und Ausbau eines
Digitallotsennetzwerks
An mehr und mehr Stellen im Kreis
werden derzeit Digitallotsen installiert – im kommunalen, im wirtschaftlichen,
im ehrenamtlichen Umfeld. Die Idee ist, diese Lotsenangebote zu vernetzen. Ziel
ist, durch eine solche Vernetzung und den regelmäßigen Austausch die
Effektivität der jeweiligen Lotsendienste zu verbessern, die Nutzung der
Chancen der Digitalisierung zu stärken und einer digitalen Spaltung der
Gesellschaft entgegenzuwirken.
5.
Aufbau einer Open Innovation-Plattform
zur Entwicklung neuer digitaler Lösungen
Um die Digitalisierung im Sinne der
Digitalisierungsstrategie und ihrer Zielsetzung weiter zu beschleunigen, ist es
in der Regel sinnvoll, die Nutznießer dieser Lösungen – die Menschen im Kreis
Coesfeld – frühzeitig in die Entwicklung und Gestaltung dieser Lösungen
einzubeziehen. Mit einer Open Innovation-Plattform wird ein strukturierter
Rahmen für diese nutzerzentrierten Entwicklungsprozesse aufgebaut.
Die
Erarbeitung des Antrags steht aktuell noch ganz am Anfang, so dass in dieser
Vorlage noch keine konkreteren Angaben zu den einzelnen Bausteinen gemacht
werden können. Dies gilt auch für eine Abschätzung des Budgetrahmens. Der
vorgegebene enge Zeitrahmen macht dennoch eine grundsätzliche Befassung mit dem
Antrag im zuständigen Fachausschuss zu diesem frühen Zeitpunkt erforderlich.
Bis zur Ausschusssitzung am 04.02.2021 werden voraussichtlich zu einzelnen
Punkten weitere inhaltliche Informationen vorliegen. Die Herren Raabe und Dr.
Grüner werden bei Bedarf in der Sitzung für Fragen zur Verfügung stehen.
Parallel
wird der vorgeschlagene Projektansatz mit den Städten und Gemeinden auf der
Bürgermeisterkonferenz am 01.02.2021 diskutiert. Die grundsätzliche Möglichkeit
eines Förderantrags aus dem Kreis Coesfeld wurde bereits in der
Bürgermeisterkonferenz am 11.01.2021 angesprochen und einhellig begrüßt. Über
das Ergebnis der Beratungen in der BMK kann in der Ausschusssitzung berichtet
werden.
Auch
der Budgetrahmen für das Vorhaben ist derzeit noch nicht verlässlich zu
kalkulieren. Angestrebt wird, eine Beschlussvorlage in die Kreistagssitzung am
17.02.2021 einzubringen, um den für die Antragstellung zwingend erforderlichen
und bis zum 14.04.2021 nachzureichenden Kreistagsbeschluss über die
Finanzierung des Eigenanteils zu erwirken.
II. Entscheidungsalternativen
Der Kreis Coesfeld beteiligt sich
nicht am Förderaufruf „Modellprojekte Smart Cities“.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, Klima)
Der Budgetrahmen für das Vorhaben ist
derzeit noch nicht verlässlich zu kalkulieren und soll bis zur Kreistagssitzung
am 17.02.2021 so weit wie möglich konkretisiert werden.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für den finalen Beschluss über
die Finanzierung des Eigenanteils ist der Kreistag gem. § 26 (1) KrO NRW.