Beschluss:
- keiner -
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
I. Sachdarstellung
Der Kreis Coesfeld nimmt bereits seit 2005 die
Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II als zugelassener
kommunaler Träger wahr. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt hier gemeinsam mit den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden, denen ein Großteil der Aufgaben nach
dem SGB II im Rahmen einer Delegationssatzung zur Entscheidung im eigenen Namen
übertragen wurde.
Finanziell werden die Aufgaben der Grundsicherung
für Arbeitsuchende überwiegend durch den Bund getragen. Neben den
Regelleistungen erstreckt sich die Bundesfinanzierung auch auf die
Verwaltungskosten und die Kosten der beruflichen Eingliederung, sowie auch auf
die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Die Finanzierung der unterschiedlichen
Bereiche ist aber sehr komplex.
Neben den genannten Bereichen findet bezogen auf
die Kosten der Unterkunft jedoch nur eine anteilige Bundesfinanzierung statt.
Diese wurde bereits im vergangenen Jahr im Zuge der Pandemie um 25
Prozentpunkte erhöht. Gleichzeitig wurde grundgesetzlich geregelt, dass bis zu
einem Finanzierungsanteil von 74 % keine Bundesauftragsverwaltung eintritt.
Dennoch kommt in NRW bei den Kommunen nur ein geringerer Finanzierungsanteil
des Bundes an.
Seitens der CDU-Fraktion kam die Anregung auf, in
einer Ausschusssitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und
Gesundheit weitergehende Informationen zur Finanzierung der SGB-II-Leistungen
zu erhalten.
Herr Schenk wird in der Ausschusssitzung über die
Finanzierung der SGB II-Leistungen im Rahmen eines Vortrages informieren.
II. Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Keine
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Keine