Beschluss:
Der Bericht wird zur
Kenntnis genommen.
I. Sachdarstellung
Der Verein Ev. Frauenhilfe in Westfalen e.V. hat mit Datum vom 09.Juni 2020 einen Antrag auf anteilige Finanzierung der Prostituiertenberatungsstelle Tamar gestellt. Der Verein beantragt ab dem Haushaltsjahr 2021 einen Förderbetrag i.H.v. rd. 24.000 €/jährlich.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurden die Ausschussmitglieder des Sozialausschusses in der Sitzung am 26.01.2021 über den Antrag zur Prostituiertenberatungsstelle Tamar informiert. In der Sitzungsvorlage SV-10-0084 hat die Verwaltung dazu ausgeführt, dass der Antrag im Haushalt 2021 nicht berücksichtigt wurde.
Im Sitzungsverlauf wurde deutlich, dass noch weiterer Informationsbedarf seitens der CDU-Fraktion besteht. Über den Finanzierungsantrag wurde nicht abschließend beraten. Der Antrag soll abschließend in der Kreisausschusssitzung am 10.02.2021 als separater Tagesordnungspunkt beraten werden.
Der Antrag liegt in der Anlage bei.
Die Verwaltung wurde seitens der CDU-Fraktion gebeten, weitere Informationen zu dem Antrag aus den umliegenden Kreisen und der Stadt Münster zusammenzutragen. Diese Informationen sollen in den Haushaltsberatungen der Fraktionen des Kreises Coesfeld berücksichtigt werden können.
Nachfolgende
Informationen wurden durch die Verwaltung zu dem Antrag zusammengestellt:
Beratungsstelle
Tamar:
Die Beratungsstelle
Tamar hält derzeit das Beratungsangebot im Münsterland in den Kreisen Borken,
Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und in der Stadt Münster vor. Der Antrag auf
anteilige Förderung richtet sich an diese Gebietskörperschaften. Der Träger hat
als Finanzierungsvorschlag eine Kostenverteilung nach Einwohnerzahlen
vorgesehen.
Das Tamar-Angebot
bietet mit einer niederschwelligen mobilen aufsuchenden Beratung psychosozialen
Hilfe für die in Prostitution tätigen Menschen direkt vor Ort in den
Prostitutionsbetrieben. Die seit 2018 erfolgte Förderung durch die Aktion
Mensch läuft zum April 2021 aus. Nach Darstellung des Trägers ist die
Fortführung der Beratungsstelle Tamar nur mit einem Personalbestand von zwei
Vollzeitstellen sinnvoll., daraus ergibt sich aus der ungedeckte Finanzbedarf
von insgesamt 176.000 EUR. Davon sollen für den Kreis Coesfeld analog der
Einwohnerzahlen 24.000 EUR jährlich entfallen.
Angebote im Kreis Coesfeld zum Themenfeld
Prostitution:
Das
Prostituiertenschutzgesetz umfasst seit dem 01.07.2017 neben
ordnungsrechtlichen Aufgaben für den Kreis Coesfeld auch die
Gesundheitsberatung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz im Gesundheitsamt. Die
Mitarbeiter/innen der Schwangerenkonfliktberatungsstelle haben ohne zusätzliche
Stellenanteile bislang jährlich rd. 50 Beratungen vorgenommen und dabei auch zu
weitergehenden Unterstützungs- und Beratungsangeboten im Kreisgebiet u.a. zu
Tamar vermittelt. Ein wesentliches Ziel der Beratungsarbeit ist die
Entscheidungsfreiheit der in Prostitution tätigen, ob und zu welchem Zeitpunkt
ein Ausstieg aus der Sexarbeit ermöglicht werden soll. Bei dieser sehr
zeitintensiven Tätigkeit hat Tamar im Kreis Coesfeld in den vergangenen Jahren
die gesetzliche Beratungstätigkeit fachlich gut ergänzt. In der
Schwangerenkonfliktberatungsstelle wird ebenfalls die gesetzlich
vorgeschriebene Aids- und STI-Beratung nach § 19 Infektionsschutzgesetz
durchgeführt. Diese ermöglicht die anonyme und kostenlose Testung zu IHV und Syphilis
sowie die Beratung zu sexueller Gesundheit und Vermittlung zu entsprechenden
weiterführenden medizinischen Hilfen, die auch von Personen wahrgenommen werden
die in der Prostitution tätig sind.
Informationen aus den umliegenden Kreisen und
der Stadt Münster
Der Kreis Borken befürwortet grundsätzlich
die Fortsetzung des Prostitutionsberatungsangebotes von Tamar, als einen
Baustein der sexuellen und psychosozialen Gesundheit im Kreis Borken.
Hinsichtlich des Finanzierungskonzeptes besteht nach Auffassung der Verwaltung
noch ein Verhandlungsbedarf. Der Kreis Borken strebt eine Fördermodalität an,
die sich an der Inanspruchnahme der bisher etablierten Beratungstätigkeit in
den jeweiligen Gebietskörperschaften orientiert und nicht an den Bevölkerungszahlen.
Die Verwaltung der Stadt Münster wird der Politik ein
Aufgreifen des Förderantrages von Tamar nicht nahelegen, um Doppelstrukturen in
Münster zu vermeiden.
Die Fraktionen im Kreis Steinfurt haben mehrheitlich
signalisiert, dem Antrag von Tamar zustimmen zu wollen. Die Verwaltung dort
wurde beauftragt, die Vorgehensweise der anderen Kreise und der Stadt Münster
zu erfragen. Die Entscheidung über die Förderung wurde im Kreis Steinfurt in
die Haushaltsberatungen geschoben. Ob oder welche Entscheidung getroffen wurde,
ist nicht bekannt. Seitens der Verwaltung wurde der Politik eine Förderung der
Beratungsstelle Tamar vorgeschlagen. Hinsichtlich der Fördersystematik sind
noch Gespräche mit den weiteren Kommunen und dem Träger aufzunehmen.
Im Kreis Warendorf ist die Position der
Verwaltung zur finanziellen Unterstützung der Beratungsstelle Tamar sehr
zurückhaltend. Dies auch wegen der vorgeschlagenen Fördermodalitäten. Nähere
Informationen zum Sachstand der Entscheidung liegen hier nicht vor.
II. Entscheidungsalternativen
keine
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
keine
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
§ 50 Abs. 1 KrO