Beschlussvorschlag:
Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von den für das Landschaftsschutzgebiet
2.2.04 „Süskenbrocks Heide“ geltenden
Verboten des Landschaftsplans Merfelder Bruch – Borkenberge für die Errichtung einer Schutzhütte mit E-Bike-Lademöglichkeit zu.
Begründung
Die Sitzungsvorlage nimmt Bezug auf die
Vorlage SV-10-0162 aus der Beiratssitzung vom 01.02.2021.
In dieser Sitzung wurde die Entscheidung über
den vorgelegten Antrag zurückgestellt.
Dem Antragsteller wurde mitgeteilt, dass
eine Befreiung für die Errichtung der Schutzhütte nur erteilt wird, wenn die
bereits in räumlicher Nähe bestehende Schutzhütte der Stadt Dülmen entfernt
wird. In Abwägung der entgegenstehenden Belange des Landschaftsschutzes und des
Baugesuchs ist dem Landschaftsschutz derzeit Vorrang einzuräumen, da die
Notwendigkeit einer zusätzlichen Schutzhütte nicht zu erkennen ist.
Mit Datum vom 02.03.2021 bestätigte der
Bürgermeister der Stadt Dülmen der UNB schriftlich, dass die bestehende
Schutzhütte, welche sich nicht mehr in einem guten baulichen Zustand befindet,
in dem Jahr nach Fertigstellung der neu beantragten Schutzhütte zurückgebaut
wird und an deren Stelle lediglich Tische und Bänke aufgestellt werden.
Unter Berücksichtigung der vorgelegten
Schreibens der Stadt Dülmen sieht die UNB die Forderungen des Beirats aus der
Sitzung am 01.02.2021 als erfüllt an und legt den Antrag zum Beschluss erneut
vor.