Beschluss:
ohne
I. Sachdarstellung
Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bat mit
Schreiben vom 08.04.2021 um Beantwortung der folgenden Fragen:
Wird die Firma
FIT bzw. der Grundstückseigentümer des Soliduxgeländes für die entstandenen
Kosten aufkommen?
Die Firma FIT hat die Überwachung der
Quarantäne zum Teil sowie die Versorgung der Bewohner sichergestellt und die
entsprechenden Kosten dafür getragen. Externe Kosten sind dem Kreis nicht
entstanden. Der Personaleinsatz erfolgte im Rahmen der Aufgabenerfüllung als Pflichtaufgabe.
Welche Vergehen
von der Firma FIT und dem Grundstückseigentümer liegen genau vor? Wie war der
Brandschutz auf dem Gelände in Billerbeck?
Gegen die Firma FIT ist eine Ordnungsverfügung
erlassen worden, mit der die Einstellung der ungenehmigten Wohnnutzung
angeordnet worden ist. Nach dem Kenntnisstand der Bauaufsicht lagen keine
Brandschutzmängel vor, die sofortige Maßnahmen erfordert hätten. Zudem hat der
Kreis einen Strafantrag bei der Kreispolizeibehörde gestellt. Wegen des
laufenden Verfahrens können hier keine weiteren Angaben gemacht werden.
Wie ist die
aktuelle Wohnsituation der nicht mit Corona Infizierten ArbeiterInnen?
Während der Zeit der Quarantäne sind die nicht
infizierten ArbeiterInnen von den Infizierten innerhalb des Gebäudes separiert
worden. Sämtliche Personen sind nach Ablauf der Quarantänezeit am 29.03.2021
genesen und abgereist.
Wie wird die
Wohnsituation der mit Corona Infizierten nach Ablauf der Quarantäne geplant?
s.o.
Wurde neben dem
Sicherheitsdienst – der dafür sorgen sollte, dass alle Personen auf dem
Grundstück bleiben - dafür gesorgt, dass die Menschen gut versorgt sind?
s.o.
Konnten die
Infektionsketten vollständig nachvollzogen werden?
Die Infektionsketten konnten vollständig
nachvollzogen werden. Eine Ausbreitung in die Bevölkerung hat es nicht gegeben.
Nach den
Geschehnissen/ dem Coronaausbruch bei Westfleisch, wäre es interessant
inwiefern der Kreis hier übergreifend Kontrollfunktion wahrnehmen kann?
Nach Ausbrüchen in mehreren
fleischverarbeitenden Betrieben bundesweit sind die Regelungen des
Arbeitsschutzes angepasst worden. Gemeinschaftsunterkünfte, die Beschäftigten
durch den Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung durch Dritte auch außerhalb
des Betriebsgeländes zur Verfügung gestellt werden, unterliegen nun den
Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung. Die zuständige Kontrollinstanz ist
das Amt für Arbeitsschutz der Bezirksregierung.
Ist eine
Meldepflicht für Sammelunterkünfte (nach Beispiel Niedersachsen) geplant, um
zukünftige Missstände bei Unterbringungen und Coronaausbrüchen zu verhindern?
Dem Arbeitsschutz der Bezirksregierung liegen
umfangreiche Meldungen über Unterkünfte z.B. der Fleischindustrie und der
Erntehelfer vor. Illegale Unterkünfte würden auch bei einer Meldepflicht nicht
gemeldet. Weitergehende Arbeitgeberpflichten ergeben sich aus der
Arbeitsstättenverordnung. Eine Meldepflicht mittels Erlass einer
Allgemeinverfügung (entsprechend einer Kommune in Niedersachsen) wird nach
Rücksprache mit dem Kreisgesundheitsamt sowie dem Amt für Arbeitsschutz der
Bezirksregierung Münster nicht für zielführend gehalten.
Die SPD-Kreistagsfraktion bat mit Schreiben vom
08.04.2021 darum, die Antworten auf den Fragenkatalog der SPD-Ratsfraktion
Billerbeck allen Kreistagsfraktionen zur Verfügung zu stellen. Die Antworten
sind beigefügt.
Anlagen
Schreiben der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.04.2021
Schreiben der SPD-Kreistagsfraktion vom 08.04.2021
Antworten der Stadt Billerbeck auf den SPD-Frakenkatalog vom 30.03.2021