Betreff
Illegale Unterbringung von Arbeitskräften in einem Verwaltungsgebäude in einem Gewerbegebiet in Billerbeck; Antrag der Kreistagsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD
Vorlage
SV-10-0195
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

ohne

I. Sachdarstellung

Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bat mit Schreiben vom 08.04.2021 um Beantwortung der folgenden Fragen:

 

 

Wird die Firma FIT bzw. der Grundstückseigentümer des Soliduxgeländes für die entstandenen Kosten aufkommen?

Die Firma FIT hat die Überwachung der Quarantäne zum Teil sowie die Versorgung der Bewohner sichergestellt und die entsprechenden Kosten dafür getragen. Externe Kosten sind dem Kreis nicht entstanden. Der Personaleinsatz erfolgte im Rahmen der Aufgabenerfüllung als Pflichtaufgabe.

 

Welche Vergehen von der Firma FIT und dem Grundstückseigentümer liegen genau vor? Wie war der Brandschutz auf dem Gelände in Billerbeck?

Gegen die Firma FIT ist eine Ordnungsverfügung erlassen worden, mit der die Einstellung der ungenehmigten Wohnnutzung angeordnet worden ist. Nach dem Kenntnisstand der Bauaufsicht lagen keine Brandschutzmängel vor, die sofortige Maßnahmen erfordert hätten. Zudem hat der Kreis einen Strafantrag bei der Kreispolizeibehörde gestellt. Wegen des laufenden Verfahrens können hier keine weiteren Angaben gemacht werden.

 

Wie ist die aktuelle Wohnsituation der nicht mit Corona Infizierten ArbeiterInnen?

Während der Zeit der Quarantäne sind die nicht infizierten ArbeiterInnen von den Infizierten innerhalb des Gebäudes separiert worden. Sämtliche Personen sind nach Ablauf der Quarantänezeit am 29.03.2021 genesen und abgereist.

 

Wie wird die Wohnsituation der mit Corona Infizierten nach Ablauf der Quarantäne geplant?

s.o.

 

Wurde neben dem Sicherheitsdienst – der dafür sorgen sollte, dass alle Personen auf dem Grundstück bleiben - dafür gesorgt, dass die Menschen gut versorgt sind?

s.o.

 

Konnten die Infektionsketten vollständig nachvollzogen werden?

Die Infektionsketten konnten vollständig nachvollzogen werden. Eine Ausbreitung in die Bevölkerung hat es nicht gegeben.

 

Nach den Geschehnissen/ dem Coronaausbruch bei Westfleisch, wäre es interessant inwiefern der Kreis hier übergreifend Kontrollfunktion wahrnehmen kann?

Nach Ausbrüchen in mehreren fleischverarbeitenden Betrieben bundesweit sind die Regelungen des Arbeitsschutzes angepasst worden. Gemeinschaftsunterkünfte, die Beschäftigten durch den Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung durch Dritte auch außerhalb des Betriebsgeländes zur Verfügung gestellt werden, unterliegen nun den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung. Die zuständige Kontrollinstanz ist das Amt für Arbeitsschutz der Bezirksregierung.

 

Ist eine Meldepflicht für Sammelunterkünfte (nach Beispiel Niedersachsen) geplant, um zukünftige Missstände bei Unterbringungen und Coronaausbrüchen zu verhindern?

Dem Arbeitsschutz der Bezirksregierung liegen umfangreiche Meldungen über Unterkünfte z.B. der Fleischindustrie und der Erntehelfer vor. Illegale Unterkünfte würden auch bei einer Meldepflicht nicht gemeldet. Weitergehende Arbeitgeberpflichten ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung. Eine Meldepflicht mittels Erlass einer Allgemeinverfügung (entsprechend einer Kommune in Niedersachsen) wird nach Rücksprache mit dem Kreisgesundheitsamt sowie dem Amt für Arbeitsschutz der Bezirksregierung Münster nicht für zielführend gehalten.

 

 

Die SPD-Kreistagsfraktion bat mit Schreiben vom 08.04.2021 darum, die Antworten auf den Fragenkatalog der SPD-Ratsfraktion Billerbeck allen Kreistagsfraktionen zur Verfügung zu stellen. Die Antworten sind beigefügt.

 

 

 

 

Anlagen

Schreiben der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.04.2021

Schreiben der SPD-Kreistagsfraktion vom 08.04.2021

Antworten der Stadt Billerbeck auf den SPD-Frakenkatalog vom 30.03.2021