Die Neufassung der Geldanlagenrichtlinie des Kreises Coesfeld mit Wirkung vom 01.04.2021 wird zur Kenntnis genommen.
zu I. – IV.
Der
Kreis Coesfeld hat sich in Bezug auf den Umgang mit Finanzanlagen seit vielen
Jahren selbst an die Kriterien einer Geldanlagenrichtlinie gebunden. Die
Geldanlagenrichtlinie des Kreises Coesfeld orientiert sich dabei maßgeblich an den
landesrechtlichen Empfehlungen (vgl. Runderlass des Ministers für Inneres und
Kommunales, Az.: 34-48.01.01/16-416/12, über die Anlage von Kapital von
Gemeinden und Gemeindeverbänden vom 11.12.2012, zuletzt geändert durch
Runderlass vom 19.12.2017 –MBl. NRW. Seite 1057). Eine turnusmäßige Änderung
dieser Empfehlungen sieht das Land in einem fünf-Jahres-Intervall vor.
Seitens
der Behördenleitung wurde mit Blick auf die Entwicklungen auf den Finanzmärkten
(z. B. anhaltende Niedrigzinsphase / Markttrend zur Nachhaltigkeit von
Geldanlagen) die Notwendigkeit gesehen, die Geldanlagenrichtlinie des Kreises
Coesfeld auch schon vor der nächsten Änderung des o. a. Runderlasses zu
konkretisieren. In Rahmen dessen wurde das Prinzip für eine nachhaltige
Geldanlage noch deutlicher als bisher verankert (vgl. Präambel der
Geldanlagenrichtlinie vom 17.03.2021). Darüber hinaus wurden Kriterien einbezogen,
die auf eine noch bessere Diversifikation des Portfolios des Kreises abzielen
(vgl. Ziffer 2.5 der o. a. Richtlinie). Zu betonen ist, dass hierdurch das
oberste Ziel, und zwar die Sicherheit der Geldanlage des Kreises, über breitere
Diversifikationskriterien nochmals gestärkt wurde.
Die
novellierte Geldanlagenrichtlinie wurde mit Wirkung vom 01.04.2021 in Kraft
gesetzt. Im Detail sind die Änderungen in der Anlage 1 zu dieser
Sitzungsvorlage farblich bzw. durch Streichungen kenntlich gemacht. Im Rahmen
des Änderungsverfahrens wurde die örtliche Rechnungsprüfung beteiligt. Aus der
befürwortenden Stellungnahme der örtlichen Rechnungsprüfung vom 10.03.2021 geht
u. a. hervor, dass mit der Geldanlagenrichtlinie des Kreises Coesfeld den
Anforderungen an ein internes Kontrollsystems Rechnung getragen wird.
Anzumerken
bleibt, dass die Finanzanlagen des Kreises rein zweckgebunden sind (vgl. Anlage
2 - Seite 32 im Finanzbericht des Kreises Coesfeld zum Stichtag 30.09.2020).
Das Gros dieser Mittel ist in einem Versorgungsfonds angelegt, für den die kvw
(Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe mit Sitz in Münster)
verantwortlich zeichnet. Die kvw hat zu Beginn des Jahres angekündigt, nunmehr
auch ein Reporting zur Nachhaltigkeit des kvw-Versorgungsfonds aufzubauen. Entsprechende
kvw-Beiträge werden in der künftigen Finanzberichtserstattung des Kreises
Coesfeld dargestellt, nicht zuletzt um der elementaren Bedeutung einer
nachhaltigen Geldanlage besonderen Ausdruck zu verleihen.