Betreff
Antrag der Ev. Frauenhilfe auf anteilige Finanzierung der Prostituiertenberatungsstelle Tamar
Vorlage
SV-10-0161
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

I. Sachdarstellung

 

Der Verein Ev. Frauenhilfe in Westfalen e.V. hat mit Datum vom 09.Juni 2020 einen Antrag auf anteilige Finanzierung der Prostituiertenberatungsstelle Tamar gestellt. Der Verein beantragt ab dem Haushaltsjahr 2021 einen Förderbetrag i.H.v. rd. 24.000 €/jährlich.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurden die Ausschussmitglieder des Sozialausschusses in der Sitzung am 26.01.2021 über den Antrag zur Prostituiertenberatungsstelle Tamar informiert. In der Sitzungsvorlage SV-10-0084 hat die Verwaltung dazu ausgeführt, dass der Antrag im Haushalt 2021 nicht berücksichtigt wurde.

 

Im Sitzungsverlauf wurde deutlich, dass noch weiterer Informationsbedarf seitens der CDU-Fraktion besteht. Über den Finanzierungsantrag wurde nicht abschließend beraten. Der Antrag soll abschließend in der Kreisausschusssitzung am 10.02.2021 als separater Tagesordnungspunkt beraten werden.

 

Der Antrag liegt in der Anlage bei.

Die Verwaltung wurde seitens der CDU-Fraktion gebeten, weitere Informationen zu dem Antrag aus den umliegenden Kreisen und der Stadt Münster zusammenzutragen. Diese Informationen sollen in den Haushaltsberatungen der Fraktionen des Kreises Coesfeld berücksichtigt werden können.

 

Nachfolgende Informationen wurden durch die Verwaltung zu dem Antrag zusammengestellt:

Beratungsstelle Tamar:

 

Die Beratungsstelle Tamar hält derzeit das Beratungsangebot im Münsterland in den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und in der Stadt Münster vor. Der Antrag auf anteilige Förderung richtet sich an diese Gebietskörperschaften. Der Träger hat als Finanzierungsvorschlag eine Kostenverteilung nach Einwohnerzahlen vorgesehen.

Das Tamar-Angebot bietet mit einer niederschwelligen mobilen aufsuchenden Beratung psychosozialen Hilfe für die in Prostitution tätigen Menschen direkt vor Ort in den Prostitutionsbetrieben. Die seit 2018 erfolgte Förderung durch die Aktion Mensch läuft zum April 2021 aus. Nach Darstellung des Trägers ist die Fortführung der Beratungsstelle Tamar nur mit einem Personalbestand von zwei Vollzeitstellen sinnvoll., daraus ergibt sich aus der ungedeckte Finanzbedarf von insgesamt 176.000 EUR. Davon sollen für den Kreis Coesfeld analog der Einwohnerzahlen 24.000 EUR jährlich entfallen.

 

Angebote im Kreis Coesfeld zum Themenfeld Prostitution:

 

Das Prostituiertenschutzgesetz umfasst seit dem 01.07.2017 neben ordnungsrechtlichen Aufgaben für den Kreis Coesfeld auch die Gesundheitsberatung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz im Gesundheitsamt. Die Mitarbeiter/innen der Schwangerenkonfliktberatungsstelle haben ohne zusätzliche Stellenanteile bislang jährlich rd. 50 Beratungen vorgenommen und dabei auch zu weitergehenden Unterstützungs- und Beratungsangeboten im Kreisgebiet u.a. zu Tamar vermittelt. Ein wesentliches Ziel der Beratungsarbeit ist die Entscheidungsfreiheit der in Prostitution tätigen, ob und zu welchem Zeitpunkt ein Ausstieg aus der Sexarbeit ermöglicht werden soll. Bei dieser sehr zeitintensiven Tätigkeit hat Tamar im Kreis Coesfeld in den vergangenen Jahren die gesetzliche Beratungstätigkeit fachlich gut ergänzt. In der Schwangerenkonfliktberatungsstelle wird ebenfalls die gesetzlich vorgeschriebene Aids- und STI-Beratung nach § 19 Infektionsschutzgesetz durchgeführt. Diese ermöglicht die anonyme und kostenlose Testung zu IHV und Syphilis sowie die Beratung zu sexueller Gesundheit und Vermittlung zu entsprechenden weiterführenden medizinischen Hilfen, die auch von Personen wahrgenommen werden die in der Prostitution tätig sind.

 

Informationen aus den umliegenden Kreisen und der Stadt Münster

 

Der Kreis Borken befürwortet grundsätzlich die Fortsetzung des Prostitutionsberatungsangebotes von Tamar, als einen Baustein der sexuellen und psychosozialen Gesundheit im Kreis Borken. Hinsichtlich des Finanzierungskonzeptes besteht nach Auffassung der Verwaltung noch ein Verhandlungsbedarf. Der Kreis Borken strebt eine Fördermodalität an, die sich an der Inanspruchnahme der bisher etablierten Beratungstätigkeit in den jeweiligen Gebietskörperschaften orientiert und nicht an den Bevölkerungszahlen.

Die Verwaltung der Stadt Münster wird der Politik ein Aufgreifen des Förderantrages von Tamar nicht nahelegen, um Doppelstrukturen in Münster zu vermeiden.

Die Fraktionen im Kreis Steinfurt haben mehrheitlich signalisiert, dem Antrag von Tamar zustimmen zu wollen. Die Verwaltung dort wurde beauftragt, die Vorgehensweise der anderen Kreise und der Stadt Münster zu erfragen. Die Entscheidung über die Förderung wurde im Kreis Steinfurt in die Haushaltsberatungen geschoben. Ob oder welche Entscheidung getroffen wurde, ist nicht bekannt. Seitens der Verwaltung wurde der Politik eine Förderung der Beratungsstelle Tamar vorgeschlagen. Hinsichtlich der Fördersystematik sind noch Gespräche mit den weiteren Kommunen und dem Träger aufzunehmen.

Im Kreis Warendorf ist die Position der Verwaltung zur finanziellen Unterstützung der Beratungsstelle Tamar sehr zurückhaltend. Dies auch wegen der vorgeschlagenen Fördermodalitäten. Nähere Informationen zum Sachstand der Entscheidung liegen hier nicht vor.

 

 

 

II. Entscheidungsalternativen

keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

keine

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

§ 50 Abs. 1 KrO