Beschlussvorschlag:
für die Dringlichkeitsentscheidung
Der Einrichtung des Bildungsgangs „Fachoberschule für Verwaltung und Rechtspflege mit dem Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst (FOS Polizei)“ am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg des Kreises Coesfeld in Lüdinghausen zum Schuljahr 2022/23 wird zugestimmt.
Diese Entscheidung ergeht als dringliche Entscheidung gemäß § 50 Abs. 3 KrO NRW und ist dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
05.03.2021 Landrat Kreisausschussmitglied
gez. gez. Vogelpohl
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Unterschrift Unterschrift
für den Kreisausschuss
Die Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW mit der Ergänzung genehmigt, dass die Einrichtung des Bildungsgangs zum Schuljahr 2023/24 erfolgt.
I. Sachdarstellung
II.
Entscheidungsalternativen
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
IV. Zuständigkeit für die
Entscheidung
I.- IV.
Bei der vom Land initiierten Einrichtung des vg. Bildungsganges wurde im ersten Durchgang das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg des Kreises Coesfeld nicht berücksichtigt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, in einem weiteren Verfahren den Bildungsgang ggf. zum Schuljahr 2023/24 einzurichten.