Beschlussvorschlag:
Zwei Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Schule und
Integration sowie deren Vertretungen werden für die Koordinierungs- und
Steuerungsarbeitsgruppe (KoStAG) benannt. Zusätzlich wird je ein Mitglied des
Ausschusses in jede zielgruppenspezifische Arbeitsgruppe des Netzwerks
Chancengerechtigkeit entsandt.
Folgende Vertreterinnen
und Vertreter hat der Ausschuss für Bildung, Schule und Integration in seiner
Sitzung am 21.01.21 vorgeschlagen:
KoStAG:
- Herr Lütkecosmann (Vertretung Herr
Merschhemke)
- Frau Schäpers (Vertretung Frau Volkhardt)
AG 0-6: Herr Merschhemke
AG 6-18: Frau Volkhardt
AG 18-27: Frau Verspohl
I.
Sachdarstellung:
Der Kreis
Coesfeld beteiligt sich an einer Vielzahl von Bundes- und Landesinitiativen wie
den „Frühen Hilfen“, „kinderstark – NRW schafft Chancen“, „Kein Abschluss ohne
Anschluss“, „Regionales Bildungsnetzwerk“, „Durchstarten in Ausbildung und
Arbeit“ sowie „Gemeinsam klappt’s“ und andere. Ziel dieser Bundes- und
Landesinitiativen ist es – genau wie das Ziel des kreisweiten Netzwerks
Chancengerechtigkeit – die Lebensbedingungen von Familien und jungen
Erwachsenen zu verbessern und gleiche Zugangsmöglichkeiten zu Bildungsangeboten
für alle zu eröffnen.
Das Land NRW
knüpft die Förderung von Landesprogrammen wiederholt an die Einrichtung einer
sog. „Steuerungsgruppe“, die mit Leitungskräften aus allen
Unterstützungssystemen zu besetzen ist (Gesundheit, Bildung, Integration,
Jugendhilfe, materielle Sicherung, freie Wohlfahrtspflege usw.).
Mit Blick auf
die jüngste Landesinitiative des „Kommunalen Integrationsmanagements“ zur
weiteren Stärkung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit ist wiederum die
Einrichtung einer Steuerungsgruppe gefordert. In vorangegangen Sitzungen wurde
der Integrationsausschuss bereits umfassend über den jeweils aktuellen Stand
der Landesinitiativen informiert (SV-9-1082, SV-9-1326, SV-9-1768). Die Umsetzung des
Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) auch im Kreis Coesfeld beschloss der
Kreistag in seiner Sitzung am 09.09.2020 (vgl. SV-9-1769).
Die
Etablierung eines Kommunalen Integrationsmanagements im Kreis Coesfeld ist die
konsequente Weiterentwicklung des bereits im Jahr 2016 begonnen Prozesses der
abteilungs- und institutionsübergreifenden Steuerung. Die zur Vorbereitung des
Integrationskonzepts und der ersten Integrationskonferenz im Kreis Coesfeld
gegründete „Koordinierungsgruppe Integration“ setzte sich zusammen aus Leitungskräften
der Agentur für Arbeit, des Jobcenters, des Kreisjugendamtes und des Regionalen
Bildungsbüros sowie aus zwei Bürgermeisterinnen, der Schulaufsicht, zwei
Geschäftsführern von Wohlfahrtsverbänden, ehrenamtlichen Helfern, Migranten und
eines Vertreters einer Migrantenselbstorganisation.
Im Jahr 2017
begann mit der Landesinitiative „Kein Kind zurücklassen“ (später „Kommunale
Präventionsketten“ und jetzt „kinderstark – NRW schafft Chancen“) die
systematische Umsetzung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit im Kreis
Coesfeld.
Nach Konstituierung einer Steuerungs- und einer Planungsgruppe wurden zu Beginn
die Ziele aus der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ und der Landesinitiative
„Kommunalen Präventionsketten“ abteilungs- und institutionsübergreifend
bearbeitet.
Mit dem Start der Landesinitiativen „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“
sowie „Gemeinsam klappt’s“ wurde am 25.03.2019 die ursprünglich eingerichtete
Steuerungsgruppe zur kreisweiten „Koordinierungs- und Steuerungsarbeitsgruppe
(KoStAG)“ unter dem Vorsitz des Landrats ausgeweitet und besteht seither aus
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Leitungskräften der mit Familien und
Neuzugewanderten befassten Dezernate und Abteilungen der Kreisverwaltung, der
freien Wohlfahrtspflege, Vertretungen der Politik, des Ehrenamtes und der
Zielgruppen. Für den Integrationsausschuss waren Frau Bednarz und Herr
Lütkecosman als Mitglieder in das Netzwerk bzw. in die Koordinierungs- und
Steuerungsarbeitsgruppe entsandt worden.
Die Geschäftsführung für dieses Gremium liegt beim Kommunalen
Integrationszentrum (KI).
Nach der
konstituierenden Sitzung am 25.03.2019 diente die 2. Sitzung der KoStAG am
16.12.2019 dem Einstieg in die gemeinsame Gremienarbeit und dem Austausch über
die bisherigen Treffen der Arbeitsgruppen des Netzwerkes Chancengerechtigkeit.
Zukünftig soll die KoStAG die bisher formulierten gemeinsamen Leitziele des
Kreises und der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld konkretisieren, die
Zielrichtung des Netzwerkes vorgeben, fachliche Vorschläge aus den
Facharbeitsgruppen prüfen und ggfs. deren Umsetzungen unterstützen,
anlassbezogen in Abstimmung mit den politischen Gremien.
Um
Doppelstrukturen zu vermeiden und Synergieeffekte zu nutzen, soll die KoStAG
zukünftig damit beauftragt werden, auch die strategische Steuerung des
Kommunalen Integrationsmanagements zu gewährleisten.
Die 3.
Sitzung der KoStAG konnte pandemiebedingt und mit Blick auf die Kommunalwahl
bisher nicht durchgeführt werden. Ab dem Jahr 2021 soll die KoStAG dreimal im
Jahr tagen, um den Gesamtprozess rund um das Netzwerk Chancengerechtigkeit eng
begleiten und tatsächlich steuern zu können.
Grundsätzliche Entscheidungen zur Ausrichtung des Netzwerks und des Kommunalen
Integrationsmanagements werden in der verwaltungsinternen Koordinierungsstelle
vorbereitet, die sich aus dem Landrat Herrn Dr. Schulze Pellengahr, dem
Dezernenten II Herrn Schütt, Abteilungsleitungen und Mitarbeitenden aus dem
Jugendamt, dem Jobcenter, der Ausländerbehörde, dem Regionalen Bildungsbüro und
dem Kommunalen Integrationszentrum zusammensetzt. Die genannten
Organisationseinheiten stellen, mit Ausnahme der Ausländerbehörde, abteilungs-
und dezernatsübergreifend auch die Moderation der Arbeitsgruppen sicher. Die
Gesamtkoordination liegt in der Verantwortung des Kommunalen
Integrationszentrums.
Das Netzwerk
Chancengerechtigkeit hat sich bisher dreimal in Präsenz getroffen. Beim Treffen
des Netzwerks Chancengerechtigkeit im November 2019 wurden drei
zielgruppenspezifische Arbeitsgruppen gegründet:
-
AG Familien mit Kindern ab der Geburt bis zur Vollendung des 6.
Lebensjahres (AG 0-6)
-
AG Familien mit Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren
(AG 6-18)
-
AG junge Erwachsene zwischen 18 und 27 Jahren (AG 18-27)
Die
Mitglieder des Netzwerks Chancengerechtigkeit wurden in der Zeit, in der
aufgrund der Kontaktbeschränkungen keine Treffen in großer Runde stattfinden
konnten, anhand von abteilungsübergreifend gestalteten Infobriefen über
aktuelle Themen und Unterstützungsmöglichkeiten für ihre Zielgruppen auf dem Laufenden
gehalten. Im November 2020 haben die Arbeitsgruppen die Arbeit über digitale
Austauschformate wiederaufgenommen und treffen sich jetzt wieder regelmäßig,
zunächst in digitalen Videokonferenzen, bis ein persönliches Treffen wieder
möglich ist.
Es wäre
wünschenswert, wenn sowohl die KoStAG als auch das Netzwerk
Chancengerechtigkeit durch die Expertisen von Ausschussmitgliedern bereichert
werden und der Transfer in die politischen Gremien auf diese Weise gelingen
würde.
II. Entscheidungsalternativen
Es werden
keine Ausschussmitglieder in die KoStAG und/oder die zielgruppenspezifischen
Arbeitsgruppen entsandt.
III.
Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
keine
IV.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für
die Entsendung der Ausschussmitglieder ist der Kreistag.