Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf beigefügte Geschäftsordnung wird beschlossen.
Begründung:
In § 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG)
sind die Grundzüge der Geschäftsordnung des Beirats der unteren Naturschutzbehörde
geregelt.
Weitergehende Regelungen kann der Beirat bei der unteren
Naturschutzbehörde in einer Geschäftsordnung festlegen.
Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde hat am 17.11.2010 eine Geschäftsordnung beschlossen, die durch Beschluss vom 11.12.2012 in einem Punkt geändert wurde.
Am 25.11.2016 sind das Gesetz zum Schutz der Natur in
Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) sowie die
geänderte DVO-LNatSchG in Kraft getreten.
Die bewährte Geschäftsordnung ist daraufhin redaktionell anzupassen.
Außerdem erfolgt eine Überarbeitung im Sinne der für die Kreisverwaltung
Coesfeld geltenden Richtlinien zum geschlechtergerechten, fairen
Sprachgebrauch.
Inhaltliche Änderungen sind damit nicht verbunden.
Bei Interesse kann die bisherige Geschäftsordnung auf der
Internetseite des Kreises Coesfeld unter „Politik“ im „Sitzungsdienst für
Bürger“ eingesehen werden. Sie wurde der Sitzungsvorlage zu TOP 1 der Sitzung
des Beirats bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.01.2015 als Anlage
beigefügt und ist über die Sucheingabe SV-9-0190 zu finden.
Anlage:
Entwurf der Geschäftsordnung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde