Beschlussvorschlag:
Ohne. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
I. Sachdarstellung
II. Entscheidungsalternativen
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
I.- IV.
A. Einleitung und Verfahrensgang
Wie bekannt hat sich der Kreis Coesfeld
nach Wettbewerbsaufruf zu den Modellregionen erfolgreich im Landeswettbewerb
durchsetzen können.
Von Anfang an hat sich der Kreis bei
möglichen Modellprojekten auf die Bereiche (Außen-)Gastronomie, Kultur und
Sport fokussiert. Nach einer weiteren fruchtbaren Sensibilisierung durch den
CIO des Landes bzw. des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation,
Digitalisierung und Energie des Landes NRW (MWIDE) konnten die Vorhaben noch
einmal geschärft werden. In enger Abstimmung mit den Bürgermeisterinnen und
Bürgermeistern wurden sodann die konkreten Maßnahmen vereinbart.
Dabei wurde aus rechtlichen und faktischen
Gründen der gastronomische Bereich ausgeklammert.
Nachdem die Inzidenz am 28.04.2021 mit
einem Wert von 99,3 weiterhin knapp die Startvoraussetzung unterboten hatte,
hat der Kreis am selben Tag eine – mit dem MWIDE abgestimmte –
Allgemeinverfügung erlassen, die in der Folgezeit ergänzt/aktualisiert wurde.
Die Hygienekonzepte der einzelnen Projekte wurden ebenfalls im Amtsblatt
veröffentlicht, um einerseits Rahmenbedingungen rechtlich festzusetzen und
andererseits sehr transparent die Bevölkerung auch einzubinden.
In der „ersten Phase“ haben zudem drei
Arbeitsgruppen ihre Arbeit aufgenommen und in mehreren Sitzungen die
Projektphase intensiv auch inhaltlich begleitet:
- der Kreissportbund Coesfeld hat
gemeinsam mit Herrn Messing von der Stadt Billerbeck die Federführung der „AG
Sport und Bäder“ übernommen und insbesondere auch die beteiligten Vereine
intensiv beraten und informiert
- die Kulturabteilung des Kreises Coesfeld
hat die Federführung der „AG Kultur“ übernommen und sich eng mit den
Kulturverantwortlichen der Städte und Gemeinden abgestimmt
- die Wirtschaftsförderungsgesellschaft
des Kreises Coesfeld (wfc) hat die Federführung im Bereich Gastronomie
übernommen
Die zum Modellstart begonnenen Projekte
fokussierten sich auf die Bereiche Kultur und Sport. Mit kleinen Ausnahmen
wurde der Grundsatz der Öffnung „außen vor innen“ gewahrt. Im Bereich der
Kultur wurden u. a. Projekte auf den Freilichtbühnen Coesfeld und Billerbeck,
ein Konzert an der Burg Vischering und weitere Maßnahmen gemeldet und
umgesetzt. Im Bereich des Sports wurden einerseits Freibäder zur Öffnung
angemeldet. Andererseits wurde der vereinsgebundene Sport über die damaligen
Bestimmungen der CoronaSchVO insbesondere für den Jugendbereich geöffnet. Auch
ein Fitnessstudio war beim ersten Öffnungsschritt angemeldet. Besonders
erfreulich war auch, dass mit dem JuNo in Nordkirchen eine Jugendeinrichtung
mit einem Angebot der Jugendarbeit ihre Pforten öffnete und somit eine
Treffmöglichkeit für junge Menschen unterbreitet werden konnte.
C. Infektionslage während der Modellphase
Mit Beginn der Modellphase wurde bei der Kontaktnachverfolgung
(zur digitalen Umsetzung s.u.) durch das Gesundheitsamt insbesondere auch
abgefragt, ob und wenn ja welchen Baustein der Öffnungsstrategie ein
Infizierter/eine Infizierte in Anspruch genommen hat. Diese ergänzende
Befragung hat indes keine
Auffälligkeiten ergeben. Vielmehr stellt das Gesundheitsamt fest, dass aus
den einzelnen Öffnungsschritten bis heute keine
nachweisbare Infektion herrührt. Insoweit deutet alles darauf hin, dass bei
strikter Einhaltung eines vorab abgestimmten und genehmigten Hygienekonzepts
und bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses (damals noch: nicht älter als
24h) in den erprobten Bereichen keine Infektionen nachweisbar sind.
D. wissenschaftliche Begleitung
Der Kreis Coesfeld hat das Institut für
Sportpsychologie der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) Münster mit einer
wissenschaftlichen Begleitforschung beauftragt. Ziel des gemeinsamen Vorhabens
war und ist die Befragung von Teilen der Bevölkerung, die an unterschiedlichen
Öffnungen der Kommune, die im Zuge des Status „Modellkommune“ entwickelt
wurden, partizipieren. Diese, aber auch Nutzerinnen und Nutzer anderer
Angebote, die gegenwärtig durch die Corona-Schutzverordnung bestehen, sollen
hinsichtlich drei zentraler Aspekte in einer Online-gestützten, durch QR-Codes
zugänglichen, niederschwelligen und nicht pro Person länger als 5 Minuten
andauernden Erhebung befragt werden. Dies sind:
1. Die Wahrnehmung des jeweiligen Angebots
in Bezug auf die Angemessenheit und Legitimität der politischen Maßnahme.
2. Die Selbstwahrnehmung in Bezug auf die
Einwirkung der Nutzung des Angebots auf den physischen, psychischen und
sozialen Gesundheitszustand (i.e., das Wohlbefinden) und
3. Angaben zur Soziodemografie, um besser
einschätzen zu können, welche Zielgruppen mit diesen Angeboten (nicht) erreicht
werden können. Ein Vergleich zwischen den Angeboten (Modellkommunen-Angebote
vs. andere, Vergleich innerhalb der Angebote) und zu anderen Modellkommunen ist
hierdurch möglich.
Leitfragen der Kooperation:
1. Welche Auswirkungen haben die Öffnungen
auf das subjektive Wohlbefinden der Menschen?
2. Wie ist das subjektive
Sicherheitsempfinden der Teilnehmenden?
3. Wie wird die Angemessenheit der
Hygienemaßnahmen (einschl. Terminbuchung, Testnachweis, Kontaktdatenerhebung)
bewertet?
4. Soziodemografische Daten
An dieser Befragung haben sich – Stand:
02.06.2021 - 549 Personen beteiligt. Nach den Ergebnissen bewerten die
Teilnehmer/Nutzer das Angebot als äußerst positiv. In allen Befragungsfeldern
erreichen die Modellprojekte – gleich welcher Art – hohe, also positive Werte.
Dies gilt erfreulicherweise auch beim Sicherheitsgefühl, das durch die Bank mit
einem Durchschnitts-Wert von fast 5 angegeben wird.
Neben dieser eigenen wissenschaftlichen
Begleitung hat der Kreis Coesfeld auch das seitens des Landes mit der
Begleitforschung beauftragte RWI Essen mit den von dort angeforderten Daten
versorgt. Auch bei dem Gedankenaustausch zwischen Kreis Coesfeld und WWU wurden
die Vertreter des RWI aktiv eingebunden.
E. Digitalisierung
Die vorhandenen und von den Betreibern
ergänzend angebotenen Digitalisierungsbausteine haben dazu beigetragen, dass
die Modellregion bislang – aus hiesiger Sicht – sehr erfolgreich verlaufen ist.
Diese Bausteine sind im Wesentlichen:
- das Gesundheitsamt nutzt die Software
SORMAS
- die Kontaktnachverfolgung wird u.a.
durch die Luca-App gewährleistet. Als anbieteroffener Kreis waren und sind
indes auch andere Lösungen denkbar und werden auch teils umgesetzt. Wesentlich
– auch als Nebenbestimmung in der Allgemeinverfügung – war dem Kreis von Anfang
an, dass im Infektionsfall eine medienbruchfreie Zurverfügungstellung der Daten
für die Kontaktnachverfolgung gewährleistet ist. Insoweit wurde beispielsweise
seitens des vereinsgebundenen Sports auch die FLWV-App genutzt. Nur sehr
vereinzelt wurden Excel-Listen geführt – auch hier insbesondere im
vereinsgebundenen Sport mit festen Trainingsgruppen
- die Testzentren – insbesondere des
Deutschen Roten Kreuzes als stärkstem Partner – ermöglichen eine digitale
Terminbuchung und übersenden die Testbescheinigung digital. Im Falle einer
Positivtestung ist ein unmittelbarer Kontakt zum Gesundheitsamt möglich
- Anbieter bspw. im Bäderbereich zeigen
über ihre Homepages den Auslastungsgrad des Bades an bzw. bieten ein
entsprechendes Buchungsportal für Time-Slots der Bädernutzung. Warteschlangen
etc. werden dadurch vermieden
- die Kreishomepage enthält zahlreiche
Informationen sowohl zum Corona-Virus allgemein, aber auch zu Teststellen im
Kreis und natürlich zur Modellregion selbst mit einer interaktiven Karte der
Projekte
F. geänderte Rechtslage CSV und Reaktionen
Die CoronaSchVO wurde während der Dauer
der Modellphase mehrfach geändert. Zuletzt die CoronaSchVO vom 26.05.2021 hat
weitere, gravierende Änderungen auch bei der Modellkommunenklausel mitgebracht
und insoweit lediglich einen Bestandsschutz für abgestimmte Projekte
beinhaltet. Dies hält die Modellpartner und den Kreis indes nicht davon ab, die
bis dahin neu gemeldeten Projekte weiter unter Berücksichtigung der „alten“
Rechtslage zu erproben. Insbesondere, da es im Interesse der Planungssicherheit
war, wurden sämtliche Maßnahmen in die Allgemeinverfügung aufgenommen. Dies war
und ist auch ein guter Anlass, die Digitalisierungsbausteine sowie die wissenschaftliche
Begleitung weiter fortzuführen, um so weitere Erkenntnisse für das
federführende Ministerium zu erlangen.
G. Ausblick:
Die nunmehr veröffentlichten weiteren
Bausteine werden bis in den Juli herein noch realisiert werden können, sollte
sich die Infektionslage bis dahin nicht dramatisch negativ entwickeln. Details
können den jeweiligen Allgemeinverfügungen entnommen werden.