Betreff
Zwischenberichte/Erfahrungen aus der "Corona-Modellregion" Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-10-0265
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ohne. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

I. Sachdarstellung

 

II. Entscheidungsalternativen

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

 

I.- IV.

 

A. Einleitung und Verfahrensgang

 

Wie bekannt hat sich der Kreis Coesfeld nach Wettbewerbsaufruf zu den Modellregionen erfolgreich im Landeswettbewerb durchsetzen können.

 

Von Anfang an hat sich der Kreis bei möglichen Modellprojekten auf die Bereiche (Außen-)Gastronomie, Kultur und Sport fokussiert. Nach einer weiteren fruchtbaren Sensibilisierung durch den CIO des Landes bzw. des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW (MWIDE) konnten die Vorhaben noch einmal geschärft werden. In enger Abstimmung mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern wurden sodann die konkreten Maßnahmen vereinbart.

 

Dabei wurde aus rechtlichen und faktischen Gründen der gastronomische Bereich ausgeklammert.

 

Nachdem die Inzidenz am 28.04.2021 mit einem Wert von 99,3 weiterhin knapp die Startvoraussetzung unterboten hatte, hat der Kreis am selben Tag eine – mit dem MWIDE abgestimmte – Allgemeinverfügung erlassen, die in der Folgezeit ergänzt/aktualisiert wurde. Die Hygienekonzepte der einzelnen Projekte wurden ebenfalls im Amtsblatt veröffentlicht, um einerseits Rahmenbedingungen rechtlich festzusetzen und andererseits sehr transparent die Bevölkerung auch einzubinden.

 

In der „ersten Phase“ haben zudem drei Arbeitsgruppen ihre Arbeit aufgenommen und in mehreren Sitzungen die Projektphase intensiv auch inhaltlich begleitet:

 

- der Kreissportbund Coesfeld hat gemeinsam mit Herrn Messing von der Stadt Billerbeck die Federführung der „AG Sport und Bäder“ übernommen und insbesondere auch die beteiligten Vereine intensiv beraten und informiert

 

- die Kulturabteilung des Kreises Coesfeld hat die Federführung der „AG Kultur“ übernommen und sich eng mit den Kulturverantwortlichen der Städte und Gemeinden abgestimmt

 

- die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Coesfeld (wfc) hat die Federführung im Bereich Gastronomie übernommen

 

B. ausgewählte Maßnahmen

 

Die zum Modellstart begonnenen Projekte fokussierten sich auf die Bereiche Kultur und Sport. Mit kleinen Ausnahmen wurde der Grundsatz der Öffnung „außen vor innen“ gewahrt. Im Bereich der Kultur wurden u. a. Projekte auf den Freilichtbühnen Coesfeld und Billerbeck, ein Konzert an der Burg Vischering und weitere Maßnahmen gemeldet und umgesetzt. Im Bereich des Sports wurden einerseits Freibäder zur Öffnung angemeldet. Andererseits wurde der vereinsgebundene Sport über die damaligen Bestimmungen der CoronaSchVO insbesondere für den Jugendbereich geöffnet. Auch ein Fitnessstudio war beim ersten Öffnungsschritt angemeldet. Besonders erfreulich war auch, dass mit dem JuNo in Nordkirchen eine Jugendeinrichtung mit einem Angebot der Jugendarbeit ihre Pforten öffnete und somit eine Treffmöglichkeit für junge Menschen unterbreitet werden konnte.

 

C. Infektionslage während der Modellphase

 

Mit Beginn der Modellphase wurde bei der Kontaktnachverfolgung (zur digitalen Umsetzung s.u.) durch das Gesundheitsamt insbesondere auch abgefragt, ob und wenn ja welchen Baustein der Öffnungsstrategie ein Infizierter/eine Infizierte in Anspruch genommen hat. Diese ergänzende Befragung hat indes keine Auffälligkeiten ergeben. Vielmehr stellt das Gesundheitsamt fest, dass aus den einzelnen Öffnungsschritten bis heute keine nachweisbare Infektion herrührt. Insoweit deutet alles darauf hin, dass bei strikter Einhaltung eines vorab abgestimmten und genehmigten Hygienekonzepts und bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses (damals noch: nicht älter als 24h) in den erprobten Bereichen keine Infektionen nachweisbar sind.

 

D. wissenschaftliche Begleitung

 

Der Kreis Coesfeld hat das Institut für Sportpsychologie der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) Münster mit einer wissenschaftlichen Begleitforschung beauftragt. Ziel des gemeinsamen Vorhabens war und ist die Befragung von Teilen der Bevölkerung, die an unterschiedlichen Öffnungen der Kommune, die im Zuge des Status „Modellkommune“ entwickelt wurden, partizipieren. Diese, aber auch Nutzerinnen und Nutzer anderer Angebote, die gegenwärtig durch die Corona-Schutzverordnung bestehen, sollen hinsichtlich drei zentraler Aspekte in einer Online-gestützten, durch QR-Codes zugänglichen, niederschwelligen und nicht pro Person länger als 5 Minuten andauernden Erhebung befragt werden. Dies sind:

 

1. Die Wahrnehmung des jeweiligen Angebots in Bezug auf die Angemessenheit und Legitimität der politischen Maßnahme.

 

2. Die Selbstwahrnehmung in Bezug auf die Einwirkung der Nutzung des Angebots auf den physischen, psychischen und sozialen Gesundheitszustand (i.e., das Wohlbefinden) und

 

3. Angaben zur Soziodemografie, um besser einschätzen zu können, welche Zielgruppen mit diesen Angeboten (nicht) erreicht werden können. Ein Vergleich zwischen den Angeboten (Modellkommunen-Angebote vs. andere, Vergleich innerhalb der Angebote) und zu anderen Modellkommunen ist hierdurch möglich.

 

Leitfragen der Kooperation:

 

1. Welche Auswirkungen haben die Öffnungen auf das subjektive Wohlbefinden der Menschen?

 

2. Wie ist das subjektive Sicherheitsempfinden der Teilnehmenden?

 

3. Wie wird die Angemessenheit der Hygienemaßnahmen (einschl. Terminbuchung, Testnachweis, Kontaktdatenerhebung) bewertet?

 

4. Soziodemografische Daten

 

An dieser Befragung haben sich – Stand: 02.06.2021 - 549 Personen beteiligt. Nach den Ergebnissen bewerten die Teilnehmer/Nutzer das Angebot als äußerst positiv. In allen Befragungsfeldern erreichen die Modellprojekte – gleich welcher Art – hohe, also positive Werte. Dies gilt erfreulicherweise auch beim Sicherheitsgefühl, das durch die Bank mit einem Durchschnitts-Wert von fast 5 angegeben wird.

 

Neben dieser eigenen wissenschaftlichen Begleitung hat der Kreis Coesfeld auch das seitens des Landes mit der Begleitforschung beauftragte RWI Essen mit den von dort angeforderten Daten versorgt. Auch bei dem Gedankenaustausch zwischen Kreis Coesfeld und WWU wurden die Vertreter des RWI aktiv eingebunden.

 

E. Digitalisierung

 

Die vorhandenen und von den Betreibern ergänzend angebotenen Digitalisierungsbausteine haben dazu beigetragen, dass die Modellregion bislang – aus hiesiger Sicht – sehr erfolgreich verlaufen ist.

 

Diese Bausteine sind im Wesentlichen:

 

- das Gesundheitsamt nutzt die Software SORMAS

 

- die Kontaktnachverfolgung wird u.a. durch die Luca-App gewährleistet. Als anbieteroffener Kreis waren und sind indes auch andere Lösungen denkbar und werden auch teils umgesetzt. Wesentlich – auch als Nebenbestimmung in der Allgemeinverfügung – war dem Kreis von Anfang an, dass im Infektionsfall eine medienbruchfreie Zurverfügungstellung der Daten für die Kontaktnachverfolgung gewährleistet ist. Insoweit wurde beispielsweise seitens des vereinsgebundenen Sports auch die FLWV-App genutzt. Nur sehr vereinzelt wurden Excel-Listen geführt – auch hier insbesondere im vereinsgebundenen Sport mit festen Trainingsgruppen

 

- die Testzentren – insbesondere des Deutschen Roten Kreuzes als stärkstem Partner – ermöglichen eine digitale Terminbuchung und übersenden die Testbescheinigung digital. Im Falle einer Positivtestung ist ein unmittelbarer Kontakt zum Gesundheitsamt möglich

 

- Anbieter bspw. im Bäderbereich zeigen über ihre Homepages den Auslastungsgrad des Bades an bzw. bieten ein entsprechendes Buchungsportal für Time-Slots der Bädernutzung. Warteschlangen etc. werden dadurch vermieden

 

- die Kreishomepage enthält zahlreiche Informationen sowohl zum Corona-Virus allgemein, aber auch zu Teststellen im Kreis und natürlich zur Modellregion selbst mit einer interaktiven Karte der Projekte

 

F. geänderte Rechtslage CSV und Reaktionen

 

Die CoronaSchVO wurde während der Dauer der Modellphase mehrfach geändert. Zuletzt die CoronaSchVO vom 26.05.2021 hat weitere, gravierende Änderungen auch bei der Modellkommunenklausel mitgebracht und insoweit lediglich einen Bestandsschutz für abgestimmte Projekte beinhaltet. Dies hält die Modellpartner und den Kreis indes nicht davon ab, die bis dahin neu gemeldeten Projekte weiter unter Berücksichtigung der „alten“ Rechtslage zu erproben. Insbesondere, da es im Interesse der Planungssicherheit war, wurden sämtliche Maßnahmen in die Allgemeinverfügung aufgenommen. Dies war und ist auch ein guter Anlass, die Digitalisierungsbausteine sowie die wissenschaftliche Begleitung weiter fortzuführen, um so weitere Erkenntnisse für das federführende Ministerium zu erlangen.

G. Ausblick:

 

Die nunmehr veröffentlichten weiteren Bausteine werden bis in den Juli herein noch realisiert werden können, sollte sich die Infektionslage bis dahin nicht dramatisch negativ entwickeln. Details können den jeweiligen Allgemeinverfügungen entnommen werden.