Betreff
Geschäftsordnung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde
Vorlage
SV-10-0191
Aktenzeichen
70.2
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf beigefügte Geschäftsordnung wird beschlossen.

Begründung:

In § 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG) sind die Grundzüge der Geschäftsordnung des Beirats der unteren Naturschutzbehörde geregelt.

Weitergehende Regelungen kann der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde in einer Geschäftsordnung festlegen.

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde hat am 17.11.2010 eine Geschäftsordnung beschlossen, die durch Beschluss vom 11.12.2012 in einem Punkt geändert wurde.

Am 25.11.2016 sind das Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) sowie die geänderte DVO-LNatSchG in Kraft getreten.

 

Die bewährte Geschäftsordnung ist daraufhin redaktionell anzupassen. Außerdem erfolgt eine Überarbeitung im Sinne der für die Kreisverwaltung Coesfeld geltenden Richtlinien zum geschlechtergerechten, fairen Sprachgebrauch.

Inhaltliche Änderungen sind damit nicht verbunden.

 

Bei Interesse kann die bisherige Geschäftsordnung auf der Internetseite des Kreises Coesfeld unter „Politik“ im „Sitzungsdienst für Bürger“ eingesehen werden. Sie wurde der Sitzungsvorlage zu TOP 1 der Sitzung des Beirats bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.01.2015 als Anlage beigefügt und ist über die Sucheingabe SV-9-0190 zu finden.

Anlage:

Entwurf der Geschäftsordnung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde