Beschluss:
Die Digitalisierungsstrategie „Coesfeld 12.0 – Im Kreis gemeinsam digital“ für den Kreis Coesfeld mit den Bausteinen Leitbild, Ziele, Prioritäten und Projekte wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Städten und Gemeinden aktiv die Umsetzung der Strategie und deren Weiterentwicklung vorzunehmen. Über den Stand der Umsetzung wird fortlaufend berichtet.
I. Sachdarstellung
Auf die Sitzungsvorlagen SV-9-1809 (letzter
Sachstandsbericht zur Digitalisierungsstrategie im August 2020) und SV-9-1334 (Erarbeitungsbeschluss
im Februar 2019) wird verwiesen.
Im Juni 2019 vereinbarten Kreis, Städte
und Gemeinden die Erarbeitung einer gemeinsamen Digitalisierungsstrategie, um
- den digitalen Wandel im Kreis
Coesfeld gemeinsam aktiv zu gestalten und dafür gemeinsame
Zielvorstellungen zu entwickeln,
- angesichts der knappen Ressourcen die
richtigen Prioritäten zu setzen und Synergien zu heben,
- den Zugang zu Fördermitteln zu
verbessern sowie
- die Digitalaffinität der Region
für das Standortmarketing zur Positionierung des Kreises Coesfeld
als attraktiver Wohn-, Arbeits- und Lebensort zu nutzen.
Der Prozess zur Erarbeitung
der gemeinsamen Digitalisierungsstrategie des Kreises und aller elf Städte und
Gemeinden startete im Juni 2019 mit einer Auftaktkonferenz in Senden. Er wurde
getragen von einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern
·
des Kreises,
·
der Städte und Gemeinden sowie
·
der im Kreistag Coesfeld vertretenen
Fraktionen.
Fachlich und organisatorisch wurde
der Prozess unterstützt von Professor Dr. Dr. Björn Niehaves von der
Universität Siegen sowie der Stabstelle Kreisentwicklung beim Landrat und der
wfc. Sprecher der interkommunalen Arbeitsgruppe war Prof. Dr. Josef Gochermann
als Vorsitzender des damaligen Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung
und Kreisentwicklung des Kreises Coesfeld. Ziel der Strategieentwicklung war
und ist es, laufende und insbesondere zukünftige digitale Vorhaben zum Wohle
der Menschen im Kreis aktiv zu erkennen, zu initiieren und zu gestalten.
Über die Sommermonate folgte eine
Analysephase zum Status quo. Die Vertreterinnen und Vertreter der Städte und Gemeinden
sowie des Kreises klärten vor Ort, wo in vorab definierten Themenfeldern
Bedarfe für digitale Lösungen gesehen werden und schätzten ab, wie groß der
Gestaltungsspielraum für Kommunen in diesen Feldern ist. Dafür stand ein
strukturierter Fragebogen zur Verfügung. Jede Kommune erhielt auf diese Weise
ein Bild über die jeweilige Relevanz der Digitalisierung in den verschiedenen
Themenfeldern und den jeweiligen Digitalisierungspotenzialen, woraus sich
Prioritäten für die Umsetzung ableiten lassen.
In einem Workshop der o.g.
Arbeitsgruppe wurde im September 2019 auf Basis der
übereinandergelegten/konsolidierten Rückmeldungen zur Ausgangslage eine Liste
der prioritären Themenfelder erarbeitet. Ferner befasste sich die Arbeitsgruppe
mit der Vision, dem Leitbild und dem Zielsystem für die kreisweite
Digitalisierung und entwickelte unter dem Titel „Coesfeld 12.0 – Im Kreis gemeinsam digital“ dafür einen Vorschlag.
Im November 2019 wurden dieser,
bestehend aus
·
dem Entwurf der Gesamtvision für die Digitalisierung
im Kreis Coesfeld,
·
den Leitbildern für die zentralen
Handlungsfelder sowie
·
der Priorisierung der Handlungsfelder
in einer Bürgermeisterkonferenz
beraten und einvernehmlich verabschiedet.
Zu
den Themenfeldern Verwaltung
und Bildung (Priorität I) existierten bereits Arbeitsstrukturen, die sich
mit der Digitalisierung in den jeweiligen Feldern befassen. Die Akteure dieser
Arbeitsstrukturen wurden daher gebeten, ggf. Ergänzungen zum Leitbild zu
formulieren und konkrete Projektvorschläge zu unterbreiten, wie die gesteckten
Ziele erreicht werden können. Zu den
Themenfeldern Mobilität, Wirtschaft und Innenstadt/Dorfmitte (Priorität II) wurde
vereinbart, thematische Workshops mit Expertinnen und Experten der
Digitalisierung, des jeweiligen Fachgebiets sowie der Region durchzuführen, um
sowohl das jeweilige Leitbild zu diskutieren als auch konkrete Projekte zur
Zielerreichung zu entwickeln. Die
Themenfelder der Priorität III (Gesundheit,
Kultur und Tourismus) werden aus Kapazitätsgründen hinsichtlich der
gemeinsamen Bearbeitung zunächst zurückgestellt und eine weitere Bearbeitung
auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Der Themenfeld-Workshop „Mobilität“
fand am 19.02.2020 als Ganztagesworkshop mit 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern
statt. Die für März und April 2020 geplanten Workshops in den Themenfeldern
„Wirtschaft“ und „Innenstadt/Dorfmitte“ konnten dagegen wg. des Lockdowns im
Zuge der Corona-Pandemie nicht mehr wie geplant stattfinden. Sie wurden stattdessen
in den digitalen Raum verschoben. Das Feedback zum Leitbild und die Entwicklung
von Projekten zu Erreichung der Ziele erfolgte in beiden Themenfeldern im Juni
2020 in einem angepassten Format aus drei Videomeetings und zwei Phasen
dezentralen Arbeitens dazwischen. Am digitalen Themenfeld-Workshop „Wirtschaft“
nahmen 23 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, am digitalen Themenfeldworkshop
„Innenstadt/Dorfmitte“ 34 Teilnehmerinnen und Teilnehmer teil.
Die Ergebnisse der Themenfeld-Workshops
wurden mit den Rückmeldungen zu den Themenfeldern der Priorität I
zusammengeführt und konsolidiert. Dieses konsolidierte Ergebnis wurde im August
2020 in der prozessbegleitenden Arbeitsgruppe final diskutiert, verabschiedet
und mit der bereits bestehenden Fassung (Vision, Leitbilder, Prioritäten)
zusammengeführt.
Im Ergebnis liegt jetzt eine gemeinsam
erarbeitete Digitalisierungsstrategie vor mit
·
einem Leitbild und Zielformulierungen,
·
einer Priorisierung der Handlungsfelder und
·
konkreten Projekten bzw. Projektfeldern im
Steckbriefformat.
Diese Digitalisierungsstrategie für
den Kreis Coesfeld ist als Anlage
beigefügt. Die Bürgermeisterkonferenz hat im Februar 2021 über die
Digitalisierungsstrategie beraten und einvernehmlich beschlossen, sie zur
Beratung und Beschlussfassung in alle Stadt- und Gemeinderäte und den Kreistag
Coesfeld einzubringen. Aktuell erfolgt parallel die Beratung und Verabschiedung
der Strategie in den Räten der elf Städte und Gemeinden.
Die kommunale Familie im Kreis
Coesfeld wäre damit bundesweit eine der wenigen Regionen, die über eine
interkommunal abgestimmte Digitalisierungsstrategie verfügt. Wie wichtig eine solche gemeinsame Strategie
ist, haben bereits die erfolgreichen Projektanträge „Smarte.Land.Regionen“ (Entwicklung
und Umsetzung digitaler Lösungen im Bereich Smarte Arbeit) und „Heimat 2.0“ (gemeinsamer Förderantrag
von sieben kreisangehörigen Kommunen zur Einrichtung eines regionalen
Online-Marktplatzes) gezeigt, die beide auf die in Erarbeitung befindliche
interkommunal abgestimmte Strategieentwicklung verweisen konnten, was ganz
wesentlich zur Förderwürdigkeit der beiden Projektskizzen beigetragen hat.
II.
Entscheidungsalternativen
Die kreisweite Digitalisierungsstrategie wird nicht verabschiedet.
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Finanzen: Über die Bereitstellung finanzieller Ressourcen wird projektbezogen entschieden. Für anfallende laufende Geschäftsaufwendungen der Digitalagentur im Aufbau (Veranstaltungen, Kommunikation, Markenaufbau o. ä.) stehen für 2021 im Produkt Kreisentwicklung ausreichend Mittel über eine Rückstellung aus dem Haushalt 2020 zur Verfügung.
Personal: Mit Beschluss vom 16.12.2020 (SV-10-0056) hat der Kreisausschuss beschlossen, ab dem Jahr 2021 personelle Ressourcen für die noch aufzubauende „Digitalagentur COE“ bereitzustellen und eine auf fünf Jahre befristete Vollzeitstelle einzurichten. Der Beschluss ist mit folgendem Sperrvermerk versehen: „Die Mittelbereitstellung erfolgt unter dem Vorbehalt der finalen Beratung und Verabschiedung der Digitalisierungsstrategie im Frühjahr 2021 durch die Räte der kreisangehörigen Kommunen und des Kreistages des Kreises Coesfeld.“ Das Stellenbesetzungsverfahren soll unter dem Vorbehalt der Verabschiedung der Strategie in allen elf Gemeinderäten kurzfristig eingeleitet werden, um möglichst schnell die erforderlichen personellen Ressourcen zur Umsetzung der Strategie einrichten zu können.
Klima: Die Digitalisierungsstrategie beinhaltet zahlreiche Projekte, von deren Umsetzung positive Klimaschutzeffekte ausgehen werden, beispielsweise durch die Umsetzung eines kreisweiten Car Sharing-Angebots oder auch den Ausbau der Co Working-Landschaft zur Verringerung des Pendleraufkommens. Insofern ist die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie aus Sicht des Klimaschutzes zu begrüßen.
IV. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung ist der Kreistag gem. § 26 (1) KrO NRW.