Betreff
Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld, Beratung über die vorläufige Aufteilung der SGB II - Eingliederungsmittel 2022
Vorlage
SV-10-0290
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

 

Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2022 – vorbehaltlich finanzieller und rechtlicher Änderungen und der Bedarfe – wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:                 

I.          Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget:                                              374.000 €

II.         Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung:                                           2.650.000 €

III.        Leistungen zur beruflichen Eingliederung:                                                                      1.345.000 €

IV.       Bildungsgutscheine:                                                                                                                     629.134 €

V.         JobPerspektive § 16e SGB II a.F.:                                                                                            159.464 €

VI.       Freie Förderung § 16f:                                                                                                                204.000 €

VII.      Förderung § 16h:                                                                                                                          306.000 €

VIII.    Spezielle Angebote für Flüchtlinge:                                                                                        774.138 €

IX.        Erstattungen aus Vorjahren:                                                                                                       20.000 €

Summe:                                                                                                                                               6.461.736,00 €

 

 

Die abschließende Beschlussfassung im Kreistag erfolgt nach den Beratungen im Örtlichen Beirat, im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sowie im Kreisausschuss.

 

I. Sachdarstellung

 

Die Finanzierung der Kosten für die berufliche Eingliederung von SGB II - Leistungsberechtigten obliegt gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch (§ 46 SGB II) ausschließlich dem Bund. Der Bund stellt daher den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende jährlich ein Eingliederungsbudget zur Verfügung. Darüber hinaus trägt der Bund einen Anteil an den Gesamtverwaltungskosten und stellt auch hierfür ein Budget zur Verfügung. Die Verteilung der Eingliederungsmittel erfolgt auf der Grundlage der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

Da für das Jahr 2022 dem Kreis Coesfeld bisher keine Daten vorlagen, erfolgte die Planung der aktiven Leistungen zunächst in der Erwartung, dass der Bund für die berufliche Integration Mittel in entsprechender Höhe wie im Jahr 2021 zur Verfügung stellen wird.

Bei der bisherigen Planung für das Eingliederungsbudget wurde bereits eine Umschichtung zur Verstärkung des Verwaltungskostenbudgets in Höhe von 450.000 € eingeplant. Diese Umschichtungen sind grundsätzlich nur dann erforderlich und möglich, wenn das vom Bund zur Verfügung gestellte Verwaltungskostenbudget nicht ausreicht, um sowohl die Betreuungsschlüssel zur Umsetzung des SGB II in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für die Bereiche Fallmanagement und Leistungssachbearbeitung, als auch die erwarteten tariflichen Einkommenssteigerungen und Besoldungsanpassungen zu gewährleisten. 

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Keine

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Keine

Anlagen: