Betreff
Netzwerk Chancengerechtigkeit und Koordinierungs- und Steuerungsarbeitsgruppe
Vorlage
SV-10-0089/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zwei Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Schule und Integration sowie deren Vertretungen werden für die Koordinierungs- und Steuerungsarbeitsgruppe (KoStAG) benannt. Zusätzlich wird je ein Mitglied des Ausschusses in jede zielgruppenspezifische Arbeitsgruppe des Netzwerks Chancengerechtigkeit entsandt.

 

Folgende Vertreterinnen und Vertreter hat der Ausschuss für Bildung, Schule und Integration in seiner Sitzung am 21.01.21 vorgeschlagen:

 

KoStAG:

  1. Herr Lütkecosmann (Vertretung Herr Merschhemke)
  2. Frau Schäpers (Vertretung Frau Volkhardt)

 

AG 0-6:            Herr Merschhemke

AG 6-18:          Frau Volkhardt

AG 18-27:        Frau Verspohl

 

I. Sachdarstellung:

Der Kreis Coesfeld beteiligt sich an einer Vielzahl von Bundes- und Landesinitiativen wie den „Frühen Hilfen“, „kinderstark – NRW schafft Chancen“, „Kein Abschluss ohne Anschluss“, „Regionales Bildungsnetzwerk“, „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sowie „Gemeinsam klappt’s“ und andere. Ziel dieser Bundes- und Landesinitiativen ist es – genau wie das Ziel des kreisweiten Netzwerks Chancengerechtigkeit – die Lebensbedingungen von Familien und jungen Erwachsenen zu verbessern und gleiche Zugangsmöglichkeiten zu Bildungsangeboten für alle zu eröffnen.

 

Das Land NRW knüpft die Förderung von Landesprogrammen wiederholt an die Einrichtung einer sog. „Steuerungsgruppe“, die mit Leitungskräften aus allen Unterstützungssystemen zu besetzen ist (Gesundheit, Bildung, Integration, Jugendhilfe, materielle Sicherung, freie Wohlfahrtspflege usw.).

Mit Blick auf die jüngste Landesinitiative des „Kommunalen Integrationsmanagements“ zur weiteren Stärkung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit ist wiederum die Einrichtung einer Steuerungsgruppe gefordert. In vorangegangen Sitzungen wurde der Integrationsausschuss bereits umfassend über den jeweils aktuellen Stand der Landesinitiativen informiert (SV-9-1082, SV-9-1326, SV-9-1768). Die Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) auch im Kreis Coesfeld beschloss der Kreistag in seiner Sitzung am 09.09.2020 (vgl. SV-9-1769).

 

Die Etablierung eines Kommunalen Integrationsmanagements im Kreis Coesfeld ist die konsequente Weiterentwicklung des bereits im Jahr 2016 begonnen Prozesses der abteilungs- und institutionsübergreifenden Steuerung. Die zur Vorbereitung des Integrationskonzepts und der ersten Integrationskonferenz im Kreis Coesfeld gegründete „Koordinierungsgruppe Integration“ setzte sich zusammen aus Leitungskräften der Agentur für Arbeit, des Jobcenters, des Kreisjugendamtes und des Regionalen Bildungsbüros sowie aus zwei Bürgermeisterinnen, der Schulaufsicht, zwei Geschäftsführern von Wohlfahrtsverbänden, ehrenamtlichen Helfern, Migranten und eines Vertreters einer Migrantenselbstorganisation.

 

Im Jahr 2017 begann mit der Landesinitiative „Kein Kind zurücklassen“ (später „Kommunale Präventionsketten“ und jetzt „kinderstark – NRW schafft Chancen“) die systematische Umsetzung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit im Kreis Coesfeld.
Nach Konstituierung einer Steuerungs- und einer Planungsgruppe wurden zu Beginn die Ziele aus der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ und der Landesinitiative „Kommunalen Präventionsketten“ abteilungs- und institutionsübergreifend bearbeitet.
Mit dem Start der Landesinitiativen „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sowie „Gemeinsam klappt’s“ wurde am 25.03.2019 die ursprünglich eingerichtete Steuerungsgruppe zur kreisweiten „Koordinierungs- und Steuerungsarbeitsgruppe (KoStAG)“ unter dem Vorsitz des Landrats ausgeweitet und besteht seither aus Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Leitungskräften der mit Familien und Neuzugewanderten befassten Dezernate und Abteilungen der Kreisverwaltung, der freien Wohlfahrtspflege, Vertretungen der Politik, des Ehrenamtes und der Zielgruppen. Für den Integrationsausschuss waren Frau Bednarz und Herr Lütkecosman als Mitglieder in das Netzwerk bzw. in die Koordinierungs- und Steuerungsarbeitsgruppe entsandt worden.  Die Geschäftsführung für dieses Gremium liegt beim Kommunalen Integrationszentrum (KI).

 

Nach der konstituierenden Sitzung am 25.03.2019 diente die 2. Sitzung der KoStAG am 16.12.2019 dem Einstieg in die gemeinsame Gremienarbeit und dem Austausch über die bisherigen Treffen der Arbeitsgruppen des Netzwerkes Chancengerechtigkeit. Zukünftig soll die KoStAG die bisher formulierten gemeinsamen Leitziele des Kreises und der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld konkretisieren, die Zielrichtung des Netzwerkes vorgeben, fachliche Vorschläge aus den Facharbeitsgruppen prüfen und ggfs. deren Umsetzungen unterstützen, anlassbezogen in Abstimmung mit den politischen Gremien.

Um Doppelstrukturen zu vermeiden und Synergieeffekte zu nutzen, soll die KoStAG zukünftig damit beauftragt werden, auch die strategische Steuerung des Kommunalen Integrationsmanagements zu gewährleisten.

 

Die 3. Sitzung der KoStAG konnte pandemiebedingt und mit Blick auf die Kommunalwahl bisher nicht durchgeführt werden. Ab dem Jahr 2021 soll die KoStAG dreimal im Jahr tagen, um den Gesamtprozess rund um das Netzwerk Chancengerechtigkeit eng begleiten und tatsächlich steuern zu können.


Grundsätzliche Entscheidungen zur Ausrichtung des Netzwerks und des Kommunalen Integrationsmanagements werden in der verwaltungsinternen Koordinierungsstelle vorbereitet, die sich aus dem Landrat Herrn Dr. Schulze Pellengahr, dem Dezernenten II Herrn Schütt, Abteilungsleitungen und Mitarbeitenden aus dem Jugendamt, dem Jobcenter, der Ausländerbehörde, dem Regionalen Bildungsbüro und dem Kommunalen Integrationszentrum zusammensetzt. Die genannten Organisationseinheiten stellen, mit Ausnahme der Ausländerbehörde, abteilungs- und dezernatsübergreifend auch die Moderation der Arbeitsgruppen sicher. Die Gesamtkoordination liegt in der Verantwortung des Kommunalen Integrationszentrums.

 

Das Netzwerk Chancengerechtigkeit hat sich bisher dreimal in Präsenz getroffen. Beim Treffen des Netzwerks Chancengerechtigkeit im November 2019 wurden drei zielgruppenspezifische Arbeitsgruppen gegründet:

-          AG Familien mit Kindern ab der Geburt bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (AG 0-6)

-          AG Familien mit Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren (AG 6-18)

-          AG junge Erwachsene zwischen 18 und 27 Jahren (AG 18-27)

 

Die Mitglieder des Netzwerks Chancengerechtigkeit wurden in der Zeit, in der aufgrund der Kontaktbeschränkungen keine Treffen in großer Runde stattfinden konnten, anhand von abteilungsübergreifend gestalteten Infobriefen über aktuelle Themen und Unterstützungsmöglichkeiten für ihre Zielgruppen auf dem Laufenden gehalten. Im November 2020 haben die Arbeitsgruppen die Arbeit über digitale Austauschformate wiederaufgenommen und treffen sich jetzt wieder regelmäßig, zunächst in digitalen Videokonferenzen, bis ein persönliches Treffen wieder möglich ist.

 

Es wäre wünschenswert, wenn sowohl die KoStAG als auch das Netzwerk Chancengerechtigkeit durch die Expertisen von Ausschussmitgliedern bereichert werden und der Transfer in die politischen Gremien auf diese Weise gelingen würde.

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Es werden keine Ausschussmitglieder in die KoStAG und/oder die zielgruppenspezifischen Arbeitsgruppen entsandt.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

keine

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Zuständig für die Entsendung der Ausschussmitglieder ist der Kreistag.