Betreff
Errichtung einer Schutzhütte mit E-Bike-Lademöglichkeit im Landschaftsschutzgebiet 2.2.04 „Süskenbrocks Heide“ des Landschaftsplans Merfelder Bruch – Borkenberge
Vorlage
SV-10-0162/1
Aktenzeichen
70.2
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von den für das Landschaftsschutzgebiet 2.2.04 „Süskenbrocks Heide“ geltenden Verboten des Landschaftsplans Merfelder Bruch – Borkenberge für die Errichtung einer Schutzhütte mit E-Bike-Lademöglichkeit zu.

Begründung

Die Sitzungsvorlage nimmt Bezug auf die Vorlage SV-10-0162 aus der Beiratssitzung vom 01.02.2021.

In dieser Sitzung wurde die Entscheidung über den vorgelegten Antrag zurückgestellt.

 

Dem Antragsteller wurde mitgeteilt, dass eine Befreiung für die Errichtung der Schutzhütte nur erteilt wird, wenn die bereits in räumlicher Nähe bestehende Schutzhütte der Stadt Dülmen entfernt wird. In Abwägung der entgegenstehenden Belange des Landschaftsschutzes und des Baugesuchs ist dem Landschaftsschutz derzeit Vorrang einzuräumen, da die Notwendigkeit einer zusätzlichen Schutzhütte nicht zu erkennen ist.

 

Mit Datum vom 02.03.2021 bestätigte der Bürgermeister der Stadt Dülmen der UNB schriftlich, dass die bestehende Schutzhütte, welche sich nicht mehr in einem guten baulichen Zustand befindet, in dem Jahr nach Fertigstellung der neu beantragten Schutzhütte zurückgebaut wird und an deren Stelle lediglich Tische und Bänke aufgestellt werden.

 

 

Unter Berücksichtigung der vorgelegten Schreibens der Stadt Dülmen sieht die UNB die Forderungen des Beirats aus der Sitzung am 01.02.2021 als erfüllt an und legt den Antrag zum Beschluss erneut vor.